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Freudinnen freuen sich über das My AXA Gewinnspiel

Gewinnspiel zur Europameisterschaft der Frauen im Fußball 2025 Teilnehmen & gewinnen

Unser Gewinnspiel
zur Europameisterschaft der Frauen im Fußball

Vom 19. Mai 2025 bis zum 29.Juni 2025 teilnehmen und 2 Tickets für das Finalspiel in Basel gewinnen.

Jetzt am My AXA Gewinnspiel teilnehmen

Als stolzer Partner der UEFA Europameisterschaft der Frauen 2025 möchten wir allen eine Möglichkeit geben, den Nervenkitzel des Turniers hautnah zu erleben. Daher verlosen wir 20 Tickets für das Finalspiel am 27.07.2025 in Basel. So einfach können Sie Ihre Chance nutzen:

  • Teilnahmebedingungen akzeptieren
  • Bis zum 29.06.2025 Teilnahme absenden
  • Und an der Verlosung teilnehmen

Wir drücken Ihnen die Daumen!

Teilnahmebedingungen

1. Gewinnspiel zu Tickets für das Finalspiel der Fußball Europameisterschaft der Frauen

2. Teilnahme und Ablauf

1) Eine Teilnahme ist nur über die oben genannte Aktionsseite möglich.
2) Teilnehmende Personen müssen in dem Teilnahmeformular ihre persönlichen Informationen (Vor- und Nachname, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) angeben.
3) Nach Bestätigung der Teilnahmebedingungen und der Datenschutzregelungen müssen teilnehmende Personen mit Klick auf den Button ihre Teilnahme am Gewinnspiel final bestätigen.

3. Ermittlung der Gewinner:innen

In diesem Fall wird eine neue Gewinnerin oder ein neuer Gewinner ermittelt.

4. Preise

1. – 10. Gewinn ist 2 x ein Ticket für das Finalspiel der Europameisterschaft im Frauenfußball (Spiel am 27.07. in Basel, Ticket-Kategorie 1)
Die Anreise und etwaige Übernachtungskosten werden nicht übernommen und müssen eigenständig organisiert werden.

5. Datenschutzhinweise

6. Haftungsbeschränkung

7. Sonstiges

8. Nutzungsbedingungen Tickets UEFA Europameisterschaft der Frauen 2025

Sie haben von AXA ein oder mehrere Tickets für ein Spiel zur UEFA Europameisterschaft der Frauen 2025 angeboten bzw. zur Verfügung gestellt bekommen.
Hierfür gelten folgende Bedingungen:

Bitte beachten Sie, dass im Fall der Nutzung des Tickets die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (AGB) für Mobile Tickets der UEFA und zusätzlich die jeweilige Hausordnung der austragenden Partei gelten. Sie akzeptieren diese durch Erhalt und Verwendung des Tickets bzw. durch das Betreten der Spielstätte. Es gelten weiter die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der UEFA.

Die Nutzung des Tickets ist insbesondere nur möglich, wenn Sie dem ausrichtenden Veranstalter Ihre Kontaktdaten in Form der benötigten Daten wie Name, Vorname, Geburtsdatum, Reisepass/Personalausweis (Ausstellungsland), E-Mail-Adresse und Telefonnummer zur Verfügung stellen. 
 

Die Tickets sind personengebunden und gelten nur für die gegenüber AXA bzw. der UEFA benannten Personen und können nicht auf andere Personen übertragen oder abgetreten werden. Ein Weiterverkauf ist streng untersagt.

Eine Erstattung/Barauszahlung, Änderung oder Umtausch des Tickets ist nicht möglich. Bei Verlust des Tickets wird kein Ersatz geleistet.

Verursacht die Inanspruchnahme der Tickets für die benannten Personen zusätzliche Kosten (z. B. Reise- und/oder Übernachtungskosten), sind diese vollumfänglich von den benannten Personen zu tragen.

Für den Fall, dass das Spiel, für welches Sie Tickets erhalten haben, ausfällt, verschoben bzw. das Ticket-Kontingent kurzfristig gestrichen oder verkleinert wird, besteht kein Anspruch auf einen Ersatz. Auch ist in diesem Fall eine Erstattung und/oder Übernachtungskosten, durch AXA ausgeschlossen.

Falls Ihnen mehr als ein Ticket angeboten wurde, achten Sie bitte darauf, dass die Mitnahme und Benennung von Personen, bei denen es sich um Amtsträger* oder Mandatsträger** handelt, nicht gestattet ist. Dasselbe gilt für vergleichbare ausländische und internationale Bedienstete***.

Wenn angebotene Tickets angenommen werden, geht AXA davon aus, dass die Ticketempfänger / benannte Personen die gesetzlichen und unternehmensinternen Regelungen einhalten.

* Amtsträger ist, wer nach deutschem Recht Beamter oder Richter ist, in einem sonstigen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis steht (z.B. Notare, Minister und gleichgestellte Personen, parlamentarische Staatssekretäre, Parlamentspräsidenten, Datenschutzbeauftragte des Bundes und der Länder) oder wer sonst dazu bestellt ist, bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle oder in deren Auftrag Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrzunehmen (z. B. Wahlhelfer, Verwaltungsfachangestellte, kommunale Mandatsträger, Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts).

** z.B. Mitglieder des Bundestages und der Länderparlamente, Mitglieder von Gemeinderäten

*** z.B. Bediensteter eines ausländischen Staates