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Blonde Frau hält schwarze Katze im Arm und schmiegt sich mit dem Kopf an sie

Katzenhaftpflicht: Ist für Katzen eine Haftpflicht erforderlich?

In einer privaten Haftpflichtversicherung sind Katzen automatisch mitversichert – als sogenannte zahme Kleintiere. Warum es keine „Katzenhaftpflicht“ gibt und worauf Katzenhalter beim Thema Versicherungsschutz achten sollten, lesen Sie in diesem Artikel.

Haftpflichtversicherung für Katzen: Das ist wichtig zu wissen

In Deutschland leben knapp 16 Millionen Katzen in Haushalten. Die meisten davon sind hoffentlich versichert, denn auch Katzen können Schäden verursachen. Eine eigene Katzenhaftpflicht gibt es streng genommen nicht, also gibt es auch keine eigene AXA Katzenversicherung.

Denn zahme Haustiere wie Katzen gelten in der Regel als Kleintiere und sind somit häufig automatisch in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert.

Aber auch, wenn Katzen als eher ruhige und friedliche Mitbewohner gelten, können sie durchaus Schäden verursachen. Zum Beispiel zerkratzte Möbel bei Freunden oder einen Sturz, weil das Tier sich erschreckt. Katzenhalter haften grundsätzlich für Schäden, die ihre Tiere verursachen.

Wer eine Katze hält, trägt Verantwortung – auch finanziell. Da wird eine Haftpflichtversicherung, die Katzen beinhaltet, umso wichtiger.

Katzenhaftpflicht, Katzen und Haftpflicht: So ist die Lage

In den meisten Fällen sind Katzen über die private Haftpflichtversicherung mitversichert. Da Hauskatzen zu den zahmen Kleintieren zählen, ist für sie keine separate Tierhalterhaftpflicht erforderlich. Eine eigene „Katzenhaftpflicht“ ist daher in der Regel nicht notwendig.

Der Begriff „zahme Kleintiere“ umfasst Tiere, die im Haushalt gehalten werden, keine Gefahr darstellen und nicht zu den klassischen Nutztieren gehören. Dazu zählen beispielsweise Meerschweinchen, Kaninchen und Wellensittiche – und eben auch Katzen. Verursacht eine dieser Tiere einen Schaden, übernehmen viele private Haftpflichtversicherungen die Kosten.

Allerdings gibt es Ausnahmen. Wer eine exotische Katzenrasse oder einen Wildkatzen-Hybriden wie eine Savannah- oder Bengalkatze hält, sollte prüfen, ob diese Tiere mitversichert sind. Nicht jede Police erkennt alle Katzenrassen als mitversicherte Kleintiere an. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen lohnt sich also – insbesondere, wenn es sich nicht um eine klassische Hauskatze handelt.

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Das zahlt die Haftpflichtversicherung bei Schäden durch Katzen

Die Katzenhaftpflicht, also der Versicherungsschutz für Katzen über die private Haftpflichtversicherung, übernimmt in der Regel die Kosten, wenn Ihre Katze bei anderen Personen oder deren Eigentum Schäden verursacht.

Typische Schadensszenarien sind beispielsweise zerkratzte Möbel bei Freunden, beschädigte Kleidung oder auch Verletzungen durch Kratzer, die sich infizieren. Schäden an Ihrem eigenen Eigentum sind nicht in der Privathaftpflicht versichert und müssen selbst getragen werden.

Darüber hinaus bietet die private Haftpflichtversicherung eine passive Rechtsschutzfunktion. Das bedeutet: Wenn unberechtigte Schadenersatzforderungen gegen Sie als Katzenhalter gestellt werden, wehrt die Versicherung diese ab und schützt Sie vor ungerechtfertigten Kosten.

Mit den Leistungen der Katzenhaftpflicht sind Sie also finanziell gut abgesichert, falls Ihr Tier einmal mehr Schaden anrichtet als nur einen harmlosen Kratzer.

Die häufigsten Katzenhaftpflicht-Schäden

Mietsachschäden

In einer Mietwohnung verursachen Katzen durch ihre Krallen oft Schäden am Boden oder an Türen. Als Mieter haften Sie für die von der Katze verursachten Schäden.

Katzenbiss

Der Biss einer Katze scheint erstmal nicht schlimm. Kommt es aber daraufhin zu einer bakteriellen Infektion, muss gehandelt werden. Für die finanziellen Folgen an einer dritten Person haftet der Katzenhalter.

Verkehrsunfall

Katzen können fahrende Autos und Räder nicht einschätzen. Kommt es zu einem Ausweichmanöver oder einer Kollision, kann auch ein kleines Tier großen Schaden anrichten.

Infizierte Kratzer

Wie beim Katzenbiss, kann sich auch ein Kratzer entzünden, wenn Bakterien in die Wunde kommen.

Passiver Rechtsschutz

Versucht jemand Ihnen die Kosten für einen angeblich von Ihrer Katze verursachten Schaden in die Schuhe zu schieben, prüft die Haftpflichtversicherung die Forderung und wehrt unberechtigte Ansprüche für Sie ab.

Zerkratzte oder herunterfallende Gegenstände

Unsere Fellfreunde spielen, rennen und raufen. Eigentlich schön, aber wenn es die teure Handtasche der Freundin erwischt, sind die Kosten schnell hoch.

Häufige Fragen zur Katzenhaftpflicht

Welche Katzenversicherungen gibt es?

Auch wenn man keine spezielle Haftpflichtversicherung für die Katze haben muss, weil die private Haftpflichtversicherung Katzenhalter bereits gegen von der Katze verursachte Schäden an Dritten schützt, stellt sich die Frage: Welche Versicherungen braucht man für eine Katze? 

Wenn Sie bereits eine Haftpflichtversicherung haben, gibt es noch die Katzenkrankenversicherung. Sie zahlt, wenn die Katze eine Behandlung wegen Krankheit oder Unfall benötigt. Die Katzenkrankenversicherung ist also ein Versicherungsschutz für das Tier, während die private Haftpflichtversicherung Katzenbesitzer schützt.

Ist eine Versicherung für die Katze sinnvoll?

Eine Privathaftpflicht ist für jeden Menschen absolut sinnvoll. Ist der Halter versichert, ist die Katze automatisch mitversichert. Beschädigen Sie oder Ihre Katze das Eigentum einer anderen Person oder wird sie gar verletzt, übernimmt die Privat-Haftpflicht die Kosten für den Schaden. 

Das ist theoretisch auch der Fall, wenn eine andere Katze durch ihr Tier verletzt wird - wobei die Versicherung hier erst einmal für Sie prüfen würde, ob die Schadenansprüche berechtigt sind. Sie genießen somit auch sogenannten passiven Rechtsschutz.

Warum eine Katzenversicherung?

Eine Haftpflichtversicherung Katze schützt Sie vor Schadenersatzforderungen Dritter. Während eine Katzenkrankenversicherung Tierarztkosten übernimmt. Wenn Sie eine Privathaftpflichtversicherung abschließen, gelten die Leistungen auch für ihr Haustier, wenn es ein zahmes Kleintier ist.

Das schützt Sie in Ihrer Wohnung vor den Forderungen Ihres Vermieters und draußen vor Zahlungen wegen Zusammenstößen jeglicher Art - sei es mit Verkehrsteilnehmern, Nachbarn oder anderen Tieren. Eine hohe Versicherungssumme brauchen Sie für Ihr Tier nicht. Passen Sie die Versicherungssumme an Ihre Bedürfnisse an.

Wie verhalte ich mich im Schadenfall?

Melden Sie den Schaden – wie jeden Versicherungsfall – so schnell wie möglich Ihrem Versicherer. Am besten schriftlich und mit allen relevanten Informationen: Was ist passiert? Wer ist betroffen? Gibt es Zeugen oder Belege, z. B. Fotos oder Rechnungen?

Wichtig: Erkennen Sie gegenüber der geschädigten Person oder ggf. gegenüber der Polizei niemals eine Schuld an. Die Versicherung prüft den Fall und übernimmt berechtigte Ansprüche – oder wehrt unberechtigte ab.

Ist die Katze in der Haftpflicht mitversichert?

In der Regel sind Katzen in der Haftpflicht mitversichert – ohne dass eine separate Tierhalterhaftpflicht erforderlich ist. Wichtig ist, dass die Katze als „Kleintier“ gilt. Ob Wohnungskatze oder Freigänger: Schäden, die durch Katzen entstehen, können über die Privathaftpflicht abgedeckt sein.

Ist man für Katzen haftbar?

Als Halter einer Katze haften Sie für Schäden, die Ihr Tier verursacht – und zwar unbegrenzt, also auch mit Ihrem gesamten Vermögen.

Dabei gilt in Deutschland die sogenannte Gefährdungshaftung: Selbst wenn Sie keine Schuld trifft, können Sie für einen Schaden aufkommen müssen, nur weil Sie das Tier halten. Eine Haftpflichtversicherung schützt Sie in solchen Fällen vor den finanziellen Folgen.

Welche Versicherung braucht man für eine Katze?

Für Katzen reicht in der Regel die private Haftpflichtversicherung, daher gibt es auch keine AXA Katzenversicherung. Die Privathaftpflicht deckt Schäden ab, die Ihre Katze Dritten zufügt – zum Beispiel, wenn sie eine Vase umstößt oder jemanden beim Tierarztbesuch kratzt.

Eine spezielle Tierhalterhaftpflicht für Katzen ist nicht nötig – im Gegensatz zu Hunden oder Pferden. Achten Sie jedoch darauf, dass (Klein-)Tiere im Versicherungsvertrag ausdrücklich mitversichert sind.

Rechtliche Hinweise

Die Artikelinhalte werden Ihnen von AXA als unverbindliche Serviceinformationen zur Verfügung gestellt. Diese Informationen erheben kein Recht auf Vollständigkeit oder Gültigkeit. Bitte beachten Sie dazu unsere Nutzungsbedingungen.