Home Presse Private Haftpflicht für Eltern ein Muss
''

AXA Pressemitteilung

Wenn Kinder Chaos stiften:
Private Haftpflichtversicherung ist für Eltern ein Muss

05.03.2026

Haftpflicht

  • Wenn Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, haften sie für deliktunfähige Kinder.
  • Leistungsstarke Versicherungen zahlen auch bei Schäden durch deliktunfähige Kinder.
  • Der Nachwuchs ist auch noch während der Ausbildung oder des Studiums über die Eltern versichert.
  • Die Private Haftpflichtversicherung ersetzt nicht nur berechtigte Ansprüche, sondern wehrt für die Versicherten auch unberechtigte Ansprüche ab und trägt auch die Kosten eines Rechtsstreits.

Ein Moment der Unachtsamkeit, und schon ist etwas passiert. Eltern kennen das nur zu gut und kommen schon mal ins Schwitzen, wenn der Nachwuchs die Welt erobert.  Der Fußball fliegt in die Fensterscheibe des Nachbarn, das Tablet des besten Freundes fällt vom Tisch, der klebrige Saft ergießt sich über die neue Couch von Mamas Freundin. Eltern haften für ihre Kinder? Nicht immer. Das Bürgerliche Gesetzbuch (§828) regelt, dass Eltern für ihre Kinder nur dann haften, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Sie haften aber nicht automatisch für alles, was ihre Kinder tun. Die Haftung hängt vom Alter und der Einsichtsfähigkeit des Kindes ab. Außerdem ist auch wichtig, was den Eltern an Aufsicht „zugemutet“ werden kann. Kinder unter sieben Jahren sind nach dem Gesetz grundsätzlich deliktunfähig. Sie haften nicht für Schäden, die sie anrichten, weil sie die Konsequenzen ihres Handelns noch gar nicht richtig beurteilen und absehen können. Im Straßenverkehr liegt die Grenze sogar bei 10 Jahren.

„Das bedeutet aber nicht, dass Eltern 24 Stunden am Tag auf ihr Kind aufpassen müssen“, erklärt Markus Herbst, Experte für Haftpflichtversicherungen von AXA. „In der Regel reicht es aus, das Kind altersgerecht aufzuklären und regelmäßig danach zu schauen, was das Kind macht.“

Wenn trotzdem etwas passiert, müssen die Eltern von deliktunfähigen Kindern für den Schaden dem Gesetz nach zwar nicht aufkommen, bringt sie aber in eine sehr schwierige Situation. Denn viele Schäden passieren im privaten Umfeld, also bei Nachbarn oder Freunden.

„Viele Eltern haben das Gefühl, den Schaden ersetzen zu müssen, auch wenn sie dazu eigentlich dem Gesetz nach gar nicht verpflichtet sind“, so Markus Herbst von AXA.

In leistungsstarken Privaten Haftpflichtversicherungen sind deshalb Schäden durch deliktunfähige Kinder mitversichert. In manchen Tarifen sind sogar Minderjährige mitversichert, die bei der versicherten Personen zu Besuch sind. Voraussetzung ist, dass sie für die Person die Aufsichtspflicht hat und auch keine andere Versicherung für den Schaden aufkommt. Übrigens gilt das auch für andere deliktunfähige Personen, die im Haushalt leben: zum Beispiel psychisch erkrankte Familienmitglieder.

Die Private Haftpflichtversicherung gilt für die ganze Familie und weltweit, also auch im Urlaub. Kinder – auch Stief-, Adoptiv- oder Pflegekinder – sind ohne Aufschläge mitversichert. Das gilt sogar auch noch während der gesamten Ausbildung (zum Beispiel Lehre oder Studium, Referendarzeit, Wehrdienst, Zivildienst, FSJ etc.).

Ganz wichtig: Die Private Haftpflichtversicherung ersetzt nicht nur berechtigte Schadenersatzansprüche. Sie wehrt auch unberechtigte Ansprüche ab, notfalls sogar vor Gericht. Sie trägt auch die Kosten des Rechtsstreits. Experten nennen das passiven Rechtsschutz.

Auf einen Blick

Pressedokumente

AXA Pressemitteilung 05.03.2026: Wenn Kinder Chaos stiften:Private Haftpflichtversicherung ist für Eltern ein Muss (PDF, 700 KB)

Rechtlicher Hinweis
Die Rechte an den auf dieser Seite bereitgestellten Bildern und Dokumenten stehen ausschließlich der AXA Konzern AG und der AXA Gruppe, Paris zu. AXA stellt dieses Bildmaterial ausschließlich Journalisten zur Verfügung. Die Verwendung ist auf redaktionelle Beiträge in deren deutschsprachigen Druckerzeugnissen oder in deren in Deutschland erstellten und betreuten Internetseiten beschränkt.

Ansprechpartner:innen für Ihre Fragen

Ihr Ansprechpartner für Presseanfragen Schaden und Unfall

Sabine FRIEDRICH

Sach-, Unfall-, Haftpflicht-, KFZ-Versicherung
Sie haben Fragen?
Wir helfen Ihnen gerne weiter.AXA Konzern AGRufen Sie uns an
0221 148 - 24113
medien@axa.de
Alle Ansprechpartner für Journalisten
Zur Übersicht
Sie haben Fragen?
Unser Kundenservice hilft Ihnen gerne weiter.Zum Kundenservice
Aktuelle Pressemitteilungen
Wir informieren Sie gerne über aktuelle Pressemitteilungen.Jetzt abonnieren
AXA in den sozialen Medien
Folgen Sie uns auf unseren Social-Media-Kanälen:AXA Deutschland:AXA Innovation Campus:AXA Kindersicherheitsinitiative:AXA Pflegewelt: