Die Direktversicherung gegen Entgeltumwandlung bleibt dem Arbeitnehmer auch dann erhalten, wenn er den Arbeitsplatz wechselt. Nach dem Ausscheiden kann die Direktversicherung über den neuen Arbeitgeber fortgesetzt werden.
Für die Fortsetzung über den neuen Arbeitgeber bestehen zwei Alternativen:
- Der neue Arbeitgeber tritt ganz einfach als neuer Vertragspartner in den bestehenden Direktversicherungsvertrag bei AXA ein
- Der unverfallbare Wert Ihrer Direktversicherung wird auf den Versorgungsträger des neuen Arbeitgebers übertragen. Dieser erteilt im Gegenzug unter Anrechnung des Übertragungswertes eine neue Versorgungszusage. Der Anspruch auf Übertragung muss innerhalb eines Jahres nach Beendigung des alten Arbeitsverhältnisses geltend gemacht werden
Alternativ ist auch eine private Fortsetzung der Direktversicherung bei AXA (gegen private Beiträge oder beitragsfrei) möglich. Für den bisherigen Arbeitgeber ergeben sich mit der Übertragung der Direktversicherung keine weiteren finanziellen Verpflichtungen.