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Junge Frau streichelt lächelnd ihren Golden Retriever

Hundehaftpflicht: In welchen Bundesländern ist sie Pflicht?

Ob Sie als Halter:in eine Hundehaftpflicht abschließen müssen, hängt vom Bundesland ab. Sieben Bundesländer schreiben den Schutz für alle Hunde vor. In mehreren weiteren Bundesländern gilt die Pflicht nur für bestimmte Hunde, etwa gefährliche Hunde, Listenhunde oder große Hunde. Wir zeigen, was wo gilt – und warum sich eine Hundehaftpflicht auch ohne gesetzliche Pflicht lohnt.

Der Bundesländer-Check: Besteht eine Versicherungspflicht für Ihren Hund?

Bundesland
Versicherungspflicht für
Gesetzliche Grundlage
Baden-Württemberg
nur gefährliche Hunde
Bayern
nur Kampfhunde der Kategorien I und II
Berlin
alle Hunde
Brandenburg
nur als gefährlich festgestellte Hunde
Bremen
alle Hunde
Hamburg
alle Hunde
Hessen
nur gefährliche Hunde
Mecklenburg-Vorpommern
keine Pflicht
Niedersachsen
alle Hunde ab 6 Monaten
Nordrhein-Westfalen
gefährliche und große Hunde (ab 20 kg oder 40 cm Widerristhöhe)
Rheinland-Pfalz
nur gefährliche Hunde
Saarland
nur gefährliche Hunde
Sachsen
nur gefährliche Hunde
Sachsen-Anhalt
alle Hunde ab 3 Monaten
Schleswig-Holstein
alle Hunde
Thüringen
alle Hunde

Wie die Tabelle zeigt, gilt in vielen Bundesländern die Pflicht für eine Hundeversicherung nur für sogenannte „gefährliche Hunde“. Doch ab wann gilt ein Tier offiziell als Gefahr? Die Einstufung erfolgt über drei verschiedene Wege:

Weg 1: Die Rasseliste (Listenhunde)

In den meisten Bundesländern gilt die Versicherungspflicht automatisch für bestimmte Rassen (z. B. American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier oder Tosa Inu) sowie deren Kreuzungen. Aber: Welche Rassen genau auf der Liste stehen, unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland.

Weg 2: Größe und Gewicht (Sonderfall NRW)

In Nordrhein-Westfalen greift die Pflicht auch völlig unabhängig von der Rasse. Hier reicht es aus, wenn Ihr Hund ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht oder eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm hat (sogenannte 20/40-Hunde).

Weg 3: Individuelles Verhalten (Auffälligkeit)

In jedem Bundesland kann ein Hund auch nachträglich und rasseunabhängig als gefährlich eingestuft werden. Das passiert nach behördlich gemeldeten Vorfällen, beispielsweise nach Beißattacken, wiederholtem Hetzen von Wild oder aggressivem Drohverhalten gegenüber Menschen.

Welche gesetzlichen Pflichten gelten bei Hundehaftpflichtversicherungen bezüglich Mindestdeckungssummen?

Wenn für Ihren Hund laut Gesetz eine Versicherungspflicht besteht, schreibt das jeweilige Bundesland auch eine Mindestdeckungssumme vor. Das ist der maximale Betrag, den die Versicherung im Schadenfall laut Gesetz mindestens abdecken muss. Die gesetzlichen Vorgaben unterscheiden sich je nach Bundesland deutlich:

Bundesland
Personenschäden
Sachschäden
Vermögensschäden
Baden-Württemberg
Nicht beziffert
Bayern
1 Mio. Euro
250.000 Euro
in Sachschäden enthalten
Berlin
1 Mio. Euro pauschal (alle drei Schadensarten)
Brandenburg
500.000 Euro
250.000 Euro (sonstige Schäden, inkl. Vermögen)
Bremen
500.000 Euro
250.000 Euro
in Sachschäden enthalten
Hamburg
1 Mio. Euro pauschal (alle drei Schadensarten)
Hessen
Mind. 500.000 Euro pauschal (alle drei Schadensarten)
Mecklenburg-Vorpommern
Keine Versicherungspflicht
Niedersachsen
500.000 Euro
250.000 Euro
in Sachschäden enthalten
Nordrhein-Westfalen
500.000 Euro
250.000 Euro (sonstige Schäden, inkl. Vermögen)
Rheinland-Pfalz
500.000 Euro
250.000 Euro
in Sachschäden enthalten
Saarland
1 Mio. Euro
500.000 Euro
in Sachschäden enthalten
Sachsen
Nicht beziffert
Sachsen-Anhalt
1 Mio. Euro pauschal (Personen- und Sachschäden)
50.000 Euro
Schleswig-Holstein
500.000 Euro
250.000 Euro
in Sachschäden enthalten
Thüringen
500.000 Euro
250.000 Euro (sonstige Schäden, inkl. Vermögen)

Auch wenn die Bundesländer teilweise mit Summen von „nur“ 250.000 Euro rechnen: Im Ernstfall reichen diese gesetzlichen Vorgaben bei Weitem nicht aus. Wer eine ausreichend hohe Hundehaftpflicht abschließt, sichert unkalkulierbare Kosten im Schadenfall ab.

Personenschäden

Diese Kategorie bezieht sich auf Bissverletzungen oder von Hunden verursachte Stürze, wie beispielsweise von Radfahrern. Die Versicherung übernimmt in solchen Fällen die Behandlungskosten, das Schmerzensgeld und einen eventuellen Verdienstausfall des Geschädigten.

Sachschäden

Diese Absicherung greift beispielsweise bei beschädigten Möbeln in Ferienwohnungen, zerrissener Kleidung oder Blechschäden an Fahrzeugen. Auch die Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten für Gegenstände Dritter werden hierüber reguliert.

Vermögensschäden

Hierbei handelt es sich um finanzielle Folgeschäden, die aus einem Personen- oder Sachschaden resultieren. Ein typisches Beispiel hierfür ist die lebenslange Rentenzahlung bei einer dauerhaften Erwerbsunfähigkeit des Unfallopfers.

Nach § 833 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) haften Sie als Tierhalter immer unbegrenzt und mit Ihrem gesamten Privatvermögen – inklusive Ihres aktuellen Einkommens, Ersparnissen und sogar künftigen Renten. Das Besondere: Diese Haftung ist verschuldensunabhängig. Es spielt keine Rolle, ob Sie aufgepasst haben oder der Hund perfekt erzogen ist. 

Allein dadurch, dass Sie einen Hund halten, sind Sie für jeden Schaden verantwortlich, den das Tier anrichtet. Diese Regelung gilt bundesweit und kennt keine finanzielle Obergrenze.

Warum erfüllt die normale Haftpflicht nicht die gesetzliche Pflicht für Hunde?

Viele Hundehalter:innen wiegen sich in falscher Sicherheit und glauben: „Ich habe doch eine normale Haftpflichtversicherung – damit habe ich meine Pflicht zur Hundehaftpflicht bestimmt automatisch erfüllt.“ 

Eine leistungsstarke Privathaftpflichtversicherung wie die von AXA bietet zwar einen extrem umfassenden Schutz für fast alle Risiken des Alltags und sichert Kleintiere wie Katzen oder Meerschweinchen ab. 

Die speziellen und oft unvorhersehbaren Risiken einer Hundehaltung sind jedoch ausgenommen, da der Gesetzgeber hierfür in vielen Bundesländern eine ganz eigene Absicherung vorsieht. Eine normale Privathaftpflicht gilt vor dem Ordnungsamt daher niemals als Nachweis für die bestehende Hundehaftpflicht-Pflicht. Für Ihren Vierbeiner ist immer eine separate Police notwendig.

Sie möchten mehr erfahren? Unter welchen Bedingungen die Privathaftpflicht beispielsweise übernimmt, wenn Sie privat als Hundesitter einspringen, und wo genau die Unterschiede liegen, lesen Sie in unserem Ratgeber „Hundehaftpflicht vs. Privathaftpflicht“.

Welche Sanktionen und Bußgelder drohen, wenn Sie der Pflicht zur Hundehaftpflicht nicht nachkommen?

Die Pflicht zur Hundehaftpflichtversicherung ist in einigen Bundesländern eine gesetzliche Vorgabe. Wer die Versicherungspflicht ignoriert, geht ein enormes finanzielles und rechtliches Risiko ein. 

Die Behörden – in der Regel das zuständige Ordnungsamt Ihrer Gemeinde – kontrollieren den Nachweis und greifen bei Verstößen hart durch. Bei einer fehlenden Hundehaftpflicht drohen Ihnen folgende Konsequenzen:

Haltungsuntersagung

Sollten Sie in einem Bundesland leben, in dem die Hundehaftpflicht Pflicht ist, und sich dauerhaft weigern, eine Haftpflichtversicherung für Ihren Vierbeiner abzuschließen, kann das Ordnungsamt Ihnen die Haltung des Hundes untersagen. Im schlimmsten Fall wird Ihnen das Tier entzogen.

Unbegrenzte persönliche Haftung

Verursacht Ihr Hund ohne bestehenden Versicherungsschutz einen Schaden, haften Sie dafür nach dem Gesetz unbegrenzt mit Ihrem Privatvermögen. Insbesondere bei Personenschäden können die Folgekosten schnell existenzbedrohende Summen annehmen, die Sie dann aus eigener Tasche zahlen müssen.

Empfindliche Bußgelder

Die zuständige Behörde kann bei einer fehlenden Versicherung Geldbußen verhängen.

Bis wann muss die Versicherung für einen Welpen abgeschlossen sein?

Damit es gar nicht erst zu Sanktionen kommt, sollten Sie die Fristen Ihres Bundeslandes im Auge behalten. Während in Ländern wie Berlin, Hamburg und Schleswig-Holstein der Nachweis direkt ab dem ersten Tag der Haltung vorliegen muss, gewähren andere Bundesländer bei Welpen eine kurze Schonfrist:

  • Ab 3 Monaten: In Sachsen-Anhalt und Thüringen muss die Versicherung bereits für Welpen ab dem dritten Lebensmonat abgeschlossen sein.
  • Ab 6 Monaten: In Niedersachsen greift die gesetzliche Pflicht zur Hundehaftpflicht ab dem vollendeten sechsten Lebensmonat des Vierbeiners.

Umzug oder Urlaub: Wie verändert sich die Pflicht zur Hundehaftpflicht?

Maßgeblich für die Pflicht zur Hundehaftpflichtversicherung ist immer der Ort, an dem Sie sich mit Ihrem Hund dauerhaft oder vorübergehend aufhalten. Hier sind drei Szenarien, auf die Sie vorbereitet sein sollten:

  • Sie ziehen in ein Bundesland mit Versicherungspflicht: Wenn an Ihrem neuen Wohnsitz die Pflicht zur Hundehaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben ist, müssen Sie den Versicherungsschutz in der Regel innerhalb weniger Wochen beim neuen Ordnungsamt nachweisen. Denken Sie beim Umzug also daran, Ihren Hund nicht nur steuerlich anzumelden, sondern auch direkt den Nachweis Ihrer Hundehaftpflicht einzureichen.
  • Sie ziehen in ein Bundesland ohne Versicherungspflicht: In diesem Fall entfällt zwar die gesetzliche Pflicht und Sie könnten Ihre Hundehaftpflicht theoretisch kündigen – aus finanzieller Sicht ist die Beibehaltung des Schutzes dennoch sinnvoll. Als Hundehalter:in haften Sie unabhängig von einer gesetzlichen Pflicht immer in voller Höhe für jeden Schaden, den Ihr Tier anrichtet. Ohne Versicherung tragen Sie dieses existenzielle Risiko komplett allein mit Ihrem Privatvermögen.
  • Sie machen Urlaub in einem anderen Bundesland: Bei Reisen können zusätzlich die Regeln am Aufenthaltsort relevant werden. Prüfen Sie daher vorab, welche Vorgaben vor Ort gelten.

Ein starker Tarif schützt Sie übrigens nicht nur in anderen Bundesländern: Die Hundehaftpflicht von AXA  beinhaltet beispielsweise einen weltweiten Auslandsschutz, damit Ihr Vierbeiner auch auf Reisen über die Landesgrenzen hinaus umfangreich abgesichert ist.

Hundehaftpflicht von AXA – Absicherung in jedem Bundesland

Da die normale Privathaftpflicht die Risiken der Hundehaltung nicht abdeckt, benötigen Sie als Halter:in eine eigene, starke Police für Ihren Vierbeiner. Die Hundehaftpflicht von AXA übernimmt diese Aufgabe – und zwar mit Leistungen, die weit über die gesetzlichen Mindestanforderungen der Bundesländer hinausgehen:

  • 60 Millionen Euro Versicherungssumme: Mit dieser pauschalen Deckung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden übertreffen Sie jede gesetzliche Vorgabe deutlich. Das gibt Ihnen die Sicherheit, dass selbst bei komplexen Schadensfällen mit hohen Folgekosten alle finanziellen Risiken verlässlich abgedeckt sind.
  • Weltweiter Auslandsschutz: Nicht nur beim Urlaub in anderen Bundesländern sicher: Auch bei Reisen ins Ausland (innerhalb und außerhalb der EU) bleibt Ihr Hund zeitlich unbegrenzt versichert.
  • Mietsachschäden inklusive: Ob zerkratzte Türen in der Mietwohnung oder ein Missgeschick im Hotelzimmer – AXA übernimmt die Reparaturkosten für Schäden an gemieteten Immobilien.
  • Welpen und Hundesitter:innen geschützt: Beitragsfreie Welpenmitversicherung bis zu 12 Monaten und Schutz bei privater Betreuung durch Dritte.

Egal, was Ihr Hund anstellt oder in welchem Bundesland Sie gerade unterwegs sind: Mit dem passenden Schutz im Rücken können Sie den Alltag mit Ihrem Vierbeiner entspannter genießen.

Häufig gestellte Fragen zur Hundehaftpflicht-Pflicht

Wie weise ich meine Hundehaftpflicht gegenüber der Behörde nach?

Brauche ich auch als Hundesitter:in oder Pflegestelle eine Hundehaftpflicht?

Was passiert mit meiner Versicherungspflicht, wenn mein Hund nachträglich als gefährlich eingestuft wird?

Brauche ich für jeden meiner Hunde eine eigene Versicherung?

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