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Berufsunfähigkeit - Antwort auf die wichtigsten Fragen zur BU

Worauf ist bei einer BU zu achten und was ist besonders wichtig?

Egal in welcher Branche: Der Wegfall der eigenen Arbeitskraft ist immer mit erheblichen finanziellen Einbußen verbunden und bedroht damit im schlimmsten Fall die Existenz der gesamten Familie. Daher ist es wichtig, das Berufsunfähigkeitsrisiko individuell umfassend abzusichern.

Die Funktionsweise der Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, ihre berufliche Tätigkeit zu mindestens 50 Prozent auszuüben und dieser Zustand für sechs Monate oder länger besteht. Gesundheitliche Gründe sind:

  • Krankheit
  • Unfallfolgen
  • Kräfteverfall - mehr als altersüblicher

Dabei spielt es keine Rolle, ob die Ursache der Berufsunfähigkeit im beruflichen oder privaten Bereich liegt. Es muss sich also etwa nicht um einen Arbeitsunfall handeln. Vielmehr sind auch alle Freizeitaktivitäten abgesichert. Die entstehende Einkommenslücke kann die Berufsunfähigkeitsversicherung durch Zahlung einer entsprechend hoch gewählten, monatlichen Rente ausgleichen.

Wie lange sollte der Versicherungsvertrag mindestens laufen?

Die BU ist eine Versicherung, die optimalerweise über das gesamte Berufsleben abgeschlossen wird. Im Optimalfall schließen Sie die BU-Versicherung möglichst früh, etwa schon während des Studiums oder in der Ausbildung, ab. Denn wenn Sie jung und gesund sind, erhalten Sie besonders günstige Prämien.

Welche Rolle spielen Analysehäuser wie Morgen & Morgen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die Analysehäuser Morgen & Morgen, Franke & Bornberg und andere bewerten regelmäßig die Konditionen von Berufsunfähigkeitsversicherungen verschiedener Anbieter und stellen sie in einem Rating zusammen. Bei Morgen & Morgen sind beispielsweise folgende Kriterien entscheidend:

  • BU-Bedingungen (40 Prozent): umfasst Punkte wie Vertragsklauseln, Anpassungsmöglichkeiten und Umfang der versicherten Risiken
  • BU-Kompetenz (30 Prozent): bewertet Aspekte wie Erfahrung des Versicherers, Kompetenz bei der Beratung und Leistungsbewilligung
  • BU-Beitragsstabilität (20 Prozent): Stabilität der Beiträge über die gesamte Vertragslaufzeit.
  • BU-Antragsfragen (10 Prozent): umfasst die Fairness bei den Antragsfragen sowie den Umfang des Antrags

Das Rating von Morgen & Morgen ermöglicht es Menschen, sich einen möglichst detaillierten Überblick über die Leistungen einzelner BU-Versicherungen zu verschaffen und sie transparent miteinander zu vergleichen. Dabei werden alle wichtigen Punkte ausführlich behandelt und erläutert.

Auf welche Klauseln gilt es in der BU besonders zu achten?

Versicherungsverträge beinhalten zahlreiche Klauseln.

Wichtig ist, dass Sie die wichtigsten Vereinbarungen und Leistungsbausteine bereits vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung kennen – und so eine bessere Vergleichsgrundlage schaffen.

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Abstrakte und konkrete Verweisung

Die Möglichkeit der abstrakten Verweisung bedeutet für Versicherte oft erhebliche Nachteile. Daher verzichten mittlerweile nahezu alle Berufsunfähigkeitsversicherer auf die entsprechende Klausel im Vertrag.

Unter der abstrakten Verweisung versteht man in der BU-Versicherung die Verweisung des Versicherten an einen anderen Beruf. Voraussetzung ist, dass der andere Beruf trotz Berufsunfähigkeit im alten Job noch ausgeübt werden könnte. Gibt es eine Tätigkeit, der die versicherte Person theoretisch noch nachgehen könnte, ist der Versicherer leistungsfrei. Bei der abstrakten Verweisung spielt es keine Rolle, ob eine praktische Berufsausübung überhaupt möglich wäre.

Bei der konkreten Verweisung kommt es darauf an, dass sich die versicherte Person aktiv für einen neuen Beruf entscheidet, der ihrer Lebensstellung sowie ihren Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht. Das ist der Fall, wenn das Einkommen maximal 20 Prozent vom alten Job abweicht und die soziale Stellung erhalten bleibt. Liegen diese Voraussetzungen gemeinsam vor, gilt der Versicherte nicht mehr als berufsunfähig. Damit verbunden ist die Einstellung der BU-Rentenzahlung.

1. Infektionsklausel

Kann die versicherte Person wegen einer Krankheit längere Zeit nicht mehr arbeiten, ist sie berufsunfähig. Bei einer Infektion ist das nicht zwingend der Fall, wenngleich ein Arbeitsverbot ausgesprochen werden kann (etwa in der Krankenpflege). Mit der sogenannten Infektionsklausel ist dieser Sonderfall abgesichert. Die BU leistet dann ebenfalls, bis die Infektion vorüber und das Arbeitsverbot aufgehoben ist.

Eine Infektionsklausel ist bei Personen, die wegen ihres Berufs einer besonderen Gefahr von Infektionen ausgesetzt sind oder bei denen eine Infektion zu einem Tätigkeitsverbot führen kann, unverzichtbar.

2. Dienstunfähigkeitsklausel

Beamte auf Lebenszeit, Richter und Soldaten werden, wenn sie ihren Beruf nicht mehr ausüben können, vom zuständigen Amts- oder Truppenarzt für dienstunfähig erklärt. Damit ist die vorzeitige Versetzung in den Ruhestand und das Ende der hauptamtlichen Tätigkeit verbunden. Beamte auf Widerruf und Probe werden sogar unmittelbar nach Feststellung der Dienstunfähigkeit entlassen. Entsprechend höher ist hier der Absicherungsbedarf.

Allerdings decken sich die Voraussetzungen für Berufs- und Dienstunfähigkeit nicht. Die Kriterien, nach denen eine Berufsunfähigkeit festgestellt wird, sind strenger als die der Dienstunfähigkeit. Mit der sogenannten „echten Dienstunfähigkeitsklausel“ oder „DU-Klausel“ erkennt die Berufsunfähigkeitsversicherung die amtlich festgestellte Dienstunfähigkeit an und erbringt die versicherten Leistungen. Eine weitere Prüfung findet hier nicht statt, solange bei Vertragsbeginn keine Ausschlussklauseln vereinbart wurden.

3. Allgemeine Ausschlussklauseln

Einige BUs schließen bestimmte Risiken bzw. Ursachen der Berufsunfähigkeit vom Versicherungsschutz aus. Auf derartige Ausschlüsse gilt es besonders zu achten, vor allem, wenn selbst eine Gefährdung in diesem Bereich besteht (etwa bei psychischen Erkrankungen).

Die Leistungsquote: Stimmt es, dass Berufsunfähigkeitsversicherungen meistens nicht leisten?

Kurze Antwort: nein. AXA hatte im Jahr 2020 eine Leistungsquote von über 84% (Analyse von Morgen & Morgen). Damit belegen wir einen der Spitzenwerte im BU-Vergleich.

Häufige Gründe, aus denen Berufsunfähigkeitsversicherungen die Leistung verweigern, sind folgende:

  • Es liegt keine BU im Sinne der Vertragsbedingungen vor (weniger als 50 Prozent Beeinträchtigung).
  • Der Kunde meldet sich nicht mehr, nachdem er die Berufsunfähigkeit angezeigt hat.
  • Die Gesundheitsfragen wurden nicht vollständig oder nicht wahrheitsgemäß beantwortet.

Diese Auflistung zeigt, wie wichtig eine ausführliche Auswahl der Versicherung vor dem Abschluss und wahrheitsgemäße Beantwortung der Antragsfragen sind. Denn nur so lassen sich Fehler vermeiden, die später im schlimmsten Fall dazu führen, dass keine BU-Rente ausgezahlt wird.

Rechtliche Hinweise

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