

Ihr Feedback ist uns wichtig

Beschwerdemanagement von AXA
Was verstehen wir unter einer Beschwerde?
Als Beschwerde betrachten wir jede Unzufriedenheitsäußerung unserer Kunden über unsere Produkte, unsere Dienstleistungen oder unser Verhalten, auf die eine Reaktion erwartet wird.
Auf welchem Weg können Sie sich bei uns beschweren?
Es ist uns wichtig, möglichst schnell eine Lösung für Ihr Anliegen zu finden. Sie erreichen unsere Mitarbeiter im Beschwerdemanagement unter 0221 148-38080 montags bis freitags von 07:30 - 18:00 Uhr. Zusätzlich sind wir jederzeit über unsere Servicenummern erreichbar.
Möchten Sie lieber schriftlich mit uns in Kontakt treten? Gerne können Sie unser Formular "Lob und Beschwerde" hierfür verwenden. Möchten Sie uns Ihre Beschwerde mit der üblichen Post senden, so finden Sie hier unsere AXA Adressen.
Bitte denken Sie unbedingt daran, uns auch Ihre Versicherungsnummer oder Schadennummer mitzuteilen.
Unser Ziel ist es, uns innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Eingang Ihrer schriftlichen Beschwerde bei Ihnen zu melden.
Wie läuft eine externe Beschwerde ab?
In der Regel fordern Ombudsmann und Finanzdienstleistungsaufsicht das betroffene Versicherungsunternehmen oder die Bank auf, zu der vorliegenden Beschwerde ausführlich Stellung zu nehmen. Erst im Anschluss daran erhält der Beschwerdeführer eine abschließende Antwort. Bitte rechnen Sie also mit einer deutlich längeren Bearbeitungszeit, wenn Sie sich an eine externe Beschwerdestelle wenden.
Selbstverständlich steht es Ihnen frei, Ihre Beschwerde zeitgleich an mehrere Ansprechpartner zu richten; bitte bedenken Sie aber, dass dieses Vorgehen einen erhöhten Abstimmungsaufwand mit sich bringt und damit zu weiteren Verzögerungen führen kann.
Welche externen Beschwerdestellen gibt es?
Hierzu berachten Sie bitte generell folgende zwei Punkte:
1. Sollten Sie mit unseren Entscheidungen nicht einverstanden sein, haben Sie als Verbraucher zur außergerichtlichen Streitbeilegung die Möglichkeit, den zuständigen Ombudsmann anzurufen. Dieses außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren ist für Sie kostenlos. Mit unserem Beitritt zum Versicherungsombudsmann e.V./Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. / Bankenombudsmann haben wir uns zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor dem Versicherungsombudsmann / Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung / Bankenombudsmann verpflichtet. Darüberhinaus haben Sie die Möglichkeit, bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Beschwerde einzulegen.
Die zuständigen Stellen finden Sie im Überblick unter "Übersicht externe Beschwerdestellen".
2. Haben Sie Ihren Vertrag online abgeschlossen, können Sie als Verbraucher zur außergerichtlichen Streitbeilegung auch die von der EU eingerichtete OS-Plattform nutzen.