
Katzenhaftpflicht: Ist für Katzen eine Haftpflicht erforderlich?
In einer privaten Haftpflichtversicherung sind Katzen automatisch mitversichert – als sogenannte zahme Kleintiere. Warum es keine „Katzenhaftpflicht“ gibt und worauf Katzenhalter beim Thema Versicherungsschutz achten sollten, lesen Sie in diesem Artikel.
Haftpflichtversicherung für Katzen: Das ist wichtig zu wissen
In Deutschland leben knapp 16 Millionen Katzen in Haushalten. Die meisten davon sind hoffentlich versichert, denn auch Katzen können Schäden verursachen. Eine eigene Katzenhaftpflicht gibt es streng genommen nicht, also gibt es auch keine eigene AXA Katzenversicherung.
Denn zahme Haustiere wie Katzen gelten in der Regel als Kleintiere und sind somit häufig automatisch in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert.
Aber auch, wenn Katzen als eher ruhige und friedliche Mitbewohner gelten, können sie durchaus Schäden verursachen. Zum Beispiel zerkratzte Möbel bei Freunden oder einen Sturz, weil das Tier sich erschreckt. Katzenhalter haften grundsätzlich für Schäden, die ihre Tiere verursachen.
Wer eine Katze hält, trägt Verantwortung – auch finanziell. Da wird eine Haftpflichtversicherung, die Katzen beinhaltet, umso wichtiger.
Katzenhaftpflicht, Katzen und Haftpflicht: So ist die Lage
In den meisten Fällen sind Katzen über die private Haftpflichtversicherung mitversichert. Da Hauskatzen zu den zahmen Kleintieren zählen, ist für sie keine separate Tierhalterhaftpflicht erforderlich. Eine eigene „Katzenhaftpflicht“ ist daher in der Regel nicht notwendig.
Der Begriff „zahme Kleintiere“ umfasst Tiere, die im Haushalt gehalten werden, keine Gefahr darstellen und nicht zu den klassischen Nutztieren gehören. Dazu zählen beispielsweise Meerschweinchen, Kaninchen und Wellensittiche – und eben auch Katzen. Verursacht eine dieser Tiere einen Schaden, übernehmen viele private Haftpflichtversicherungen die Kosten.
Allerdings gibt es Ausnahmen. Wer eine exotische Katzenrasse oder einen Wildkatzen-Hybriden wie eine Savannah- oder Bengalkatze hält, sollte prüfen, ob diese Tiere mitversichert sind. Nicht jede Police erkennt alle Katzenrassen als mitversicherte Kleintiere an. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen lohnt sich also – insbesondere, wenn es sich nicht um eine klassische Hauskatze handelt.
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Das zahlt die Haftpflichtversicherung bei Schäden durch Katzen
Die Katzenhaftpflicht, also der Versicherungsschutz für Katzen über die private Haftpflichtversicherung, übernimmt in der Regel die Kosten, wenn Ihre Katze bei anderen Personen oder deren Eigentum Schäden verursacht.
Typische Schadensszenarien sind beispielsweise zerkratzte Möbel bei Freunden, beschädigte Kleidung oder auch Verletzungen durch Kratzer, die sich infizieren. Schäden an Ihrem eigenen Eigentum sind nicht in der Privathaftpflicht versichert und müssen selbst getragen werden.
Darüber hinaus bietet die private Haftpflichtversicherung eine passive Rechtsschutzfunktion. Das bedeutet: Wenn unberechtigte Schadenersatzforderungen gegen Sie als Katzenhalter gestellt werden, wehrt die Versicherung diese ab und schützt Sie vor ungerechtfertigten Kosten.
Mit den Leistungen der Katzenhaftpflicht sind Sie also finanziell gut abgesichert, falls Ihr Tier einmal mehr Schaden anrichtet als nur einen harmlosen Kratzer.
Die häufigsten Katzenhaftpflicht-Schäden
Mietsachschäden
In einer Mietwohnung verursachen Katzen durch ihre Krallen oft Schäden am Boden oder an Türen. Als Mieter haften Sie für die von der Katze verursachten Schäden.
Katzenbiss
Der Biss einer Katze scheint erstmal nicht schlimm. Kommt es aber daraufhin zu einer bakteriellen Infektion, muss gehandelt werden. Für die finanziellen Folgen an einer dritten Person haftet der Katzenhalter.
Verkehrsunfall
Katzen können fahrende Autos und Räder nicht einschätzen. Kommt es zu einem Ausweichmanöver oder einer Kollision, kann auch ein kleines Tier großen Schaden anrichten.
Infizierte Kratzer
Wie beim Katzenbiss, kann sich auch ein Kratzer entzünden, wenn Bakterien in die Wunde kommen.
Passiver Rechtsschutz
Versucht jemand Ihnen die Kosten für einen angeblich von Ihrer Katze verursachten Schaden in die Schuhe zu schieben, prüft die Haftpflichtversicherung die Forderung und wehrt unberechtigte Ansprüche für Sie ab.
Zerkratzte oder herunterfallende Gegenstände
Unsere Fellfreunde spielen, rennen und raufen. Eigentlich schön, aber wenn es die teure Handtasche der Freundin erwischt, sind die Kosten schnell hoch.
Häufige Fragen zur Katzenhaftpflicht
Wissenswertes im Ratgeber Haftpflichtversicherung
Rechtliche Hinweise
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