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Geschäftsmodell Bauträger

Mit Hilfe zum Eigenheim – Bauen mit Bauträger

Wer kein Bauland besitzt oder in Aussicht hat, aber dennoch vom eigenen Häuschen träumt, für den ist der Kauf von einem Bauträger eine Möglichkeit, ans eigene Heim zu kommen. Denn inzwischen werden immer mehr Neubaugebiete komplett von einem Bauträgerunternehmen erschlossen. Allerdings will diese Geschäftsbeziehung gut geplant und abgesichert sein.

Geschäftsmodell Bauträger

Ein Bauträger ist eine Firma, deren Geschäft es ist, Bauland gewerbsmäßig zu erwerben und es zusammen mit dem noch zu bauenden oder zu sanierenden Haus weiterzuverkaufen. Bauträger inserieren ihre aktuellen Vorhaben oft in regionalen Zeitungen oder mit großen Schildern direkt an den betreuten Grundstücken. Der Käufer hat dann die Wahl aus dem Grundstücks- und Haus- beziehungsweise Wohnungsangebot. Der Bau selbst kommt ohne ihn aus, denn der eigentliche Bauherr gegenüber den Behörden und den Handwerkern ist der Bauträger.

Wählen Sie den Bauträger sorgfältig aus

Ein Hauskauf ist eine große Sache und mit hohen Kosten verbunden, deshalb sollte der Bauträger auf alle Fälle seriös sein. Am besten ist da ein Blick auf bereits fertiggestellte andere Projekte des Unternehmens und Kontakt zu den jeweiligen Käufern. Diese können Auskunft geben über die Zufriedenheit mit dem Bauverlauf und die Qualität der geleisteten Arbeiten. Dieser Leumund ist wichtig, denn für Bauträger gibt es keine vorgeschriebenen fachlichen Qualifikationen. „Ein Unternehmen mit gutem Ruf und Erfahrung kann trotz eines etwas höheren Preises der interessantere Geschäftspartner sein“, empfiehlt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Vertrag genau prüfen

In der Beziehung zwischen Bauträger und Käufer ist der Bauträgervertrag das zentrale Dokument. Er muss notariell beurkundet werden und sollte möglichst detaillierte Angaben über Leistungsumfang und Qualitätsstandard enthalten. Experten vom Bauherren-Schutzbund prüfen für unsichere Käufer die Vertragsdetails, die für Laien oft schwer zu beurteilen sind. Auch Finanzielles ist im Bauträgervertrag geregelt. Oft und üblich sind Abschlagszahlungen für bereits ausgeführten Leistungen. Die Höchstsätze dafür regelt die Makler- und Bauträger-Verordnung (MaBV).

Was Auftraggeber an Bauträger zahlen sollten

Die Makler- und Bauträgerverordnung sieht für die Teilzahlungen an den Bauträger bis zu sieben Schritte vor:

30%
Der Vertragssumme nach Beginn der Erdarbeiten und sechs weitere Teilbeträge, die der Bauträger je nach Baufortschritt aus der Restsumme wie folgt zusammensetzen kann:
40%
Nach Rohbaufertigstellung, inklusive Zimmererarbeiten
8%
Für Dachflächen und –rinnen
3%
Für Heizungs-Rohinstallation
3%
Für Sanitär-Rohinstallation
3%
Für Elektro-Rohinstallation
10%
Für Fenster/Verglasung
6%
Für den Innenputz
3%
Für den Estrich
4%
Für Fliesen im Sanitärbereich
12%
Nach Bezugsfertigkeit
3%
Für die Fassadenarbeiten
5%
Nach Fertigstellung

Fertigstellung garantieren lassen

Fertigstellung garantieren lassen

Selten, aber es kann vorkommen: der Rohbau ist fertig, der Bauträger bezahlt, der Umzug schon organisiert und dann muss der Bauträger Insolvenz anmelden. Für die Käufer eine schwierige Situation, denn es kann Probleme geben bereits gezahlte Teilbeträge zurückzuerhalten.

Absicherung bietet da eine im Vorfeld durch die ausführende Bank bestätigte Fertigstellungsbürgschaft seitens des Bauunternehmens gegen mögliche Verluste. Außerdem ist für den Fall einer Insolvenz nach Fertigstellung die Vereinbarung einer Bürgschaft für Mängelgewährleistungsansprüche ratsam. Manche Bauträger weisen auch eine Versicherung gegen die Insolvenz in der Bau- und Gewährleistungsphase vor. Ganz sicher geht, wer bei einer sogenannten Wirtschaftsauskunftei Informationen über die Bonität des Unternehmens einholt.

Bleiben Sie bei einer Insolvenz ruhig

Macht der Bauträger Pleite bedeutet das für den Auftraggeber: keine weiteren Zahlungen leisten. Auf keinen Fall sollte auch ein anderes Bauunternehmen mit der Fertigstellung beauftragt werden, bevor Kontakt zum Insolvenzverwalter aufgenommen wurde. Eigenmächtiges Handeln kann den Verlust weiteren Kapitals bedeuten. Der Auftraggeber sollte vielmehr seinen bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Schaden beim Insolvenzverwalter anmelden. Um die bisherigen Bauausführungen zu sichern, sollte der Zustand von einem Fachmann dokumentiert werden. Architekten oder Bausachverständige können dies ausführen.

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