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Junge Leute grillen zusammen auf der Terrasse

Haftpflichtversicherung: Pflicht oder freiwillige Vorsichtsmaßnahme?

Wegen einer kleinen Unachtsamkeit kommt jemand wegen Ihnen zu Fall und macht Ihnen gegenüber Schadensersatzansprüche geltend. Genau hier kommt als treuer Begleiter in nahezu allen Lebenslagen die Haftpflichtversicherung ins Spiel. Bei all den Risiken, die unseren Alltag begleiten, stellt sich die Frage: Besteht in Deutschland eine Haftpflichtversicherung Pflicht? In diesem Artikel werden wir Ihnen die passende Antwort und alle wichtigen Kriterien über die Versicherung mitteilen.

Haftpflichtversicherung: Gibt es eine Pflicht in Deutschland?

Trotz des Wortes Pflicht ist der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung – anders als bei einer Kfz-Versicherung – nicht verpflichtend! In diesem Fall bezieht sich die Pflicht auf die „Pflicht der Haftung“. Dazu schreibt der Gesetzgeber in § 823 BGB vor, dass Sie für einen finanziell verursachten Schaden aufkommen müssen. So gesehen ist sie also praktisch unverzichtbar.

Keine private Haftpflichtversicherung-Pflicht – Abschluss dennoch ratsam!

Fiktive Beispiele für Schadensfälle, die eine Haftpflichtversicherung übernimmt

Missgeschicke sind im Alltag unvermeidbar. Das Problem? Leider ist die private Haftpflichtversicherung keine Pflicht. Das spiegelt sich auch in den Statista-Analysen von 2019 bis 2023 wider. Die neuesten Zahlen belegen: Lediglich 47,64 von insgesamt 83,2 Millionen Bürger:innen genießen den Schutz einer freiwilligen Haftpflichtversicherung. Kommt es zum Schadensfall, tragen Sie ohne Versicherung die Kosten aus eigener Tasche. Mit einer Haftpflichtversicherung im Rücken springt diese im Schadensfall für Sie ein.

Aber was passiert, wenn ein nicht Versicherter die Schadenssumme nicht aufbringen kann? Selbst in diesem Fall sind Sie als Geschädigte:r mit einer privaten Haftpflichtversicherung abgesichert. Gute Versicherungen schützen Sie durch die sogenannte Forderungsausfalldeckung. Bei der Ausfalldeckung handelt es sich zumeist um eine kostenlose Zusatzleistung Ihres Versicherungsunternehmens. Sie springt ein, wenn der:die Schadensverursacher:in nicht willens oder in der Lage ist, Schadensersatz zu leisten.

  • Sachschaden Kinder: Verabredet sich beispielsweise Ihr zehnjähriges Kind am Nachmittag mit einem Freund und trifft beim Fußball anstelle des Tores die Scheibe, wird es teuer. Kinder ab 7 Jahren sind deliktfähig (im fließenden Straßenverkehr erst ab 10), das bedeutet, Ihr Kind muss über Ihre Haftpflicht mitversichert werden. Kinder unter sieben Jahren haften nicht für einen begangenen Schaden. Der:die Geschädigte kann Sie als gesetzliche:n Vertreter:in und Ihre Haftpflicht nur in Regress nehmen, wenn Sie Ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen sind.
  • Schadensersatzforderung: Sie verbrennen im heimischen Garten von Krankheitserregern befallene Pflanzen. Direkt gegenüber von Ihnen betreibt Hr. Müller ein gut laufendes Lokal. Der durch die Fenster strömende Rauch verärgert die Gäst:innen, sodass sie das Restaurant wutentbrannt verlassen. Hr. Müller ist empört! Er nimmt Sie in Regress. Für die entstandenen Umsatzeinbußen verlangt er Schadensersatz von Ihnen. In diesem fiktiven Beispiel ist eine gute Haftpflichtversicherung  notwendig, die den entstandenen Schaden übernimmt.
  • Selbstverursachter Sachschaden: Glücklich präsentiert Ihnen Ihr bester Kumpel sein neues iPhone. Sie entdecken Ihr Lieblingsspiel Candy Crush Saga und versuchen Ihr Glück. Während des Spiels agieren Sie ein wenig hektisch. Unglücklicherweise rutscht Ihnen das Handy aus der Hand und landet mit dem Bildschirm auf dem Boden. Die Reparaturkosten belaufen sich auf circa 405 € und werden vollständig von der Haftpflichtversicherung übernommen.
  • Personenschaden: Sie sind als Fußgänger:in an einem Nachmittagsspaziergang für einen Bruchteil einer Sekunde abgelenkt und missachten den Straßenverkehr. Diese Unachtsamkeit zwingt den:die herannahende:n Autofahrer:in zu einem Ausweichmanöver, neben dem Frontschaden entsteht auch ein Personenschaden. Etwaige Behandlungs- und Rehakosten der Autofahrerin oder des Autofahrers gehen auf Ihre Kappe! Schnell kann die Schadenssumme astronomische Höhen erreichen. Wären Sie in diesem Beispiel selbst aktive:r Straßenverkehrsteilnehmer:in, würde die Kfz-Haftpflichtversicherung (Pflicht in Deutschland) greifen. Aber in diesem Fall müssen Sie die Kosten selbst übernehmen, sofern Sie keine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben.

Gelten Sie als nicht versichert, sind Sie in der Pflicht, den Schaden innerhalb der Frist zu begleichen. Der:die Geschädigte muss Ihnen dazu eine angemessene Zahlungsfrist einräumen - die Frist hängt vom Einzelfall und der Schadenshöhe ab. Kommen Sie Ihrer Verpflichtung nicht nach, summiert sich die Summe durch anfallende Zinsen. Anschließend setzt der:die Geschädigte die Forderung normalerweise gerichtlich durch, bis hin zur Pfändung.

Bereits ab einem geringen monatlichen Betrag übernimmt die Haftpflichtversicherung Schäden in Millionenhöhe! Denn wie die genannten fiktiven Beispiele zeigen, kann eine unachtsame Sekunde finanzielle Existenzen bedrohen.

Auf einen Blick: Was ist versichert?

Versicherungsnehmer:innen einer Haftpflichtversicherung sind gegen Sach-, Personen- und Vermögensschäden geschützt. Darunter zählen:
 

  • Schäden durch deliktsunfähige Kinder (unter sieben Jahren)
  • Gefälligkeitsschäden
  • Mietschäden (beispielsweise beschädigten Laminat in der Mietwohnung)
  • Fremde Schlüssel oder Keycard verloren (eigener Schlüsselverlust sichert Hausratversicherung ab)
  • Vermögensschäden
  • Sachbeschädigungen (keine Schadensübernahme bei vorsätzlicher Handlung)
  • Personenschäden, die versehentlich, fahrlässig oder grob fahrlässig entstehen

Was ist nicht versichert?

Das Versicherungsunternehmen verweigert die Schadenübernahme bei:
 

  • Schäden, die während einer strafbaren Handlung aufgetreten sind
  • Probleme zwischen zusammenlebenden Familienangehörigen
  • Selbst erlittene Schäden
  • Vorsätzlich verursachte Schäden

Eine private Haftpflichtversicherung ist notwendig

AXA bietet Ihnen bereits ab 1,55 € eine private Haftpflichtversicherung, die Sach-, Personen- und Vermögensschäden bis zu einer Versicherungssumme von 60 Millionen Euro abdeckt. 

Kriterien, die Sie beim Abschluss einer Haftpflichtversicherung nicht aus den Augen lassen dürfen

Beschäftigen Sie sich mit dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung, ist die Deckungssumme eines der wichtigsten Kriterien. Aber was versteht sich eigentlich unter diesem Begriff? Sie bezeichnet den maximalen Betrag, den die Versicherung im Schadensfall an den:die Geschädigte:n auszahlt. So gesehen fungiert sie als finanzielles Schutzschild der Versicherungsnehmer:innen!

Bereits bei Versicherungsabschluss legen Sie die Höhe der Deckungssumme fest. Es ist wichtig, bei der Schätzung realistisch vorzugehen, um im Ernstfall auf der sicheren Seite zu sein. Kommt es zum Schadensfall, dessen Höhe die vertraglich festgelegte Summe überschreitet, zahlen Sie den Differenzbetrag aus eigener Tasche. Leistungsstarke Versicherungspartner bewahren Sie vor Schäden bis zu 5 Millionen Euro und aufwärts. Eine kleine Denkstütze: Je mehr Schadensfälle und Personen die Versicherung abdeckt, desto höher sollte die Versicherungssumme ausfallen.

Gut zu wissen: Nehmen Sie auch ältere Versicherungsverträge unter die Lupe! Haben Sie in der Vergangenheit eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen? Ältere Verträge wurden oftmals mit einer geringen Versicherungssumme von zumeist weniger als einer Million Euro ausgestattet. Ein Blick ins Kleingedruckte gibt Aufschluss über die Deckungssumme und die Schadensabdeckung.

Gut geschützt mit der privaten Haftpflichtversicherung von AXA

Die AXA schützt Sie je nach gewähltem Tarif gegen Sach-, Personen-, Vermögens- und Mietschäden von 5, 30 oder sogar 60 Millionen Euro! Schon im Tarif M sind Sie hier mit einer Deckungssumme von bis zu 30 Millionen Euro (inkl. Gefälligkeitsschäden) auf der sicheren Seite. Auch Drohnenbesitzer sind geschützt! Seit dem Jahr 2017 hat der Gesetzgeber in der Landesvorgabe laut § 43 Luftverkehrsgesetz eine Haftpflichtversicherung Pflicht für Drohnen festgelegt. Der oben genannte Tarif M als Drohnenhaftpflicht deckt Geräte bis 500 Gramm ab.

Sind Angehörige automatisch haftpflichtversichert?

Ob und inwieweit Angehörige mitversichert sind, hängt von der Art der Haftpflicht und dem gewählten Tarif ab. Sind Ihre Angehörigen Teil des gewählten Tarifes (Einzeltarif ausgenommen), genießen Sie einen automatischen Schutz. Bei Vertragsabschluss können Sie die folgende Auswahl treffen, wen Sie versichern möchten:

  • Mich selbst (Versicherungsnehmer:in)
  • Mich und meine:n Partner:in (Versicherungsnehmer:innen & Partner)
  • Meine Familie (Versicherungsnehmer:innen, Partner, Kinder)
  • Mich und mein Kind (Versicherungsnehmer:innen und Kinder)

Haftpflichtversicherung Pflicht: Wo sieht der Gesetzgeber eine Versicherung als verpflichtend?

Wie Sie nun wissen, besteht in Deutschland keine private Haftpflichtversicherung Pflicht – doch Ausnahmen bestätigen die Regel. So sieht der Gesetzgeber beispielsweise gemäß § 1d des Straßenverkehrsgesetzes für aktive Straßenverkehrsteilnehmer:innen (Auto, Motorräder, Motorroller) eine Pflicht zum Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung.

Die Versicherungspflicht trifft auch einige Berufsgruppen: Ärzt:innen, Steuerberater:innen, Wirtschaftsprüfer:innen oder Apotheker:innen sind per Gesetz dazu verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen.

Tabelle Übersicht einzelner Haftpflichtversicherungen (Pflicht/Freiwillig)
Versicherungsart
Für wen geeignet
Pflicht/ Freiwillig
Diensthaftpflicht
Angestellte im öffentlichen Dienst
Freiwillig
Private Haftpflichtversicherung
Private Haftpflichtversicherung/ Alle Bundesbürger:innen
Freiwillig
Kfz-Haftpflichtversicherung
Aktive Verkehrsteilnehmer:innen (Auto, Motorrad, Motorroller)
Pflicht
Gewässerschadenhaftpflicht
Öltankinhaber:innen
Freiwillig
Jagdhaftpflichtversicherung
Jäger:innen
Pflicht
Berufshaftpflicht
für unterschiedliche Berufsgruppen
Bei einigen Berufsgruppen verpflichtend
Bauherrenhaftpflicht
Bauherren:innen
Freiwillig
Hundehaftpflichtversicherung
Hundehalter:innen
In einigen Bundesländern Pflicht (entsprechende Gesetze sind den Verordnungen des Bundeslandes zu entnehmen)
Pferdehaftpflicht 
Reitsportbegeisterte
Freiwillig
Drohnen-Haftpflichtversicherung
Drohnenbesitzer:innen
Pflicht

Fazit - Mit der Haftpflichtversicherung sind Sie auf der sicheren Seite!

Auch wenn in Deutschland keine Haftpflichtversicherung Pflicht besteht, ist sie unverzichtbar! Tagtäglich sind wir mit Gefahrensituationen konfrontiert und die kleinste Unachtsamkeit kann gravierende finanzielle Folgen mit sich bringen. Eine Haftpflicht schützt Sie vor unvorhergesehenen Schadensfällen. Die AXA bietet Ihnen und Ihrer Familie hierfür drei unterschiedliche Tarife an, um in jeder Lebensphase auf der sicheren Seite zu sein. Denken Sie daran, der richtige Schutz ist kein Luxus, sondern eine Grundvoraussetzung für ein unbeschwertes Leben.

Häufig gestellte Fragen zu Haftpflichtversicherungs-Pflicht

Wer muss eine Haftpflichtversicherung abschließen?

Bestimmte Berufsgruppen und Kfz-Halter:innen unterliegen der Versicherungspflicht.

Ist es schlimm, wenn man keine Haftpflichtversicherung hat?

Da keine Versicherungspflicht besteht, belangt Sie bei einer fehlenden Versicherung auch niemand. Beachten Sie jedoch, dass Sie bei Schadensfällen die Kosten selbst tragen müssen.

Schreibt der Gesetzgeber eine private Haftpflichtversicherung vor?

Nein. In Deutschland besteht kein Gesetz zur privaten Haftpflicht Pflicht.

Gibt es eine private Haftpflichtversicherung Pflicht für Mieter:innen?

Der Gesetzgeber verpflichtet Mieter:innen nicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Verankert Ihr:e Vermieter:in eine entsprechende Klausel im Mietvertrag, ist diese nichtig.

Kann ich die Haftpflichtversicherung gegenüber dem Finanzamt geltend machen?

Ja. Bei der Einkommensteuer können Sie die Haftpflichtversicherung als Sonderausgabe absetzen.

Rechtliche Hinweise

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