
Hundehaftpflicht und Privathaftpflicht: Benötigt Ihr Hund eine eigene Absicherung?
Eine Privathaftpflichtversicherung leistet nicht für Risiken rund um Ihren Vierbeiner – hier greift die Hundehaftpflichtversicherung. Warum Hunde in der regulären Privathaftpflicht nicht eingeschlossen sind, wie sich beide Versicherungen im Alltag perfekt ergänzen und warum für Sie als Halter:in beide Policen sinnvoll sind, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Hundehaftpflicht und Privathaftpflicht im Zusammenspiel
Die beiden Versicherungen schließen unterschiedliche Lücken im Alltag. Sie ergänzen sich, können sich gegenseitig aber nicht ersetzen. Wer im Ernstfall die Kosten übernimmt, lässt sich am besten an einer einfachen Grundregel festmachen:
- Ihr Hund verursacht den Schaden? Dann zahlt die Hundehaftpflicht.
- Sie als Mensch verursachen den Schaden? In diesem Fall fängt Sie die Privathaftpflicht finanziell auf.
Wie genau sich diese Aufteilung in der Praxis zeigt, veranschaulicht die folgende Übersicht anhand typischer Alltagssituationen:
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Situation
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Hundehaftpflicht
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Privathaftpflicht
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Ihr Hund springt einen Jogger an, der stürzt und sich verletzt
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zahlt
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Sie selbst stoßen in der Wohnung eines Bekannten dessen Vase um
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zahlt
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Ihr Hund zerbeißt ein Sofa in Ihrer Ferienwohnung
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zahlt
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Sie verlieren beim Gassigehen den Wohnungsschlüssel
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zahlt
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Sie hüten kurz den Hund einer befreundeten Person und er beißt jemanden
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zahlt (Hundehaftpflicht der befreundeten Person – sie versichert Hundesitter:innen normalerweise mit)
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zahlt nur ersatzweise, falls die Hundehaftpflicht der befreundeten Person Hundesitter:innen nicht mitversichert
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Hund und Privathaftpflichtversicherung: Diese Schäden sind nicht gedeckt
Wer einen Hund hält, stellt schnell fest: Beim Versicherungsschutz gelten klare Regeln. Dass die klassische Privathaftpflicht bei Schäden durch den eigenen Hund nicht einspringt, liegt nicht an mangelnder Kulanz, sondern an den offiziellen Versicherungsbedingungen und einem zentralen Paragrafen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).
Die Hundehaftpflicht von AXA übernimmt Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zu einer Deckungssumme von 60 Millionen Euro – und wehrt unberechtigte Forderungen für Sie ab.
Können Sie Ihren Hund über die Privathaftpflicht mitversichern?
Es gibt keine Zusatzoption, die Ihren eigenen Hund in dieser Police mitschützt. Um sich vor den finanziellen Risiken abzusichern, führt kein Weg an einer eigenständigen Hundehaftpflichtversicherung vorbei.
Wieso ergibt der Abschluss von Privathaftpflicht und Hundehaftpflicht Sinn?
Wer einen Hund hat, muss im Alltag zwei verschiedene Haftungsbereiche absichern. Auf der einen Seite steht das Risiko als Privatperson, wenn Ihnen selbst beispielsweise im Freundeskreis ein Missgeschick unterläuft.
Auf der anderen Seite haften Sie als Tierhalter:in gesetzlich voll für das unberechenbare Verhalten Ihres Vierbeiners. Da eine einzige Police niemals beide Risiken gleichzeitig abdecken kann, ergänzen sich Privathaftpflicht und Hundehaftpflicht hier perfekt.
Warum brauchen Sie als Hundehalter:in trotzdem eine Privathaftpflicht?
Die Privathaftpflicht sichert Sie gegen Missgeschicke ab, die Ihnen selbst im täglichen Leben passieren. Ohne diese Absicherung haften Sie für jeden Schaden, den Sie im Alltag anrichten. Die Privathaftpflicht von AXA fängt diese Kosten beispielsweise in folgenden Situationen zuverlässig auf:
- Im Freundeskreis: Sie verschütten versehentlich Kaffee auf dem Laptop einer befreundeten Person.
- Im Straßenverkehr: Sie verursachen beim Fahrradfahren oder als Fußgänger:in einen Unfall und verletzen dabei jemanden.
- In der Mietwohnung: Sie beschädigen unabsichtlich das teure Parkett oder die Türen in Ihrer eigenen Mietwohnung.
- Beim Schlüsselverlust: Sie verlieren Ihren Wohnungsschlüssel und die gesamte Schließanlage des Mietshauses muss aufwendig ausgetauscht werden.
- Bei der Nachbarschaftshilfe: Sie helfen beim Umzug und Ihnen rutscht ein wertvolles Möbelstück aus der Hand.
Passen Sie rein privat und kurzzeitig auf den Hund von Freunden auf, ist dieses Risiko über die Privathaftpflicht abgesichert - jedoch nur, wenn die halterpflichtige Person keine eigene Hundehaftpflicht für das Tier hat, die vorrangig greift. Für Ihren eigenen Hund gilt dieser Schutz in der Privathaftpflicht jedoch nie.
Deshalb ist die Hundehaftpflicht sinnvoll
Während die Privathaftpflicht Sie als Mensch absichert, übernimmt die Hundehaftpflicht genau dort, wo Ihre normale Police streikt: bei der unberechenbaren Natur Ihres Vierbeiners.
Da Sie als Halter:in laut Gesetz sogar dann für Ihr Tier haften, wenn Sie keine Schuld trifft, bietet Ihnen die Hundehaftpflicht von AXA beispielsweise in folgenden Situationen den notwendigen finanziellen Schutz:
Die Angebote von AXA im Überblick
Mit AXA müssen Sie sich um diese Risiken keine Sorgen machen. Sowohl die Privathaftpflicht als auch die Hundehaftpflicht sind auf die Bedürfnisse Ihres Alltags zugeschnitten und sichern Sie zu fairen Konditionen ab:
Häufige Fragen rund um Hundehaftpflicht und Privathaftpflicht
Welche Tiere sind in der Privathaftpflicht mitversichert und welche nicht?
Die Privathaftpflicht sichert in der Regel Schäden durch zahme Haustiere und gezähmte Kleintiere (wie Katzen, Kaninchen, Hamster, Schildkröten oder Ziervögel) automatisch ab. Der Grund: Ihr Schadenspotenzial ist statistisch gesehen deutlich geringer.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind hingegen Hunde, Pferde sowie Reit- und Zugtiere. Aufgrund ihres unkalkulierbaren Risikos und der strengen gesetzlichen Gefährdungshaftung benötigen diese Tiere immer eine separate Absicherung.
Sind Blinden-, Therapie- oder Assistenzhunde über die Privathaftpflicht versichert?
Ja, das ist die einzige Ausnahme. Blinden-, Behindertenbegleit- sowie Hör- und Signalhunde sind in der Privathaftpflicht von AXA ausdrücklich vom Hundeausschluss ausgenommen. Für Dienst- und Therapiehunde gilt diese Sonderregelung nicht – hier ist weiterhin eine eigene Hundehaftpflicht nötig.
Was, wenn mein Hund mich oder ein Familienmitglied verletzt?
In diesem Fall leisten weder die Hundehaftpflicht noch die Privathaftpflicht. Eigenschäden und Schäden an mitversicherten Personen sind in beiden Versicherungen grundsätzlich ausgeschlossen. Für medizinische Folgen greift Ihre Krankenversicherung.
Greift meine Hundehaftpflicht auch im Ausland?
Die Hundehaftpflicht von AXA bietet weltweiten Schutz bei vorübergehenden Aufenthalten. Wie lange dieser Schutz im Einzelfall gilt, regelt Ihr Versicherungsschein. Für längere Auslandsaufenthalte oder einen festen Wohnsitz im Ausland gelten gesonderte Bedingungen – fragen Sie hier am besten direkt bei uns nach.
Rechtliche Hinweise
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