
Für Unternehmen aus dem Baugewerbe
Für Unternehmen aus dem Baugewerbe
Wir bieten Unternehmen der Bau- und Maschinenbaubranche Bürgschaften als attraktive Alternative zum Avalkredit der Bank. Mit verschiedenen Lösungen werden dabei die Bedürfnisse des kleinen und mittleren Handwerksbetriebs ebenso bedient, wie z.B. auch die Anforderungen großer exportorientierter Unternehmen. Durch den üblichen Sicherheitseinbehalt (§641 BGB, §§232 bis 240 BGB und §17 VOB/B) wird nicht nur Ihre Liquidität eingeschränkt. Sie unterliegen zusätzlich dem Risiko, dass Ihr Auftraggeber Insolvenz anmeldet und Sie den Sicherheitseinbehalt nach Ablauf der Gewährleistungsfrist nicht mehr erhalten. Zudem ist der Sicherheitseinbehalt als Forderung zu bilanzieren und schwächt damit Ihre Finanzkennzahlen. Eine Bürgschaft ist daher eine optimale Lösung.
Bürgschaften werden zwar auch von Banken angeboten, belasten aber Ihre Kreditlinie und schränken damit Ihren finanziellen Spielraum ein. Durch das Bürgschaftsangebot von AXA gewinnt Ihr Unternehmen Unabhängigkeit, Sicherheit und zusätzlichen finanziellen Spielraum - und das zu günstigen Konditionen.
Ihre Vorteile im Überblick:
Über den Online-Zugang zu Ihren Bürgschaften erledigen Sie das Tagesgeschäft schnell, sicher und bequem von Ihrem Rechner aus. Sie können Ihren aktuellen Bestand an Bürgschaften einsehen und Bürgschaften online anfordern.
Mit unseren drei Online-Tutorials haben Sie die Möglichkeit in wenigen Minuten einen Überblick der wichtigsten Portalfunktionen unseres Online-Portals zu gewinnen.
Unsere Online-Erklärungsvideos geben Ihnen eine Hilfestellung zu Einstieg, Passwortvergabe oder Bürgschaftsabruf und erklären Ihnen Schritt für Schritt wichtige Funktionen, wie zum Beispiel den Abruf einer klassischen Gewährleistungsbürgschaft.
Bürgschaften online schnell und einfach erfassen.
Hier zeigen wir Ihnen, wie Sie eine Bürgschaft bestellen und einen Sondertext hochladen.
Die weiteren Portalfunktionen unseres Online-Portals im Überblick.
lWelche zusätzlichen Informationen und Möglichkeiten unser Kundenportal für Sie bereit hält, zeigen wir Ihnen in diesem kurzen Beitrag.
So können Sie ganz einfach Ihr Passwort ändern.
Wie Sie Ihr Passwort ganz einfach ändern können, erfahren Sie in diesem kurzen Video.
Mit nur wenigen Eingaben können Sie sich nach Ihrem individuellen Bedarf einen Bürgschaftsrahmen kalkulieren und direkt online abschließen.
Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 10 Mio. Euro oder einem Bürgschaftsbedarf von mehr als 1 Mio. Euro stellen wir individuelle Bürgschaftslinien zur Verfügung. Für Firmen der Bau- und Maschinenbaubranche bieten wir günstige Bürgschaften als attraktive Alternative zum Avalkredit der Banken. So entlasten Sie Ihre Kreditlinie und erhöhen Ihren finanziellen Spielraum.
Neben der passenden Lösung für Ihr Unternehmen erhalten Sie einen 24/7 Zugriff auf unser Online-Bürgschaftsportal. Für Ihre Anliegen steht selbstverständlich auch ein persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung.
Für jedes Unternehmen aus dem Bauhaupt- und Baunebengewerbe spielen Sicherheitseinbehalte eine große Rolle. Die Sicherheitsleistungen sind in der VOB und auch im BGB geregelt und betragen meistens 5% der Auftragssumme. Mit einer Bürgschaft von AXA sichern Sie den Anspruch Ihres Auftraggebers ab und bekommen die volle Schlussrechnungssumme ausbezahlt. Ebenso werden häufig Bürgschaften für die Vertragserfüllung oder Ausführung benötigt. Da dies Ihre Kreditlinie belastet und damit die Liquidität Ihrer Firma stark einschränken kann, ist die AXA Kautionsversicherung hierfür eine clevere Alternative.
Warum sich für Ihr Unternehmen die Zusammenarbeit mit AXA Kautionsversicherung lohnt, erfahren Sie in unserem Video (Dauer: 2:30 min).
Für Unternehmen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes sowie Maschinen- und Anlagenbaus bieten wir folgende Bürgschaften an:
Weitere Informationen zu unseren Varianten der Kautionsversicherung für Unternehmen der Bau- und Maschinenbaubranche
Die Gewährleistungsbürgschaft, oftmals auch Mängelansprüchebürgschaft genannt, ist für Unternehmen der Bau- und Maschinenbaubranche eine günstige und einfache Lösung, wenn es darum geht Sicherheitseinbehalte abzulösen und spätere Ansprüche des Auftraggebers kostengünstig und professionell zu erfüllen. Ganz gleich, ob öffentlich, gewerblich, industriell oder privat – Auftraggeber erwarten eine zusätzliche Absicherung. Denn in der Praxis werden Aufträge größtenteils nicht mehr ohne Bürgschaften für Vertragserfüllung und Gewährleistung vergeben.
Es gibt hier auch die Möglichkeit einer Bankbürgschaft, diese ist aber oftmals teuer, hoch besichert, und engt den Spielraum Ihrer Kreditlinie ein. Profitieren Sie daher von der starken Marke AXA und verschaffen Sie sich Unabhängigkeit von der Hausbank. Durch Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sind wir zugelassener Versicherer gemäß VOB, Teil B (VOBB).
Sie als Unternehmer unterliegen für die Ausführung Ihrer Arbeiten nach VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) oder dem BGB einer Gewährleistungshaftung (§13 Abs. 1 VOBB). Gerade bei Bauverträgen ist eine sogenannte Sachmängelhaftung vorhanden. Die Gewährleistungsfrist ist im BGB geregelt. Diese Bestimmungen werden in der VOB Teil B (VOBB oder VOB/B) um spezifische Regeln ergänzt. Nach §634a BGB beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 5 Jahre. Die Gewährleistungsfrist nach VOBB (§13 Abs. 4) beträgt 4 Jahre.
Üblicherweise wird zur Sicherstellung der Gewährleistungshaftung vom Bauherren 5% der Auftragssumme einbehalten, die Ihnen als Auftragnehmer bis zum Ablauf der Gewährleistungshaftung dann nicht zur Verfügung steht. Daher bietet sich als alternative Sicherheitsleistung (§232 BGB) eine Bürgschaft an, um diesen Sicherheitseinbehalt abzulösen (§239 BGB und §765 ff. BGB).
Nicht zuletzt ist durch §17 VOBB auch die Ausführung bzw. Vertragserfüllung in der Regel abzusichern. Am besten erreichen Sie dies durch eine entsprechende Ausführungs- oder Vertragserfüllungsbürgschaft.
Nutzen Sie daher die Vorteile der günstigen Angebote von AXA für Gewährleistungs-, Ausführungs- und Vertragserfüllungsbürgschaften!
Sie benötigen andere Bürgschaftsarten? Bitte sprechen Sie uns darauf an!
Angebot berechnenBürgschaften fordern Sie günstig und schnell direkt über das Online-Kundenportal Bürgschaften an.
Bitte beachten Sie, dass der erste Abruf innerhalb von 6 Monaten ab Ausstellung der Zusage erfolgen sollte, da sonst eine neue Selbstauskunft erforderlich wird.
Vereinbarte Sicherheiten müssen vorab gestellt werden. Welche Sicherheiten wir akzeptieren, entnehmen Sie bitte der Tarifinformation zu dem von ihnen gewählten Produkt in unserer Service-Rubrik für Geschäftskunden "Bürgschaften-Ihre Downloads".
Über den AXA Online-Zugang fordern Sie die gewünschten Bürgschaften direkt an. Dafür stehen Ihnen verschiedene Mustertexte zur Verfügung.
Wünschen Sie von unseren Texten abweichende Urkunden gemäß den Vorgaben Ihres Auftraggebers, können Sie diese ebenfalls online über ein Datei-Upload bei uns anfordern. Bitte füllen Sie die Vorlage vollständig aus, so dass wir nur noch unsere Signatur anbringen müssen.
Können Sie die von Ihnen gewünschte Bürgschaftsart online nicht anfordern, wenden Sie sich bitte an unser Servicetelefon unter 089 5406-18741.
Die Konditionen unserer Produktlinien BonLine® R, BonLine® M und BonLine® A entnehmen Sie bitte den Produktinformationsblättern in unserer Rubrik "Services für Geschäftskunden" unter "Bürgschaften - Ihre Downloads" im Bereich "weitere Informatinen anzeigen" unter "Allgemeine Informationen".
Für die Produktlinie BonLine® S sowie im Individualgeschäft für Firmen mit einem Umsatz über 10 Mio. € Umsatz erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Bitte setzen Sie sich dafür mit uns in Verbindung buergschaften@axa.de oder sprechen Sie Ihren regionalen Ansprechpartner Kautionsversicherung an.
Die Höhe evtl. anfallender Gebühren für eine Bürgschaft finden Sie ebenfalls in unserer Gebührenübersicht (PDF-Download / 34 KB).
Für Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsversicherungen können Sie unseren Online-Tarifrechner nutzen.
Wir akzeptieren als Sicherheit die Verpfändung von Festgeldkonten (aller deutschen Kreditinstitute) und Bankrückbürgschaften.
Verwenden Sie bitte unsere entsprechenden Verpfändungsformulare in unserer Rubrik "Services für Geschäftskunden" unter "Bürgschaften - Ihre Downloads" im Bereich "Weitere Service-Formulare".
Sind zu einer bereits ausgefertigten Bürgschaft Änderungen erforderlich, können diese in einem Nachtrag zur Bürgschaftsurkunde dokumentiert werden. Sind die gewünschten Änderungen für den Auftraggeber von Nachteil (z. B. Reduzierung der Bürgschaftssumme), benötigen wir hierfür die Zustimmung des Auftraggebers.
Wird uns die Originalbürgschaftsurkunde mit dem Änderungswunsch zurückgegeben, erstellen wir eine abgeänderte "neue" Originalurkunde.
Mit Ihrem Online-Zugang können Sie jederzeit Ihre aktuellen Bürgschaften einsehen.
Sie haben noch keinen Online-Zugang? Dann beantragen Sie diesen mit dem entsprechenden Antragsformular (PDF / 507 KB). Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Betreuer oder per E-Mail buergschaften@axa.de.
Unbefristete Bürgschaften werden erst bei Rückgabe der Urkunde storniert. Bürgschaften, die mit Mindestprämie abgerechnet wurden und die Sie innerhalb von 4 Wochen nach Fälligkeit der Folgeprämie zurückgeben, werden beitragsfrei storniert. Bei einer Rückgabe nach 4 Wochen wird die Mindestprämie erhoben.
Bei Bürgschaften, deren Prämie über dem Mindestbetrag liegt, wird die Folgeprämie nach Laufzeit abgerechnet. Auf den Einbehalt der Mindestprämie wird verzichtet. Ist die Originalbürgschaft beim Bürgschaftsempfänger nicht mehr auffindbar, können Sie uns eine vom Auftraggeber unterzeichnete Enthaftungserklärung (PDF / 23 KB) einreichen.
Befristete Bürgschaften werden automatisch zum Ablaufdatum storniert. Eine Rückgabe der Urkunde ist hier nicht erforderlich. Bei BonLine® R, BonLine® M und BonLine® A wird bei Bürgschaftsrückgabe keine Beitragsabrechnung vorgenommen.
Zur Absicherung von Wertguthaben aus Altersteilzeit bieten wir ebenfalls attraktive Bürgschaftslösungen an, die die Liquidität Ihres Unternehmens schonen und gleichzeitig die Verwaltung entlasten.
Nehmen Sie bitte hierfür direkt Kontakt mit uns auf per E-Mail buergschaften@axa.de oder telefonisch unter 089 5406-18741.
Für Unternehmen mit einem Bürgschaftsbedarf über 1 Mio. Euro bzw. einem Jahresumsatz ab 10 Mio. Euro
Liegt der Umsatz Ihres Unternehmens über 10 Mio. Euro oder haben Sie einen Bürgschaftsbedarf von mehr als 1 Mio. Euro, erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Bürgschaftsangebot. Um die passende Lösung für Sie zu finden, benötigen wir neben den Bilanzen der letzten beiden Geschäftsjahre und aktuellen Daten zum laufenden Geschäftsjahr eine Aufstellung der aktuellen Kontokorrent- und Bürgschaftslinien der Banken oder Versicherer.
Ausführliche Tarif-Details zur Bürgschaft Individual (PDF, 46 KB).
Weitere Informationen gibt Ihnen gerne Ihr regionaler Vertriebsmanager.
Region Schleswig-Holstein & Hamburg & Niedersachsen & Bremen & Mecklenburg-Vorpommern
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