
Hundehaftpflicht: In welchen Bundesländern ist sie Pflicht?
Ob Sie als Halter:in eine Hundehaftpflicht abschließen müssen, hängt vom Bundesland ab. Sieben Bundesländer schreiben den Schutz für alle Hunde vor. In mehreren weiteren Bundesländern gilt die Pflicht nur für bestimmte Hunde, etwa gefährliche Hunde, Listenhunde oder große Hunde. Wir zeigen, was wo gilt – und warum sich eine Hundehaftpflicht auch ohne gesetzliche Pflicht lohnt.
Der Bundesländer-Check: Besteht eine Versicherungspflicht für Ihren Hund?
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Bundesland
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Versicherungspflicht für
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Gesetzliche Grundlage
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Baden-Württemberg
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nur gefährliche Hunde
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Bayern
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nur Kampfhunde der Kategorien I und II
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Berlin
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alle Hunde
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Brandenburg
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nur als gefährlich festgestellte Hunde
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Bremen
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alle Hunde
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Hamburg
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alle Hunde
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Hessen
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nur gefährliche Hunde
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Mecklenburg-Vorpommern
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keine Pflicht
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Niedersachsen
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alle Hunde ab 6 Monaten
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Nordrhein-Westfalen
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gefährliche und große Hunde (ab 20 kg oder 40 cm Widerristhöhe)
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Rheinland-Pfalz
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nur gefährliche Hunde
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Saarland
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nur gefährliche Hunde
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Sachsen
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nur gefährliche Hunde
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Sachsen-Anhalt
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alle Hunde ab 3 Monaten
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Schleswig-Holstein
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alle Hunde
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Thüringen
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alle Hunde
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Wie die Tabelle zeigt, gilt in vielen Bundesländern die Pflicht für eine Hundeversicherung nur für sogenannte „gefährliche Hunde“. Doch ab wann gilt ein Tier offiziell als Gefahr? Die Einstufung erfolgt über drei verschiedene Wege:
Welche gesetzlichen Pflichten gelten bei Hundehaftpflichtversicherungen bezüglich Mindestdeckungssummen?
Wenn für Ihren Hund laut Gesetz eine Versicherungspflicht besteht, schreibt das jeweilige Bundesland auch eine Mindestdeckungssumme vor. Das ist der maximale Betrag, den die Versicherung im Schadenfall laut Gesetz mindestens abdecken muss. Die gesetzlichen Vorgaben unterscheiden sich je nach Bundesland deutlich:
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Bundesland
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Personenschäden
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Sachschäden
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Vermögensschäden
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Baden-Württemberg
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Nicht beziffert
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Bayern
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1 Mio. Euro
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250.000 Euro
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in Sachschäden enthalten
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Berlin
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1 Mio. Euro pauschal (alle drei Schadensarten)
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Brandenburg
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500.000 Euro
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250.000 Euro (sonstige Schäden, inkl. Vermögen)
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Bremen
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500.000 Euro
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250.000 Euro
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in Sachschäden enthalten
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Hamburg
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1 Mio. Euro pauschal (alle drei Schadensarten)
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Hessen
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Mind. 500.000 Euro pauschal (alle drei Schadensarten)
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Mecklenburg-Vorpommern
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Keine Versicherungspflicht
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Niedersachsen
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500.000 Euro
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250.000 Euro
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in Sachschäden enthalten
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Nordrhein-Westfalen
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500.000 Euro
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250.000 Euro (sonstige Schäden, inkl. Vermögen)
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Rheinland-Pfalz
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500.000 Euro
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250.000 Euro
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in Sachschäden enthalten
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Saarland
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1 Mio. Euro
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500.000 Euro
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in Sachschäden enthalten
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Sachsen
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Nicht beziffert
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Sachsen-Anhalt
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1 Mio. Euro pauschal (Personen- und Sachschäden)
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50.000 Euro
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Schleswig-Holstein
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500.000 Euro
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250.000 Euro
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in Sachschäden enthalten
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Thüringen
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500.000 Euro
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250.000 Euro (sonstige Schäden, inkl. Vermögen)
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Auch wenn die Bundesländer teilweise mit Summen von „nur“ 250.000 Euro rechnen: Im Ernstfall reichen diese gesetzlichen Vorgaben bei Weitem nicht aus. Wer eine ausreichend hohe Hundehaftpflicht abschließt, sichert unkalkulierbare Kosten im Schadenfall ab.
Nach § 833 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) haften Sie als Tierhalter immer unbegrenzt und mit Ihrem gesamten Privatvermögen – inklusive Ihres aktuellen Einkommens, Ersparnissen und sogar künftigen Renten. Das Besondere: Diese Haftung ist verschuldensunabhängig. Es spielt keine Rolle, ob Sie aufgepasst haben oder der Hund perfekt erzogen ist.
Allein dadurch, dass Sie einen Hund halten, sind Sie für jeden Schaden verantwortlich, den das Tier anrichtet. Diese Regelung gilt bundesweit und kennt keine finanzielle Obergrenze.
Warum erfüllt die normale Haftpflicht nicht die gesetzliche Pflicht für Hunde?
Viele Hundehalter:innen wiegen sich in falscher Sicherheit und glauben: „Ich habe doch eine normale Haftpflichtversicherung – damit habe ich meine Pflicht zur Hundehaftpflicht bestimmt automatisch erfüllt.“
Eine leistungsstarke Privathaftpflichtversicherung wie die von AXA bietet zwar einen extrem umfassenden Schutz für fast alle Risiken des Alltags und sichert Kleintiere wie Katzen oder Meerschweinchen ab.
Die speziellen und oft unvorhersehbaren Risiken einer Hundehaltung sind jedoch ausgenommen, da der Gesetzgeber hierfür in vielen Bundesländern eine ganz eigene Absicherung vorsieht. Eine normale Privathaftpflicht gilt vor dem Ordnungsamt daher niemals als Nachweis für die bestehende Hundehaftpflicht-Pflicht. Für Ihren Vierbeiner ist immer eine separate Police notwendig.
Sie möchten mehr erfahren? Unter welchen Bedingungen die Privathaftpflicht beispielsweise übernimmt, wenn Sie privat als Hundesitter einspringen, und wo genau die Unterschiede liegen, lesen Sie in unserem Ratgeber „Hundehaftpflicht vs. Privathaftpflicht“.
Welche Sanktionen und Bußgelder drohen, wenn Sie der Pflicht zur Hundehaftpflicht nicht nachkommen?
Die Pflicht zur Hundehaftpflichtversicherung ist in einigen Bundesländern eine gesetzliche Vorgabe. Wer die Versicherungspflicht ignoriert, geht ein enormes finanzielles und rechtliches Risiko ein.
Die Behörden – in der Regel das zuständige Ordnungsamt Ihrer Gemeinde – kontrollieren den Nachweis und greifen bei Verstößen hart durch. Bei einer fehlenden Hundehaftpflicht drohen Ihnen folgende Konsequenzen:
Bis wann muss die Versicherung für einen Welpen abgeschlossen sein?
Damit es gar nicht erst zu Sanktionen kommt, sollten Sie die Fristen Ihres Bundeslandes im Auge behalten. Während in Ländern wie Berlin, Hamburg und Schleswig-Holstein der Nachweis direkt ab dem ersten Tag der Haltung vorliegen muss, gewähren andere Bundesländer bei Welpen eine kurze Schonfrist:
- Ab 3 Monaten: In Sachsen-Anhalt und Thüringen muss die Versicherung bereits für Welpen ab dem dritten Lebensmonat abgeschlossen sein.
- Ab 6 Monaten: In Niedersachsen greift die gesetzliche Pflicht zur Hundehaftpflicht ab dem vollendeten sechsten Lebensmonat des Vierbeiners.
Umzug oder Urlaub: Wie verändert sich die Pflicht zur Hundehaftpflicht?
Maßgeblich für die Pflicht zur Hundehaftpflichtversicherung ist immer der Ort, an dem Sie sich mit Ihrem Hund dauerhaft oder vorübergehend aufhalten. Hier sind drei Szenarien, auf die Sie vorbereitet sein sollten:
- Sie ziehen in ein Bundesland mit Versicherungspflicht: Wenn an Ihrem neuen Wohnsitz die Pflicht zur Hundehaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben ist, müssen Sie den Versicherungsschutz in der Regel innerhalb weniger Wochen beim neuen Ordnungsamt nachweisen. Denken Sie beim Umzug also daran, Ihren Hund nicht nur steuerlich anzumelden, sondern auch direkt den Nachweis Ihrer Hundehaftpflicht einzureichen.
- Sie ziehen in ein Bundesland ohne Versicherungspflicht: In diesem Fall entfällt zwar die gesetzliche Pflicht und Sie könnten Ihre Hundehaftpflicht theoretisch kündigen – aus finanzieller Sicht ist die Beibehaltung des Schutzes dennoch sinnvoll. Als Hundehalter:in haften Sie unabhängig von einer gesetzlichen Pflicht immer in voller Höhe für jeden Schaden, den Ihr Tier anrichtet. Ohne Versicherung tragen Sie dieses existenzielle Risiko komplett allein mit Ihrem Privatvermögen.
- Sie machen Urlaub in einem anderen Bundesland: Bei Reisen können zusätzlich die Regeln am Aufenthaltsort relevant werden. Prüfen Sie daher vorab, welche Vorgaben vor Ort gelten.
Ein starker Tarif schützt Sie übrigens nicht nur in anderen Bundesländern: Die Hundehaftpflicht von AXA beinhaltet beispielsweise einen weltweiten Auslandsschutz, damit Ihr Vierbeiner auch auf Reisen über die Landesgrenzen hinaus umfangreich abgesichert ist.
Hundehaftpflicht von AXA – Absicherung in jedem Bundesland
Da die normale Privathaftpflicht die Risiken der Hundehaltung nicht abdeckt, benötigen Sie als Halter:in eine eigene, starke Police für Ihren Vierbeiner. Die Hundehaftpflicht von AXA übernimmt diese Aufgabe – und zwar mit Leistungen, die weit über die gesetzlichen Mindestanforderungen der Bundesländer hinausgehen:
- 60 Millionen Euro Versicherungssumme: Mit dieser pauschalen Deckung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden übertreffen Sie jede gesetzliche Vorgabe deutlich. Das gibt Ihnen die Sicherheit, dass selbst bei komplexen Schadensfällen mit hohen Folgekosten alle finanziellen Risiken verlässlich abgedeckt sind.
- Weltweiter Auslandsschutz: Nicht nur beim Urlaub in anderen Bundesländern sicher: Auch bei Reisen ins Ausland (innerhalb und außerhalb der EU) bleibt Ihr Hund zeitlich unbegrenzt versichert.
- Mietsachschäden inklusive: Ob zerkratzte Türen in der Mietwohnung oder ein Missgeschick im Hotelzimmer – AXA übernimmt die Reparaturkosten für Schäden an gemieteten Immobilien.
- Welpen und Hundesitter:innen geschützt: Beitragsfreie Welpenmitversicherung bis zu 12 Monaten und Schutz bei privater Betreuung durch Dritte.
Egal, was Ihr Hund anstellt oder in welchem Bundesland Sie gerade unterwegs sind: Mit dem passenden Schutz im Rücken können Sie den Alltag mit Ihrem Vierbeiner entspannter genießen.
Häufig gestellte Fragen zur Hundehaftpflicht-Pflicht
Wie weise ich meine Hundehaftpflicht gegenüber der Behörde nach?
Den Nachweis erbringen Sie meist gegenüber dem Ordnungsamt Ihrer Gemeinde. Eine Kopie Ihrer Versicherungspolice genügt in der Regel. Manche Versicherer schicken eine Bestätigung auch direkt per E-Mail. Einige Länder verlangen zusätzlich Angaben zur Deckungssumme. Erkundigen Sie sich vor der Anmeldung bei Ihrer Kommune.
Brauche ich auch als Hundesitter:in oder Pflegestelle eine Hundehaftpflicht?
Als nicht gewerbliche:r Hundesitter:in oder Pflegestelle sind Sie oft über Ihre eigene Privathaftpflicht abgesichert. Eine zusätzliche Hundehaftpflicht ist in diesem Fall nicht nötig. Anders bei dauerhafter Aufnahme. Übernehmen Sie den Hund vollständig, gelten die Pflichten Ihres Bundeslandes für Sie.
Was passiert mit meiner Versicherungspflicht, wenn mein Hund nachträglich als gefährlich eingestuft wird?
Wird Ihr Hund nach einem Beißvorfall als gefährlich eingestuft, ändert sich die Rechtslage. In den acht Bundesländern mit Pflicht für gefährliche Hunde brauchen Sie dann eine Hundehaftpflicht. Sofern noch keine besteht, müssen Sie diese abschließen. Viele Länder verlangen außerdem einen Sachkundenachweis, einen Wesenstest und höhere Deckungssummen.
Brauche ich für jeden meiner Hunde eine eigene Versicherung?
Nein. Ein Vertrag deckt bei AXA bis zu fünf Hunde gleichzeitig ab. Pro zusätzlichem Hund gibt es 24 Prozent Rabatt auf den Beitrag. Gegenüber der Behörde reicht in diesen Fällen ein gemeinsamer Versicherungsnachweis für alle Hunde.
Rechtliche Hinweise
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