
Wenn Sie als Mieter einen Schaden in der Wohnung verursachen
Zahlt die private Haftpflichtversicherung, oder braucht man eine extra Versicherung?
Ein Mietschaden oder Mietsachschaden entsteht, wenn ein Mieter fest verbaute, zur Mietwohnung gehörende Dinge wie Böden, Türen, Sanitäranlagen oder eine Einbauküche beschädigt. In solchen Fällen greift die Haftpflichtversicherung des Mieters – eine gesonderte Mieterhaftpflichtversicherung ist nicht erforderlich. Mögliche Schäden an beweglichen Gegenständen wie Möbeln und Geräten übernimmt die Hausratversicherung, falls diese beispielsweise durch ein Feuer beschädigt werden.
Mietsachschäden übernimmt die Privathaftpflichtversicherung
Wie Sie als Mieter bei einem Schaden in Ihrer Wohnung abgesichert sind, erfahren Sie in nur 43 Sekunden
Unsere Versicherungs-Expertin erklärt in diesem Video in Kürze, wann die Privathaftpflichtversicherung dem Vermieter einen Schaden erstattet, den Sie als Mieter in Ihrer Mietwohnung verursacht haben Anhand von Beispielen erklärt sie, welche Rolle fest verbaute Gegenstände in der Wohnung spielen und welche Möglichkeiten der Erstattung eines entstandenen Schadens es gibt.
In den meisten Fällen sind Sie als Mieter bei Mietsachschäden durch eine private Haftpflichtversicherung ausreichend versichert. Sie benötigen keine Mieterhaftpflicht oder andere Versicherung, um vor den finanziellen Folgen von Schäden in der eigenen Wohnung geschützt zu sein.

Warum brauchen Mieter eine Haftpflichtversicherung?

In einer Mietwohnung gehören bestimmte, vom Vermieter gestellte Mietsachen fest zum Inventar, zum Beispiel:
- Türen, Wände, Fensterbänke
- Fliesen, Laminat, Parkett, Vinylböden
- Waschbecken, Badewanne, Toilette
Wenn Sie als Mieter einen Schaden an einer solchen nicht beweglichen Mietsache verursachen, spricht man von einem Mietsachschaden. Solche verursachten Schäden sind in der Regel in der Privathaftpflicht mitversichert.
Ihr Vermieter bekommt also die Reparaturkosten oder einen Ersatz zum Zeitwert von der Versicherung erstattet. Ohne private Haftpflichtversicherung müssen Sie die finanziellen Folgen solcher Schäden selbst tragen. Falls Sie eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, übernimmt sie die Kosten für einen Ersatz oder die Reparatur der Mietsache in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, die dem Vermieter ausgezahlt wird.
Übrigens: Glasschäden und Schäden an Elektrogeräten oder Warmwasseranlagen sind grundsätzlich nicht in der Haftpflicht mitversichert. Hierfür benötigen Sie als Mieter gegebenenfalls eine weitere Versicherung wie eine Hausratversicherung oder eine Glas-Versicherung.
Vermieterhaftpflicht: wichtig und lohnend für Eigentümer
Als Immobilienbesitzer können Sie bei AXA eine so genannte Vermieterhaftpflichtversicherung abschließen. Damit sind Sie gegen Schäden abgesichert, die Dritten durch ihre vermietete oder leerstehende Eigentumswohnung entstehen. Eine solche Vermieterhaftpflicht ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben – sie ist aber sehr empfehlenswert, da Sie gegen Schäden absichert, die in die Millionen Euro gehen können. Das Preis-Leistungs-Verhältnis einer solchen Versicherung kann sich für Vermieter schon bei einem Versicherungsfall auszahlen.
Den Baustein „Vermietung“ können Sie ganz einfach zur privaten Haftpflichtversicherung von AXA hinzubuchen.
Jetzt private Haftpflichtversicherung abschließen
Eine Haftpflicht-Versicherung gehört grundsätzlich zu den wichtigsten Versicherungen. Die Boxflex Haftpflichtversicherung von AXA greift auch bei Mietsachschäden.
Was tun bei einem Schaden in der Mietwohnung?
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Schaden eingrenzen
Kleben Sie zum Beispiel Risse ab oder drehen Sie den Hauptwasserhahn zu
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Vermieter informieren
Melden Sie Ihrem Vermieter oder der Hausverwaltung unverzüglich, was passiert ist
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Schaden dokumentieren
Machen Sie genügend Fotos des Defekts aus möglichst vielen Perspektiven
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Versicherung informieren
Sagen Sie uns Bescheid, was in der gemieteten Wohnung passiert ist

Häufige Fragen zur Privathaftpflicht für Mieter
Was ist der Unterschied zwischen Mietsach-Schäden und Verschleiß durch Abnutzung?
Leichte Gebrauchsspuren auf dem Laminat einer Mietwohnung sind zum Beispiel kein Fall für die private Haftpflichtversicherung. Solche Gebrauchsspuren durch gewöhnliche Nutzung oder auch übermäßige Beanspruchung sind keine Mietsachschäden. Die Kosten für solche Ausbesserungen oder Reparaturen sind nicht versichert und in der Miete eingepreist, sie müssen vom Vermieter getragen werden.
Greift die Haftpflichtversicherung bei Schäden in der Wohnung, die durch Tiere verursacht wurden?
Defekte, die durch Kleintiere wie Katze, Kaninchen oder Hamster verursacht werden, sind in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Wenn Sie jedoch einen Hund oder größere Tiere besitzen, benötigen Sie unbedingt eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung, da Sie ansonsten selbst haften.
Gilt der Versicherungsschutz nur in der Wohnung oder auch auf Außenflächen?
Wenn Sie als Mieter eine Garage, ein Gartenhaus oder eine Fläche im Freien wie einen gemeinsam Garten oder eine Parkfläche nutzen, sollten Sie prüfen, ob Ihre Privat-Haftpflicht hierfür eine Ausschlussklausel enthält oder ob diese im Schadensfall mitversichert sind.
Tipps für den Ein- und Auszug
Bei einem Auszug wird in der Regel jeder Mietschaden genauestens dokumentiert. Achten Sie sowohl beim Auszug als auch beim Einzug in Ihre neue Wohnung darauf, dass alle Defekte – am besten mit ausreichend guten Fotos – in einem Übergabeprotokoll aufgelistet werden und dieses im Mietvertrag aufgenommen wird. Lassen Sie sich im Zweifelsfall von Ihrem Vermieter das Auszugsprotokoll Ihres Vormieters zeigen. Auf diese Weise können sowohl Vermieter als auch Mieter sicherstellen, dass bei Mietschäden niemand unfair behandelt wird.
Unabhängig davon, ob Sie Mieter oder Vermieter sind, sollten Sie sich über die Verantwortlichkeiten für Mietschäden im Klaren sein. Es ist wichtig, dass die Mietvertrags-Bedingungen allen Parteien bekannt sind, und dass Sie wissen, wann Sie für einen Schaden aufkommen müssen. In vielen Fällen ist es ratsam, eine Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter zu treffen, um sicherzustellen, dass die Verantwortlichkeiten klar geregelt sind und Mietschäden vermieden werden. Wenn Sie ein regelmäßiges Inspektionsprogramm aufstellen, können Sie bei Bedarf schnell auf Schäden reagieren.
Schon gewusst? Einige Vermieter verlangen bereits bei der Wohnungsbesichtigung einen Nachweis über Ihre Versicherung, sowohl über eine private Haftpflichtversicherung als auch über eine Hausratversicherung.
Diese können Sie bequem online über die My AXA App anfordern.
Erfahren Sie mehr in unserem Ratgeber Haftpflichtversicherung
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