Bescheid und Widerspruchsmöglichkeiten
Nachdem Ihr Antrag bei der Pflegekasse bzw. -versicherung eingegangen ist, muss er innerhalb von fünf Wochen schriftlich beschieden werden.
In besonderen Fällen, etwa bei einem Aufenthalt im Krankenhaus, in einer Reha-Einrichtung oder in einem Hospiz, verkürzt sich die Frist.
Das Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) bzw. von MEDICPROOF (MDP) ist Grundlage für die Einstufung in einen Pflegegrad und damit für die Höhe der Leistungen, die gewährt werden. Dies wird dem Antragsteller in einem sogenannten Pflegebescheid mitgeteilt. In der Regel wird Ihnen mit dem Pflegebescheid auch das Gutachten des Medizinischen Dienstes zugesendet.
Wurde Ihr Antrag auf Pflegeleistungen abgelehnt, haben Sie vier Wochen Zeit, Widerspruch einzulegen. Grundsätzlich sind Sie nicht dazu verpflichtet, Ihren Widerspruch zu begründen. Es verbessert die Erfolgschancen aber sicher, wenn Sie eine Begründung anfügen oder nachreichen. Der Widerspruch muss schriftlich eingereicht werden, zunächst auch durchaus formlos.
Besprechen Sie sich dazu mit Ihrem Hausarzt und sammeln Sie gemeinsam Argumente. Für einen Widerspruch empfehlen wir Ihnen außerdem, mindestens zwei Wochen lang ein Pflegetagebuch zu führen, in dem Sie bzw. Ihre Pflegeperson dokumentieren, welche Tätigkeiten Sie selbstständig ohne Hilfe durchführen können und welche Tätigkeiten Sie nur eingeschränkt mit Hilfe bewältigen können.
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, das Gutachten des Prüfers an sich bzw. den behandelnden Arzt schicken zu lassen. Wird der Widerspruch von der Pflegekasse bzw. -versicherung zurückgewiesen, können Sie vor dem Sozialgericht dagegen klagen.