Home Haus & Wohnung Hausratversicherung steuerlich absetzbar
Frau arbeitet im Home-Office

Ist eine Hausratversicherung steuerlich absetzbar?

Kann ich meine Hausratversicherung in der Steuererklärung angeben?

Sie können Ihre Hausratversicherung nicht ohne Weiteres beim Finanzamt steuerlich geltend machen. In Deutschland sind die Kosten für eine Hausratversicherung nur dann anteilig als Werbungskosten oder Betriebskosten absetzbar, wenn Sie ein Büro oder ein separates Arbeitszimmers haben, in dem Sie regelmäßig Ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen. Der absetzbare Anteil entspricht dem Prozentsatz der Wohnfläche, den das Arbeitszimmer an der Gesamtwohnfläche einnimmt. 

Wann wird ein Arbeitszimmer vom Finanzamt anerkannt?

In Deutschland können Sie als Arbeitnehmer ein häusliches Arbeitszimmer (und damit auch Ihren Anteil der Hausratversicherung an Ihrem Arbeitszimmer) als Werbungskosten von der Steuer absetzen, wenn es folgende Voraussetzungen erfüllt:

  • Das Arbeitszimmer ist ein separates Zimmer in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung.
  • Das Arbeitszimmer ist ausschließlich oder überwiegend für Ihre berufliche Tätigkeit bestimmt.

Einrichtung und Dekoration Ihres Arbeitszimmers sind Ihnen überlassen und wirken sich nicht auf die Absetzbarkeit aus. Der Zweck als häusliches Arbeitszimmer sollte aber ersichtlich sein. 

Junge Frau arbeitet in Ihrem Arbeitszimmer
Mitarbeiter im Video-Call im Home-Office

Hausratversicherung fürs Home-Office über die Steuererklärung geltend machen?

Die anteiligen Beiträge zur Hausratversicherung sind nur für im Rahmen eines anerkannten häuslichen Arbeitszimmers abzugsfähig (siehe vorheriger Abschnitt). Alternativ können Sie die Home-Office-Pauschale geltend machen, hierbei spielt die Hausratversicherung aber keine Rolle.

Hausratversicherung als Student absetzen

Die meisten Studenten haben ein Zimmer zur Verfügung, das verschiedenen Zwecken dient (schlafen, arbeiten, essen), damit dürfte hier in der Regel nur die Home-Office-Pauschale gelten, wenn der Student beruflich im Home-Office tätig ist.

Als Selbstständiger die Hausratversicherungskosten fürs Arbeitszimmer absetzen?

Ja, als Selbstständiger können Sie die Kosten für eine Hausratversicherung für Ihr anerkanntes Arbeitszimmer als Werbungskosten absetzen. 

Rechtliche Hinweise

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