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Die private Haftpflichtversicherung von AXA So einfach können Sie einen Haftpflichtschaden melden  

Im Schadensfall ist Ihre private Haftpflichtversicherung für Sie da

Wenn Sie einen Haftpflichtschaden verursacht haben, sollten Sie ihn schnellstmöglich melden und Ihrer Versicherung die Schadenmeldung zukommen lassen – persönlich, telefonisch oder online. Der Versicherer kümmert sich um die Regulierung des Schadens, prüft aber auch, ob der Schadenersatzanspruch gegen Sie überhaupt gerechtfertigt ist. Falls es notwendig ist, vertritt Ihre Versicherung Sie auch vor Gericht, um unberechtigte Forderungen abzuwehren und übernimmt dabei anfallende Kosten für Sie.

So einfach können Sie bei AXA Ihren Schadenfall melden

  • Online-Schadensmeldung:
    Wenn Sie bei AXA versichert sind oder von einem AXA Kunden geschädigt wurden: Über unsere Website können Sie rund um die Uhr Ihren Schaden online melden – unkompliziert, schnell, von zu Hause oder wo auch immer Sie (online) sind.
  • Schaden-Hotline 
    Unsere kostenlose Schaden-Hotline erreichen Sie 24 Stunden am Tag: 0800 2920333. Wenn Sie sich im Ausland befinden, sind wir unter einer anderen Nummer ebenfalls rund um die Uhr telefonisch für Sie da: 0221 148-35803. Hier erfahren Sie alles Wissenswerte über die  Privathaftpflicht im Ausland.
  • AXA-Betreuer
    Selbstverständlich können Sie einen Haftpflichtschaden auch Ihrem AXA Betreuer melden. Das bietet sich an, wenn Sie unsicher sind oder wenn es sich aus Ihrer Sicht um einen nicht eindeutigen Schadensfall handelt. Hier können Sie einen Betreuer in Ihrer Nähe suchen.
  • Postweg
    Auch per Post können Sie Ihren Haftpflichtschaden melden. Die dafür erforderliche Adresse finden Sie auf Ihrem Versicherungsschein. Senden Sie uns einfach einen formlosen Brief, in dem Sie möglichst detailliert angeben, was passiert ist.

In 5 Schritten zur perfekte Schadenmeldung

Wenn Sie einen Schaden verursacht haben, heißt es erst mal, einen kühlen Kopf zu bewahren. Für die Schadensregulierung haben Sie schließlich eine Haftpflichtversicherung. Falls Menschen verletzt wurden, leisten Sie erste Hilfe und verständigen Sie gegebenenfalls den Rettungsdienst. Rufen Sie die Polizei, um den Sachverhalt aufnehmen zu lassen. Ganz wichtig: Tätigen Sie keinerlei Aussage zu Ihrer Schuld oder Schadensersatzpflicht – selbst wenn eindeutig ist, dass Sie den Schaden verschuldet haben. Melden Sie den Schaden schnellstmöglich Ihrer Versicherung, die Frist dafür beträgt eine Woche. Wie Sie bei der Schadenmeldung am besten vorgehen, haben wir für Sie im Folgenden in 5 Schritten zusammengefasst.

  1. Schaden dokumentieren

    Am besten machen Sie ein Foto von beschädigten oder zerstörten Gegenständen. Die beschädigten Gegenstände sollten so lange aufbewahrt werden, bis die Schadensabwicklung beendet ist. Notieren Sie am besten auch den Ablauf der Ereignisse, solange Sie sich noch daran erinnern können. Alle am Geschehen beteiligten Personen, auch Zeugen, sollten Adressen und Kontaktdaten austauschen.

  2. Keine Schuldeingeständnisse machen

    Ob ein Schadensersatzanspruch gegen Sie besteht, prüft Ihr Versicherer im Rahmen des passiven Rechtsschutzes, der in Ihrer Haftpflichtversicherung enthalten ist. Zur Not vertritt die Versicherung Sie vor Gericht und übernimmt dafür auch die Kosten. Es ist sehr wichtig, dass Sie niemandem, auch nicht der Polizei oder den Geschädigten gegenüber, in irgendeiner Weise eine Schuld eingestehen!

  3. Versicherung schnell informieren

    Es gehört zu den Pflichten des Versicherungsnehmers, verursachte Schäden so schnell wie möglich der Versicherung zu melden – am besten innerhalb einer einwöchigen Frist. Gerade bei größeren Schäden, vor allem inklusive Personenschaden, sollten Sie der Privathaftpflicht den Schaden sofort oder am Folgetag melden.

  4. Schadensmeldung ausfüllen:

    Das Online-Formular von AXA bietet Ihnen automatische Hilfestellungen beim Einreichen der Schadensmeldung. Gerne können Sie den Schaden auch per Telefon oder Brief melden. Erwähnen Sie alle Details des Unfalls und legen Sie die angefertigten Fotos bei. So klären Sie, welcher Schaden entstanden ist, wann und wo dies passiert ist und auch, wie es zu dem Schaden kam.

  5. Forderungen weiterleiten

    Leiten Sie grundsätzlich alle Forderungen, Mahnungen oder Klagen, die gegen Sie gerichtet sind, schnellstmöglich an Ihre Versicherung weiter. Diese prüft dann, ob die Schadensregulierung vertragsgemäß durchgeführt wird, also ein berechtigter Anspruch besteht. Sie kümmert sich um alle rechtlichen Angelegenheiten, für Sie entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.

Welche Angaben gehören bei einem Schadensfall in die Meldung?

Bei der Online-Schadenmeldung werden Sie Schritt für Schritt durch die erforderlichen Angaben geleitet. Um sich darauf vorzubereiten, aber auch für die anderen Wege, der Privathaftpflicht einen Schaden zu melden, hier ein Überblick über den Inhalt einer Schadenmeldung:

  • Ihr Name, Ihre Kontaktdaten und Ihre Versicherungsnummer
  • Beschreibung des Unfalls und des Schadenhergangs
    • Was wurde beschädigt?
    • Wann und wo ist der Unfall passiert?
    • Wer hat den Unfall verursacht?
  • Name und Kontaktdaten des Geschädigten
  • Beziehung der Unfall-Beteiligten zueinander
  • Belege, Quittungen oder Rechnung über den Kauf beschädigter Objekte 
  • Fotos, Videoaufnahmen oder Zeugenaussagen (ggf. mit Kontaktdaten)
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Häufige Fragen zur Meldung eines Haftpflichtschadens

Was tun, wenn die Höhe des Schadens unklar ist?

Es kann schwierig sein, die Höhe eines Schadens zuverlässig zu schätzen. Versuchen Sie einfach, die Höhe des von Ihnen verursachten Schadens nach bestem Wissen und Gewissen so genau wie möglich zu beziffern. Diese und andere Informationen, die die Verursachung und die Dimension des Schadens angehen, können Sie auch zu einem späteren Zeitpunkt bei Ihrem Versicherer nachreichen. Bei grundlegenden Unklarheiten bezüglich des Schadenfalles kann die Versicherung auch einen Gutachter hinzuziehen.

Darf ich falsche Angaben machen, wenn ich einen Haftpflichtschaden melde?

Wenn Sie dem Anbieter Ihrer Privathaftpflicht nach einem Unfall einen Schaden melden und dabei bewusst falsche Angaben machen, könnte das unangenehme Folgen für Sie haben. Mit Ihrer Unterschrift unter dem Versicherungs-Vertrag haben Sie sich als Versicherter verpflichtet, sich an der Aufklärung eines Schadenfalls konstruktiv und wahrheitsgemäß zu beteiligen.

Falls die Schadensregulierung durch unwahre Informationen von Ihnen erschwert wird – zum Beispiel, weil Sie grobe Fahrlässigkeit oder einen Vorsatz verschweigen –, verstoßen Sie gegen den Vertrag, verlieren unter Umständen Ihren Versicherungs-Schutz und machen sich im schlimmsten Fall strafbar. Nicht nur die finanziellen Folgen können somit beträchtlich sein. Falls Ihnen im Nachhinein einfällt, dass etwas Angegebenes nicht stimmt, kontaktieren Sie rasch Ihre Haftpflichtversicherung und korrigieren Sie Ihre Aussage.

Wie lange habe ich Zeit, um der Haftpflicht einen Schaden zu melden?

Ein Haftpflichtschaden sollte „unverzüglich“ gemeldet werden, so steht es in den Versicherungsbedingungen. Das gilt grundsätzlich, auch wenn gegen Sie noch keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht worden sind. Vor allem bei größeren Sach- und Vermögensschäden oder bei Personenschäden jeglicher Art empfiehlt es sich, die Schadenmeldung noch am Tag des Unfalls oder spätestens am Folgetag vorzunehmen. Ansonsten wird in der Regel eine Frist von einer Woche als angemessen betrachtet.