Home Gesundheit Zahnzusatzversicherung Kieferorthopädie
Ein Junge mit braunen Haaren lacht und zeigt seine Zähne mit fester Zahnspange.
Zahnzusatzversicherung Zahnzusatzversicherung für Kieferorthopädie: Welche Kosten werden übernommen?

Eine Zahnspange kann schnell hohe zusätzliche Kosten verursachen. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nicht jede Behandlung. Eine Zahnzusatzversicherung ist das Mittel der Wahl, um die Eigenkosten für Kinder zu reduzieren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die gesetzliche Krankenkasse leistet bei Kindern grundsätzlich ab KIG 3.
  • Bei KIG 1 und 2 besteht grundsätzlich keine Kostenübernahme durch die GKV.
  • Auch bei KIG 3 bis 5 können Mehrkosten entstehen.
  • Eine Zahnzusatzversicherung übernimmt solche Kosten je nach Tarif.
  • Der Versicherungsschutz sollte bestehen, bevor eine Behandlung angeraten oder begonnen wurde.

Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse bei einer Zahnspange?

Bei Kindern hängt die Kassenleistung vom Schweregrad der Fehlstellung ab. Dafür gibt es fünf Kieferorthopädische Indikationsgruppen, kurz KIG.

Ab KIG 3 übernimmt die gesetzliche Krankenkasse grundsätzlich die Behandlung. Bei KIG 1 und 2 besteht kein Anspruch auf eine Kostenübernahme.

Die Krankenkasse zahlt zwar ab KIG 3, übernimmt jedoch nicht automatisch jede Behandlungsmethode oder jedes Material. Für zusätzliche Leistungen können deshalb Mehrkosten entstehen. Diese tragen Versicherte zunächst selbst.

Eine Zahnzusatzversicherung federt solche zusätzlichen Kosten je nach Tarif ab und übernimmt diese.

Mehrkosten trotz Kassenleistung ab KIG 3

Wie sichern Sie Eigenkosten bei der Zahnspange ab?

Ab KIG 3 gilt eine Behandlung als medizinisch notwendig. Das ist der Fall, wenn die Fehlstellung das Kauen, Beißen, Sprechen oder Atmen erheblich beeinträchtigt. Auch eine drohende Beeinträchtigung, zum Beispiel durch mögliche Probleme, die erst im Wachstum auftreten, zählt.

Die gesetzliche Krankenkasse deckt dann die medizinisch notwendige Regelversorgung ab. Die Regelversorgung ist die Standardbehandlung, die als ausreichend und zweckmäßig gilt.

Zunächst tragen Eltern einen Eigenanteil von 20 Prozent der Behandlungskosten. Werden mehrere Kinder gleichzeitig behandelt, sinkt der Eigenanteil ab dem zweiten Kind auf 10 Prozent. Nach erfolgreichem Abschluss erstattet die Krankenkasse diesen gesetzlichen Eigenanteil zurück.

Auch ab KIG 3 zahlt die gesetzliche Krankenkasse nicht jede gewünschte Leistung. Entscheiden Sie sich für andere Materialien oder Zusatzleistungen, entstehen Mehrkosten.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • Keramik- oder Kunststoffbrackets, statt Metallbrackets
  • Lingualbrackets auf der Innenseite der Zähne
  • selbstligierende oder kleinere Brackets
  • bestimmte hochwertige Bögen
  • eine digitale Abformung
  • bestimmte Retainer nach der Behandlung
Der Überblick: Wann zahlt die gesetzliche Versicherung?
Ausgangssituation
Was zahlt die GKV?
Mögliche eigene Kosten
KIG 1 oder 2
grundsätzlich keine kieferorthopädische Behandlung
Die gesamten Kosten
KIG 3 bis 5, Regelversorgung
medizinisch notwendige Kassenbehandlung
zunächst gesetzlicher Eigenanteil, der bei erfolgreichem Abschluss zurückerstattet wird
KIG 3 bis 5 mit Mehrleistungen
Anteil der entsprechenden Kassenleistung
Mehrkosten z. B. für Keramik- oder Lingualbrackets

Was leistet eine Zahnzusatzversicherung für Kieferorthopädie?

Die Zahnzusatzversicherung für die Kieferorthopädie bei Kindern deckt die Kosten ab, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht oder nur teilweise übernommen werden. Dazu gehören Behandlungen und Korrekturen bei leichteren Zahnfehlstellungen sowie Mehrkosten für zusätzliche kieferorthopädische Leistungen.

Die Tarife Zahn Klassik, Zahn Komfort und Zahn Premium von AXA übernehmen die Kieferorthopädie für Kinder unabhängig von der KIG-Einstufung. Die Voraussetzung ist, dass die Behandlung vor dem 18. Geburtstag begonnen wird. Über die gesamte Vertragslaufzeit sind Leistungen bis maximal 5.000 Euro vorgesehen.

AXA-Tarif
Erstattung für Kieferorthopädie bei Kindern
Höchstbetrag
Zahn Klassik
80%
bis 5.000 €
Zahn Komfort
90%
bis 5.000 €
Zahn Premium
100%
bis 5.000 €

Konkretes Rechenbeispiel mit dem Tarif Zahn Klassik

Private Mehrkosten für zusätzliche kieferorthopädische Leistungen: 1.400 €

Erstattung bei 80 %: 1.120 €

Verbleibender Eigenanteil: 280 €

Was gilt bei Kieferorthopädie für Erwachsene?

Für Erwachsene leisten Zahn Klassik, Zahn Komfort und Zahn Premium von AXA nur nach einem Unfall. Auch die gesetzliche Krankenkasse übernimmt Kieferorthopädie bei Erwachsenen nur in wenigen Ausnahmefällen.

Die Erstattung beträgt je nach Tarif 80, 90 oder 100 %. Sie ist auf insgesamt 5.000 Euro über die Vertragslaufzeit begrenzt.

Suchen Sie Schutz für eine Zahnschiene im Erwachsenenalter? Prüfen Sie in diesem Fall besonders die Voraussetzungen des jeweiligen Tarifs.

Wann sollten Sie eine Zahnzusatzversicherung für die Zahnspange abschließen?

Schließen Sie die Zahnzusatzversicherung für Kieferorthopädie möglichst früh ab. Am besten, bevor eine Zahnspange oder eine andere Behandlung angeraten wurde. Bereits empfohlene oder begonnene Behandlungen sind in der Regel nicht mehr versicherbar.

Jetzt berechnen

Gibt es bei AXA Wartezeiten nach Abschluss der Zahnzusatzversicherung?

Die Tarife Zahn Klassik, Zahn Komfort und Zahn Premium haben keine Wartezeit.

In den ersten Versicherungsjahren gelten jedoch Leistungsbegrenzungen:

  • im 1. Versicherungsjahr bis 500 Euro
  • im 1. und 2. Versicherungsjahr zusammen bis 1.000 Euro
  • insgesamt bis 5.000 Euro über die Vertragslaufzeit

Gibt es beim Antrag Gesundheitsfragen?

Für Zahn Klassik, Zahn Komfort und Zahn Premium beantwortet der Versicherungsnehmer Gesundheitsfragen. Dabei werden Angaben zum aktuellen Zahn- und Gesundheitszustand abgefragt. Beantworten Sie diese vollständig und wahrheitsgemäß.

Zahn easy kommt ohne Gesundheitsfragen aus. Bei diesem Tarif gilt eine Wartezeit von drei Monaten.

Worauf sollten Sie beim Tarifvergleich achten?

  • KIG-Unabhängigkeit: Leistet die Versicherung auch bei leichten Zahnfehlstellungen der Kategorie KIG 1 und 2?
  • Erstattung: Welchen Anteil der Behandlungskosten übernimmt der Tarif?
  • Alter: Bis zu welchem Alter muss die Behandlung begonnen haben?
  • Erwachsene: Unter welchen Voraussetzungen ist Kieferorthopädie für Erwachsene versichert?
  • Leistungsbegrenzungen: Welche Höchstbeträge gelten in den ersten Versicherungsjahren?
  • Wartezeit: Sind die Leistungen für Sie sofort verfügbar oder gilt zunächst eine Wartezeit?
  • Vorversicherung: Prüfen Sie, ob eine bestehende Zahnzusatzversicherung auf anfängliche Leistungsbegrenzungen angerechnet wird.
  • GOZ-Sätze: Bis zu welchem Steigerungssatz der Gebührenordnung für Zahnärzte werden Kosten erstattet?

Achten Sie beim Vergleich nicht nur auf Leistungen für Kieferorthopädie, sondern auch auf weitere Bereiche wie Zahnersatz, Zahnbehandlungen und Prophylaxe.

Was ist bei einem begrenzten Budget wichtig?

Auch ein Basistarif unterstützt dabei, hohe Eigenkosten zu reduzieren.

Überlegen Sie zuerst, welche Leistungen für Ihre Familie wichtig sind. Vergleichen Sie anschließend den Beitrag, die Erstattungshöhe und mögliche Leistungsgrenzen.

So finden Sie genau den Schutz, der zu Ihrem Budget passt.

Wie wird eine kieferorthopädische Behandlung abgerechnet?

  1. Behandlungs- und Kostenplan erstellen lassen

    Lassen Sie von ihrer kieferorthopädischen Praxis einen Behandlungs- und Kostenplan erstellen.

  2. Unterlagen vor Behandlungsbeginn einreichen

    Reichen Sie den Behandlungs- und Kostenplan bei der Krankenkasse und bei Bedarf auch bei Ihrer Zahnzusatzversicherung ein.

  3. Kostenübernahme prüfen

    So lässt sich vor Beginn klären, welche Leistungen erstattet werden und welche Mehrkosten bei Ihnen bleiben.

  4. Rechnungen einreichen

    Während bzw. nach der Behandlung reichen Sie die Rechnungen beim Versicherer ein.

  5. Erstattung erhalten

    Der Versicherer zahlt den tariflich vorgesehenen Anteil der erstattungsfähigen Kosten.

Bewahren Sie Behandlungsplan, Rechnungen und Erstattungsbescheide gut auf. Das erleichtert die Abrechnung besonders bei längeren Behandlungen mit einer Zahnspange, einer Schiene oder einem Retainer.

Lohnt sich eine Zahnzusatz für Kieferorthopädie?

Das hängt von Ihrem Bedarf und dem gewünschten Schutz ab. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt medizinisch notwendige Behandlungen nur unter bestimmten Voraussetzungen. Zusätzliche Leistungen können eigene Kosten verursachen.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • finanzielle Entlastung bei kieferorthopädischen Behandlungen
  • Erstattung von Mehrkosten für zusätzliche Leistungen
  • besser planbare Eigenkosten
  • Leistungen für Kinder unabhängig von der KIG-Einstufung in Zahn Klassik, Zahn Komfort und Zahn Premium

Häufige Fragen zur Zahnzusatzversicherung für Kieferorthopädie

Zahlt die Zahnzusatzversicherung auch für unsichtbare Aligner?

Bis zu welchem Alter ist Kieferorthopädie bei AXA mitversichert?

Was passiert, wenn die Behandlung mehrere Jahre dauert?

Ist eine Zahnzusatzversicherung bei laufender Kieferorthopädie möglich?

Übernimmt die Zahnzusatzversicherung auch einen Retainer nach der Zahnspange?

Weitere interessante Artikel aus unserem Ratgeber Krankenversicherung ZahnersatzversicherungZahnbehandlungen

Rechtliche Hinweise

Die Artikelinhalte werden Ihnen von AXA als unverbindliche Serviceinformationen zur Verfügung gestellt. Diese Informationen erheben kein Recht auf Vollständigkeit oder Gültigkeit. Bitte beachten Sie dazu unsere Nutzungsbedingungen.

Hausratversicherung Berufsunfähigkeitsversicherung Gebäudeversicherung Private Haftpflichtversicherung Kfz-Versicherung Adresse ändern Bankverbindung ändern Namen ändern Service Apps Versicherungslexikon Freunde werben Hilfe im Schadensfall Kontaktformular Ansprechpartner vor Ort Servicenummern Adressen Lob & Kritik Impressum Datenschutz & Cookies Nutzungshinweise Barrierefreiheit AXA IN SOCIAL MEDIA Facebook LinkedIn YouTube Instagram Vertrag widerrufen
© AXA Konzern AG, Köln. Alle Rechte vorbehalten.