
Eine Zahnersatzversicherung ergänzt die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse. Sie reduzieren Ihren Eigenanteil für Kronen, Brücken, Prothesen oder Implantate deutlich. Bei AXA stehen dafür verschiedene Tarifstufen zur Auswahl.
Das Wichtigste in Kürze
- Die gesetzliche Krankenkasse beteiligt sich mit einem Festzuschuss an Zahnersatz
- Für höherwertigen Zahnersatz entsteht oft ein hoher Eigenanteil
- Eine Zahnzusatzversicherung reduziert diesen Eigenanteil je nach Tarif
- Wichtig ist ein Abschluss, bevor eine Behandlung angeraten oder geplant wurde
- Vergleichen Sie neben dem Beitrag auch Erstattung, Leistungsgrenzen und Zusatzleistungen
Was ist eine Zahnersatzversicherung?
Eine Zahnersatzversicherung ist eine Zahnzusatzversicherung mit Schwerpunkt Zahnersatz. Sie ergänzt die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse, kurz GKV.
Versichert werden können zum Beispiel Kronen, Brücken, Prothesen oder Implantate. So lässt sich der eigene Kostenanteil je nach Tarif reduzieren.
Davon zu unterscheiden sind andere zahnärztliche Leistungen. Dazu gehören zum Beispiel:
- Zahnbehandlungen wie Füllungen oder Wurzelbehandlungen
- Behandlungen bei Parodontose
- Zahnprophylaxe zur Vorsorge
- kieferorthopädische Behandlungen und Zahnspangen
Welche Leistungen versichert sind, hängt vom gewählten Tarif ab.
Welche Arten von Zahnersatz gibt es?
Welche Versorgung infrage kommt, hängt von Ihrer Zahnsituation ab. Auch der Zustand der Nachbarzähne, der gewünschte Komfort und die Kosten spielen eine Rolle.
Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt berät Sie dazu, welche Lösung medizinisch sinnvoll ist.
|
Art des Zahnersatzes
|
Typischer Einsatzfall
|
Haltbarkeit
|
Kostenrahmen
|
|
Krone/Teilkrone
|
stark geschädigter, erhaltungsfähiger Zahn
|
oft langfristig, abhängig von Pflege und Belastung
|
individuell nach Material, Befund und Honorar
|
|
Brücke
|
einzelne oder kleinere Zahnlücke
|
oft langfristig bei stabilen Pfeilerzähnen
|
meist niedriger als bei einem Implantat
|
|
Teilprothese
|
mehrere fehlende Zähne
|
abhängig von Konstruktion und Pflege
|
vergleichsweise günstig
|
|
Vollprothese
|
zahnloser Kiefer
|
abhängig von Passform, Pflege und Kieferveränderung
|
individuell nach Ausführung
|
|
Inlay/Onlay
|
größerer Defekt bei erhaltungsfähigem Zahn
|
oft langfristig, abhängig von Material und Belastung
|
individuell nach Material und Aufwand
|
|
Implantat
|
Einzelzahnlücke oder als Träger für weiteren Zahnersatz
|
langfristige Lösung bei guter Pflege
|
komplett mit Krone meist mehrere tausend Euro
|
Wie viel übernimmt die gesetzliche Krankenkasse beim Zahnersatz?
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt bei Zahnersatz einen befundbezogenen Festzuschuss auf Basis der Regelversorgung. Die Höhe orientiert sich also am Befund und nicht daran, ob Sie sich für die Standardlösung oder eine höherwertige Versorgung entscheiden.
Zuschüsse für Zahnersatz reduzieren die Kosten des Patienten. Den restlichen Eigenanteil tragen Sie ohne Zusatzschutz jedoch selbst.
Rechenbeispiel: Bei einem Festzuschuss von beispielsweise 691 Euro und Kosten für Zahnersatz in Höhe von 4.000 Euro müssen Sie 3.309 Euro aus eigener Tasche zahlen.
Was sind Regelversorgung, gleichartige und andersartige Versorgung?
Beim Zahnersatz gibt es unterschiedliche Versorgungsformen.
- Regelversorgung: Das ist die Standardversorgung, die die gesetzliche Krankenkasse für einen bestimmten Befund vorsieht.
- Gleichartige Versorgung: Sie wählen die Regelversorgung, ergänzen diese aber um zusätzliche Leistungen oder hochwertigere Materialien.
- Andersartige Versorgung: Sie entscheiden sich für eine andere Behandlungsform. Ein Beispiel ist ein Implantat statt einer vorgesehenen Brücke.
Wie erhöht das Bonusheft Ihren Festzuschuss?
Ohne Bonusheft übernimmt die GKV 60 % der Kosten der Regelversorgung. Nach fünf Jahren dokumentierter Kontrolltermine steigt der Zuschuss auf 70 % und nach zehn Jahren auf 75 %. Ein gepflegtes Bonusheft senkt also Ihren Eigenanteil beim Zahnersatz.
Was gilt bei geringen Einkommen?
Für Versicherte mit geringem Einkommen gibt es bei der gesetzlichen Krankenversicherung eine Härtefallregelung.
Erfüllen Sie diese Voraussetzungen, kann die Krankenkasse die Kosten der Regelversorgung vollständig übernehmen. Dafür müssen Sie in der Regel einen Antrag stellen und Ihr Einkommen nachweisen.
Auch mit einem begrenzten Budget lohnt es sich, den eigenen Schutz zu prüfen. Wichtig ist, dass ein Versicherungsbeitrag dauerhaft zu Ihrer finanziellen Situation passt.
Sollte ein umfangreicher Schutz aktuell nicht infrage kommen, greifen Sie zu einem günstigeren Basisschutz. Prüfen Sie vorab, welche Absicherung Sie wirklich brauchen und langfristig bezahlen können.
Was übernimmt die Zahnersatzversicherung von AXA?
Die Zahnzusatzversicherung von AXA ergänzt die Leistung der gesetzlichen Krankenkasse.
Zahn Klassik, Zahn Komfort und Zahn Premium übernehmen unter anderem folgende Leistungen für
Welche Leistungen sind typischerweise ausgeschlossen?
Rein kosmetische Maßnahmen ohne medizinische Notwendigkeit gelten nicht als Versicherungsfall. Auch bereits vor Vertragsabschluss angeratene oder geplante Behandlungen fallen nicht unter den Schutz für zukünftige Maßnahmen.
Wann sollte ich eine Zahnersatzversicherung abschließen?
Am besten schließen Sie eine Zahnersatzversicherung ab, solange Ihre Zähne versicherbar sind und Ihr Zahnarzt noch keine Behandlung angeraten oder geplant hat. Wenn Sie Zahnersatz sofort bekommen möchten und die konkrete Maßnahme bereits feststeht, greift ein neu abgeschlossener Tarif dafür nicht. Ein frühzeitiger Schutz hält Ihnen bei späteren Entscheidungen mehr Möglichkeiten offen.
Zahn Klassik, Zahn Komfort und Zahn Premium haben nach den vorliegenden Angaben keine Wartezeit. In den ersten vier Versicherungsjahren begrenzt jedoch eine Zahnstaffel die maximale Erstattung. Ab dem fünften Versicherungsjahr entfällt diese Begrenzung. Für unfallbedingte Behandlungen gelten abweichende Regelungen.
Worauf sollte ich beim Tarifvergleich achten?
Vergleichen Sie nicht nur den Beitrag. Entscheidend ist, welche Kosten der Tarif übernimmt und welche Leistungsgrenzen gelten.
Achten Sie besonders auf:
- die Erstattung für Zahnersatz
- Höchstbeträge in den ersten Versicherungsjahren
- die Erstattung nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
- Leistungen für Zahnprophylaxe und Zahnbehandlung
- die Beitragsentwicklung
- Regelungen, falls die gesetzliche Krankenkasse nicht vorleistet
Zahn Klassik und Zahn Komfort berücksichtigen Honorare bis zum 5-fachen GOZ-Satz. Zahn Premium erstattet ohne Begrenzung auf einen Höchstsatz.
Welcher Zahnersatz passt zu welcher Situation?
Welche Versorgung infrage kommt, hängt von Ihrer Zahnsituation ab. Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt berät Sie dazu, welche Lösung medizinisch sinnvoll ist.
|
Zahnsituation
|
Mögliche Versorgung
|
Darauf kommt es an
|
|
Einzelzahnlücke
|
Brücke, Implantat
|
Eine Brücke nutzt meist Nachbarzähne als Pfeiler. Ein Implantat ersetzt die Zahnwurzel.
|
|
Mehrere Lücken
|
Teilprothese, Brücke, Implantat
|
Entscheidend sind Zahl und Lage der Lücken sowie der Zustand der verbleibenden Zähne.
|
|
Zahnloser Kiefer
|
Vollprothese, Implantat
|
Wichtig sind Halt, Komfort, Kieferknochen und Budget.
|
|
Sichtbarer Bereich
|
Krone, Brücke, Implantat
|
Neben der Funktion spielt auch die natürliche Optik eine Rolle.
|
Welche Vorteile bietet eine Zahnersatzversicherung von AXA?
Eine Zahnersatzversicherung kann Ihren Eigenanteil reduzieren und Ihnen mehr Auswahl bei der Versorgung geben. Bei AXA stehen verschiedene Tarifstufen zur Verfügung.
- Weniger Eigenanteil: Die Tarife von AXA ergänzen den Festzuschuss der GKV und sichern je nach Tarif 80, 90 oder 100 % der erstattungsfähigen Zahnersatzkosten ab.
- Mehr Auswahl: Die Versicherung umfasst verschiedene Formen von Zahnersatz.
- Schutz ab Vertragsbeginn: Zahn Klassik, Zahn Komfort und Zahn Premium haben keine Wartezeit. In den ersten Versicherungsjahren gelten jedoch Erstattungsgrenzen.
- Breiter Zahnschutz: Alle AXA Tarife erstatten 100% für Zahnprophylaxe und Zahnbehandlungen
Vergleichen Sie Zahn Klassik, Zahn Komfort und Zahn Premium und wählen Sie den Schutz, der zu Ihren Prioritäten passt.
Häufige Fragen zur Zahnersatzversicherung
Welche Leistungen sind typischerweise ausgeschlossen?
Rein kosmetische Maßnahmen ohne medizinische Notwendigkeit gelten nicht als Versicherungsfall. Auch Behandlungen, die bereits vor Vertragsabschluss angeraten oder geplant wurden, fallen nicht unter den Schutz für zukünftige Maßnahmen.
Kann ich eine Vorversicherung beim Wechsel anrechnen lassen?
Eine bestehende Vorversicherung kann die Leistungsbegrenzung auf die ersten zwei Versicherungsjahre verkürzen. Dafür muss die frühere Zahnzusatzversicherung bei einem anderen deutschen Versicherer mindestens 80 % für Zahnersatz leisten. Reichen Sie dafür einen entsprechenden Nachweis bei AXA ein.
Setzt die Zahnersatzversicherung eine Gesundheitsprüfung voraus?
Für Zahn Klassik, Zahn Komfort und Zahn Premium beantworten Sie kurze Gesundheitsfragen zu Ihrem Zahnzustand. Mit Zahn easy bietet AXA auch eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen.
Zahlt die Versicherung auch, wenn der Zahnersatz erneuert werden muss?
Eine erneute Versorgung kann im vereinbarten Umfang versichert sein. Voraussetzung ist, dass die Behandlung nicht bereits vor Vertragsabschluss angeraten oder geplant war. Maßgeblich sind der gewählte Tarif und der konkrete Versicherungsfall.
Was passiert mit dem Festzuschuss bei einer teureren Versorgung?
Der befundbezogene Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse bleibt grundsätzlich auch bei einer gleichartigen oder andersartigen Versorgung bestehen. Zusätzliche Kosten erhöhen ohne passende Zusatzversicherung Ihren Eigenanteil.
Übernimmt die Zahnersatzversicherung auch Material- und Laborkosten?
Material- und Laborkosten können Teil der Kosten für versicherten Zahnersatz sein. Wie hoch AXA diese Kosten berücksichtigt, hängt vom gewählten Tarif, den erstattungsfähigen Positionen und den vereinbarten Grenzen ab.
Rechtliche Hinweise
Die Artikelinhalte werden Ihnen von AXA als unverbindliche Serviceinformationen zur Verfügung gestellt. Diese Informationen erheben kein Recht auf Vollständigkeit oder Gültigkeit. Bitte beachten Sie dazu unsere Nutzungsbedingungen.