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Privatpatient wird beim Zahnarzt behandelt

Behandlung beim Zahnarzt Ihr Besuch beim Zahnarzt als Privatpatient

Sie müssen zum Zahnarzt?

Für zahnärztliche Behandlungen haben Sie – neben Ihrem Haupttarif – einen speziellen „Zahntarif“ gewählt. Schauen Sie sich bitte genau an, welchen Versicherungsschutz Ihr Tarif bietet, denn Ihr Zahnarzt kennt den Leistungsumfang Ihres Tarifes nicht.

Welche Leistungen Sie aus Ihrem Zahntarif erwarten können und mit welcher Eigenbeteiligung Sie rechnen sollten, das hängt in erster Linie von drei Dingen ab:

  • Art der Behandlung (Zahnbehandlung oder Zahnersatz)
  • Form der Versorgung und Wahl des Materials (z.B. Voll-Keramik oder keramische Verbindung, Material- und Laborkosten, Sachkosten)
  • Zeitpunkt der Behandlung (Begrenzung durch Zahnstaffel innerhalb der ersten vier Versicherungsjahre)

Zahnbehandlung oder Zahnersatz

Gut zu wissen: Ihr Tarif sieht für Zahnbehandlungen eine höhere Erstattung vor als für Zahnersatz.   

Zahnbehandlung

  • prophylaktische Maßnahmen (inklusive professioneller Zahnreinigung)
  • konservierende Maßnahmen (z.B. das Einbringen einer Füllung) 
  • Arzneimittel, die bei einer Behandlung vom Zahnarzt verordnet werden

Rein kosmetische Zahnbehandlungen, z.B. Bleaching, sind nicht medizinisch notwendig und fallen daher nicht unter den Versicherungsschutz.

Zahnersatz

  • prothetische Leistungen, z. B. Brücken oder Prothesen
  • Kronen und Teilkronen, auch für einzelne Zähne
  • Inlays und Onlays (im Labor gefertigte spezielle Zahnfüllungen) 
  • implantologische Leistungen, z.B. Zahnimplantate, die eine Zahnwurzel ersetzen
  • funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen  
  • Aufbissbehelfe und Schienen
Material- und Laborkosten bei Zahnersatz

Material- und Laborkosten (Sachkosten)

Zahnersatz kann sehr unterschiedlich gestaltet werden und entsprechend groß ist die Preisspanne bei den Material- und Laborkosten. Ausschlaggebend sind die Art der Versorgung (z.B. Metallkrone oder Keramikkrone), Menge und Tagespreis hochwertiger Materialien (denken Sie an Gold!) und die individuelle Preisgestaltung des Zahnlabors.

Für zahntechnische Leistungen gibt es keine verbindliche Gebührenordnung. Jedes Labor kann also seine Preise selbst bestimmen bzw. vereinbaren. Wir erstatten Material- und Laborkosten maximal bis zu den in der Sachkostenliste vorgesehenen Höchstpreisen.

Mit Hilfe der Sachkostenliste können Sie Ihrem Zahnarzt aufzeigen, wo Sie mit höheren Eigenanteilen rechnen müssen, wenn sein Labor höhere Preise ansetzt.

Begrenzung der Erstattung in den ersten vier Versicherungsjahren

In den ersten vier Versicherungsjahren begrenzt eine Zahnstaffel Ihren Versicherungsschutz für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie auf einen bestimmten Betrag. Die Begrenzung gilt auch für die vom Zahnarzt verordneten Medikamente. Die Erstattungsgrenze steigt mit jedem Jahr, bis die Zahnstaffel nach vier Jahren komplett entfällt. In der Leistungsbeschreibung für Ihren Tarif finden Sie die jeweils gültigen Beträge der Zahnstaffel. Die Begrenzung durch die Zahnstaffel gilt nicht, wenn Sie aufgrund eines Unfalls zahnärztlich behandelt werden müssen.

Heil- und Kostenplan notwendig

Vor Beginn einer Zahnersatzmaßnahme, die voraussichtlich mehr als 1.000 Euro kosten wird, sollten Sie uns auf jeden Fall einen Heil- und Kostenplan vorlegen.

Für die Tarife Kompakt-Zahn-U, Komfort Zahn-U und Premium Zahn-U verringert sich andernfalls die tarifliche Leistung um die Hälfte!

Der Heil- und Kostenplan sollte begründen, warum die Zahnersatzmaßnahme medizinisch notwendig ist. Außerdem sollte er einen Kostenvoranschlag zu den Material- und Laborkosten enthalten. Auf diese Weise können wir für Sie prüfen, ob die Material- und Laborkosten der Sachkostenliste entsprechen und in der geplanten Höhe erstattet werden können.

Sie erwarten eine Rechnung unter 1.000 Euro? Wir empfehlen Ihnen, dennoch einen Kostenvoranschlag einzureichen. So erhalten Sie und wir einen besseren Überblick über die Gesamtkosten.

Kieferorthopädie

Die Kieferorthopädie ist ein Spezialgebiet der Zahnmedizin, das sich mit der Korrektur von Zahn- und Kieferfehlstellungen befasst. Oft spricht man deshalb auch von „Kieferregulierung“.

Die Erstattungshöhe ist abhängig vom jeweiligen Zahntarif und vom Lebensalter, in dem die Behandlung durchgeführt wird; für Maßnahmen, die vor dem 18. Geburtstag begonnen werden, ist der Versicherungsschutz höher.

Erstattung innerhalb der Kieferorthopädie

Erstattung nach Tarif und Lebensalter

  • Der Tarif Kompakt Zahn-U sieht für kieferorthopädische Behandlungen eine Erstattung zu 70 % vor, wenn die Maßnahme vor Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen wurde. Für Behandlungen, die erst nach dem 18. Geburtstag beginnen, sind es 60 %. 
  • Beim Tarif Komfort Zahn-U sind es 85 % bei Start vor dem 18. Geburtstag und 75 % bei späterem Behandlungsbeginn.
  • Beim Tarif Premium Zahn-U sind es 100 % bei Behandlungsbeginn vor dem 18. Geburtstag und 90 % bei späterem Start. 

Rein kosmetische kieferorthopädische Behandlungen sind nicht medizinisch notwendig und deswegen nicht im Versicherungsschutz enthalten.

Heil- und Kostenplan sinnvoll 

Auch für kieferorthopädische Maßnahmen sollten Sie uns vor der Behandlung einen Heil- und Kostenplan mit Kostenvoranschlag des zahntechnischen Labors einreichen. So können wir Ihnen vorab sagen, wie hoch Ihr Eigenanteil sein wird.

0221 148-41002