
Fahrradversicherung von AXA Rund um die Uhr und überall abgesichert
- 24-Stunden-Schutz
- Entschädigung zum Neuwert
- Weltweiter Schutz
Fahrradfahren ist toll: Es hält jung, Sie bleiben aktiv und Sie schonen dabei auch noch die Umwelt.
Fahrräder sind aus unserem Alltag kaum wegzudenken. Heute gibt es eine Vielzahl verschiedener Modelle für alle Bedürfnisse und Ansprüche. Hier finden Sie kurze Modelldefinitionen und erfahren, welche Modelle in unserer Fahrradversicherung abgesichert sind.
Pedelec (Pedal Electric Cycle) gelten offiziell als Fahrräder. Sie besitzen eine integrierte Tretunterstützung bis 25 km/h und einen Motor bis 250 Watt. Sie benötigen weder eine Zulassung noch einen Führerschein für einfache Pedelecs. Es gilt auch keine Helmpflicht.
S-Pedelecs sind die schnellere Variante der Pedelecs: Sie haben einen bis zu 500 Watt starken integrierten Motor, der Sie beim Treten unterstützt und Geschwindigkeiten bis zu 45 km/h erlaubt. Aus diesem Grund zählen sie auch nicht mehr zu den normalen Fahrrädern, sondern gelten als Kleinkrafträder. Um damit fahren zu dürfen ist mindestens ein Führerschein der Klasse AM (enthalten in der Klasse B) erforderlich. S-Pedelecs sind versicherungspflichtig und müssen mit einem gültigen Versicherungskennzeichen versehen sein.
E-Bikes sind Fahrräder mit Elektromotor (bis 500 W), die auch ohne Treten bis zu 20 km/h (als Leichtmofa) oder bis zu 25 km/h (als Mofa) erreichen. Zum Fahren sind Mofa-Führerschein und Versicherungskennzeichen erforderlich. Bei den Ausführungen als Mofa mit bis zu 25 km/h gilt außerdem eine Helmpflicht.
Die Fahrradversicherung der AXA haftet nicht nur für einfache Drahtesel! Es sind auch Kleinkrafträder wie E-Bikes und S-Pedelec, wenn diese eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und eine Motorleistung von 250 Watt nicht überschreiten, im Versicherungsschutz enthalten.
Schließen Sie eine Hausratversicherung ab, so beinhaltet diese auch einen Teilschutz für Ihr Fahrrad oder E-Bike. Sollte bei Ihnen Zuhause eingebrochen werden und Ihr Fahrrad dabei aus der Wohnung oder dem verschlossenen Keller gestohlen bzw. beschädigt werden, kommt die Hausratversicherung für entstandene Schäden auf. Sie greift grundsätzlich bei allen Schäden, die Ihren Hausrat betreffen, zum Beispiel bei Einbruch, aber auch bei Brand, Hagel oder Sturm.
Wird Ihr Fahrrad allerdings außerhalb Ihrer vier Wände gestohlen oder beschädigt, leistet der Basistarif der Hausratversicherung nicht! Erweitern Sie einfach Ihre Hausratversicherung von AXA in den Leistungspaketen M oder L um die Fahrradversicherung, damit Ihr Drahtesel rundum versichert ist!
Erweitern Sie mit der Fahrradversicherung Ihren Hausratschutz, so ist Ihr Fahrrad sowohl Zuhause als auch in der Öffentlichkeit versichert. Die Fahrradversicherung beinhaltet Schutz bei Fahrradverlust, aber auch bei Teilentwendung, also wenn einzelne Teile wie Sattel oder Reifen bzw. Zubehör wie Klingel oder Fahrradkorb gestohlen werden.
Wollen Sie einen Fahrradschutz abschließen, sollten Sie besonders darauf achten, ob die Bedingungen eine sogenannte Nachtzeitklausel enthalten. Eine solche Klausel bewirkt, dass Ihr Fahrradschutz zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens unwirksam ist. Die Fahrradversicherung von AXA enthält diese einschränkende Klausel nicht - Wir schützen Ihr Fahrrad rund um die Uhr!
Ihre Vorteile im Überblick:
Brauchen Sie Beratung, um zu entscheiden, welches Paket unserer Hausratversicherung das beste für Sie ist? Hier finden Sie alle nötigen Informationen.
Bei der Fahrradversicherung können Sie die Versicherungssumme frei wählen. Als Faustregel gilt aber: Fahrräder sollten möglichst in Höhe des Neuwertes versichert werden. Hat Ihr Fahrrad zum Beispiel 500 Euro gekostet, sollten Sie es auch für diesen Wert versichern, damit wir Ihnen im Schadenfall den Neuwert Ihres Fahrrads erstatten können. Natürlich können Sie auch eine geringere Versicherungssumme wählen. Im Schadenfall bekommen Sie aber auch nur diesen Betrag ausgezahlt und müssen für die Neuanschaffung zusätzlich in die eigene Tasche greifen oder auf ein günstigeres Modell umsteigen.
Bei Verlust oder Schäden an Ihrem Fahrrad stehen wir Ihnen auf vielen Wegen zur Seite. Wählen Sie einfach die Kontaktart, die am besten zu Ihnen passt!
Klassisch per Telefon
Unsere Hotline 0800 2920333 ist rund um die Uhr für Sie da Sie erreichen uns von Montag bis Freitag 8.00 - 20.00 Uhr
Praktisch per App
Auf unserer Seite Serviceapps finden Sie die passenden Apps zum Download
Schadenservice 360°
Komfortabel, kostenlos und mit Extraservices: Hier kommen Sie zu unserer Schadenserviceseite
Das sollten Sie bei Fahrraddiebstahl beachten.
Zeigen Sie den Fahrradverlust oder Schaden an Ihrem Fahrrad unverzüglich bei der Polizei an.
Melden Sie den Schaden bei Ihrer Versicherung und geben Sie dabei das Aktenzeichen an, das Sie von der Polizei erhalten haben.
Reichen Sie bei der Schadenmeldung auch Kaufbeleg und Rahmennummer des betroffenen Fahrrads ein. Beides sollten Sie grundsätzlich für den Fall der Fälle aufbewahren und zur Hand haben.
Mit diesen Tarifextras passen Sie Ihre Hausratversicherung ganz individuell an Ihre Bedürfnisse an
Ihr Fahrrad muss immer abgeschlossen sein, sonst können wir Ihnen im Ernstfall den Schaden nicht ersetzen. Wichtig ist auch, dass Sie ein verkehrsübliches Schloss (Bügel-, Ketten- oder Panzerkabelschloss) verwenden und nicht nur ein integriertes Rahmenschloss.
Die Fahrradversicherung kommt als Erweiterung der Hausratversicherung von AXA nicht nur bei Diebstahl und Teilentwendung von Fahrrädern und E-Bikes/S-Pedelecs auf, sondern ersetzt auch verbundenes Zubehör (wie Fahrradanhänger), wenn dieses gemeinsam mit dem Fahrrad beschädigt wird oder in Verlust gerät. Nicht versichert sind Schrauben oder Federn am Fahrrad selbst.
Mit der Fahrradversicherung, die Sie in den Paketen M und L der Hausratversicherung von AXA hinzubuchen können, ist Ihr Fahrrad überall und rund um die Uhr versichert, auch im Urlaub.
Der Versicherungspreis für Ihr Fahrrad berechnet sich aus verschiedenen Aspekten: Wichtig ist zum einen, wie viele Fahrräder Sie in der Fahrradversicherung absichern wollen und welchen Wert die Fahrräder haben, und zum anderen in welcher Stadt oder in welchem Stadtteil Sie wohnen. Grundsätzlich zahlen Sie als Versicherungsnehmer eine höhere Prämie, wenn Sie in einer Stadt oder einem Stadtteil mit statistisch gesehen höherer Gefährdung leben, wo also häufiger Fahrräder gestohlen werden.
Wir helfen Ihnen gerne weiter!