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Direktversicherung von AXA DirektversicherungWenn alle gewinnen
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Warum eine Direktversicherung?

Weil sie die einfachste Form zur Umsetzung einer betrieblichen Altersversorgung im Unternehmen ist. Vertraglich schließen Sie als Arbeitgeber mit AXA eine Rentenversicherung auf das Leben Ihres Mitarbeiters ab. Die Leistungen werden in dem Versicherungsvertrag beschrieben. Diese stehen Ihrem Mitarbeiter zu. Die Beiträge können zusätzlich zum Gehalt oder aber im Wege der Entgeltumwandlung* durch Ihre Mitarbeiter finanziert werden.

So einfach funktioniert eine Direktversicherung:

Grafik: Direktersicherung

Welche Leistungen soll Ihre betriebliche Altersversorgung beinhalten?

In der Direktversicherung bestehen unterschiedliche Absicherungsmöglichkeiten. Diese reichen von einer reinen Altersabsicherung, über eine Berufs-/Erwerbsunfähigkeitsabsicherung bis zur Hinterbliebenenversorgung. Sie haben die Wahl, ob diese Leistungen kombiniert in einem Vertrag oder als Einzelversicherungen zum Einsatz kommen. Die Umsetzung richtet sich nach dem Bedarf Ihres Unternehmens und Ihrer Mitarbeiter.

Direktversicherung mit bAV easyInvest

bAV easyInvest ist eine einfache, flexible und leistungsstarke Lösung für die betriebliche Altersversorgung. Das fondsgebundene Rentenprodukt vereint Sicherheit, Renditechancen und Flexibilität auf intelligente Weise – einfach „Clever kombiniert".

bAV easyInvest

Direktversicherung mit Relax bAVRente

Relax bAVRente ist ein unkompliziertes und renditeorientiertes Versorgungskonzept mit eingebautem Sicherheitsnetz. Das index-/fondsgebundene Rentenprodukt kombiniert drei Anlageformen (Sicherheit, Renditechance und Indexanlage) miteinander.

Relax bAVRente

Direktversicherung mit einer selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung

Die selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung sorgt im Fall einer Berufsunfähigkeit für die passende Absicherung.

Weitere Informationen (PDF, 156 KB)

Steuerliche Vorteile: Wie helfen Arbeitgeber und Staat?

Staat und Arbeitgeber fördern die betriebliche Altersversorgung durch Freistellung der Beiträge von Steuern und Sozialabgaben und durch Zuschüsse bei einer Entgeltumwandlung. Im Detail:

Beitragszahlung
Steuerliche Betrachtung
Sozialversicherungsrechtliche Betrachtung
Arbeitgeberfinanziert
Pro Jahr sind 240 – 960 Euro steuerfrei. Zudem  übernimmt der Staat 30% der Beiträge durch Abzug im Lohnsteuerverfahren und es gilt für Mitarbeitende, die bis 2.575 Euro Gehalt p.m. beziehen
Bis 4% der Beitragsbemessungsgrenze pro Jahr sozialabgabenfrei
Arbeitnehmerfinanziert = Entgeltumwandlung
bis 8% der Beitragsbemessungsrenze pro Jahr steuerfrei
Bis 4% der Beitragsbemessungsgrenze pro Jahr sozialabgabenfrei

Hinweis: Wandeln Mitarbeitende Entgelt zu Gunsten einer Direktversicherung und werden dadurch Sozia.labgaben eingespart, so erhalten Mitarbeitende von dem Arbeitgeber einen Zuschuss i.H.v. mind. 15% der Entgeltumwandlung

Die Direktversicherung im Vergleich

Direktversicherung Vorteile für Arbeitgeber / AXA

Vorteile für Arbeitgeber

  • Keine Sozialabgaben im Rahmen der 4 %-Grenze
  • Keine Insolvenzbeiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein
  • Keine zusätzlichen Verwaltungskosten
  • Versorgungsansprüche müssen nicht bilanziert werden
  • Beiträge sind Betriebsausgaben
  • Kein Nachfinanzierungsrisiko bei vorzeitigem Ausscheiden des Mitarbeiters
  • Keine finanziellen Risiken durch Anpassung von Rentenleistungen
  • Einfache Handhabung bei vorzeitigem Ausscheiden; Übertragung des Direktversicherungsvertrags auf Ihren Mitarbeiter ohne weitere Ansprüche gegen Ihr Unternehmen
  • Auf Ihren Mitarbeiter ohne weitere Ansprüche gegen Ihr Unternehmen
Direktversicherung Vorteile für Arbeitnehmer / AXA

Vorteile für Arbeitnehmer

  • Hohe Steuerersparnisse: Bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung West plus weitere 4% der Beitragsbemessungsgrenze können steuerfrei angelegt werden
  • Keine Sozialabgaben auf die Beiträge im Rahmen der 4 %-Grenze
  • Arbeitgeberzuschuss in Höhe von mind. 15%, sofern der AG durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsabgaben einspart *
  • Besteuerung der Leistungen erst im Leistungsfall, und dies zu einem meist geringeren Abgabensatz
  • Zugeschnittene Versorgungslösungen durch flexible Produktbausteine
  • Optimale Gestaltungsmöglichkeiten durch flexible Beitragszahlung und flexiblen Rentenbeginn
  • Direkter Leistungsanspruch gegenüber der Direktversicherung
  • Wahlmöglichkeit einer Kapitalzahlung anstelle einer lebenslangen Altersrente
  • Hinterbliebenen- und Waisenrenten sind als selbständige Bausteine einschließbar; Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit kann versichert werden
  • Einfache Mitnahme des Versorgungsanspruches bei Ausscheiden aus dem Unternehmen
FAQs - Wir beantworten Ihre Fragen

Ihre Fragen zur Direktversicherung

Wie funktioniert eine Direktversicherung? 

Welche Produkte können bei Direktversicherungen gewählt werden?

Wie werden die Beitragszahlungen bei Arbeitgeber und Arbeitnehmer steuerlich behandelt?

Wie werden die Beitragszahlungen bei Arbeitgeber und Arbeitnehmer sozialversicherungsrechtlich behandelt?

Wie werden die Leistungen beim Arbeitnehmer steuerlich behandelt?

Wie werden die Leistungen beim Arbeitnehmer sozialversicherungsrechtlich behandelt?

Wie wird der Beitrag erhoben und durch wen wird er abgeführt?

Wie ist die Handhabung einer Direktversicherung bei vorzeitigem Ausscheiden?

Wie erfahre ich etwas über den aktuellen Stand meiner Versorgung?

Weitere Informationen zur Direktversicherung von AXA
Produktinformationen Direktversicherung Altersabsicherung (PDF, 1.071 KB) Produktinformationen Direktversicherung Berufsunfähigkeitsvorsorge (PDF, 273 KB) Informationen zum Produkt bAV easyInvest nach Art. 10 der Offenlegungsverordnung (PDF, 834 KB)Broschüre Relax Rente Chance (PDF, 743 KB) Broschüre Betriebliche Altersversorgung Selbständige Berufsunfaehigkeitsversicherung (PDF, 156 KB)
Wegweiser für weitere Versicherungsprodukte Weitere Produkte von AXA Direktversicherung mit bAV easyInvest Direktversicherung mit bAV RelaxRenteUnterstützungskassePensionszusage

* Durch eine Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers, sparen Sie auf den Umwandlungsbetrag Sozialversicherungsabgaben. Laut Gesetz sind Sie bei Neuverträgen verpflichtet, diese Ersparnis an Ihren Mitarbeiter weiterzugeben.

Für Bestandsverträge gilt diese Regelung seit 01.01.2022. Die Weitergabe ist i.d.R. für Sie „aufwandsneutral“, denn die tatsächliche Ersparnis liegt oftmals bei ca. 20%. werden. Ist die Sozialversicherungsersparnis geringer (z. B. bei Arbeitnehmern, deren Bezüge zwischen der BBG der Krankenversicherung und der BBG der Renten- und Arbeitslosenversicherung liegen), können Sie auch „spitz“ abrechnen und den Zuschuss auf die tatsächlich eingesparten Sozialversicherungsbeiträge begrenzen.