Grundlegende Aufgaben und Leistungen
Der Versicherungsschutz der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung beinhaltet folgende Kernleistungen:
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine existenznotwendige Absicherung der Berufsgruppen, die vorwiegend beratende, beurkundende, gutachterliche, prüfende oder verwaltende Tätigkeiten ausüben. Berufliche Versehen bei der Ausübung dieser Tätigkeiten lösen i.d.R. Schäden am Vermögen der betroffenen Dritten aus.
Für einige Berufsgruppen gilt daher eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sogar als Pflichtversicherung. Hierzu gehören z.B. Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Versicherungsvermittler, Zwangsverwalter und Inkassounternehmer.
Der Versicherungsschutz der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung beinhaltet folgende Kernleistungen:
Zum 01.08.2022 ist das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe in Kraft getreten. Welche umfangreichen Änderungen die Reform für Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer mit sich bringt, erfahren Sie hier.
Trotz eines oft hektischen und durch stetigen Wandel geprägten Arbeitsalltags stellen die Gerichte immer höhere Anforderungen an die anwaltliche Sorgfalt und die Büroorganisation. Schon ein einfaches Versehen (z.B. Fristversäumnis) kann weitreichende finanzielle Folgen für Mandanten haben. Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Rechtsanwälte von AXA ist die optimale Lösung für Sie.
Besondere Leistungen zur Ergänzung des gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutzes im Überblick
Unabhängig von der BRAO-Reform bieten wir ab 01.08.2022 folgende Deckungsverbesserungen:
Weitere Informationen insbesondere zu Berufsausübungsgesellschaften und die zum 01.8.2022 in Kraft getretene BRAO-Reform:
Gewisse - zumeist auch finanziell bedeutsame - Rechtsgeschäfte sind der notariellen Beurkundung vorbehalten. Gleichzeitig gehen damit erhöhte Haftpflichtgefahren einher, zumal die Haftung von Notaren für berufliche Versehen nicht beschränkbar ist.
Besondere Leistungen zur Ergänzung des gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutzes im Überblick
Die Tätigkeit eines Unternehmens- und Personalberaters ist sehr breit gefächert. Durch die Vielzahl der Beratungsgebiete wächst die Komplexität der angebotenen Leistungen. Fehler lassen sich dabei nicht immer vermeiden, aber die Folgen.
Besondere Leistungen der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung im Überblick
Die Verwaltung von Immobilien beinhaltet nicht nur den Umgang mit hohen Vermögenswerten, sondern zugleich auch ein immer vielfältigeres Leistungsspektrum. Steigende Haftpflichtrisiken sind die Folge.
Besondere Leistungen der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung im Überblick
Die Tätigkeiten der Beteiligten im Rahmen eines Insolvenzverfahrens setzen fundierte Kenntnisse von Gesetzen und Rechtsverordnungen sowie betriebswirtschaftliche Kenntnisse voraus.
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz für die nach der Insolvenzordnung erlaubten (vorläufigen) Tätigkeiten als Sachverständiger, Gutachter, Insolvenz-oder Sonderverwalter, Sachwalter, Mitglied des Gläubigerausschusses, Unternehmensleiter (im Rahmen der Eigenverwaltung gem. §§ 270-285 InsO) oder als Verfahrenskoordinator im Rahmen der Insolvenz einer Unternehmensgruppe nach § 3e InsO.
Besondere Leistungen der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung im Überblick
Daneben benötigen zahlreiche weitere Berufe speziellen Haftpflichtschutz für Vermögensschäden, z.B. Versicherungsvermittler, Immobilienmakler oder Sachverständige. AXA hält auch für Ihren berufsspezifischen Bedarf die passenden Versicherungskonzepte bereit.
Für weiterführende Fragen zur Vermögensschaden-haftpflichtversicherung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Schreiben Sie uns eine E-Mail oder nutzen Sie unsere Beratung vor Ort.
Sie möchten sich vor Unterschlagung, Diebstahl und Sabotage durch Mitarbeiter oder zielgerichtete Hackerschäden durch außenstehende Dritte schützen?
Dann sind Sie mit der Vertrauensschadenversicherung von AXA bestens abgesichert. Denn die Vertrauensschadenversicherung von AXA schützt versicherte Unternehmen vor Vermögensschäden, die durch kriminelle Handlungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder außenstehenden Dritten verursacht werden. Dies gilt auch für den Fall, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einem Dritten einen Schaden zufügen, für den das versicherte Unternehmen haftet.
Für weiterführende Fragen zur Vertrauensschadenversicherung sprechen Sie uns gerne an.