
Eine Zahnspange kann schnell hohe zusätzliche Kosten verursachen. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nicht jede Behandlung. Eine Zahnzusatzversicherung ist das Mittel der Wahl, um die Eigenkosten für Kinder zu reduzieren.
Das Wichtigste in Kürze
- Die gesetzliche Krankenkasse leistet bei Kindern grundsätzlich ab KIG 3.
- Bei KIG 1 und 2 besteht grundsätzlich keine Kostenübernahme durch die GKV.
- Auch bei KIG 3 bis 5 können Mehrkosten entstehen.
- Eine Zahnzusatzversicherung übernimmt solche Kosten je nach Tarif.
- Der Versicherungsschutz sollte bestehen, bevor eine Behandlung angeraten oder begonnen wurde.
Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse bei einer Zahnspange?
Bei Kindern hängt die Kassenleistung vom Schweregrad der Fehlstellung ab. Dafür gibt es fünf Kieferorthopädische Indikationsgruppen, kurz KIG.
Ab KIG 3 übernimmt die gesetzliche Krankenkasse grundsätzlich die Behandlung. Bei KIG 1 und 2 besteht kein Anspruch auf eine Kostenübernahme.
Die Krankenkasse zahlt zwar ab KIG 3, übernimmt jedoch nicht automatisch jede Behandlungsmethode oder jedes Material. Für zusätzliche Leistungen können deshalb Mehrkosten entstehen. Diese tragen Versicherte zunächst selbst.
Eine Zahnzusatzversicherung federt solche zusätzlichen Kosten je nach Tarif ab und übernimmt diese.
Mehrkosten trotz Kassenleistung ab KIG 3
Wie sichern Sie Eigenkosten bei der Zahnspange ab?
Ab KIG 3 gilt eine Behandlung als medizinisch notwendig. Das ist der Fall, wenn die Fehlstellung das Kauen, Beißen, Sprechen oder Atmen erheblich beeinträchtigt. Auch eine drohende Beeinträchtigung, zum Beispiel durch mögliche Probleme, die erst im Wachstum auftreten, zählt.
Die gesetzliche Krankenkasse deckt dann die medizinisch notwendige Regelversorgung ab. Die Regelversorgung ist die Standardbehandlung, die als ausreichend und zweckmäßig gilt.
Zunächst tragen Eltern einen Eigenanteil von 20 Prozent der Behandlungskosten. Werden mehrere Kinder gleichzeitig behandelt, sinkt der Eigenanteil ab dem zweiten Kind auf 10 Prozent. Nach erfolgreichem Abschluss erstattet die Krankenkasse diesen gesetzlichen Eigenanteil zurück.
Auch ab KIG 3 zahlt die gesetzliche Krankenkasse nicht jede gewünschte Leistung. Entscheiden Sie sich für andere Materialien oder Zusatzleistungen, entstehen Mehrkosten.
Dazu gehören zum Beispiel:
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Ausgangssituation
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Was zahlt die GKV?
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Mögliche eigene Kosten
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KIG 1 oder 2
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grundsätzlich keine kieferorthopädische Behandlung
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Die gesamten Kosten
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KIG 3 bis 5, Regelversorgung
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medizinisch notwendige Kassenbehandlung
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zunächst gesetzlicher Eigenanteil, der bei erfolgreichem Abschluss zurückerstattet wird
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KIG 3 bis 5 mit Mehrleistungen
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Anteil der entsprechenden Kassenleistung
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Mehrkosten z. B. für Keramik- oder Lingualbrackets
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Was leistet eine Zahnzusatzversicherung für Kieferorthopädie?
Die Zahnzusatzversicherung für die Kieferorthopädie bei Kindern deckt die Kosten ab, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht oder nur teilweise übernommen werden. Dazu gehören Behandlungen und Korrekturen bei leichteren Zahnfehlstellungen sowie Mehrkosten für zusätzliche kieferorthopädische Leistungen.
Die Tarife Zahn Klassik, Zahn Komfort und Zahn Premium von AXA übernehmen die Kieferorthopädie für Kinder unabhängig von der KIG-Einstufung. Die Voraussetzung ist, dass die Behandlung vor dem 18. Geburtstag begonnen wird. Über die gesamte Vertragslaufzeit sind Leistungen bis maximal 5.000 Euro vorgesehen.
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AXA-Tarif
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Erstattung für Kieferorthopädie bei Kindern
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Höchstbetrag
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Zahn Klassik
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80%
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bis 5.000 €
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Zahn Komfort
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90%
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bis 5.000 €
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Zahn Premium
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100%
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bis 5.000 €
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Konkretes Rechenbeispiel mit dem Tarif Zahn Klassik
Private Mehrkosten für zusätzliche kieferorthopädische Leistungen: 1.400 €
Erstattung bei 80 %: 1.120 €
Verbleibender Eigenanteil: 280 €
Was gilt bei Kieferorthopädie für Erwachsene?
Für Erwachsene leisten Zahn Klassik, Zahn Komfort und Zahn Premium von AXA nur nach einem Unfall. Auch die gesetzliche Krankenkasse übernimmt Kieferorthopädie bei Erwachsenen nur in wenigen Ausnahmefällen.
Die Erstattung beträgt je nach Tarif 80, 90 oder 100 %. Sie ist auf insgesamt 5.000 Euro über die Vertragslaufzeit begrenzt.
Suchen Sie Schutz für eine Zahnschiene im Erwachsenenalter? Prüfen Sie in diesem Fall besonders die Voraussetzungen des jeweiligen Tarifs.
Schließen Sie die Zahnzusatzversicherung für Kieferorthopädie möglichst früh ab. Am besten, bevor eine Zahnspange oder eine andere Behandlung angeraten wurde. Bereits empfohlene oder begonnene Behandlungen sind in der Regel nicht mehr versicherbar.
Gibt es bei AXA Wartezeiten nach Abschluss der Zahnzusatzversicherung?
Die Tarife Zahn Klassik, Zahn Komfort und Zahn Premium haben keine Wartezeit.
In den ersten Versicherungsjahren gelten jedoch Leistungsbegrenzungen:
- im 1. Versicherungsjahr bis 500 Euro
- im 1. und 2. Versicherungsjahr zusammen bis 1.000 Euro
- insgesamt bis 5.000 Euro über die Vertragslaufzeit
Gibt es beim Antrag Gesundheitsfragen?
Für Zahn Klassik, Zahn Komfort und Zahn Premium beantwortet der Versicherungsnehmer Gesundheitsfragen. Dabei werden Angaben zum aktuellen Zahn- und Gesundheitszustand abgefragt. Beantworten Sie diese vollständig und wahrheitsgemäß.
Zahn easy kommt ohne Gesundheitsfragen aus. Bei diesem Tarif gilt eine Wartezeit von drei Monaten.
Worauf sollten Sie beim Tarifvergleich achten?
Achten Sie beim Vergleich nicht nur auf Leistungen für Kieferorthopädie, sondern auch auf weitere Bereiche wie Zahnersatz, Zahnbehandlungen und Prophylaxe.
Was ist bei einem begrenzten Budget wichtig?
Auch ein Basistarif unterstützt dabei, hohe Eigenkosten zu reduzieren.
Überlegen Sie zuerst, welche Leistungen für Ihre Familie wichtig sind. Vergleichen Sie anschließend den Beitrag, die Erstattungshöhe und mögliche Leistungsgrenzen.
So finden Sie genau den Schutz, der zu Ihrem Budget passt.
Wie wird eine kieferorthopädische Behandlung abgerechnet?
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Behandlungs- und Kostenplan erstellen lassen
Lassen Sie von ihrer kieferorthopädischen Praxis einen Behandlungs- und Kostenplan erstellen.
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Unterlagen vor Behandlungsbeginn einreichen
Reichen Sie den Behandlungs- und Kostenplan bei der Krankenkasse und bei Bedarf auch bei Ihrer Zahnzusatzversicherung ein.
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Kostenübernahme prüfen
So lässt sich vor Beginn klären, welche Leistungen erstattet werden und welche Mehrkosten bei Ihnen bleiben.
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Rechnungen einreichen
Während bzw. nach der Behandlung reichen Sie die Rechnungen beim Versicherer ein.
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Erstattung erhalten
Der Versicherer zahlt den tariflich vorgesehenen Anteil der erstattungsfähigen Kosten.
Bewahren Sie Behandlungsplan, Rechnungen und Erstattungsbescheide gut auf. Das erleichtert die Abrechnung besonders bei längeren Behandlungen mit einer Zahnspange, einer Schiene oder einem Retainer.
Lohnt sich eine Zahnzusatz für Kieferorthopädie?
Das hängt von Ihrem Bedarf und dem gewünschten Schutz ab. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt medizinisch notwendige Behandlungen nur unter bestimmten Voraussetzungen. Zusätzliche Leistungen können eigene Kosten verursachen.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
Häufige Fragen zur Zahnzusatzversicherung für Kieferorthopädie
Zahlt die Zahnzusatzversicherung auch für unsichtbare Aligner?
Unsichtbare Aligner können als kieferorthopädische Behandlung erstattungsfähig sein, wenn sie medizinisch notwendig sind und unter den versicherten Leistungsumfang fallen.
Für Kinder leisten Zahn Klassik, Zahn Komfort und Zahn Premium von AXA grundsätzlich unabhängig von der KIG-Einstufung, sofern die Behandlung vor dem 18. Geburtstag begonnen wurde. Bei Erwachsenen besteht Kieferorthopädie-Schutz bei diesen Tarifen nur nach einem Unfall.
Bis zu welchem Alter ist Kieferorthopädie bei AXA mitversichert?
Bei Zahn Klassik, Zahn Komfort und Zahn Premium von AXA muss eine kieferorthopädische Behandlung bei Kindern vor dem 18. Geburtstag begonnen haben. Für Erwachsene leisten diese Tarife bei Kieferorthopädie nur, wenn die Behandlung infolge eines Unfalls erforderlich wird.
Was passiert, wenn die Behandlung mehrere Jahre dauert?
Eine längere Behandlungsdauer ist grundsätzlich kein Problem, solange der Versicherungsschutz besteht und die tariflichen Voraussetzungen erfüllt sind. Wichtig sind vor allem die vereinbarten Höchstbeträge und mögliche Leistungsgrenzen in den ersten Versicherungsjahren.
Ist eine Zahnzusatzversicherung bei laufender Kieferorthopädie möglich?
Eine Zahnzusatzversicherung können Sie grundsätzlich auch während einer laufenden kieferorthopädischen Behandlung abschließen. Die bereits begonnene oder angeratene Behandlung ist bei einem Neuabschluss jedoch in der Regel nicht mitversichert. Der neue Versicherungsschutz gilt dann für zukünftige, versicherte Behandlungen.
Übernimmt die Zahnzusatzversicherung auch einen Retainer nach der Zahnspange?
Ein Retainer dient dazu, das Behandlungsergebnis nach der Zahnspange zu stabilisieren. Ist er Bestandteil der versicherten kieferorthopädischen Behandlung, kann er grundsätzlich in die Erstattung einbezogen werden. Das gilt insbesondere, wenn der Retainer medizinisch notwendig ist und im Behandlungsplan vorgesehen wurde.
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