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Junger Mann mit Brille blickt aus dem Fenster eines Büros auf ein Nachbarhaus

Private Rentenversicherung und Steuern

Die Besteuerung einer privaten Rentenversicherung beeinflusst direkt die spätere Auszahlung. Je nach Vertragsart und Auszahlungsform gelten unterschiedliche steuerliche Regeln, die bestimmen, wie viel im Alter netto übrig bleibt. Viele Versicherte beschäftigen sich erst spät damit, obwohl sie entscheidend für die tatsächliche Altersvorsorge ist.

Was bedeutet Rentenbesteuerung bei der privaten Altersvorsorge?

Die Rentenbesteuerung beschreibt, wie sich Beiträge aus der privaten Altersvorsoge steuerlich absetzen lassen und inwiefern die Rentenauszahlung besteuert wird. Bei vielen Formen der Altersvorsorge gilt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet: Während der Ansparphase können Beiträge teilweise steuerlich begünstigt sein.

Die eigentliche Besteuerung erfolgt jedoch erst später, wenn Sie Leistungen aus der Altersvorsorge erhalten. Die Besteuerung greift also erst dann, wenn die steuerliche Belastung bei den meisten Sparern geringer ausfällt. Dadurch profitieren viele Anleger zunächst von steuerlichen Vorteilen, bevor die Besteuerung später einsetzt.

Für Sie ist es deshalb wichtig zu verstehen, wann Steuern anfallen und welcher Anteil der Rentenzahlungen steuerpflichtig ist. Dabei spielen mehrere Faktoren eine Rolle: die Art der Rentenversicherung, der Zeitpunkt des Rentenbeginns und die gewählte Auszahlungsform.

Wichtige Begriffe rund um die private Rentenversicherung und Steuern Rentenzahlungen: Regelmäßige Auszahlungen aus einer Rentenversicherung, meist monatlich. Je nach Produkt wird nur ein bestimmter Anteil dieser Zahlungen besteuert.Kapitalauszahlung: Statt einer lebenslangen Rente kann in manchen Verträgen eine einmalige Auszahlung des angesparten Kapitals erfolgen. Auch hier gelten besondere steuerliche Regeln.Ertragsanteil: Bei vielen privaten Rentenversicherungen müssen Sie nicht die gesamte Rente besteuern. Steuerpflichtig ist nur der sogenannte Ertragsanteil, also der Teil der Rente, der als Ertrag gilt. Dessen Höhe hängt unter anderem vom Alter beim Rentenbeginn ab: Je später die Rente ausgezahlt wird, desto geringer fällt der Ertragsanteil aus.Vorsorgeaufwendungen: Beitragszahlungen zu bestimmten Altersvorsorgeprodukten können Sie in der Steuererklärung als Sonderausgaben berücksichtigen. Dadurch ergeben sich steuerliche Vorteile während der Ansparphase. Mehr Netto im Alter: So steuern Sie Ihre private Rente richtig

Die Besteuerung Ihrer privaten Rentenversicherung entscheidet darüber, wie viel Geld Ihnen im Ruhestand tatsächlich bleibt. Ob lebenslange Auszahlung oder Einmalzahlung – wer die Regeln kennt, sichert sich schon in der Ansparphase wertvolle Steuervorteile. Erfahren Sie jetzt, wie Sie die gesetzlichen Vorgaben optimal für Ihre Altersvorsorge nutzen.

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Ist die private Altersvorsorge steuerlich absetzbar?

Ob Sie als Sparer eine private Rentenversicherung von der Steuer absetzen können,hängt von der jeweiligen Versorgungsform ab. Das deutsche Steuerrecht unterscheidet zwischen verschiedenen Arten der Altersvorsorge. Während einige Produkte steuerlich stark gefördert werden, gelten bei anderen nur eingeschränkte Abzugsmöglichkeiten.

Das sogenannte 3-Schichten-Modell teilt die Altersvorsorge in drei Bereiche ein: gesetzlich geförderte Vorsorge wie die Riester- oder Rürup-Rente, betriebliche Altersvorsorge und private Vorsorgelösungen. Je nach Schicht unterscheiden sich die steuerlichen Vorteile während der Ansparphase sowie die Besteuerung in der Auszahlungsphase. 

Je nach Vorsorgeform können die Beiträge der privaten Rentenversicherung steuerlich begünstigt sein, etwa durch einen Sonderausgabenabzug bei der Rürup-Rente oder durch Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge, die direkt aus dem Bruttogehalt gezahlt werden – das aber nur bis zu klar definierten Höchstgrenzen.

In einem solchen Fall werden die Beiträge zur privaten Rentenversicherung in der Steuererklärung als Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt.

Wie steht es um die private Rentenversicherung und Steuern bei der Auszahlung?

Die Besteuerung einer privaten Rentenversicherung erfolgt erst in der Auszahlungsphase. Entscheidend ist dabei, in welcher Form Sie die Leistungen aus Ihrem Vertrag erhalten, aber auch wann Ihr Vertrag abgeschlossen wurde.

Die folgenden Regelungen gelten für Verträge, die ab 2005 abgeschlossen wurden. Bei älteren Verträgen kann die Auszahlung unter Umständen steuerlich günstiger ausfallen.

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Lebenslange Rentenzahlung
  • Einmalige Kapitalauszahlung

Lebenslange Rentenzahlung

Wenn Sie sich für eine monatliche Rente entscheiden, wird meist nur ein Teil der Auszahlung versteuert. Dieser Anteil ist der Ertragsanteil. Der Ertragsanteil hängt vor allem vom Alter beim Rentenbeginn ab: Je später Sie Ihre Rente beziehen, desto niedriger ist der steuerpflichtige Anteil. 

Bei einem Rentenbeginn mit 67 Jahren liegt er beispielsweise bei 17 %, mit 85 Jahren nur noch bei 5 %. Der steuerpflichtige Betrag wird anschließend mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.

Beispiel: Sie erhalten ab dem 67. Lebensjahr eine monatliche Rente von 1.000 Euro. Davon sind 170 Euro (17 %) steuerpflichtig – der Rest bleibt steuerfrei.

Einmalige Kapitalauszahlung

Viele Verträge enthalten ein sogenanntes Kapitalwahlrecht. Damit können Sie entscheiden, ob Sie eine lebenslange Rente beziehen oder das angesparte Kapital auf einmal auszahlen lassen.

Unter bestimmten Voraussetzungen gilt bei einer Kapitalauszahlung eine steuerliche Begünstigung:

  • Der Vertrag muss mindestens zwölf Jahre bestanden haben
  • Die Auszahlung erfolgt frühestens ab dem 62. Lebensjahr

In diesem Fall müssen Sie nur die Hälfte des Gewinns aus der Versicherung mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuern (sog. Halbeinkünfteverfahren). Werden diese Voraussetzungen hingegen nicht erfüllt, fällt auf den gesamten Gewinn Abgeltungsteuer an.

Beispiel: Sie erhalten 30.000 Euro von Ihrer privaten Rentenversicherung ausgezahlt und haben 25.000 Euro selbst eingezahlt. Der Gewinn beträgt 5.000 Euro. Hiervon müssen Sie in diesem Fall dann die Hälfte, also 2.500 Euro, mit dem persönlichen Steuersatz versteuern oder es fällt Kapitalertragssteuer an.

Hinweis zu den geförderten Rentenversicherungen

Bei der Riester- und der Rürup-Rente gelten besondere Regelungen: Hier wird die Rente in der Auszahlungsphase stärker oder vollständig mit dem persönlichen Steuersatz besteuert – als Ausgleich für die steuerlichen Vorteile in der Einzahlungsphase. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie wissen möchten, was konkret auf Ihren Vertrag zutrifft.

Wie hoch sind die Steuern bei einer privaten Rentenversicherung ohne Förderung?

Bei einer lebenslangen Rentenzahlung gilt in vielen Fällen die sogenannte Ertragsanteilbesteuerung. Das bedeutet: Nicht die gesamte Rentenzahlung ist steuerpflichtig, sondern nur ein bestimmter Anteil.

Der Ertragsanteil wird gesetzlich festgelegt und richtet sich nach dem Alter beim Beginn der Rentenzahlung. Je später Sie Ihre Rente beziehen, desto geringer ist der steuerpflichtige Anteil.

Alter bei Rentenbeginn
Ertragsanteil
60
22%
62
21%
65
18%
67
17%
69
15%

Steuern von Ihrer Rente berechnen: Ein Beispiel

Sie gehen mit 67 Jahren in Rente. Neben Ihrer gesetzlichen Rente erhalten Sie aus Ihrer privaten Rentenversicherung monatlich 900 Euro.

Da Sie mit 67 Jahren in Rente gehen, beträgt der Ertragsanteil 17 %.

Das bedeutet:

  • 900 € × 17 % = 153 € steuerpflichtig pro Monat

Nur dieser Anteil wird versteuert. Der restliche Teil der Rente bleibt vor dem Finanzamt steuerfrei.

Altersvorsorgeaufwendungen und Steuern: Welche Höchstbeträge gelten für Vorsorgeaufwendungen?

Für steuerlich geförderte Altersvorsorgeprodukte gelten gesetzliche Höchstbeträge. Diese begrenzen den Betrag, den Sie jährlich steuerlich geltend machen können.

Zu den Vorsorgeaufwendungen im Rahmen der Basisversorgung zählen unter anderem:

  • Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
  • Beiträge zu berufsständischen Versorgungswerken
  • Beiträge zur Basisrente (Rürup)

Die Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen liegen 2026 bei 30.826 Euro (bzw. 61.652 Euro bei verheirateten Personen)

Die private Rentenversicherung zählt allerdings zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Für diese Kategorie gilt ein deutlich niedrigerer Höchstbetrag:

  • 1.900 Euro pro Jahr für Arbeitnehmer
  • 2.800 Euro pro Jahr für Selbstständige

Diese Beträge sind in der Praxis meist bereits durch die Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft, sodass für die private Rentenversicherung steuerlich meist kein Spielraum mehr bleibt. Bei Beamten und Selbstständigen kann das jedoch anders aussehen – hier lohnt sich eine individuelle Prüfung, ob noch Raum für einen zusätzlichen steuerlichen Abzug besteht.

Welche Unterschiede gibt es bei der steuerlichen Behandlung verschiedener Rentenversicherungen?

Art der Altersvorsorge 
Beiträge steuerlich absetzbar 
Besteuerung der Rente 
Basisrente (Rürup) 
Als Sonderausgaben absetzbar 
Volle Besteuerung der Rentenzahlungen (84 % im Jahr 2026, Steigerung auf 100 % bis 2058) 
Gesetzliche Rentenversicherung 
Beiträge steuerlich absetzbar 
Nachgelagerte Besteuerung 
Private Rentenversicherung 
Meist nicht oder nur eingeschränkt 
Besteuerung über den Ertragsanteil 
Fondsgebundene Rentenversicherung 
Meist nicht absetzbar 
Steuerliche Vorteile bei langer Laufzeit möglich 
Hinweis auf pAV – Reform per 2027, neue zertifizierte Vorsorge
Voraussichtlich weiterhin als Sonderausgaben absetzbar
Voraussichtlich nachgelagerte Besteuerung

Diese Unterschiede zeigen: Die steuerlichen Regeln der Altersvorsorge sind komplex. Welche Variante sinnvoll ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation, Ihrem Einkommen und Ihren langfristigen Vorsorgezielen ab.

Lohnt sich eine private Rentenversicherung aus steuerlicher Sicht?

Grundsätzlich lohnt sich eine private Altersvorsorge immer. Doch auch steuerlich können Sie profitieren. Ein möglicher Steuervorteil besteht darin, dass bei vielen privaten Rentenversicherungen nicht die gesamte Rentenzahlung versteuert werden muss. Stattdessen wird häufig nur der sogenannte Ertragsanteil besteuert. Dadurch bleibt ein Teil der Rente steuerfrei.

Auch AXA bietet Ihnen verschiedene Formen der privaten Rentenversicherung, mit der Sie sich für Ihren Lebensabend absichern können.

Häufig gestellte Fragen zur privaten Rentenversicherung und Steuern

Wie wird eine private Rentenversicherung bei der Auszahlung besteuert?

Wann sind private Rentenversicherungen steuerfrei?

Welche Unterschiede gibt es bei der steuerlichen Behandlung verschiedener Rentenversicherungen?

Wie wird eine private Rentenversicherung im Todesfall besteuert?

Was ist bei der fondsgebundenen Rentenversicherung und Steuern zu beachten?

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