
Mietschäden in der Wohnung
Was zahlt die Privathaftpflichtversicherung – und was nicht?
Von Mietschäden oder Mietsachschäden spricht man, wenn ein Mieter fest verbaute, zur Mietwohnung gehörende Dinge wie Böden, Türen, Sanitäranlagen oder etwa eine Einbauküche beschädigt. In solchen Fällen greift die Haftpflichtversicherung des Mieters. Schäden an beweglichen Gegenständen wie Möbeln und Geräten übernimmt die Hausratversicherung, falls diese beispielsweise durch ein Feuer beschädigt werden.
Warum brauchen Mieter eine Haftpflichtversicherung?
In einer Mietwohnung gehören bestimmte, vom Vermieter gestellte Mietsachen, fest zum Inventar. Wenn Sie in eine neue Wohnung ziehen, werden bestimmte Gegenstände bereits vom Vermieter gestellt:
- Türen und Wände
- Fliesen, Laminat oder Parkett
- Waschbecken, Badewanne, Toilette
- Einbauküche und Einbauschränke
Wenn Sie als Mieter einen Schaden an solchen nicht beweglichen Mietsachen verursachen, spricht man von einem Mietsachschaden, welcher in der Haftpflicht mitversichert ist. Ihr Vermieter bekommt also die Reparaturkosten oder einen Ersatz zum Zeitwert von der Versicherung erstattet. Ohne private Haftpflichtversicherung müssen Sie die finanziellen Folgen solcher Schäden selbst tragen. Wenn Sie aber eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, übernimmt sie die Kosten für einen Ersatz oder die Reparatur der Mietsache in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme (auch Deckungssumme genannt).
Übrigens: Glasschäden und Schäden an Elektrogeräten oder Warmwasseranlagen sind grundsätzlich nicht in der Haftpflicht mitversichert. Hierfür benötigen Sie als Mieter gegebenenfalls eine weitere Versicherung wie eine Glasversicherung.
Jetzt private Haftpflichtversicherung abschließen
Die Boxflex Haftpflichtversicherung von AXA greift bei Mietsachschäden
Was tun bei einem Schaden in der Mietwohnung?
-
Schaden eingrenzen
beispielsweise den Hauptwasserhahn zudrehen
-
Vermieter informieren
Informieren Sie Ihren Vermieter oder Ihre Hausverwaltung schnellstmöglich über den Mietsachschaden. Im Idealfall kann Ihnen schnell geholfen werden.
-
Schaden dokumentieren
ausreichend Fotos aus unterschiedlichen Winkeln und Richtungen aufnehmen
-
Versicherung informieren
Private Haftpflichtversicherung vs. Hausratversicherung – welche Versicherung zahlt wann?
Privathaftpflichtversicherung
|
Hausratversicherung
|
Türen und Wände
|
Möbel
|
Waschbecken, Badewanne, Dusche, Toilette
|
Kleidung
|
Fliesen, Laminat oder Parkett
|
Geräte des täglichen Bedarfs
|
Einbauküche & Einbauschränke
|
Nahrungs- und Verbrauchsmittel
|
* Die jeweilige Versicherung greift nur, wenn der Schaden aufgrund einer versicherten Gefahr entsteht.
Beispiele für Mietsachschäden – so spielt das Leben
Wichtige Fakten zum Thema Mietschaden
Unterschied zwischen Mietsachschäden und Verschleiß durch Abnutzung
Leichte Gebrauchsspuren auf dem Laminat einer Mietwohnung sind kein Fall für die private Haftpflichtversicherung. Solche Gebrauchsspuren durch gewöhnliche Nutzung oder auch übermäßige Beanspruchung sind keine Mietsachschäden. Die Kosten für solche Ausbesserungen oder Reparaturen sind in der Miete eingepreist und müssen vom Vermieter getragen werden.
Mietschäden durch Tiere – zahlt die Haftpflichtversicherung?

Schäden, die durch Kleintiere (Katze, Kaninchen, Hamster, etc.) verursacht werden, sind in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Wenn Sie jedoch einen Hund oder größere Tiere besitzen, benötigen Sie unbedingt eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung, da Sie ansonsten selbst haften.
Versicherungsschutz auf Außenflächen
Wenn Sie als Mieter eine Garage, ein Gartenhaus oder eine Fläche im Freien wie einen gemeinsam Garten oder eine Parkfläche nutzen, sollten Sie prüfen, ob Ihre Haftpflichtversicherung hierfür eine Ausschlussklausel enthält oder ob diese im Schadensfall mitversichert sind.
Tipps für den Ein- und Auszug
Bei einem Auszug wird in der Regel jeder Mietschaden genauestens dokumentiert. Achten Sie sowohl beim Auszug als auch beim Einzug in die neue Wohnung darauf, dass alle Schäden - idealerweise mit Fotos - in einem Übergabeprotokoll aufgelistet werden und dieses im Mietvertrag aufgenommen wird. Lassen Sie sich im Zweifelsfall von Ihrem Vermieter das Auszugsprotokoll Ihres Vormieters zeigen. Auf diese Weise können sowohl Vermieter als auch Mieter sicherstellen, dass bei Mietschäden niemand unfair behandelt wird.
Unabhängig davon, ob Sie Mieter oder Vermieter sind, sollten Sie sich über die Verantwortlichkeiten für Mietschäden im Klaren sein. Es ist wichtig, dass die Mietvertragsbedingungen allen Parteien bekannt sind, und Sie wissen, wann Sie für einen Schaden aufkommen müssen. In vielen Fällen ist es ratsam, eine Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter zu treffen, um sicherzustellen, dass die Verantwortlichkeiten klar geregelt sind und Mietschäden vermieden werden. Wenn Sie ein regelmäßiges Inspektionsprogramm aufstellen, können Sie bei Bedarf schnell auf Schäden reagieren.
Schon gewusst? Einige Vermieter verlangen bereits bei der Wohnungsbesichtigung einen Nachweis über Ihre Versicherung, sowohl über eine private Haftpflichtversicherung als auch über eine Hausratversicherung.
Diese können Sie bequem online über die My AXA App anfordern.
Erfahren Sie mehr in unserem Ratgeber Haftpflichtversicherung
Rechtliche Hinweise
Die Artikelinhalte werden Ihnen von AXA als unverbindliche Serviceinformationen zur Verfügung gestellt. Diese Informationen erheben kein Recht auf Vollständigkeit oder Gültigkeit. Bitte beachten Sie dazu unsere Nutzungsbedingungen.