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Fenster mit Gardine

Einbruchversicherung

Versichern auch Sie Ihren Besitz vor Einbruch und schützen, was Ihnen lieb und teuer ist.

Ein Einbruch ist immer ein einschneidendes Erlebnis. Nach Hause zu kommen und festzustellen, dass ein Fremder in der eigenen Wohnung war, in Hausrat und persönlichen Dingen herumgewühlt und womöglich Liebgewonnenes mitgehen lassen hat. Da ist es tröstlich, eine gute Hausratversicherung bei Einbruch zu haben, die im Schadenfall zahlt, damit Sie nicht noch auf den Kosten sitzen bleiben. Die Hausratversicherung von AXA erspart Ihnen im Schadenfall viel Ärger und finanzielle Verluste, denn wir ersetzen Ihren Schaden immer zum Neuwert. Gut, dass Einbruch mit abgedeckt ist, so können Sie einfach alles Gestohlene neu anschaffen.

Einbruch? Diebstahl? Raub?
So unterscheidet die Versicherung

Für Versicherer (und übrigens auch bei der Strafverfolgung) sind Einbruch, Diebstahl und Raub völlig unterschiedliche Dinge und werden daher auch unterschiedlich behandelt. 

Einbruchdiebstahl

Ein Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn sich jemand mit falschen Schlüsseln oder mit Gewalt Zugang zu Räumen verschafft und dort Dinge aus Ihrem Hausrat stiehlt. Zum Beispiel indem er ein Fenster einschlägt oder eine Tür aufhebelt und dann mit Wertgegenständen verschwindet. Die Einbruchversicherung als Teil der Hausratversicherung zahlt in diesem Fall für alle Schäden, die Ihnen dabei entstehen.

Die Illustration zeigt einen vermummten Einbrecher, der mit einem Brecheisen bewaffnet durch ein zerschlagenes Fenster steigt.
Abgebildet ist eine Parkbank, ein Baum und eine schwarz behandschuhte Hand, die nach etwas greifen will

Einfacher Diebstahl

Einfachen Diebstahl nennt man es, wenn Sachen gestohlen werden, ohne dass dies mit einem Eindringen in gesicherte Räume verbunden ist. Zum Beispiel, wenn jemand nachts die Gartenmöbel von der Terrasse entwendet. Ein solcher einfacher Diebstahl von ungesicherten Gegenständen ist nicht automatisch mitversichert. Sie können sich in der Hausratversicherung von AXA aber mit einem Tarifextra auch gegen diese Schadenfälle absichern.

Raub

Von einem Raub spricht man, wenn jemand Sie mit Gewalt oder Androhung von Gewalt zwingt, ihr Eigentum herauszugeben. Zum Beispiel, wenn jemand Ihnen ein Messer vorhält und Geld fordert oder Sie anrempelt, um Ihnen Ihr Handy zu entreißen, nicht aber, wenn jemand lediglich Ihre Unachtsamkeit ausnutzt, um Ihr Portemonnaie aus Ihrer Tasche zu stehlen.

Auf der rechten Seite ist eine Hand, die ein Messer hält, abgebildet und auf der linken Seite sieht man einen Geldbeutel, der geplündert wurde. Geld und Karten liegen verstreut daneben

Alle Leistungen bei Einbruchdiebstahl im Überblick

Neuwertentschädigung

Neuwertentschädigung

Bei Ihnen wurde eingebrochen und das Türschloss ist irreparabel beschädigt? Schmuck, Fernseher, Notebook und Fotoausrüstung sind weg? Wir ersetzen als Versicherer den kompletten Schaden zum Neuwert.
 

Wertsachen

Wertsachen

Im Falle eines Einbruches besteht ein Versicherungsschutz für Wertsachen wie Bargeld, Sparbücher, Wertpapiere u.v.m. Mit dem Tarif L  können Sie zudem auch Scheckkartenmissbrauch absichern, falls Ihre Bankkarten bei einem Einbruch oder Diebstahl entwendet werden.
 
 

Trickdiebstahl

Trickdiebstahl im Versicherungsort

Sie lassen in gutem Glauben angebliche Handwerker in Ihr Haus, doch statt Mängel zu reparieren, stehlen die vermeintlichen Helfer Schmuck und Bargeld? Buchen Sie unseren Tarif L der Hausratversicherung und wir ersetzen Ihnen Schäden, die in Folge von Trickdiebstahl entstehen, bis zu einer Summe von 1.000 Euro.

grobe Fahrlässigkeit

Schäden bei grober Fahrlässigkeit

Grobe Fahrlässigkeit bedeutet, dass Sie übliche Sicherheitsregeln außer Acht lassen und durch Ihr Verhalten ein Schadenfall eintritt. Sie gehen einkaufen und ziehen die Wohnungstür nur zu, ohne sie abzuschließen. Ein Einbrecher hebelt die Tür auf und stiehlt Bargeld und Schmuck. In den Tarifen M und L bei Einbruch übernehmen wir auch in diesen Fällen den Schaden.
 

Bei Einbruch bestens geschützt

Die Hausratversicherung kann noch viel mehr! Sie schützt nicht nur bei Einbruch, sondern noch bei vielem mehr.

Was passiert, wenn es passiert ist?

So verhalten Sie sich bei einem Einbruch

  1. Sich selbst schützen

    Denken Sie zuerst daran, sich selbst zu schützen – womöglich sind die Täter noch in der Nähe oder sogar in Ihrer Wohnung.

  2. Hilfe rufen

    Tun Sie nichts Unüberlegtes, sondern rufen Sie zuerst Hilfe. Rufen Sie die Polizei und warten Sie am besten, bis die Beamten vor Ort sind, wenn Sie nicht genau wissen, dass der Tatort wieder sicher ist.

  3. Stehlgutliste anfertigen

    Fertigen Sie eine Liste der gestohlenen oder beschädigten Gegenstände an. Geben Sie auf dieser Stehlgutliste alle Details an, die Sie kennen – zum Beispiel bei einem Laptop also nicht einfach „Laptop“, sondern auch die Marke, das Modell, Seriennummer, Kaufdatum und Kaufpreis.

  4. Schaden melden

    Melden Sie Ihren Schadenfall möglichst schnellstmöglich Ihrer Versicherung:
    Wurden Türen oder Fenster so beschädigt, dass sie sich nicht mehr sicher schließen lassen? Dann lassen Sie diese Schäden möglichst sofort beheben. Im Rahmen des schadenservice360° Haus leistet das bundesweite Reparaturnetzwerk von AXA schnelle und kompetente Hilfe – kostenfrei für unsere Kunden und im Notfall sogar rund um die Uhr.

  5. Psychologische Beratung suchen

    Wenn Sie nach dem Einbruch unter Angstsymptomen leiden, sollten Sie sich auf keinen Fall scheuen, psychologische Hilfe in Anspruch zu nehmen. 

Schadenservice von AXA kontaktieren

Schnelle Hilfe bei Einbruch

Bei Einbruch stehen wir Ihnen schnell und unkompliziert bei.

Geben Sie Einbrechern keine Chance

So beugen Sie Einbruch vor!

  • Einbrecher versuchen nach wie vor, schnell und unbeobachtet in eine Wohnung zu gelangen. Der beste Schutz gegen Einbrecher sind daher immer noch gut gesicherte Fenster und Türen. Sparen Sie daher nicht an Türschlössern und Fenster-Sicherungen.
  • Billige Türschlösser und -riegel, schlecht einsehbare Balkon- und Terrassentüren sowie gekippte Fenster sind für Einbrecher wie eine Einladung zum Beutezug. Die Kriminalpolizei bietet in den meisten Städten und Gemeinden vor Ort eine Beratung zum Einbruchschutz an und empfiehlt, welche Riegel und Schlösser Sie besser austauschen sollten.
  • Übrigens: Anders als häufig vermutet, sind nicht nur Erdgeschosswohnungen gefährdet. Auch Wohnungen in den oberen Etagen sind für Einbrecher begehrt.. Dort können Sie sich oft ungestört mit der Wohnungstür beschäftigen, weil weniger Nachbarn vorbeikommen. Und auch, dass Einbrüche meistens nachts geschehen, ist ein verbreiteter Irrtum. Gerade tagsüber haben Einbrecher leichtes Spiel, wenn die Bewohner auf der Arbeit und Kinder in der Schule sind und oft ganze Mehrfamilienhäuser leer stehen.
  • Gute Nachbarschaft ist ebenfalls ein wirksames Mittel zur Vorbeugung gegen Einbruch. Wenn Nachbarn mit aufpassen, wer im Haus ein- und ausgeht und auch mal nachfragen, wenn Unbekannte im Treppenhaus unterwegs sind, haben Kriminelle es schwerer. Wichtig ist es auch, nicht einfach den Summer zu drücken, wenn jemand klingelt, sondern immer per Sprechanlage nachzufragen. Gerade bei Häusern mit vielen Wohneinheiten wird ungebetenen Besuchern der Zugang sonst allzu leicht gemacht.
  • Achten Sie darauf, was Sie im Internet – und besonders in sozialen Medien – über sich und Ihre Urlaubspläne z.B. über ein öffentliches Facebook-Profil preisgeben! Denn sonst haben Einbrecher leichtes Spiel: Sie wissen so, dass Ihr Hausrat gerade ungeschützt ist – und sie in Ihrer Wohnung ganz ungestört auf Beutezug gehen können.

Die häufigsten Fragen bei Einbruchdiebstahl

Ist Bargeld mitversichert, das aus der Wohnung gestohlen wurde? 

  • Bargeld, das Sie nicht in einem Tresor aufbewahren, ist mit der Hausratversicherung bei Einbruch bis zu einer festgelegten Höchstsumme abgesichert – bei AXA je nach Tarif bis zu 2.000 €.
  • Grundsätzlich sollten Sie es vermeiden, hohe Summen Bargeld zu Hause zu haben.
  • Sollte es sich bei Ihnen häufiger nicht vermeiden lassen, ist es dringend ratsam, dass Sie über die Anschaffung eines Tresors nachdenken und sich dazu entsprechend beraten lassen.

Zahlt die Hausratversicherung bei Einbruch auch für Folgekosten? 

Nicht selten kommt es vor, dass bei einem Einbruch nicht nur Dinge aus Ihrem Besitz gestohlen werden, die ersetzt werden müssen, sondern auch noch weitere Kosten entstehen: Ein Notfallservice muss kommen und das zerstörte Türschloss austauschen, eventuell wurde die ganze Tür irreparabel beschädigt und muss ersetzt werden. Oder die Einbrecher haben wie die Vandalen gehaust, zum Beispiel Wasserschäden verursacht oder Wände mit Farbe besprüht, sodass eine kostspielige Renovierung notwendig wird. Auch in diesen Fällen greift die Einbruchversicherung als Teil der Hausrat.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Stellen Sie sich Ihre Wohnung einmal völlig leer vor – so wie sie es bei der Schlüsselübergabe vor Ihrem Einzug war. Wie viel Geld müssten Sie ausgeben, um sie wieder so mit Hausrat zu füllen, wie sie heute aussieht? Sie müssten neue Möbel kaufen, Teppiche, Tapeten und Vorhänge anschaffen, Kleiderschrank und Wäscheschubladen neu bestücken, Computer, TV und Küchengeräte ersetzen und so weiter. Wenn die Versicherungssumme nicht hoch genug ist, um alles zu ersetzen, bedeutet das, dass Sie unterversichert sind. Es ist sehr wichtig, dass Sie regelmäßig prüfen, ob Ihr Schutz noch ausreicht, denn schließlich kommen immer wieder neue Dinge zum Hausrat hinzu.

Was bedeutet Unterversicherungsverzicht?

  • Wenn die Versicherungssumme nicht ausreichend, um Ihren gesamten Hausrat zu ersetzen, spricht man von Unterversicherung. Im Schadenfall kann dies zu erheblichen finanziellen Verlusten führen.
  • Deshalb gilt bei der Hausratversicherung von AXA der Unterversicherungsverzicht. Das heißt: Wir leisten als Versicherer selbst dann, wenn der tatsächliche Schaden höher liegt als Ihre Versicherungssumme, sofern Sie beim Abschluss Ihre Wohnfläche korrekt angegeben haben.
  • Der Unterversicherungsverzicht greift allerdings nicht, wenn Sie zum Beispiel besondere Wertgegenstände zu Hause aufbewahren.

Rechtliche Hinweise

Die Artikelinhalte werden Ihnen von AXA als unverbindliche Serviceinformationen zur Verfügung gestellt. Diese Informationen erheben kein Recht auf Vollständigkeit oder Gültigkeit. Bitte beachten Sie dazu unsere Nutzungsbedingungen.