Organisation & Recht

In der Zeit nach der Diagnose und auch nach Abschluss der Behandlung sind viele organisatorische und rechtliche Dinge zu klären. Folgende Themen finden Sie auf dieser Seite:

Vollmachten

Für den Ernstfall – Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung 

Egal in welcher Lebenslage man sich befindet, es ist immer unangenehm, sich mit der Situation „Was wäre, wenn …?“ auseinanderzusetzen. Aber immer mehr Menschen tun es: Der Anteil der Deutschen mit einer Patientenverfügung ist in den vergangenen fünf Jahren von 26 Prozent auf 43 Prozent gestiegen (Quelle: Ärzteblatt.de). 

Die drei wichtigsten Möglichkeiten, um seinem Willen und seinem Selbstbestimmungsrecht Ausdruck zu verleihen, sind die Patientenverfügung, die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung: 

  • Die Patientenverfügung: Eine volljährige Person kann für den Fall, dass sie ihren Willen nicht mehr selbst erklären kann, diesen vorab schriftlich festlegen. Es wird festgehalten, ob bestimmte Untersuchungen des Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe gewünscht oder untersagt werden.  
  • Die Vorsorgevollmacht: Es kann eine Person bevollmächtigt werden, die im Falle der eigenen Einwilligungsunfähigkeit Untersuchungen des Gesundheitszustands, eine Heilbehandlung oder einen ärztlichen Heileingriff bewilligt oder untersagt. Eine Vorsorgevollmacht setzt unbedingtes und uneingeschränktes persönliches Vertrauen zum Bevollmächtigten voraus. 
  • Die Betreuungsverfügung: In einer Betreuungsverfügung wird eine Person vorgeschlagen, die die rechtliche Betreuung übernehmen soll. Ein Betreuer wird grundsätzlich immer vom Gericht bestellt. Das kann entweder die Person sein, die in der Verfügung vorgeschlagen wurde, oder ein gesetzlich bestellter Berufsbetreuer. Die vorgeschlagene Person hat für das Gericht immer höchste Priorität. 

Wichtig ist, dass die Dokumente im Bedarfsfall schnell auffindbar sind und dass kein Zweifel an der Gültigkeit besteht. Dazu sollten Sie eine Vertrauensperson über den Aufbewahrungsort informieren. Die Dokumente können Sie auch beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer hinterlegen. Möglich ist auch ein Service, bei dem online auf die hinterlegten und archivierten Dokumente zugegriffen werden kann. 

Beantragung Schwerbehinderung

Ihr Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis

Mit der Diagnose Brustkrebs verändert sich Ihr Alltag von einem auf den anderen Tag. Die physischen und psychischen Folgen und deren Behandlung bringen viele Veränderungen mit sich. Das kann auch Auswirkungen auf Ihre wirtschaftliche Situation haben. Daher soll ein Schwerbehindertenausweis die Nachteile zu einem gewissen Grad ausgleichen. Menschen mit einer Krebserkrankung haben in der Regel nach Diagnose und Erstbehandlung fünf Jahre lang Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis.

Zu dem sogenannten Nachteilsausgleich zählen:

  • Erhöhter Kündigungsschutz am Arbeitsplatz 
  • Begleitende Hilfe im Arbeitsleben 
  • Freistellung von Mehrarbeit 
  • Eventuell frühzeitiger Übertritt in die Rente 
  • Fünf zusätzliche Urlaubstage pro Kalenderjahr 
  • Hilfe zur Erhaltung beziehungsweise Erlangung eines behindertengerechten Arbeitsplatzes 
  • Steuerliche Vergünstigungen 
  • Vergünstigungen bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel sowie beim Besuch von Bädern, Museen und anderen öffentlichen Einrichtungen 
  • Beitragsermäßigung bei Automobilclubs 
  • Freibeträge beim Wohngeld 

Der jeweilige Ausgleich ist immer von dem festgestellten Grad der Behinderung (GdB) abhängig.  

Tipp


Den Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis sollten Sie möglichst bald nach der Diagnose einreichen, denn die Bearbeitungsdauer kann einige Monate dauern. Es ist zu empfehlen, dem Antrag vorhandene Arztberichte, zum Beispiel den Entlassungsbericht des Krankenhauses, beizufügen. Das Versorgungsamt ist berechtigt, Gutachten von den genannten behandelnden Ärzten anzufordern. Den Antrag können Sie formlos per Brief an das zuständige Versorgungsamt richten.

Beruflicher Wiedereinstieg 

So funktioniert ein Neustart ins Berufsleben 

Sie haben die Therapie abgeschlossen und langsam kehren die gewohnten Kräfte zurück. An den Arbeitsplatz zurückzukehren ist ein wichtiger Schritt, der sich positiv auf Ihr Selbstbewusstsein und Selbstwertgefühl auswirken kann. Damit man langsam wieder Fuß fassen kann, gibt es das sogenannte Hamburger Modell. Alle Unternehmen in Deutschland sind dazu verpflichtet, es anzubieten. Bei dem Hamburger Modell steigert man die Arbeitsleistung langsam – von wenigen Stunden am Tag bis zu einer Voll- oder Teilzeitbeschäftigung. 

Gemeinsam mit Ihrem Facharzt oder dem Betriebsarzt und dem Arbeitgeber erstellen Sie einen Eingliederungsplan. In Kombination mit den Erleichterungen, die Sie durch Ihre Schwerbehinderung erhalten, haben Sie so die beste Unterstützung, um einen Neustart ins Berufsleben zu meistern.