Frau steht in Ihrer Mietwohnung und telefoniert

Mietschäden in der Wohnung

Was zahlt die Privathaftpflichtversicherung – und was nicht?

Von Mietschäden oder Mietsachschäden spricht man, wenn ein Mieter fest verbaute, zur Mietwohnung gehörende Dinge wie Böden, Türen, Sanitäranlagen oder etwa eine Einbauküche beschädigt. In solchen Fällen greift die Haftpflichtversicherung des Mieters. Schäden an beweglichen Gegenständen wie Möbeln und Geräten übernimmt die Hausratversicherung, falls diese beispielsweise durch ein Feuer beschädigt werden.

Warum brauchen Mieter eine Haftpflichtversicherung?

In einer Mietwohnung gehören bestimmte, vom Vermieter gestellte Mietsachen, fest zum Inventar. Wenn Sie in eine neue Wohnung ziehen, werden bestimmte Gegenstände bereits vom Vermieter gestellt:

  • Türen und Wände
  • Fliesen, Laminat oder Parkett
  • Waschbecken, Badewanne, Toilette
  • Einbauküche und Einbauschränke

Wenn Sie als Mieter einen Schaden an solchen nicht beweglichen Mietsachen verursachen, spricht man von einem Mietsachschaden, welcher in der Haftpflicht mitversichert ist. Ihr Vermieter bekommt also die Reparaturkosten oder einen Ersatz zum Zeitwert von der Versicherung erstattet. Ohne private Haftpflichtversicherung müssen Sie die finanziellen Folgen solcher Schäden selbst tragen. Wenn Sie aber eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, übernimmt sie die Kosten für einen Ersatz oder die Reparatur der Mietsache in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme (auch Deckungssumme genannt).
 
Übrigens: Glasschäden und Schäden an Elektrogeräten oder Warmwasseranlagen sind grundsätzlich nicht in der Haftpflicht mitversichert. Hierfür benötigen Sie als Mieter gegebenenfalls eine weitere Versicherung wie eine Glasversicherung.

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Die Boxflex Haftpflichtversicherung von AXA greift bei Mietsachschäden

Was tun bei einem Schaden in der Mietwohnung?

  1. Schaden eingrenzen

     beispielsweise den Hauptwasserhahn zudrehen

  2. Vermieter informieren

    Informieren Sie Ihren Vermieter oder Ihre Hausverwaltung schnellstmöglich über den Mietsachschaden. Im Idealfall kann Ihnen schnell geholfen werden.

  3. Schaden dokumentieren

    ausreichend Fotos aus unterschiedlichen Winkeln und Richtungen aufnehmen

  4. Versicherung informieren

Private Haftpflichtversicherung vs. Hausratversicherung – welche Versicherung zahlt wann?

Privathaftpflichtversicherung
Hausratversicherung
Türen und Wände
Möbel
Waschbecken, Badewanne, Dusche, Toilette
Kleidung
Fliesen, Laminat oder Parkett
Geräte des täglichen Bedarfs
Einbauküche & Einbauschränke
Nahrungs- und Verbrauchsmittel

* Die jeweilige Versicherung greift nur, wenn der Schaden aufgrund einer versicherten Gefahr entsteht.

Beispiele für Mietsachschäden – so spielt das Leben

Schäden im Badezimmer

Eine Cremedose aus Glas fällt beim Öffnen des Spiegelschranks im Badezimmer auf das Waschbecken, von dem daraufhin ein Stück abplatzt. Da das Waschbecken zum festen Inventar der Mietwohnung gehört, ist dieses versichert, und Ihr Mietsachschaden wird von der Privathaftpflichtversicherung abgedeckt.

Kratzer im Laminat

Ihr 11-jährigs Kind kommt vom Spielplatz und läuft mit seinen Schuhen direkt ins Wohnzimmer. Ein kleiner Stein steckt im Profil und sorgt für einen Kratzer im Laminat. Da der Boden fester Teil der Wohnung ist, übernimmt die Haftpflichtversicherung den Schaden.

Dellen in der Einbauküche

Ein schwerer Topf rutscht Ihnen im Kochstress aus der Hand und hinterlässt auf der Spüle der Einbauküche eine tiefe Delle. Da die Küche nicht Ihr Eigentum darstellt, ist sie in Ihrer Versicherung mitversichert. 

Flecken im Teppich

Sie stellen Ihr Rotweinglas auf den Beistelltisch am Lesesessel. Beim Ablegen der Zeitung stoßen Sie es um – Ergebnis: ein nicht zu übersehener Fleck auf der gerade erst vom Vermieter verlegten hellen Auslegware, ein Fall für Ihre private Haftpflichtversicherung.

Wichtige Fakten zum Thema Mietschaden

Unterschied zwischen Mietsachschäden und Verschleiß durch Abnutzung

Leichte Gebrauchsspuren auf dem Laminat einer Mietwohnung sind kein Fall für die private Haftpflichtversicherung. Solche Gebrauchsspuren durch gewöhnliche Nutzung oder auch übermäßige Beanspruchung sind keine Mietsachschäden. Die Kosten für solche Ausbesserungen oder Reparaturen sind in der Miete eingepreist und müssen vom Vermieter getragen werden.

Mietschäden durch Tiere – zahlt die Haftpflichtversicherung?

Katze zerbricht Blumentopf

Schäden, die durch Kleintiere (Katze, Kaninchen, Hamster, etc.) verursacht werden, sind in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Wenn Sie jedoch einen Hund oder größere Tiere besitzen, benötigen Sie unbedingt eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung, da Sie ansonsten selbst haften.

Versicherungsschutz auf Außenflächen

Wenn Sie als Mieter eine Garage, ein Gartenhaus oder eine Fläche im Freien wie einen gemeinsam Garten oder eine Parkfläche nutzen, sollten Sie prüfen, ob Ihre Haftpflichtversicherung hierfür eine Ausschlussklausel enthält oder ob diese im Schadensfall mitversichert sind.

Tipps für den Ein- und Auszug

Bei einem Auszug wird in der Regel jeder Mietschaden genauestens dokumentiert. Achten Sie sowohl beim Auszug als auch beim Einzug in die neue Wohnung darauf, dass alle Schäden - idealerweise mit Fotos - in einem Übergabeprotokoll aufgelistet werden und dieses im Mietvertrag aufgenommen wird. Lassen Sie sich im Zweifelsfall von Ihrem Vermieter das Auszugsprotokoll Ihres Vormieters zeigen. Auf diese Weise können sowohl Vermieter als auch Mieter sicherstellen, dass bei Mietschäden niemand unfair behandelt wird.

Unabhängig davon, ob Sie Mieter oder Vermieter sind, sollten Sie sich über die Verantwortlichkeiten für Mietschäden im Klaren sein. Es ist wichtig, dass die Mietvertragsbedingungen allen Parteien bekannt sind, und Sie wissen, wann Sie für einen Schaden aufkommen müssen. In vielen Fällen ist es ratsam, eine Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter zu treffen, um sicherzustellen, dass die Verantwortlichkeiten klar geregelt sind und Mietschäden vermieden werden. Wenn Sie ein regelmäßiges Inspektionsprogramm aufstellen, können Sie bei Bedarf schnell auf Schäden reagieren.

Schon gewusst? Einige Vermieter verlangen bereits bei der Wohnungsbesichtigung einen Nachweis über Ihre Versicherung, sowohl über eine private Haftpflichtversicherung als auch über eine Hausratversicherung.

Diese können Sie bequem online über die My AXA App anfordern.

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