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Waschmaschine aus der Schaum herausläuft

Haftpflichtschaden melden: mit oder ohne Rechnung

Ein kleines Versehen, und schon gibt es einen Schadensfall. Als Sie den Tisch frei räumen, fällt das Smartphone einer Freundin hin. Kein großes Ding, das Handy funktioniert noch. Aber das Display ist defekt – ein Fall für Ihre Privathaftpflicht. Aber was, wenn es keinen Beleg mehr gibt? Zahlt die Versicherung der Geschädigten einen Haftpflicht Schaden auch ohne Rechnung?

Schadenshöhe durch Belege nachweisen

Es kann immer einmal ein Unglück geschehen, und manche Schäden werden schnell teuer. Geschädigte haben gesetzlichen Anspruch auf Schadensersatz, weshalb eine private Haftpflichtversicherung zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt gehört. Der verursachte Schaden wird vom Versicherer übernommen, wenn der Anspruch auf Leistung im Versicherungsvertrag entsprechend vereinbart ist.

Damit die geschädigte Person den ihr zustehenden Schadensersatz erhält, muss der entstandene Defekt beziffert werden. Das geht am einfachsten, wenn der Beweis über den Kaufpreis erbracht werden kann, idealerweise in Form einer Rechnung oder Quittung. Ein solcher Beleg ist aber manchmal nicht mehr aufzutreiben – dann können Sie einen Haftpflicht Schaden auch ohne Rechnung melden.

Schaden ohne Rechnung melden

Ein wichtiger Teil der Schadensregulierung ist die Bezifferung des Schadens. Bei Personenschäden kann das kompliziert werden, bei Sachschäden geht es in der Regel einfacher: durch den Nachweis des Neuwerts des beschädigten Gegenstands anhand von Rechnung, Beleg oder Quittung. Daher wird ein Versicherer immer um Nachweise dieser Art bitten. Sie können einen Haftpflicht-Schaden aber auch ohne Rechnung melden – und die Höhe des Schadens auf andere Art belegen.

Wie kann ich einen Haftpflicht Schaden ohne Rechnung melden?

Zeugenaussage

Ohne Rechnung ist es möglich, dass Zeugen Sie bei der Schadensmeldung unterstützen. Dabei kann es darum gehen, wie der Schaden entstanden ist, oder darum, was ein beschädigter Gegenstand bei der Anschaffung gekostet hat.

Fotos und Videos

Am besten machen Sie sofort Fotos und/oder Videos, nachdem der vermeintliche Versicherungsfall eingetreten ist. Darauf sollte gut zu erkennen sein, was passiert ist. Und unter welchen Umständen es passiert ist.

Handy Haftpflichtschaden ohne Rechnung

Auch ein kaputtes Handy können Sie der Versicherung melden. Ob mit oder ohne Rechnung: Die private Haftpflichtversicherung deckt nur einen Schaden ab, den Sie ohne Absicht am Handy oder Smartphone eines anderen verursacht haben. Schäden am eigenen Endgerät können spezielle Handyversicherungen abdecken, die manchmal in Mobilfunktarifen enthalten sind.

Haftpflicht Schaden ohne Rechnung – sprechen Sie mit Ihrem Betreuer

Gehen Sie auf Nummer sicher, wenn Sie einen Haftpflicht Schaden melden ohne Rechnung – sprechen Sie am besten mit Ihrem persönlichen Berater. Hier können Sie einen AXA Betreuer in Ihrer Nähe suchen.

Häufige Fragen zum Melden eines Haftpflichtschadens ohne Rechnung

Kann die Versicherung eine Rechnung verlangen, wenn ich einen Haftpflicht Schaden ohne Rechnung melde?

Wenn Sie Ihrer Versicherung einen Schaden melden, kann diese nach einer Rechnung fragen. So lässt sich der finanzielle Schaden leicht nachweisen. Wenn ein solcher Beleg vorhanden ist, geht die Regulierung eines Schadensfalls meistens ganz schnell. Doch auch ohne Quittung oder Kaufbeleg lässt sich ein Schaden mit Ihrem Versicherer regeln, zum Beispiel mit Fotos oder Zeugenaussagen. Am besten sprechen Sie persönlich mit Ihrer Versicherung, wie Sie einen Haftpflicht Schaden ohne Rechnung am besten melden.

Kann die Haftpflichtversicherung auch einen Handyschaden übernehmen?

Eine private Haftpflichtversicherung übernimmt Schäden, die Sie fahrlässig am Besitz anderer verursachen. Ein Handy Haftpflichtschaden ohne Rechnung oder mit Rechnung gehört dazu, wenn Ihnen zum Beispiel das Handy oder Smartphone einer Freundin oder eines Freundes aus Versehen hinfällt. Sie haben es nicht absichtlich gemacht, und es ist nicht Ihr Handy – sind diese beiden Voraussetzungen gegeben, springt in diesem Schadenfall wahrscheinlich Ihre Haftpflicht ein.

Bis wann muss ich einen Haftpflicht Schaden melden ohne Rechnung?

Ob Sie einen Versicherungsfall mit oder ohne Rechnung melden, ist gar nicht einmal das Wichtigste. Viel entscheidender ist, dass Sie Ihrem Versicherer so schnell wie möglich Bescheid sagen, wenn etwas passiert ist und was passiert ist. Natürlich ist es besser, wenn ein Kaufbeleg oder ein ähnlicher Nachweis existiert, der den Neuwert des beschädigten Gegenstands zeigt. Grundsätzlich sollten Ihre Angaben zum Schadensfall möglichst viele und möglichst detaillierte Informationen enthalten. Hier können Sie ganz einfach online einen Haftpflicht Schaden bei AXA melden.

In welchen Fällen muss eine private Haftpflichtversicherung nicht zahlen?

Der genaue Inhalt einer Versicherungspolice inklusive aller Bedingungen und Ausschlüsse kann sich von Versicherung zu Versicherung und von Vertrag zu Vertrag unterscheiden. Jeder Versicherungsnehmer sollte also genau hinschauen, was in seinem Fall versichert ist und was nicht.

Grundsätzlich lassen sich Schadenfälle beschreiben, in denen eine Haftpflicht wahrscheinlich oder sicher nicht zahlen muss. Zum Beispiel Schäden, die absichtlich oder im Rahmen illegaler Aktivitäten wie Diebstahl oder Betrug verursacht wurden. Wer gegen das Gesetz oder geltende Verträge verstößt – beispielsweise einen Mietvertrag –, riskiert ebenfalls den Versicherungsschutz.

In jedem Versicherungsvertrag finden sich Ausschlüsse oder explizit nicht versicherte Bereiche. Schäden, die dort hinein fallen, werden entsprechend von der Versicherung nicht übernommen. Auch eine nicht ausreichende Deckungssumme kann dazu führen, dass ein Schaden nicht oder nicht in ganzer Höhe von der Versicherung übernommen wird.

Wird ein Schaden nicht rechtzeitig – oder im schlimmsten Fall überhaupt nicht – gemeldet, kann eine Versicherung die Zahlung ablehnen. Ein weiterer Faktor bei der Schadensregulierung kann der Grad der Fahrlässigkeit sein, mit der ein Schaden verursacht wurde. Während leichte und mittlere Fahrlässigkeit in der Regel in einer Haftpflichtversicherung versichert sind, stellt grobe Fahrlässigkeit oft einen Grund dar, die Zahlung abzulehnen – ähnlich der vorsätzlichen Handlung.

Wie wird ein Haftpflichtschaden abgewickelt und abgerechnet?

Jeder Haftpflichtschaden, auch ohne Rechnung, wird Schritt für Schritt abgewickelt. Zuerst sollte der Schaden so schnell wie möglich der Versicherung gemeldet werden: online, telefonisch oder per E-Mail. Die Meldung sollte so viele Details wie möglich enthalten: natürlich die Namen des Schädigers und des Geschädigten, aber zum Beispiel auch Fotos, Aussagen von Zeugen oder Belege über den Neuwert des beschädigten Gegenstands.

Je detaillierter die Informationen, desto reibungsloser der nächste Schritt: die Prüfung und Bewertung des Schadens durch den Versicherer. Falls der Schaden gedeckt ist, erfolgt schließlich die Schadensregulierung – beispielsweise in Form von Schadensersatz, Schmerzensgeld, Behandlungskosten oder Anwaltsgebühren. Im schlimmsten Fall können solche Kosten in die Millionen Euro gehen, weshalb eine Privathaftpflichtversicherung für jeden Menschen unbedingt ratsam ist.

Der gesamte Prozess wird sorgfältig dokumentiert, damit gegebenfalls getroffene Vereinbarungen, wichtige Aufzeichnungen und Zeugenaussagen, Beweise, Quittungen und Nachweise sowie Kommunikationsverläufe und alle weiteren notwendigen Dokumente gesichert und verfügbar sind.

Rechtliche Hinweise

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