1. Warum werden die Beiträge erhöht?
Wir sind per Gesetz verpflichtet, mindestens einmal im Jahr für jeden Tarif die kalkulierten mit den zukünftig erforderlichen Leistungsausgaben zu vergleichen.
Bei der Überprüfung vergleichen wir die kalkulierten Leistungsausgaben mit den zukünftig erforderlichen Leistungsausgaben und die kalkulierte mit der zukünftigen Lebenserwartung. Weicht das Ergebnis dieser Überprüfung um mehr als den in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen festgelegten Prozentsatz nach oben oder unten voneinander ab, müssen die Beiträge überprüft werden.
Nur dann können wir auch künftig unsere vertraglichen Leistungszusagen erfüllen.
2. Was sind die Einflussfaktoren für eine Beitragsanpassung?
Neben den Leistungsausgaben beeinflussen weitere Faktoren den Beitrag: steigende Lebenserwartung, die Kapitalmarktsituation und die Entwicklung des Versichertenbestandes müssen im Beitrag berücksichtigt werden.
Steigende Kosten im Gesundheitswesen
Die Kosten im Gesundheitswesen steigen seit Jahren an. In den meisten Jahren liegt diese Kostenentwicklung deutlich über der Inflationsrate. Dies liegt beispielsweise an den enorm verbesserten Diagnose- und Behandlungsmethoden sowie den neuen und teureren Arzneimitteln.
Steigende Lebenserwartung
Die durchschnittliche Lebenserwartung steigt stetig. Dadurch werden auch insgesamt mehr Leistungen in Anspruch genommen. Diese Entwicklung muss im Beitrag berücksichtigt werden.
Kapitalmarktsituation (gilt nur für Tarife mit Alterungsrückstellung)
Die Alterungsrückstellung wird nicht nur mit dem Sparanteil im Beitrag, sondern auch durch Zinserträge aufgebaut: die Alterungsrückstellungen werden verzinslich angelegt.
Reduzieren sich die Zinsen am Kapitalmarkt - wie es in Deutschland seit vielen Jahren der Fall ist – reduzieren sich die Zinserträge für die Alterungsrückstellungen. Dies hat zur Folge, dass der Sparanteil im Beitrag erhöht werden muss, damit insgesamt die Summe der benötigten Alterungsrückstellungen mit gleicher Sicherheit erreicht werden kann - die fehlenden Kapitalerträge müssen also durch die Beiträge der Versicherten finanziert werden.
Entwicklung des Versichertenbestandes
Die Tarifbeiträge werden immer für eine Tarifgemeinschaft kalkuliert. Deshalb werden auch die Alterungsrückstellungen nicht für einzelne Personen, sondern für alle Versicherten in einem Tarif gebildet.
Verlässt ein Versicherter das Unternehmen (z.B. durch Kündigung), bleiben seine Alterungsrückstellungen - zumindest teilweise - der Tarifgemeinschaft erhalten. Jeder Einzelne der Tarifgemeinschaft profitiert davon und muss selbst entsprechend weniger Alterungsrückstellungen aufbauen.
Durch geänderte gesetzliche Vorgaben hat sich das Kündigungsverhalten der Versicherten in der privaten Krankenversicherung verändert: insgesamt wurden weniger Tarife als in der Vergangenheit beendet. Die Tarifgemeinschaft muss also insgesamt mehr Alterungsrückstellungen aufbauen. Diese Veränderung muss in der Beitragskalkulation berücksichtigt werden.
3. Warum sind die Leistungsausgaben u. a. so gestiegen?
Unermüdlich arbeiten Forscher an neuen Medikamenten; Ärzte erproben neue Behandlungsmethoden. Das hilft uns, länger gesund zu bleiben. Doch der Fortschritt hat seinen Preis. Insbesondere die Krebstherapie hat in den vergangenen Jahren entscheidende Fortschritte gemacht; einige Tumorarten lassen sich mit neuen Immuntherapien und zielgerichteten Medikamenten deutlich besser behandeln. Eigentlich eine rundum positive Entwicklung - jedoch sind sie extrem teuer.
Die neuen Medikamente kosten im Schnitt 10- bis 40mal so viel wie herkömmliche Chemotherapeutika. Besonders rasant steigt derzeit der Einsatz von Immuntherapien. Sie haben z.B. bei fortgeschrittenem schwarzem Hautkrebs in einigen Fällen enorme Erfolge erzielt. Eine Behandlung kostet pro Jahr rund 100.000 Euro.
4. Wer prüft eine Beitragsanpassung?
Die Beitragsneuberechnung im Rahmen einer Beitragsanpassung verantwortet bei den Versicherungsunternehmen der verantwortliche Aktuar, ein speziell bestellter Versicherungs- und Wirtschaftsmathematiker.
Wenn der verantwortliche Aktuar der Beitragsneuberechnung zugestimmt hat, wird sie außerdem von einem unabhängigen Treuhänder geprüft. Erst wenn auch dieser zustimmt, darf eine Beitragsanpassung erfolgen.
Darüber hinaus müssen die neuen Kalkulationsgrundlagen vor deren Verwendung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vorgelegt werden.
5. Sind in der privaten Krankenversicherung im Rahmen einer Beitragsanpassung auch Leistungskürzungen wie in der gesetzlichen Krankenversicherung möglich?
Nein. In der privaten Krankenversicherung bleiben die vertraglich vereinbarten Leistungen auch bei Beitragsanpassungen unverändert – ein Leben lang.
6. In der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Beiträge in kleinen Schritten (z. B. 0,1 Prozent) verändert. Warum fallen die Beitragsänderungen in der Privaten Krankenversicherung prozentual betrachtet höher aus?
Um die Beitragsveränderungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV) miteinander vergleichen zu können, muss die absolute Beitragsveränderung betrachtet werden: In der GKV wird der Beitrag prozentual vom Einkommen erhoben. In der PKV hingegen zahlen Sie einen regelmäßigen Beitrag – unabhängig vom Einkommen.
Wird der Beitragssatz in der GKV um 0,5 Prozent erhöht, bedeutet dies z. B. bei einem Bruttoeinkommen von 3.800 Euro eine absolute Erhöhung von monatlich 19 Euro.
Erhöht sich der Beitrag in der PKV um 5 Prozent, bedeutet dies bei einem Monatsbeitrag von 325 Euro eine Erhöhung von 16,25 Euro auf 341,25 Euro.
7. Warum werden die Beiträge nicht jährlich gleichmäßig erhöht?
Eine Beitragsanpassung in der Privaten Krankenversicherung darf nur erfolgen, wenn die Versicherungsleistungen in einem Tarif nachweislich um mindestens 10 Prozent (bzw. 7 Prozent bei Neuzugängen ab 21.12.2012) höher liegen als ursprünglich kalkuliert (in manchen Tarifen gilt abweichend ein Schwellenwert von 5 Prozent).
Die Beiträge in der privaten Krankenversicherung müssen also in einem angemessenen Verhältnis zum aktuellen Leistungsumfang stehen; es darf nicht heute bereits ein Beitrag erhoben werden, der in dieser Höhe vielleicht erst in einigen Jahren erforderlich sein wird.
8. Warum steigt der Beitrag nicht für alle Tarife im gleichen Umfang?
Wie sich die Kosten entwickelt haben und ob die Beiträge nachzukalkulieren sind , müssen wir für jeden Tarif einzeln untersuchen.
Wurde der Tarif geschlechtsabhängig kalkuliert, sogenannte Bisex-Tarife (Versicherungsbeginn vor dem 21.12.2012), erfolgt die Untersuchung getrennt nach Alter und für Männer, Frauen, Kinder und Jugendliche.
Bei Tarifen, die geschlechtsunabhängig kalkuliert sind, sogenannte Unisex-Tarife (Versicherungsbeginn ab dem 21.12.2012), erfolgt die Untersuchung nach dem Alter der versicherten Person.
9. Warum ist eine Beitragsanpassung bereits nach kurzer Versicherungsdauer möglich?
Die gesetzlich vorgeschriebene jährliche Überprüfung der Beiträge dient dazu, unser Leistungsversprechen aufrechtzuerhalten und zu sichern. Dieses Versprechen gilt für neu hinzugekommene Versicherte genauso wie für bereits langjährig Versicherte.
Alle Versicherten bilden eine Solidargemeinschaft und ein Kunde, der erst kurz dabei ist, genießt dieselbe Sicherheit wie ein Kunde, der schon länger versichert ist.
10. Warum wird mein Beitrag erhöht, obwohl ich keine oder geringe Leistungen in Anspruch genommen habe?
Viele Versicherte sind in einer ähnlichen Situation, haben also bisher keine oder nur geringe Leistungen in Anspruch genommen.
Jede Versicherung funktioniert nach dem Solidaritätsprinzip. In der Krankenversicherung geht es dabei um den Ausgleich zwischen kranken und gesunden Versicherten. Deshalb wird der Tarifbeitrag auch immer für eine Tarifgemeinschaft (getrennt nach Alter) und nicht für einen einzelnen Versicherten kalkuliert.
Steigen die Leistungsausgaben in der Tarifgemeinschaft, müssen die Beiträge der gesamten Tarifgemeinschaft angepasst werden – unabhängig von den in Anspruch genommenen Leistungen des einzelnen Versicherten.
Das heißt im konkreten Beispiel:
Zwei Versicherte, die zur selben Zeit, im gleichen Alter und gleichen Gesundheitszustand in denselben Versicherungstarif eingetreten sind, werden auch immer den gleichen Beitrag zahlen, egal wie oft und wann sie krank werden (jedenfalls solange sie ihre Verträge nicht verändern).
11. Warum steigen die Beiträge stärker als die allgemeinen Lebenshaltungskosten?
Die Kosten im Gesundheitswesen steigen stärker als die allgemeinen Lebenshaltungskosten. Die Gründe hierfür liegen in der immer umfassenderen und intensiveren medizinischen Versorgung.
Auch wenn sich niemand darüber freut, den Fortschritt in der Medizin mit steigenden Beiträgen bezahlen zu müssen, so gilt im Gegenzug doch auch, dass dadurch in Deutschland die medizinische Versorgung heute so umfassend ist wie niemals zuvor.
Gleichzeitig ist das Rationalisierungspotenzial in der Medizinbranche vergleichsweise gering: In Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegediensten sind viele Menschen beschäftigt, deren Arbeitsleistung von keiner Maschine ersetzt werden kann.
Deshalb steigen die Krankenversicherungsbeiträge im Vergleich zu Bezügen, Gehältern und den Lebenshaltungskosten auch stärker an.
12. Warum informieren Sie mich im Rahmen der Beitragsanpassung über den Standard- und Basistarif?
Der Gesetzgeber hat besondere Vorkehrungen für Versicherte ab 60 Jahren getroffen (§ 6 der Versicherungsvertragsgesetz-Informationspflichtenverordnung). In diesem Rahmen sind wir verpflichtet, auf den jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Standardtarif für Privatversicherte und den Basistarif hinzuweisen.
Im Rahmen der zum 01.01.2016 in Kraft getretenen Tarifwechselleitlinie des Verbandes der Privaten Krankenversicherung haben wir uns dazu verpflichtet, diese Hinweise bereits für Versicherte ab 55 Jahren zu erstellen.
Unsere "Informationen zur Beitragsanpassung" erhalten alle Kunden, die eine Beitragsanpassung in ihrer privaten Krankheitskostenvollversicherung haben – unabhängig vom aktuellen Alter. Daher erhalten auch Personen unter 55 Jahren Hinweise zum Wechsel in den Standardtarif bzw. Basistarif.
Hier finden Sie weitere Hinweise zur Vertragsänderung für Personen ab 55 Jahren (PDF 16 KB).
13. Warum bieten Sie mir die Umstellung in den Standard- und/oder Basistarif an, obwohl der Beitrag höher als in meinem aktuellen Tarif ist?
Der Gesetzgeber hat besondere Vorkehrungen für Versicherte ab 60 Jahren getroffen (§ 6 der Versicherungsvertragsgesetz-Informationspflichtenverordnung). In diesem Rahmen sind wir verpflichtet, auf den jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Standardtarif für Privatversicherte und den Basistarif hinzuweisen.
Im Rahmen der zum 01.01.2016 in Kraft getretenen Tarifwechselleitlinie des Verbandes der Privaten Krankenversicherung haben wir uns dazu verpflichtet, diese Hinweise bereits für
Versicherte ab 55 Jahren zu erstellen.
Hinweise auf den Basistarif und ggf. Standardtarif für Privatversicherte müssen erfolgen, obwohl der Beitrag für diese Tarife höher sein kann als in Ihrem aktuellen Tarif und obwohl die Tarifleistungen nur mit dem Schutz der gesetzlichen Krankenkasse vergleichbar sind.
Für die Umstellung in den Basis- und Standardtarif müssen besondere Voraussetzungen erfüllt sein. Nähere Informationen hierzu finden Sie in den Beilagen "Hinweise zum Wechsel in den Basistarif" bzw. "Hinweise zum Wechsel in den Standardtarif".
Hier finden Sie weitere Hinweise zur Vertragsänderung für Personen ab 55 Jahren (PDF 16 KB).