Sie wollen vom Chefarzt behandelt werden? Und lieber ins Ein- oder Zweibettzimmer? Dann schließen Sie hierüber bei der Aufnahme, spätestens aber vor Beginn der Behandlung, mit dem Krankenhaus gesonderte Verträge ab, sogenannte „Wahlleistungsvereinbarungen“.
Sieht Ihr Tarif keine Wahlleistungen vor, so sind diese zusätzlichen Kosten von Ihnen selbst zu tragen; das gilt z.B. für den Tarif EL Bonus-U. Mit den Tarifen Vital300-U, Vital900-U und ActiveMe-U ist die Chefarztbehandlung und die Unterbringung im Zweibettzimmer abgedeckt. Mit der Tarifreihe GesundExtra ist die Chefarztbehandlung und die Unterbringung im Einbettzimmer abgesichert.
Wenn Sie nur eine der angebotenen Wahlleistungen wünschen, beispielsweise die Unterbringung in Zweibettzimmer, dann achten Sie bitte darauf, dass auch nur diese eine Wahlleistung in der Vereinbarung genannt ist, die Sie unterschreiben.
Das ist für Sie besonders wichtig, wenn Sie im Tarif EL Bonus-U versichert sind und die Kosten für Wahlleistungen selbst tragen müssen. Bitte bedenken Sie dabei: Die Kosten für eine bessere Unterbringung lassen sich relativ einfach abschätzen, die Unterbringungszuschläge für das Ein- oder das Zweibettzimmer werden in der Wahlleistungsvereinbarung genannt.
Wenn Sie sich hingegen für die Behandlung durch den Chefarzt entscheiden, dann werden Sie von allen beteiligten Fachärzten (z.B. Radiologe, Anästhesist) privatärztlich behandelt. Die Gesamthöhe sämtlicher Behandlungsrechnungen ist vorab kaum zuverlässig einzuschätzen.