
Wie kann ich mich durch eine Vorsorgevollmacht absichern?
Die eigenen Interessen wahren
Eine Vorsorgevollmacht ermächtigt eine Vertrauensperson für den Betroffenen zu handeln, wenn dieser selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Sie dient damit der Vertretung der eigenen Interessen, wenn man diese selbst nicht mehr wahren kann.
Eine Vorsorgevollmacht kann sich auf die unterschiedlichsten Bereiche beziehen: Von Vertragsangelegenheiten bis hin zur Bestimmung über einen Einzug ins Pflegeheim. Aber auch ganz persönliche Wünsche können darin geäußert werden.
Lieber juristisch absichern
Um der Vorsorgevollmacht Durchsetzungskraft zu verleihen, sollte sie notariell beglaubigt werden. Dies ist zwar nicht zwingend vorgeschrieben, aber juristisch dann erforderlich, wenn es z.B. um Grundstückserwerb oder -verkauf, um die Bewilligung eines Darlehens oder sonstige Bankangelegenheiten sowie weitere vermögensrechtliche Angelegenheiten geht.
Die Aussagen in der Vorsorgevollmacht sollten von Zeit zu Zeit auf ihre Gültigkeit und Aktualität überprüft sowie etwaige Änderungen durch die Unterschrift eines Zeugen mit aktuellem Datum bestätigt werden. Da eine Vorsorgevollmacht individuell auf die einzelne Person zugeschnitten werden sollte, gibt es keine allgemeingültigen Vorlagen.
Was ist eine Betreuungsverfügung?
Wenn persönliche Angelegenheiten nicht mehr im vollen Umfang erledigt werden können und keine Vorsorgevollmacht besteht, wird im Notfall vom Gericht ein gesetzlicher Betreuer bestimmt, der die Angelegenheiten des Betroffenen in dieser Situation regelt. In der Betreuungsverfügung kann bereits im Voraus festgelegt werden, wer in diesem Fall rechtlicher Betreuer werden soll.
Sollte es dazu kommen, dass das Gericht einen Betreuer oder eine Betreuerin bestimmt, weil keine Vorsorgevollmacht vorliegt, ist es an die Entscheidung des Pflegebedürftigen gebunden. Hierbei darf das Wohl des Gepflegten jedoch nicht gefährdet werden.
Es ist ebenfalls möglich festzulegen, wer niemals zum rechtlichen Betreuer des Pflegebedürftigen werden soll oder welche Vorgaben der Betreuer einhalten muss. Beispielsweise kann der Gepflegte festlegen, ob er zu Hause oder stationär gepflegt werden möchte oder welche seiner Gewohnheiten beachtet werden soll.
Sie können auch trotz einer vorliegenden Vorsorgevollmacht eine Betreuungsverfügung beschließen. Die Verbindung der beiden Verfügungen sichert Sie für den fall ab, dass die Vorsorgevollmacht als unwirksam erklärt wird. So wird auch im Notfall eine vom Gericht bestellt (unbekannte) Person vermieden.
Wofür benötige ich eine Patientenverfügung?
Für Selbstbestimmungsrecht sorgen
Rechtlich vorsorgen
Das Vormundschaftsgericht als letzte Instanz
Wo finde ich weitere Informationen und Formulierungshilfen?
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bietet weitere Erklärungen zur Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung sowie wichtige Formulare an.
Außerdem finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Formulierungshilfen und Textbausteine für eine Patientenverfügung.
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