Warum eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine existenznotwendige Absicherung der Berufsgruppen, die vorwiegend beratende, beurkundende, gutachterliche, prüfende oder verwaltende Tätigkeiten ausüben. Berufliche Versehen bei der Ausübung dieser Tätigkeiten lösen i.d.R. Schäden am Vermögen der betroffenen Dritten aus.
Für einige Berufsgruppen gilt daher eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sogar als Pflichtversicherung. Hierzu gehören z.B. Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Versicherungsvermittler, Zwangsverwalter und Inkassounternehmer.
Grundlegende Aufgaben und Leistungen
Der Versicherungsschutz der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung beinhaltet folgende Kernleistungen:
Zum 01.08.2022 ist das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe in Kraft getreten. Welche umfangreichen Änderungen die Reform für Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer mit sich bringt, erfahren Sie hier.
Weitere Details für ausgewählte Berufsgruppen
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