
Privathaftpflicht oder Hundehaftpflicht: Welche Versicherung zahlt bei Mietsachschäden?
Wer Mietsachschäden, die durch seinen Vierbeiner entstanden sind, abgesichert haben möchte, braucht eine separate Hundehaftpflichtversicherung. Denn die Privathaftpflichtversicherung leistet in diesen Fällen in der Regel nicht. Welche Schäden darunter fallen, was die AXA Angebote leisten und wie Sie sich optimal absichern, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Was sind Mietsachschäden?
Als Mieter:in sind Sie gegenüber Ihrem:r Vermieter:in für alle Schäden verantwortlich, die während der Mietzeit in der Wohnung entstehen – unabhängig davon, ob Sie selbst, Ihre Kinder oder Ihr Haustier dafür verantwortlich sind. Diese Schäden an der gemieteten Wohnung oder den dazugehörigen Gebäudeteilen werden als Mietsachschäden bezeichnet.
Die rechtliche Grundlage ergibt sich aus §§ 535 ff. BGB in Verbindung mit dem Mietvertrag: Mieter:innen müssen die Mietsache pfleglich behandeln und entstandene Schäden ersetzen. Typische Mietsachschäden, die durch Hunde entstehen, sind unter anderem:
- Kratzer und Beschädigungen am Parkett oder Laminat durch Krallen des Hundes
- Angebissene Türen, Türrahmen und Fensterbänke
- Beschädigte oder verschmutzte Tapeten und Wände
- Zerstörte Teppiche oder Bodenbeläge durch Urin, Kot oder intensive Nutzung
- Zerkaute Einrichtungsgegenstände des:der Vermieter:in, z. B. Einbauküche oder Sanitäranlagen
Für all diese Schäden haftet der:die Mieter:in gegenüber der:dem Vermieter:in persönlich. Ohne die richtige Versicherung müssen Sie solche Kosten vollständig aus eigener Tasche bezahlen.
Was zahlt wer? Mietsachschäden im Versicherungsvergleich
Privathaftpflicht und Hundehaftpflicht sichern jeweils einen anderen Bereich Ihrer Haftung ab – und keiner kann den anderen ersetzen. Entscheidend ist, wer den Schaden verursacht hat. Die Faustregel dazu:
- Schaden durch Ihren Hund → Hundehaftpflicht ist zuständig.
- Schaden durch Sie als Privatperson → Privathaftpflicht springt ein.
Gerade in der Mietwohnung macht diese Unterscheidung einen großen praktischen Unterschied. Die folgende Tabelle zeigt, welche Versicherung bei typischen Schadenszenarien zahlt:
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Situation
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Hundehaftpflicht
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Privathaftpflicht
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Ihr Hund zerkratzt das Parkett der Mietwohnung
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zahlt
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–
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Sie beschädigen selbst unabsichtlich eine Wand in der Mietwohnung
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zahlt
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Ihr Hund zerbeißt die Türen in einer Ferienwohnung
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zahlt
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–
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Sie verlieren den Wohnungsschlüssel beim Gassigehen
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–
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zahlt
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Sie hüten kurz den Hund einer befreundeten Person und er beschädigt etwas in Ihrer Wohnung
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zahlt (Hundehaftpflicht der befreundeten Person – sie versichert Hundesitter:innen in der Regel mit)
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zahlt (sofern keine eigene Hundehaftpflicht der halterpflichtigen Person greift)
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Für Hundehalter:innen in der Mietwohnung bedeutet das: Weder Hundehaftpflicht allein noch Privathaftpflicht allein deckt alle relevanten Risiken ab. Nur die Kombination beider Policen schließt die Lücken – sowohl auf der menschlichen als auch auf der tierischen Seite.
Warum Versicherer Hunde aus der Privathaftpflicht ausschließen
Alle großen deutschen Versicherer – darunter auch AXA – schließen die gesetzliche Haftpflicht als Halter:in oder Hüter:in von Hunden ausdrücklich aus ihrer Privathaftpflichtversicherung aus.
Dieser Ausschluss ist kein Zufall, sondern die direkte Konsequenz aus § 833 BGB: Weil Hundehalter:innen unbegrenzt haften, wären die Prämien einer Privathaftpflicht, die Hundeschäden einschlösse, für Nicht-Hundehalter:innen unzumutbar hoch.
Die Lösung des Marktes: ein eigenes Versicherungsprodukt mit eigener Risikoberechnung – die Hundehaftpflichtversicherung. Sie ist exakt auf die Gefährdungshaftung nach § 833 BGB zugeschnitten und schließt die Lücke, die die Privathaftpflicht bewusst offen lässt.
Ausnahmen: Assistenzhunde bleiben versichert
Eine wichtige Ausnahme von diesem Ausschluss gilt für bestimmte Assistenzhunde. Die folgenden Hundearten sind in der Privathaftpflichtversicherung von AXA ebenfalls mitversichert:
- Blindenhunde
- Behindertenbegleithunde
- Hörhunde
- Signalhunde
Für alle anderen Hunderassen und -typen gilt der Ausschluss. Hundehalter:innen, die nicht zu den genannten Ausnahmen zählen, sind auf eine eigenständige Hundehaftpflichtversicherung angewiesen, um Schäden in der Mietwohnung abzusichern.
Für Hundehalter:innen, die in einer Mietwohnung leben, ist eine Hundehaftpflichtversicherung die passende Lösung – und in vielen Mietverträgen inzwischen sogar Voraussetzung für die Tierhaltung. Sie übernimmt die gesetzliche Tierhalterhaftung nach BGB § 833 und schützt Sie bei finanziellen Risiken, wenn Ihr Hund Schäden verursacht.
Was die Hundehaftpflicht bei Mietschäden übernimmt
Eine Hundehaftpflichtversicherung deckt die Haftpflichtansprüche Dritter ab, die durch Ihren Hund entstehen. Im Kontext von Mietsachschäden bedeutet das: Richtet Ihr Hund Schäden in der gemieteten Wohnung an, prüft die Versicherung den Anspruch Ihres:r Vermieter:in und übernimmt berechtigte Forderungen. Typisch versicherte Leistungen umfassen:
- Schadenersatz für Wohnungsschäden durch den Hund (Parkett, Türen, Wände)
- Schadensregulierung gegenüber dem:der Vermieter:in
- Übernahme berechtigter Ansprüche – auch in Höhe der Mietkaution und darüber hinaus
- Abwehr unberechtigter Forderungen (passiver Rechtsschutz)
Damit sind Sie auch bei größeren Schäden – etwa einem komplett zerstörten Parkettboden oder einer aufwendigen Wandrenovierung – finanziell abgesichert.
Doppelter Schutz für Hundehalter:innen
Für einen umfassenden Schutz als Hundehalter lohnt sich die Kombination aus Privathaftpflicht- und Hundehaftpflichtversicherung. Während die Privathaftpflicht Schäden absichert, die Sie selbst verursachen, übernimmt die Hundehaftpflicht Ansprüche Dritter, wenn Ihr Hund einen Schaden verursacht.
So sind sowohl Sie als auch Ihr Vierbeiner im Alltag, in der Mietwohnung und auf Reisen umfassend abgesichert. Welche Leistungen die AXA Privathaftpflicht und Hundehaftpflicht im Detail bieten, erfahren Sie auf den jeweiligen Produktseiten.
Sie sind unsicher, welche Kombination der Tarife zu Ihrer Situation passt? Wir beraten Sie gern persönlich.
Häufige Fragen rund um Hundehaftpflicht und Mietsachschäden
Muss ich als Hundehalter:in in einer Mietwohnung eine Hundehaftpflicht abschließen?
Eine gesetzliche Pflicht zur Hundehaftpflichtversicherung gibt es in Deutschland nicht bundesweit – einige Bundesländer haben jedoch eine Versicherungspflicht für Hunde eingeführt (z. B. Baden-Württemberg, Bayern, Berlin).
Unabhängig von gesetzlichen Vorschriften verlangen viele Vermieter:innen im Mietvertrag den Nachweis einer Hundehaftpflicht als Voraussetzung für die Hundehaltung in der Wohnung.
Was passiert, wenn mein Hund Schäden in der Mietwohnung verursacht und ich keine Hundehaftpflicht habe?
Ohne Hundehaftpflichtversicherung müssen Sie als Hundehalter:in alle Schadenersatzansprüche Ihres:r Vermieter:in aus eigener Tasche bezahlen. Ihr:e Vermieter:in kann zunächst die Mietkaution einbehalten – reicht diese nicht aus, kann er darüber hinausgehende Beträge gerichtlich einfordern.
Gerade bei Schäden wie einem zerstörten Parkettboden oder beschädigten Einbauelementen können die Kosten schnell mehrere Tausend Euro erreichen.
Können Mietschäden durch Hunde über die Kaution abgedeckt werden?
Die Mietkaution ist kein Ersatz für eine Versicherung. Sie beträgt in der Regel maximal drei Nettokaltmieten und wird von dem:der Vermieter:in bei Auszug einbehalten, wenn Schäden vorhanden sind und nicht reguliert werden.
Übersteigen die Schäden die Kautionshöhe – was bei umfangreichen Hundeschäden in einer Mietwohnung schnell der Fall sein kann –, haften Sie als Mieter:in für den Restbetrag weiterhin persönlich. Eine Hundehaftpflichtversicherung bietet hier zuverlässigen Schutz ohne Begrenzung auf die Kautionssumme.
Rechtliche Hinweise
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