Mann arbeitet am Laptop

Die private Haftpflichtversicherung von AXA Schaden melden bei AXA

Im Schadensfall ist Ihre private Haftpflichtversicherung für Sie da

Wenn Sie etwas beschädigt oder einen Menschen verletzt haben, wenden Sie sich an Ihre Privathaftpflicht. Die dort versicherten Schäden werden von der Privathaftpflicht übernommen. Der Haftpflichtversicherer prüft auch, ob der Schadensersatzanspruch gegen Sie überhaupt gerechtfertigt ist. Wenn es notwendig ist, vertritt Ihre Versicherung Sie auch vor Gericht, um unberechtigte Forderungen abzuwehren und übernimmt dabei anfallende Kosten für Sie. Zudem steht AXA Ihnen stets als kompetenter Ansprechpartner zur Seite.

Auf diesen Wegen können Sie bei AXA Ihren Schaden melden:

  • Online-Schadensmeldung: Egal, ob Sie selbst bei AXA versichert sind oder von einem AXA-Kunden geschädigt wurden: Sie können Ihren Schaden online melden – unkompliziert und schnell von zu Hause aus.
  • Schadenshotline: Unsere kostenlose Schadenshotline steht Ihnen 24 Stunden am Tag zur Verfügung. Melden Sie Ihren Schaden jederzeit telefonisch unter 0800 2920333. Wenn Sie sich im Ausland befinden, sind wir ebenfalls rund um die Uhr für Sie da. Sie erreichen uns dann unter 0221 148-35803. Wir kümmern uns um alles Weitere, so dass Sie den Kopf schnell wieder für schönere Dinge frei haben. Und bei Bedarf finden Sie hier weitere Informationen zu Ihrer Privathaftpflicht im Ausland.
  • Bei Ihrem AXA-Betreuer: Den Betreuer in Ihrer Nähe können Sie ebenfalls gerne ansprechen. Insbesondere wenn Sie unsicher sind oder es sich aus Ihrer Sicht um einen nicht eindeutigen Schadensfall handelt, kann ein persönliches Gespräch mit dem Experten Ihnen helfen.
  • Auf dem Postweg: Zudem können Sie Ihren Schaden auch problemlos per Post melden. Die richtige Adresse finden Sie auf Ihrem Versicherungsschein. Senden Sie uns einfach einen formlosen Brief, in dem Sie möglichst detailliert angeben, was passiert ist.

Schadensmeldung bei der privaten Haftpflichtversicherung – so geht’s!

Wenn Sie einem anderen versehentlich einen Schaden zugefügt haben, bleiben Sie ruhig. Genau für diesen Fall haben Sie schließlich eine Privathaftpflicht. Haben sich Menschen verletzt, leisten Sie Erste Hilfe und verständigen Sie wenn nötig den Rettungsdienst. Kontaktieren Sie auch die Polizei, die den Sachverhalt aufnimmt. Ihre Schuld oder Schadensersatzpflicht sollten Sie jedoch nicht anerkennen – selbst wenn eindeutig ist, dass Sie den Schaden verschuldet haben. Damit würden Sie der Prüfung durch die Versicherung vorgreifen. Melden Sie den Schaden stattdessen zügig Ihrem Versicherer. Wie Sie im Schadensfall am besten vorgehen, können Sie den folgenden 5 Schritten entnehmen:

  1. Schaden dokumentieren:

    Am besten ist es, beschädigte oder zerstörte Gegenstände zu fotografieren. Generell gilt, dass Sie die beschädigten Gegenstände so lange aufbewahren sollten, bis die Schadensabwicklung abgeschlossen ist. Notieren Sie am besten auch den Ablauf der Ereignisse, solange Sie sich noch problemlos erinnern können. Alle am Geschehen beteiligten Personen, auch Zeugen, sollten Adressen und Kontaktdaten austauschen.

  2. Keine Schuldeingeständnisse machen:

    Ob wirklich ein Schadensersatzanspruch gegen Sie besteht, prüft Ihre Versicherung. Im Rahmen Ihrer privaten Haftpflichtversicherung erhalten Sie auch einen passiven Rechtsschutz. Das heißt, dass die Versicherung Sie wenn nötig vor Gericht vertritt und alle anfallenden Kosten übernimmt – einschließlich der Gerichtskosten. Geben Sie daher niemals ohne Zustimmung der Versicherung ein Schuldeingeständnis ab und leisten Sie auch keine Zahlungen, um den Schaden zu begleichen. Ihre Privathaftpflicht wird Zeitwert und Reparaturkosten beurteilen und die Regulierung übernehmen – Sie brauchen sich um nichts zu sorgen.

  3. Versicherung kontaktieren:

    Melden Sie Schäden so schnell wie möglich Ihrer privaten Haftpflichtversicherung – auch wenn gar nicht sicher ist, dass Sie daran Schuld haben. Dies gehört zu den Pflichten des Versicherungsnehmers. Innerhalb einer Woche sollte die Schadensmeldung beim Versicherer eingehen. Aber gerade bei größeren Schäden und wenn Menschen verletzt worden sind, ist es ratsam, die Versicherung sofort, spätestens am nächsten Tag, zu informieren. Bei AXA können Sie Schäden online, per Telefon, per Brief oder persönlich über einen Berater melden. Bleiben Sie stets bei der Wahrheit, alles andere kann dem Versicherungsschutz Ihrer Privathaftpflicht schaden.

  4. Schadensmeldung ausfüllen:

    Das Online-Formular von AXA bietet Ihnen automatische Hilfestellungen beim Einreichen der Schadensmeldung. Gerne können Sie den Schaden auch per Telefon oder Brief melden. Erwähnen Sie alle Details und legen Sie die angefertigten Fotos bei. Dieses hat den Zweck genau zu klären, welcher Schaden entstanden ist, wann und wo dies passiert ist und auch wie es zu dem Schaden kam.

  5. Forderungen weiterleiten:

    Leiten Sie alle Forderungen, auch Mahnungen und Klagen gegen Sie, schnellstmöglich an die Privathaftpflicht weiter. Die Versicherung prüft, ob sie für den Schaden eintritt, also ein Anspruch besteht und kümmert sich dann um die rechtlichen Angelegenheiten. Für Sie entstehen dadurch keine Kosten.

Was Sie im Schadensfall noch beachten sollten

Ihre Privathaftpflichtversicherung greift dann ein, wenn Sie jemandem versehentlich einen Schaden zugefügt haben. Dabei kommt sie für Personen- und Sachschäden, unter Umständen auch für Vermögensschäden auf. Wenn Sie also versehentlich ein Glas Wein umstoßen und damit den Laptop Ihres Bekannten unbrauchbar machen, kommt die Versicherung für die Reparatur oder einen Ersatz auf. Oder wenn Sie beim Skifahren versehentlich eine andere Person umfahren und diese ärztlich behandelt werden muss, trägt Ihre Versicherung diese Kosten.

Einige Schäden sind jedoch nicht durch jede Privathaftpflicht abgedeckt. Daher kann es je nach Ihrer individuellen Situation sinnvoll sein, bestimmte Zusatzleistungen in Anspruch zu nehmen. Zum Beispiel kann es für Personen, die in Mietshäusern mit zentraler Schließanlage wohnen, sinnvoll sein, auch die Kosten nach einem Schlüsselverlust versichern zu lassen. Denn der Austausch eines solchen Systems kann sehr kostspielig werden.

Weiter sollten auch die sogenannten Gefälligkeitsschäden durch die Versicherung abgedeckt sein. Dann sind Sie auch auf der sicheren Seite, wenn Sie beispielsweise Ihren Freunden beim Umzug helfen und dabei ein Möbelstück beschädigen. Bei AXA sind sowohl Schlüsselverlust als auch Gefälligkeitsschäden in den Tarifen "M" und "L" berücksichtigt.

Wichtig für Sie zu wissen ist auch, dass von der privaten Haftpflichtversicherung immer nur der Zeitwert eines beschädigten Gegenstands ersetzt wird. Der Zeitwert ist der Wert des Objekts zum Zeitpunkt des Schadens. Durch Alter, Gebrauch und Abnutzung sinkt der Wert einer Sache im Laufe der Zeit. Wenn Sie beispielsweise den fünf Jahre alten Laptop Ihrer Bekannten beschädigen, hat das alte nicht den gleichen Wert wie ein neues Gerät. Die Versicherung bestimmt den Zeitwert des beschädigten Objekts und ersetzt dessen Wert, wenn eine Reparatur nicht möglich ist.