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Frau steht in Ihrer Mietwohnung und telefoniert

Wenn Sie als Mieter einen Schaden in der Wohnung verursachen

Zahlt die private Haftpflichtversicherung oder braucht man eine extra Versicherung?

Wenn ein Mieter zur Mietwohnung gehörende, fest verbaute oder mitgemietete Dinge versehentlich beschädigt, liegt ein so genannter Mietschaden oder Mietsachschaden vor. Solche Mietsachschäden sind in der Regel von der Privathaftpflicht des Mieters abgedeckt, eine extra Mieterhaftpflichtversicherung ist also nicht erforderlich.

Mietsachschäden übernimmt die Privathaftpflichtversicherung 

Wie Sie als Mieter bei einem Schaden in Ihrer Wohnung abgesichert sind, erfahren Sie in nur 43 Sekunden

Warum brauchen Mieter eine Haftpflichtversicherung?

Mann und Frau liegen auf einer Couch

In einer Mietwohnung gehören bestimmte, vom Vermieter gestellte Mietsachen fest zum Inventar, zum Beispiel:

  • Türen, Wände, Fensterbänke
  • Fliesen, Laminat, Parkett, Vinylböden
  • Waschbecken, Badewanne, Toilette
  • Mitgemietete bewegliche Sachen (Einrichtung) 

Wenn Sie als Mieter einen Schaden an einer solchen nicht beweglichen Mietsache verursachen, spricht man von einem Mietsachschaden. Solche verursachten Schäden sind in der Regel in der Privathaftpflicht mitversichert.

Ihr Vermieter bekommt also die Reparaturkosten oder einen Ersatz zum Zeitwert von der Versicherung erstattet. Ohne private Haftpflichtversicherung müssen Sie die finanziellen Folgen solcher Schäden selbst tragen. Falls Sie eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, übernimmt sie die Kosten für einen Ersatz oder die Reparatur der Mietsache in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, die dem Vermieter ausgezahlt wird.
 
Übrigens: Glasschäden und Schäden an Elektrogeräten oder Warmwasseranlagen sind grundsätzlich nicht in der Haftpflicht mitversichert. Hierfür benötigen Sie als Mieter gegebenenfalls eine weitere Versicherung wie eine Hausratversicherung oder eine Glas-Versicherung.

Vermieterhaftpflicht: wichtig und lohnend für Eigentümer

Als Immobilienbesitzer können Sie bei AXA eine so genannte Vermieterhaftpflichtversicherung abschließen. Damit sind Sie gegen Schäden abgesichert, die Dritten durch ihre vermietete oder leerstehende Eigentumswohnung entstehen. Eine solche Vermieterhaftpflicht ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben – sie ist aber sehr empfehlenswert, da Sie gegen Schäden absichert, die in die Millionen Euro gehen können. Das Preis-Leistungs-Verhältnis einer solchen Versicherung kann sich für Vermieter schon bei einem Versicherungsfall auszahlen.

Den Baustein „Vermietung“ können Sie ganz einfach zur privaten Haftpflichtversicherung von AXA hinzubuchen.

Jetzt Privathaftpflicht abschließen

Eine Haftpflichtversicherung gehört grundsätzlich zu den wichtigsten Versicherungen. Die BOXflex Privathaftpflicht von AXA greift auch bei Mietsachschäden!

Was tun bei einem Mietsachschaden?

  1. Schaden eingrenzen

    Kleben Sie zum Beispiel Risse ab oder drehen Sie den Hauptwasserhahn zu

  2. Vermieter informieren

    Melden Sie Ihrem Vermieter oder der Hausverwaltung unverzüglich, was passiert ist

  3. Schaden dokumentieren

    Machen Sie genügend Fotos des Mietschadens aus möglichst vielen Perspektiven

  4. Versicherung informieren

    Teilen Sie uns mit, welche Schäden in der gemieteten Wohnung wie entstanden sind

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Häufige Fragen zur Privathaftpflicht für Mieter

Was ist der Unterschied zwischen Mietsachschäden und Verschleiß durch Abnutzung?

Leichte Gebrauchsspuren auf dem Laminat einer Mietwohnung sind keine Mietschäden und somit kein Fall für die private Haftpflichtversicherung. Solche Gebrauchsspuren durch gewöhnliche Nutzung oder auch übermäßige Beanspruchung sind keine Mietsachschäden. Die Kosten für solche Ausbesserungen oder Reparaturen sind nicht versichert und in der Miete eingepreist, sie müssen vom Vermieter getragen werden.

Greift die Haftpflichtversicherung bei Mietsachschäden, die durch Tiere verursacht wurden?

Mietschäden, die durch Kleintiere wie Katze, Kaninchen oder Hamster verursacht werden, sind in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Wenn Sie jedoch einen Hund oder größere Tiere besitzen, benötigen Sie unbedingt eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung, da Sie ansonsten selbst haften.

Gilt der Versicherungsschutz nur in der Wohnung oder auch auf Außenflächen?

Wenn Sie als Mieter eine Garage, ein Gartenhaus oder eine Fläche im Freien wie einen gemeinsam Garten oder eine Parkfläche nutzen, sollten Sie prüfen, ob Ihre Privat-Haftpflicht hierfür eine Ausschlussklausel enthält oder ob diese im Schadensfall als Mietsachschaden mitversichert sind.

Was genau zählt als Mietsachschäden und werden diese von der Haftpflicht übernommen?

Mietsachschäden oder Mietschäden sind Schäden, die Mieter aus Versehen an Gegenständen in der Mietwohnung verursachen, die dort fest verbaut und gemietet sind. Dazu gehören zum Beispiel Türen, Wände, Fensterbänke, Fliesen, Laminat, Parkett, Vinylböden, Waschbecken, Badewanne, Bidet oder Toilette. Solche Schäden werden meist von der Privathaftpflicht des Mieters abgedeckt, weshalb eine spezielle Mieterhaftpflichtversicherung in der Regel nicht erforderlich ist.

Was ist eine Mieterhaftpflichtversicherung oder Miethaftpflicht?

Eine Mieterhaftpflichtversicherung oder Miethaftpflichtversicherung würde Schäden übernehmen, die ein Mieter durch den Gebrauch der Wohnung an dort verbauten oder mitgemieteten Dingen verursacht. Bei AXA aber gibt es zum Beispiel keine eigene Mieterhaftpflichtversicherung, denn Mietsachschäden sind in der Regel in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert. 

Mietwohnung: Tipps für Ein- und Auszug 

Bei einem Auszug wird in der Regel jeder Mietschaden genauestens dokumentiert. Achten Sie sowohl beim Auszug als auch beim Einzug in Ihre neue Wohnung darauf, dass alle Defekte – am besten mit ausreichend guten Fotos – in einem Übergabeprotokoll aufgelistet werden und dieses im Mietvertrag aufgenommen wird. Lassen Sie sich im Zweifelsfall von Ihrem Vermieter das Auszugsprotokoll Ihres Vormieters zeigen. Auf diese Weise können sowohl Vermieter als auch Mieter sicherstellen, dass bei Mietschäden niemand unfair behandelt wird.

Unabhängig davon, ob Sie Mieter oder Vermieter sind, sollten Sie sich über die Verantwortlichkeiten für Mietschäden im Klaren sein. Es ist wichtig, dass die Mietvertrags-Bedingungen allen Parteien bekannt sind, und dass Sie wissen, wann Sie für einen Schaden aufkommen müssen. In vielen Fällen ist es ratsam, eine Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter zu treffen, um sicherzustellen, dass die Verantwortlichkeiten klar geregelt sind und Mietschäden vermieden werden. Wenn Sie ein regelmäßiges Inspektionsprogramm aufstellen, können Sie bei Bedarf schnell auf Schäden reagieren.

Schon gewusst? Einige Vermieter verlangen bereits bei der Wohnungsbesichtigung einen Nachweis über Ihre Versicherung, sowohl über eine private Haftpflichtversicherung als auch über eine Hausratversicherung.

Diese können Sie bequem online über die My AXA App anfordern.

Rechtliche Hinweise

Die Artikelinhalte werden Ihnen von AXA als unverbindliche Serviceinformationen zur Verfügung gestellt. Diese Informationen erheben kein Recht auf Vollständigkeit oder Gültigkeit. Bitte beachten Sie dazu unsere Nutzungsbedingungen.