
Warum eine Außenversicherung in der Hausrat?
Die Außenversicherung für Ihren erweiterten Hausratsschutz
Im Rahmen der Außenversicherung sind auch Sachen während des Urlaubs versichert.
Auch für Familie Bäcker (Mutter Heidi, Vater Christoph, Tochter Sophia und Sohn Lukas) steht bald endlich der langersehnte Familienurlaub an. Für die vierköpfige Familie geht es seit langen mal wieder nach Nord-Italien, wo sie sich ein kleines Ferienhaus in einem verträumten, kleinen Dorf in den Bergen gemietet haben.
Für Familie Bäcker ist es der erste Individualurlaub seit vielen Jahren, da sie in den letzten Jahren auf eine sorgenfreie Pauschalreise gesetzt haben.
Vater Christoph ist jahrelanger Kunde bei der AXA. Auch die Hausratversicherung der Familie hat er bei der AXA kostengünstig abgeschlossen. Vor dem dreiwöchigen Urlaub möchte er sich nun noch über seinen Versicherungsschutz im Ausland informieren. Dafür besucht er unsere Internetseiten zur Hausratversicherung und zum Hausratsschutz für unterwegs.
Jeder Deutsche sollte eine gute Hausratversicherung besitzen. Sie schützt Ihren Hausrat, also alle beweglichen Gegenstände, die sich in Ihrem Haus befinden bei Einbruch, aber auch bei Sturm-, Hagel-, Überspannungs- oder Wasserschäden.
Aber wann ist Ihr Hausrat außerhalb Ihrer vier Wände versichert? Also, wenn Sie in den Urlaub fahren oder aber einfach Hausrat vorübergehend außerhalb der Wohnung unterbringen?
Vorübergehend beinhaltet auch, wenn Sie oder Mitglieder Ihres Haushaltes vorübergehend aufgrund von Ausbildung, Wehr- oder Zivildienst außerhalb der angegebenen Wohnung aufhalten oder wenn Sie Teile Ihres Hausrats mit in den Urlaub nehmen.
In solchen Fällen muss eine Außenversicherung in der Hausratversicherung enthalten sein. Im Tarif M und L der Hausratversicherung von AXA ist dieser Zeitraum auf 6 bzw. 12 Monate begrenzt. Mit dem Zusatzbaustein Reise können Sie sich über die Außenversicherung optimal für alle Fälle versichern.
Was kann im Urlaub alles geschehen?
Viele unterschätzen die verschiedenen Risiken und Probleme, die während des Urlaubs auftreten können. Doch leider kann es jeden treffen! Auch Familie Bäcker bleibt nicht verschont. Jedoch haben sie für die kommende, aber auch für zukünftige Reisen den Zusatzbaustein Reise zu Ihrem Hausratstarif hinzugebucht und sind in allen Fällen bestens abgesichert.
Gepäckverlust
Gepäckbeschädigung
Einfacher Diebstahl
Einbruchdiebstahl
Zusätzlicher Schutz: die Reiseversicherung bei Reiserücktritt und Reiseabbruch
Muss eine Reise aufgrund von gesundheitlichen Gründen abgesagt oder während des Urlaubs abgebrochen werden, so fängt Sie eine Reiseversicherung auf.
Gepäckverlust am Flughafen
Worauf Sie achten sollten
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Ruhe bewahren
Machen Sie eine Bestandsaufnahme mit Fotos und sammeln Sie, wenn möglich, Zeugenaussagen.
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Flughafenpersonal informieren
Sollte der Koffer tatsächlich verloren gegangen sein, melden Sie sich umgehend am Gepäckschalter, der überall mit „lost & found“ ausgeschrieben ist. Dort zeigen Sie Ihr Flugticket und die Gepäckregistrierungsnummer. Eine detaillierte Beschreibung oder ein Foto Ihres Koffers können auch sehr hilfreich sein.
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Verlustmeldung aufgeben
Lässt sich der Koffer am Ankunftsflughafen nicht aufspüren, müssen Sie eine erste Verlustmeldung aufgeben. Notieren Sie Ihre Telefonnummer, Ihre Adresse während des Urlaubs und Ihre Heimatadresse. Zusätzlich kann beispielsweise auch nach der Kombination des Sicherheitsschlosses gefragt werden.
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An die Fluggesellschaft wenden
Informieren Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft, mit der Sie gereist sind, welche genauen Ansprüche Sie als Reisender haben. Bestehen Sie dabei auch auf Ihre Rechte!
Melden Sie Ihren Schaden einfach und schnell.
Die häufigsten Fragen bei Schäden im Urlaub
Wie erhalte ich mein Geld zurück, wenn ich Kosten durch verspätetes Gepäck habe?
Wie lange darf man im Ausland reisen, damit die Außenversicherung weiterhin für Schäden haftet?
Hierbei kommt es darauf an, welchen Versicherungstarif Sie gewählt haben:
Warum den Zusatzbaustein Reise buchen, wenn doch Reiseveranstalter und Fluggesellschaft im Falle von verspätetem oder verloren gegangenem Gepäck haften müssen?
Nach europäischem Recht muss die Fluggesellschaft oder der Reiseveranstalter im Falle von verspätetem oder verloren gegangenem Gepäck bis zu einem bestimmten Betrag haften. Haben Sie allerdings wertvolle Gegenstände im Koffer transportiert, reicht dieser Betrag meist nicht aus.
Zudem hat jede Fluggesellschaft für sich selbst festgelegt, für welche Gegenstände bei verspätetem Gepäck geleistet wird und das betrifft meist noch nicht mal einen Bruchteil des Nötigsten. Darüber hinaus kann es sich um ein monatelanges Verfahren handeln, bis Ihnen der zustehende Schaden ersetzt wird.
Wer seinen Urlaub sorgenfrei genießen möchte, sollte sich daher über seine Hausratversicherung rundum für solche Fälle absichern.
Warum den Zusatzbaustein Reise buchen, wenn das Hotel im Falle eines Diebstahls für den entstandenen Schaden aufkommen muss?
Auch hier versuchen sich Hotels meist aus der Verantwortung zu ziehen. Je nachdem in welchem Land Sie sind (außerhalb von Europa), gelten dort auch nicht dieselben Gesetze wie hier und das Hotel kann nicht zur Rechenschaft gezogen werden im Falle eines Diebstahls. So oder so wird es ein anstrengender Prozess, mit dem Hotel zu verhandeln, um Ihren Schaden ersetzt zu bekommen.
Autor dieses Ratgeberartikels
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