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Begleitetes Fahren ab 17

Begleitetes Fahren ab 17 

Erfolgsmodell „BF 17“

Warum begleitetes Fahren?

Das Begleitete Fahren mit 17 (BF 17) wird häufig auch Führerschein mit 17 genannt. Dahinter steckt ein simpler Gedanke: Wer mehr Praxis im Straßenverkehr hat, fährt sicherer. Werden diese Erfahrungen in einer gewissermaßen „sicheren Atmosphäre“ erworben, reduziert sich das Anfängerrisiko zusätzlich. Dieses sichere Umfeld wird durch eine Begleitperson geschaffen, die in beratender Funktion im Fahrzeug mitfährt. Dabei profitieren die jungen Fahrer von der Erfahrung der Begleiter und stärken so ihr Selbstvertrauen und Können im Straßenverkehr. Seit der Einführung wurdet nachweislich die Unfallgefahr bei Fahranfängern reduziert.
Es gibt vieles zu beachten. 

Junge Frau sitzt am Steuer eines PKW

So klappt's mit dem BF17

Anmeldung in der Fahrschule

Anmelden können sich Jugendliche bereits mit 16 ½ Jahren und der ausdrücklichen Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters oder Erziehungsberechtigten in der Fahrschule. Zusätzlich zu den erforderlichen Unterlagen ist Grundvoraussetzung dafür ist eine Begleitperson, die schon bei der Anmeldung angegeben werden muss – es können aber später noch weitere Begleitpersonen hinzukommen. 

Ausbildung zur Fahrerlaubnis der Klasse B

Das Alter ist bei der Ausbildung zur Fahrerlaubnis der Klasse B (PKW) der einzige Unterschied zum klassischen Führerschein ab 18. Im Rahmen der praktischen Ausbildung müssen eine gewisse Anzahl an Fahrstunden – die vom Fahrlehrer je nach Können des Schülers festgelegt wird – absolviert werden und darüber hinaus noch zwölf gesetzlich vorgeschriebene Pflichtstunden mit Überland-, Autobahn- und Nachtfahrten.

Kosten und Gebühren

Auch von den Kosten her unterscheidet sich die Fahrerlaubnis mit 17 nicht von der normalen PKW-Führerscheinausbildung – die Kosten liegen je nach Bundesland bei ca. 1.400 bis 2000 Euro. Hinzu kommen lediglich noch Gebühren für die Ausfertigung der Prüfbescheinigung, die Auskunft aus dem Verkehrszentralregister und die Eintragung der Begleitperson. Die sind jedoch nur gering und unterscheiden sich von Landkreis zu Landkreis.

Teilnahme am begleiteten Fahren mit Prüfungsbescheinigung

Geltungsbereich laut Fahrerlaubnis-Verordnung

Abgeschlossen wird die Ausbildung mit der theoretischen und der praktischen Prüfung. Die 17-jährigen  erhalten nach bestandener Prüfung jedoch nicht von der den klassischen Führerschein, sondern eine Prüfungsbescheinigung, die nur in Deutschland – und darüber hinaus auch in Österreich – anerkannt wird. Sie gilt automatisch auch für die Klasse AM (Leichtkrafträder wie Mofas und Mopeds) und die Klasse L (Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen). Beim Führen von Kraftfahrzeugen dieser Klassen ist kein begleitetes Fahren vorgeschrieben.

Umtausch auf der Führerscheinstelle
Die Prüfungsbescheinigung gilt zusammen mit dem Personalausweis als Fahrerlaubnis. Spätestens drei Monate nach dem 18. Geburtstag muss sie auf der Führerscheinstelle gegen den EU-Führerschein mit der Fahrerlaubnisklasse B ausgetauscht werden. Erst damit ist der Inhaber dann berechtigt, alleine mit einem PKW zu fahren.

Junger Mann bekommt Autoschlüssel

Ohne sie geht nichts: die Begleitperson

Wer ab dem 17. Lebensjahr schon mit dem Auto unterwegs sein will, braucht bei jeder Fahrt eine Begleitung  – die sogenannte „Begleitperson“, die mit ihren Erfahrungen als Autofahrer zur Verkehrssicherheit des Führerscheinneulings beitragen soll.
 

Welche Voraussetzungen sind nötig?

Grundvoraussetzungen, um eine Begleitperson sein zu dürfen, sind:
 

  • Mindestalter 30 Jahre
  • Mindestens fünf Jahre ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
  • Maximal ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg
  • Einhaltung des Drogenverbots und der 0,5-Promille Grenze

Ist eine Schulung der Begleitperson notwendig?

Eine Schulung als Begleitperson ist nicht notwendig – das Besuchen von Informationsveranstaltungen der Fahrschulen ist jedoch von Vorteil. Die Begleitung muss in der Prüfungsbescheinigung eingetragen werden.
Hauptaufgabe der begleitenden Person ist, dem Fahranfänger Sicherheit zu geben. Sie sollte nur als Hilfe oder Unterstützung mit dabei sein und nicht in das Fahren des Führerschein-Neulings eingreifen.
Unterstützende Ratschläge und auch mal ein Lob auszusprechen, helfen den jungen Fahrern, Selbstvertrauen zu sammeln und Nervosität abzubauen.

Wo muss die begleitende Person sitzen?

Ob die begleitende Person auf dem Beifahrersitz oder auf der Rückbank Platz nimmt,  ist egal – ihre Rolle sollte passiv sein und sie sollte den Fahrer nur in Gefahrensituationen auf die Gegebenheiten aufmerksam machen. Kleinere Fehler oder auch Verbesserungsvorschläge werden am besten nach der Fahrt besprochen, um junge Fahranfänger während der Fahrt nicht zusätzlich zu stressen oder zu verunsichern.

Probezeit und Verkehrsverstöße

Probezeit

Wie auch bei der „normalen“ Fahrerlaubnis, gelten in der ersten Zeit des Besitzes gewisse Einschränkungen – dazu zählen ein grundsätzliches Drogenverbot und die 0,0-Promille-Grenze bis zum 21. Geburtstag. Die allgemeine Probezeit beträgt zwei Jahre und beginnt mit Erteilung der Prüfbescheinigung. Hat der Fahranfänger bereits mit 16 Jahren eine Ausbildung der Klasse A1 (Krafträder mit einem Hubraum von maximal 125 ccm) absolviert, ist bei Erlangen der Prüfbescheinigung des BF 17 bereits die halbe Probezeit verstrichen.

Verkehrsverstöße

Verkehrsverstöße werden in der Probezeit in A- und B-Verstöße unterschieden, die unterschiedliche Folgen haben. A-Verstöße sind schwerwiegende Verstöße – zum Beispiel Trunkenheit, Unfallflucht, Überschreiten der Geschwindigkeitsbeschränkung um mehr als 20 km/h oder Rotlichtverstöße. Solche Vergehen ziehen ein Bußgeld und die Teilnahme an einem Aufbauseminar nach sich. Die Probezeit verlängert sich dadurch auf insgesamt vier Jahre. Sollte es zum dritten Mal zu einem A-Verstoß in der Probezeit kommen, führt dies in der Regel zum Führerscheinentzug und einer dreimonatigen Sperrfrist.

B-Verstöße – wie zum Beispiel abgefahrene Reifen, Handy am Steuer oder Parkvergehen – sind weniger schwerwiegende Verstöße. Zwei B-Verstöße werden einem A-Verstoß gleichgesetzt und entsprechend geahndet. Es können auch Punkte in Flensburg vergeben werden, deren Anzahl sich nach dem begangenen Verstoß richten.

Wird der Besitzer eines Führerscheins mit 17 ohne Begleitperson erwischt, gilt dasselbe Strafmaß, wie bei Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis. Laut Gesetz kann eine Geldstrafe sowie eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr verhängt werden – in der Regel kommt es jedoch zu einer Geldbuße von 70 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister. Darüber hinaus muss ein Aufbauseminar besucht werden und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. 

Begleitetes Fahren in der KFZ-Versicherung

In der Kfz-Versicherung richtet sich der Beitrag auch danach, wer mit dem Fahrzeug fährt. Das gilt auch, wenn ein begleiteter Fahrer das Fahrzeug nur gelegentlich nutzt. Informieren Sie daher Ihre Versicherung schon vor der ersten Begleitfahrt, dass Sie mit Ihrem Fahrzeug am BF 17 teilnehmen. Denn der minderjährige Fahrer muss in der Regel mit in den Versicherungsvertrag aufgenommen werden. Generell fallen die Beiträge aufgrund ihres höheren Unfallrisikos relativ hoch aus, da es ja noch an Fahrpraxis fehlt. Wer aber am begleiteten Fahren teilgenommen hat, hat 18-jährigen Führerscheinneulingen einiges an Erfahrung voraus. Das honoriert auch meistens die Kfz-Versicherung, wenn nach dem 18. Geburtstag ein eigenes Fahrzeug versichert werden soll.

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Begleitetes Fahren mit AXA

Versicherungsschutz für gemeinsam genutzte Fahrzeuge

Besonders junge Fahrer nutzen oft unterschiedlicher Fahrzeuge in der Familie.  AXA hat deshalb das Produkt „Start & Drive“ speziell für Fahranfänger entwickelt. Normalerweise müssen zum Beispiel Eltern den zusätzlichen jungen Nutzer in ihren Versicherungsvertrag einschließen lassen, wenn sie ihrem Kind das Fahren mit ihrem Kraftfahrzeug ermöglichen wollen.

Mit „Start & Drive“ gibt es eine Alternative. Der Fahranfänger schließt selbst einen Versicherungsvertrag ab. Hier hat er die Wahl zwischen zwei Varianten. Entscheidet er sich für den Kompakttarif, kann er bei AXA versicherte Pkw aus seinem Haushalt mitnutzen. Bei dem Komforttarif ist er noch flexibler und kann auch andere bei AXA versicherte Pkw fahren.

Als Versicherungsnehmer profitierten die junge Menschen zudem vom Aufbau schadenfreier Jahre. Damit können sie dann später mit ihrem ersten eigenen Auto exklusiv günstiger bei AXA starten.

Rechtliche Hinweise

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