Home Kfz GAP-Versicherung: Für Ihren Leasingwagen
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GAP-Versicherung für Leasingwagen

Schutz bei Leasing-Forderungen im Schadensfall

Was ist eine GAP-Versicherung?

Die GAP-Versicherung ist eine spezielle Absicherung für Leasingfahrzeuge, die Sie bei Abschluss einer Kaskoversicherung zusätzlich vereinbaren können. Sie deckt im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs und offenen Forderungen des Leasinggebers ab. Ihren Namen hat die GAP-Versicherung vom englischen Wort „Gap“, also „Lücke".

Darum ist eine GAP-Versicherung sinnvoll

Eine GAP-Deckung ist empfehlenswert, um Sie als Leasingnehmer vor einem nicht durch die normale Kaskoversicherung gedeckten, finanziellen Schaden zu schützen. Das Risiko für diesen Schaden ergibt sich aus der Besonderheit von Leasingfahrzeugen. Denn während Sie zwar Halter und Fahrer des Wagens sind, bleibt der Leasinggeber bis zur vollständigen Auslösung Eigentümer:

Beim Leasing wird Ihnen ein Fahrzeug für einen festgelegten Zeitraum zur Nutzung überlassen. Dafür bezahlen Sie die monatlichen Leasingraten. Danach können Sie den Wagen zurückgeben oder ihn für eine Ablösesumme kaufen. Hat das Auto jedoch während des Leasingzeitraums einen Totalschaden oder wird es gestohlen, sind Sie als Leasingnehmer verpflichtet, die Forderungen des Leasinggebers vollständig zu begleichen – auch wenn Sie gar nicht geplant hatten, den Wagen zu übernehmen. Erhalten Sie von der Kaskoversicherung im Schadensfall den Wiederbeschaffungswert, kann dieser je nach Wertverlust zum Zeitpunkt des Schadens deutlich geringer ausfallen als die offenen Ansprüche des Leasinggebers. Hier springt die GAP-Versicherung ein und übernimmt den Differenzbetrag.

Sinnvoll ist die GAP-Deckung vor allem für hochwertige Leasingfahrzeuge der oberen Mittelklasse oder darüber. Denn hier kann die Lücke zwischen offenen Leasing-Forderungen und Leistung der Kaskoversicherung besonders hoch ausfallen. Aber auch bei günstigeren Modellen oder Kleinwagen lohnt sich die GAP-Versicherung. Denn so können Sie das Risiko durch einen kleinen, regelmäßigen Betrag zuverlässig abdecken, anstatt im Schadensfall auf einmal eine größere Summe zahlen zu müssen.

So können Sie die GAP-Versicherung abschließen

Bei AXA ist die GAP-Versicherung in die Zusatzbausteine „Fahrzeugwert Extra“ und „Fahrzeugwert Top“ der Kaskoversicherung integriert. Mit diesen Bausteinen sind Sie nicht nur für den Fall abgesichert, dass Ihr Leasingwagen zerstört oder gestohlen wird. Zusätzlich erhöht sich auch der Versicherungsschutz für mitversicherte Fahrzeugteile. Im Baustein „Fahrzeugwert Extra“ sind Fahrzeugteile bis zu einem Wert von 3.000 Euro mitversichert, im Baustein „Fahrzeugwert Top“ sind Fahrzeugteile in unbegrenzter Höhe versichert.

Sie können den speziellen Schutz für Ihren Leasingwagen direkt beim Abschluss oder nachträglich in Ihre bestehende Kfz-Versicherung integrieren. Innerhalb eines Tages sind die Leistungen gültig. Berechnen Sie jetzt Ihren individuellen Tarif zur GAP-Versicherung.

Das übernimmt die GAP-Deckung: Beispiel-Rechnung

Die GAP-Deckung übernimmt bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust die Differenz, die sich aus der Restforderung des Leasingvertrags (offene Raten + Auslösesumme) und dem Wiederbeschaffungswert des Autos ergibt. Haben Sie mit Ihrem Versicherer eine Selbstbeteiligung vereinbart, muss diese von der Leistung abgezogen werden.

Ein Beispiel: Sie schließen einen Leasingvertrag mit einem Gesamtbetrag von 23.000 Euro ab. Der Leasingvertrag läuft über 4 Jahre. Er enthält neben den monatlichen Raten à 250 Euro auch den Restwert von 11.000 Euro, den Sie am Ende optional zur Auslösung investieren müssten. Bereits nach 18 Monaten verursachen Sie allerdings einen Unfall, bei dem der Wagen einen Totalschaden erleidet. Zu diesem Zeitpunkt haben Sie bereits 4.500 Euro in Raten bezahlt, Ihr Wagen hat aber schon deutlich mehr an Wert verloren. Dann könnte die Berechnung der GAP-Deckung folgendermaßen aussehen:

  • Wiederbeschaffungswert am Schadenstag: 16.000 Euro
  • Offene Raten: 7.500 Euro
  • Offene Auslösesumme: 11.000 Euro
  • Vereinbarte Selbstbeteiligung: 150 Euro
  • GAP-Deckung: 2.350 Euro

Erklärung: Den Wiederbeschaffungswert von 16.000 Euro erhalten Sie von Ihrer Kaskoversicherung. Beim Leasingunternehmen ist allerdings noch ein Restbetrag von insgesamt 18.500 Euro offen. So entsteht eine „Lücke“ von 2.500 Euro. In unserem Beispiel wurde eine Selbstbeteiligung von 150 Euro vereinbart. Ihre GAP-Versicherung kommt also für den Differenzbetrag von 2.350 Euro auf.

Wichtige Informationen zur GAP-Versicherung

Wie lange ist eine GAP-Versicherung sinnvoll?

Da die GAP-Versicherung die Finanzierungslücke zwischen Wiederbeschaffungswert und Leasing-Restforderung schließt, ist sie meist so lange sinnvoll bis es keine Restforderung mehr gibt oder Sie sicher sind, diese auf eigene Kosten leisten zu können. Beachten Sie, dass der Wiederbeschaffungswert des Wagens im Laufe der Zeit deutlich sinkt und dass bei vielen Leasingverträgen eine größere Schlussrate oder Auslösesumme fällig werden kann.

Kann ich eine GAP-Versicherung auch später noch abschließen?

Ja, Sie können eine GAP-Versicherung auch abschließen, wenn Ihr Leasingvertrag bereits seit einer Weile läuft. Oft ist bei Leasingfahrzeugen eine Kaskoversicherung Pflicht – in der Sie bereits durch einen geringen Beitrag direkt eine GAP-Versicherung einschließen und sich sinnvoll absichern können. Benötigen Sie dennoch Bedenkzeit oder verändert sich beispielsweise Ihre finanzielle Situation, haben Sie bei AXA auch später noch die Möglichkeit, sich für eine GAP-Versicherung zu entscheiden.

Kann ich auch für ein kreditfinanziertes Fahrzeug eine GAP-Versicherung abschließen?

Ja, Sie können auch für kreditfinanzierte Fahrzeuge eine GAP-Versicherung abschließen. Bei der Kreditfinanzierung werden Sie anders als beim Leasing im Normalfall auch Eigentümer des Fahrzeugs. Dennoch kann die Restforderung der Bank im Schadensfall den Wiederbeschaffungswert des Autos übersteigen. Daher können Sie bei AXA auch kreditfinanzierte Wagen über den Baustein „Fahrzeugwert Top“ absichern, um diese eventuelle „Lücke“ zu schließen. Einzige Voraussetzung: Der Kredit wurde ausschließlich zur Finanzierung des Fahrzeugs aufgenommen und die monatliche Tilgung beträgt mindestens 1% des Kreditbetrags.

Rechtliche Hinweise

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