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Grenzversicherung KFZ Ukraine Ukrainische Fahrzeuge in Deutschland

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Die Übergangsregelung läuft aus!

Was bedeutet das für Ihren Versicherungsschutz für Ihr ukrainisches Fahrzeug?

Die nach Kriegsbeginn Ende Februar gestartete freiwillige Initiative der Versicherer für die Haftpflichtversicherung ukrainischer Fahrzeuge in Deutschland läuft Ende Mai aus. Ab dem 01.06.2022 müssen Sie mit der Grünen Karte oder einer Grenzversicherung Versicherungsschutz nachweisen, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug aus der Ukraine nach Deutschland gekommen sind.

Versicherung für ukrainische Fahrzeuge in Deutschland (Grenzversicherung)

Spätestens ab dem 01.06.2022 benötigen Sie eine Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung, wenn Sie mit Ihrem eigenen Fahrzeug nach Deutschland gekommen sind. Durch den Abschluss der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung sind Sie vor Schadenersatzansprüchen geschützt, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug Andere schädigen.

Können Sie folgende Dokumente bereits vorweisen? Dann besteht für Sie kein Handlungsbedarf:

  • eine gültige Grüne Karte (Internationale Versicherungskarte) von Ihrem ukrainischen Versicherer für Ihr Fahrzeug
  • oder bereits eine Grenzversicherung abgeschlossen haben, die in Deutschland örtlich und zeitlich gültig ist

Können Sie keinen bestehenden Kraftfahrt-Haftpflichtversicherungsschutz nachweisen, haben Sie folgende Möglichkeiten:

Grüne Karte bei Ihrem ukrainischen KFZ-Versicherer anfordern

Sofern Sie die Möglichkeit haben, sich mit Ihrem ukrainischen KFZ-Versicherer in Verbindung zu setzen, kontaktieren Sie diesen bitte und fordern sich eine aktuelle Grüne Karte (Internationale Versicherungskarte) für Ihr Fahrzeug an. Im Rahmen der Grüne Karte haben Sie Versicherungsschutz (Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung) in Deutschland, sowie für die Länder deren Länderkennzeichen auf der Vorderseite der Karte nicht gestrichen sind. 

Abschluss einer Grenzversicherung

Haben Sie weder eine Grüne Karte Ihrer ukrainischen Versicherung noch eine gültige Grenzversicherung, müssen Sie ab dem 01.06.2022 eine Grenzversicherung abschließen.

In Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner TourInsure können Sie ab sofort Versicherungsschutz bekommen. Bitte kontaktieren Sie TourInsure telefonisch unter 040 25 17 21 50 oder per E-Mail: service@tourinsure.de.

Wichtige Details zum Versicherungsschutz der Grenzversicherung

  • Kraftfahrt-Haftpflichtdeckung (max. 100 Mio. Euro für Sach-, Personen- und Vermögensschäden pro Schadenfall (max. 15 Mio. Euro pro geschädigte Person)
  • Versicherungsschutz besteht in den geografischen Grenzen Europas und in den nicht-europäischen Gebieten der EU
  • Mindestlaufzeit der Grenzversicherung beträgt 3 Monate und ist maximal ein Jahr gültig
  • Die Beitragshöhe für je 3 Monate beträgt 90,00 Euro brutto
  • Im Schadenfall erreichen Sie uns unter der Telefonnummer 0800 / 292 03 33 oder per E-Mail unter schaden@axa.de

Voraussetzungen für den Abschluss einer Grenzversicherung:

  • Sie haben eine gültige E-Mail-Adresse oder eine Adresse in Deutschland (z.B. in einer Unterkunft, einer Wohnung oder Ähnlichem)
  • Ihr Fahrzeug hat ein ukrainisches Kennzeichen
  • Ihr Fahrzeug wird ausschließlich privat genutzt