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FATCA und CRS Gesetzliche Pflichten zum Austausch von Steuerdaten

Gesetzliche Pflichten zum Austausch von Steuerdaten

In den letzten Jahren beschäftigt sich die Politik vermehrt mit dem Austausch von Steuerdaten.  Ziel des Austausches ist die Bekämpfung der Steuerhinterziehung durch Nutzung von ausländischen Konten.

Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA)

In 2013 hat die Bundesrepublik Deutschland mit den Vereinigten Staaten von Amerika ein Abkommen zum automatischen wechselseitigen Austausch steuerlicher Informationen (FATCA) abgeschlossen.

Danach ist AXA seit dem 01.07.2014 gesetzlich dazu verpflichtet, Kunden auf Hinweise für eine mögliche US-Steuerpflicht zu überprüfen und ggf. an das deutsche Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden. 

Steuerliche Meldung nach dem Finanzkonteninformationsaustauschgesetz (FKAustG)

In 2014 wurde ein ähnliches Abkommen zum Austausch von Steuerdaten innerhalb der EU sowie vielen außereuropäischen Ländern nach einem gemeinsamen Meldestandard (Common Reporting Standard) geschlossen.

Danach ist AXA verpflichtet, seit dem 01.01.2016 Kunden auf Hinweise für eine mögliche ausländische Steuerpflicht zu überprüfen und ggf. an das BZSt zu melden.

Übersicht der teilnehmenden Länder 

Folgende Länder nehmen an dem gemeinsamen Meldestandard teil:

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Häufig gestellte Fragen