Ja. Wenn Ihr Geld in eine Kapitallebensversicherung fließt, gilt zwar rechtlich eine Mindestlaufzeit von 12 Jahren. Das angesparte Kapital bleibt aber dennoch jederzeit für Sie verfügbar – bei Entnahme in dieser Phase entfällt lediglich die gesetzliche Förderung.
In den letzten fünf Jahren vor Ablauf können Sie Ihr Guthaben sogar komplett abschlagsfrei entnehmen. Lediglich auf den erzielten Ertrag wird Einkommensteuer fällig.