
Wenn Kinder Chaos stiften:
Private Haftpflichtversicherung ist für Eltern ein Muss
05.03.2026
- Wenn Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, haften sie für deliktunfähige Kinder.
- Leistungsstarke Versicherungen zahlen auch bei Schäden durch deliktunfähige Kinder.
- Der Nachwuchs ist auch noch während der Ausbildung oder des Studiums über die Eltern versichert.
- Die Private Haftpflichtversicherung ersetzt nicht nur berechtigte Ansprüche, sondern wehrt für die Versicherten auch unberechtigte Ansprüche ab und trägt auch die Kosten eines Rechtsstreits.
„Das bedeutet aber nicht, dass Eltern 24 Stunden am Tag auf ihr Kind aufpassen müssen“, erklärt Markus Herbst, Experte für Haftpflichtversicherungen von AXA. „In der Regel reicht es aus, das Kind altersgerecht aufzuklären und regelmäßig danach zu schauen, was das Kind macht.“
Wenn trotzdem etwas passiert, müssen die Eltern von deliktunfähigen Kindern für den Schaden dem Gesetz nach zwar nicht aufkommen, bringt sie aber in eine sehr schwierige Situation. Denn viele Schäden passieren im privaten Umfeld, also bei Nachbarn oder Freunden.
„Viele Eltern haben das Gefühl, den Schaden ersetzen zu müssen, auch wenn sie dazu eigentlich dem Gesetz nach gar nicht verpflichtet sind“, so Markus Herbst von AXA.
Die Private Haftpflichtversicherung gilt für die ganze Familie und weltweit, also auch im Urlaub. Kinder – auch Stief-, Adoptiv- oder Pflegekinder – sind ohne Aufschläge mitversichert. Das gilt sogar auch noch während der gesamten Ausbildung (zum Beispiel Lehre oder Studium, Referendarzeit, Wehrdienst, Zivildienst, FSJ etc.).
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