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Ratgeber Sie helfen – wir beantworten Ihre Fragen zum Versicherungsschutz

Fragen und Antworten

Viele AXA Kunden möchten Geflüchteten helfen. Wir sagen Ihnen, was Sie zum Versicherungsschutz rund um Vermietung, ehrenamtliches Engagement und Alltagsthemen wissen sollten.

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Ihre Fragen

Ich möchte eine Wohnung an Geflüchtete vermieten. Muss ich dies AXA mitteilen?

Nein. Eine „Mieteränderung“, d.h. wenn eine Wohnung, die vorher anderweitig vermietet war, jetzt von einer geflüchteten Familie privat bewohnt wird, hat keinerlei Auswirkungen auf Ihren bestehenden Versicherungsvertrag.

Ich möchte bislang privat genutzten Wohnraum an Geflüchtete vermieten. Was muss ich beachten?

Wenn die Fläche bereits als Wohnraum deklariert ist, müssen Sie AXA die Vermietung im Rahmen Ihrer Wohngebäudeversicherung nicht melden. Die Vermietung z.B. einer Einliegerwohnung hat keine Auswirkung auf den Versicherungsschutz im Rahmen Ihrer Wohngebäudeversicherung. Wenn Sie Nutzflächen zu Wohnraum umwandeln und damit die Wohnfläche in Ihrem Haus insgesamt erweitern, müssen Sie uns dies anzeigen – unabhängig davon, wie Sie den Wohnraum nutzen möchten. Denn dadurch ändert sich die Versicherungssumme und ggf. auch Ihr Versicherungsbeitrag. Bitte kontaktieren Sie in diesem Fall Ihren Vermittler.

Ich plane, Geflüchtete unentgeltlich in meinem Privathaushalt aufzunehmen. Was muss ich mit Blick auf meinen Versicherungsschutz beachten?

Wenn Sie Geflüchtete in Ihren Haushalt aufnehmen, müssen Sie AXA die Aufnahme nicht melden. Die Aufnahme hat keine Auswirkung auf den Versicherungsschutz im Rahmen Ihrer Wohngebäude- oder Hausratversicherung. Denn dadurch ändern sich die Versicherungssumme und Ihr Versicherungsbeitrag nicht. Wenn Sie Nutzflächen zu Wohnraum umwandeln und damit die Wohnfläche in Ihrem Haus insgesamt erweitern, müssen Sie uns dies anzeigen – unabhängig davon, wie Sie den Wohnraum nutzen möchten. Bitte kontaktieren Sie in diesem Fall Ihren Vermittler.

Ich möchte mich als Privatperson ehrenamtlich für Geflüchtete engagieren. Was muss ich beim Versicherungsschutz bedenken?

Grundsätzlich schützt eine private Haftpflichtversicherung vor Ansprüchen Dritter, falls Sie selbst einen Schaden verursachen. Die Privathaftpflichtversicherung von AXA deckt auch Schäden ab, die bei der Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeiten entstehen.

Im Rahmen von ehrenamtlicher Hilfe fahre ich Geflüchtete mit dem Auto zum Beispiel zu Behörden oder zum Arzt. Was ist, wenn hier etwas passiert?

Über Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung besteht auch dann Versicherungsschutz, wenn Sie im Rahmen eines Ehrenamtes Personen befördern. Kommt es zu einem Unfall und Sie tragen Schuld, können die geschädigten Insassen Ihres Fahrzeugs ihren Schadenersatzanspruch bei AXA geltend machen. Werden Sie mit Ihren Insassen in einen Unfall verwickelt, an dem ein anderer Autofahrer Schuld trägt, werden die Schadenersatzansprüche bei seiner Versicherung geltend gemacht.

Darf ich einem Geflüchteten mein Auto zur Verfügung stellen?

Natürlich dürfen Sie Ihr Auto einem Dritten zur Verfügung stellen, sofern dieser zum Führen von Fahrzeugen berechtigt ist. Prüfen sollten Sie jedoch vorab, welche Regelungen in Ihrem Versicherungsvertrag zum Nutzerkreis bestehen. Denn der Beitrag in der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung richtet sich u.a. nach den Nutzern des Fahrzeuges. Wenn ein von Ihnen autorisierter Fahrer einen Schaden verursacht und nicht zu den vertraglich vereinbarten Nutzern gehört, kann es zu Einschränkungen im Kaskoversicherungsschutz kommen. Am besten vorher einen Blick in den Vertrag werfen und ggf. den vereinbarten Nutzerkreis entsprechend erweitern.  

Ich möchte für einen Geflüchteten die Versicherungskosten übernehmen. Zahlt er genauso viel wie andere Versicherte?

Ja, da gibt es keine Unterschiede. AXA fragt Parameter wie Aufenthaltsgenehmigung und Staatszugehörigkeit bei der Antragstellung gar nicht ab, denn sie spielen keine Rolle für die Berechnung der Beitragshöhe.

Ich habe eine andere Frage zum Versicherungsschutz rund um die Flüchtlingskrise. An wen kann ich  mich wenden?

Bitte schicken Sie uns Ihre Frage an service@axa.de.

Was tut AXA selbst, um sich für Geflüchtete zu engagieren?

Gemeinsam mit seinen Mitarbeitern spendet AXA Deutschland für Flüchtlingsprojekte der Hilfsorganisation Care, einem langjährigen Partner von AXA. Das Geld fließt sowohl in weltweite Projekte, die die Not der Menschen auf der Flucht lindern, als auch in lokale Hilfsprojekte in Deutschland, die sich für eine bessere und schnellere Integration einsetzen. 
 
Viele Mitarbeiter von AXA engagieren sich persönlich in ihrer Freizeit. Diesen Einsatz begrüßt, fördert und unterstützt AXA mit dem seit dem Jahr 2000 bestehenden gemeinnützigen Verein AXA von Herz zu Herz e.V., der die Kosten für die sozialen Aktionen trägt. Auch Sachspenden vermittelt AXA von Herz zu Herz e.V. kurzfristig und gezielt.

Darüber hinaus prüft das Unternehmen im Gespräch mit lokal tätigen Hilfsorganisationen und Institutionen derzeit weitere Möglichkeiten, die Situation der Geflüchteten in der Nachbarschaft des Unternehmens zu verbessern und sich für die Integration zu engagieren.
 
Auch auf Ebene der internationalen AXA Gruppe werden zurzeit Pläne entwickelt, um bestmöglich auf die dringendsten Bedürfnisse von Geflüchteten einzugehen und in den Bereichen Bildung sowie berufliche Eingliederung zu helfen. In einem ersten Schritt stellt die AXA Gruppe für diese Initiativen ein Budget von einer Million Euro zur Verfügung.