Sie befördern täglich eine Vielzahl von Sendungen da kann es leicht passieren, dass Pakete verwechselt oder Termine nicht eingehalten werden. Da ist die Verkehrshaftungsversicherung unverzichtbar. Denn im Schadenfall haften Sie für den entstandenen Schaden.
Außerdem: Laut § 7a Güterkraftverkehrsgesetz sind Sie als Unternehmer verpflichtet für Ihre Fahrzeuge mit einen zulässigen LKW-Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen (inkl. Anhänger) eine Verkehrshaftungsversicherung abzuschließen.
Mit der Verkehrshaftungsversicherung von AXA ist hierbei Ihre Haftung als Unternehmer aus Frachtverträgen innerdeutsch nach dem HGB und grenzüberschreitend nach der CMR versichert.
Highlights der Frachtführerhaftungsversicherung:
- Umfangreicher geographischer Geltungsbereich
- Zuschlagsfreie Haftungserhöhung auf 40 SZR und Mitversicherung der Haftung der direkt eingesetzten Subunternehmer
- Versicherungsmöglichkeit für individuelle Haftungsvereinbarungen mit Ihrem Auftraggeber
- Bergungs- und Beseitigungskosten sind bis zu 25.000 Euro mitversichert
- Zuschlagsfreie Versicherung der Haftung aus der Beförderung betriebsfremder Container, Wechselaufbauten, Chassis, Sattelaufliegern und Anhängern, die nicht Gegenstand des Frachtvertrages sind
In welchen Fällen eine Verkehrshaftungsversicherung Sie vor finanziellen Einbußen schützt, zeigen Ihnen folgende Fallbeispiele aus der täglichen Versicherungspraxis, wie z.B.:
- Verwechselung von Waren: Aufgrund einer Verwechslung bei der Auslieferung der Ware erhielt der letzte Warenempfänger am Ende der Tour ein Karton Sportartikel statt der von ihm bestellten Digitalkamera.
- Warenbeschädigung durch Unfall: Durch einen witterungsbedingten Unfall wird die beförderte Maschine beschädigt.
- Verspätete Zustellung: Der Fahrer kommt mit dem beförderten Hochdruckreiniger zu spät am Einsatzort an. Ein zusätzlicher Aufwand für die Wartezeit und Überstunden der Monteure entsteht.