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In einem Büro mit Schreibtisch und Unterlagen im Hintergrund übergeben sich zwei Personen ein Dokument.

Krankenversicherung nach Kündigung: Das gilt es zu beachten

Eine Kündigung zieht so einige bürokratische Besonderheiten nach sich. Wichtig ist vor allem, dass Sie auch nach einer Kündigung weiterhin gut versichert sind.  Wie sich die Krankenversicherung nach der Kündigung gestaltet und welche Möglichkeiten sich Ihnen bieten, erfahren Sie hier.

Diese Arten von Krankenversicherung gibt es

Um herauszufinden, wie lange Sie nach einer Kündigung krankenversichert sind, ist es erst einmal wichtig herauszustellen, welche Arten der Versicherung es gibt.

Gesetzliche Krankenversicherung

Hierbei sind Sie über Ihren Arbeitgeber gesetzlich pflichtversichert. Der Versicherungsschutz endet mit Ende des Arbeitsverhältnisses. Die meisten gesetzlichen Krankenkassen räumen Versicherten aber einen nachgehenden Leistungsanspruch von einem Monat ein.

Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung

Wenn Sie sich freiwillig gesetzlich krankenversichern, bleiben Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Müssen Sie Ihre Beiträge selbst zahlen, ist das in der Regel der Fall, wenn Sie selbstständig sind, keiner Erwerbstätigkeit nachgehen oder kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis besteht.

Die Beitragshöhe richtet sich nach Ihrem gesamten Einkommen. Sofern Sie hingegen in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen, beteiligt sich Ihr Arbeitgeber mit einem Zuschuss an den Beiträgen – vergleichbar mit dem Arbeitgeberanteil bei pflichtversicherten Arbeitnehmern.

Private Krankenversicherung

In der privaten Krankenversicherung zahlen Sie Ihre Versicherungsprämien grundsätzlich selbst.  Als Arbeitnehmer erhalten Sie jedoch einen steuerfreien Zuschuss von Ihrem Arbeitgeber zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung. Eine private Krankenversicherung ist nur möglich, wenn Sie nicht mehr der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen.

Das ist beispielsweise der Fall bei Angestellten mit einem Jahresbruttoeinkommen von mehr als 73.800 Euro im Jahr 2025, bei Selbstständigen oder bei Beamten.

Familienversicherung

Die Familienversicherung bietet die Möglichkeit, dass Ehepartner und Kinder, ohne selbst Beiträge zahlen zu müssen, mitversichert werden.

Wie lange besteht eine Krankenversicherung nach der Kündigung?

Wenn Sie durch Ihren Arbeitgeber gesetzlich versichert waren, besteht die Krankenversicherung während der Kündigungsfrist sowie einen Monat nach Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses weiter. Diese Übergangsfrist gewährleistet, dass Sie auch in den Phasen zwischen zwei Anstellungsverhältnissen einen zuverlässigen und durchgängigen Versicherungsschutz genießen.

Den Beitrag zur Versicherung müssen Sie in diesem Falle nicht selbst zahlen. Rechtliche Grundlage für diesen sogenannten „nachgehenden Leistungsanspruch“ ist § 19 Abs. 2 SGB V . Wenn Sie direkt nach der Kündigung ohne Übergangszeit eine neue, versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, führt Ihr neuer Arbeitgeber die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung ab.

Voraussetzung dafür ist, dass Sie ihm rechtzeitig Ihre Krankenkasse mitteilen. Sollten Sie die Krankenkasse wechseln wollen, müssen Sie dies innerhalb von 14 Tagen nach Beschäftigungsbeginn tun und den Arbeitgeber entsprechend informieren.

Die private Krankenversicherung hingegen besteht grundsätzlich nach einer Kündigung weiter, da der Versicherungsvertrag nicht an Ihren Arbeitsvertrag gebunden ist. Es findet also keine automatische Kündigung mit Ende Ihres Arbeitsverhältnisses statt, Sie bleiben weiterhin selbst für die Zahlung Ihrer Krankenkassenbeiträge verantwortlich.

Aber Achtung: Wenn Sie aufgrund eines niedrigeren Einkommens wieder versicherungspflichtig werden sollten, wird ein Wechsel zurück zur gesetzlichen Krankenversicherung nötig. In diesem Fall besteht ein Sonderkündigungsrecht.

Waren Sie bereits vor der Kündigung freiwillig gesetzlich versichert, bleibt diese Mitgliedschaft auch nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses bestehen.  Ob Sie die Beiträge weiterhin vollständig selbst zahlen oder ein Arbeitgeber sich daran beteiligt, hängt davon ab, ob Sie anschließend ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis aufnehmen.

Die Beitragshöhe kann sich nach der Kündigung verändern – je nach Ihren neuen Einkommensverhältnissen. Daher empfiehlt es sich, frühzeitig Kontakt mit Ihrer Krankenkasse aufzunehmen, um Klarheit über die künftigen Beitragssätze zu erhalten.

Erlöschen des nachgehenden Leistungsanspruchs

Der Anspruch auf „nachstehende Leistungen“ besteht im Falle einer Kündigung für maximal einen Monat nach Ende Ihres Anstellungsverhältnisses. Wird diese Frist überschritten, erlischt der nachgehende Leistungsanspruch und es müssen auch rückwirkend Krankenkassenbeiträge gezahlt werden. Um das zu vermeiden, sollten Sie sich also frühzeitig bei Ihrer Krankenkasse über die genauen Regelungen und Fristen informieren.

Die Krankenversicherung nach Kündigung mit und ohne Arbeitslosengeld

Die oben genannten Hinweise sind besonders relevant, wenn Sie eine neue Anstellung in Aussicht haben oder planen, nach Ende Ihres Arbeitsverhältnisses zeitnah wieder erwerbstätig zu sein.

Falls jedoch absehbar ist, dass Sie nicht nahtlos in eine neue Beschäftigung wechseln können, müssen Sie sich spätestens drei Monate vor dem Ende Ihres Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden.

Liegt zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunkts und dem letzten Arbeitstag weniger als drei Monate, gilt eine Frist von drei Kalendertagen zur Meldung. Nach dem letzten Arbeitstag melden Sie sich zusätzlich persönlich arbeitslos. Die Agentur für Arbeit übernimmt dann Ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit.

Sind Sie nach der Kündigung arbeitslos ohne Leistungsbezug, müssen Sie sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Ihre Beiträge errechnen sich dann aus einer sogenannten fiktiven Bemessungsgrundlage. Wie diese Berechnung genau aussieht und mit welchen Beiträgen Sie rechnen müssen, können Sie direkt bei Ihrer Krankenversicherung erfragen.

Trotz Kündigung über die Agentur für Arbeit krankenversichert

Die Krankenversicherung wird nach einer Kündigung durch den Arbeitnehmer wie auch durch den Arbeitgeber von der Agentur für Arbeit übernommen. In keinem Fall also müssen Sie sich darum sorgen, dass Sie ohne Versicherungsschutz dastehen – auch dann nicht, wenn Sie zum Beispiel keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben. Eine Krankenversicherung besteht auch nach der Eigenkündigung weiter.

Wie ist man krankenversichert, wenn man nicht arbeitslos gemeldet ist?

Nicht immer ist es sinnvoll, sich nach einer Kündigung arbeitslos zu melden. Viele Menschen entscheiden sich dagegen, sich mit der Agentur für Arbeit auseinanderzusetzen und kümmern sich lieber im Alleingang um ihre weitere berufliche Zukunft.

In diesem Fall besteht allerdings auch kein Anspruch auf Arbeitslosengeld oder sonstige Transferleistungen, die sich aus einer „offiziellen“ Arbeitslosigkeit ergeben.

Was also passiert mit der Krankenversicherung nach einer Kündigung ohne Arbeitslosengeld? Auch dann, wenn Sie sich nach Ende eines Anstellungsverhältnisses nicht arbeitslos melden, bieten sich Ihnen zwei Möglichkeiten, um weiterhin einen durchgängigen Versicherungsschutz sicherzustellen:

  • Private Krankenversicherung: Sollten Sie nicht versicherungspflichtig sein, haben Sie die Möglichkeit, sich privat zu versichern. Hier sollten Sie allerdings bedenken, dass Sie eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen, welche unter Umständen zu einer Ablehnung vom Versicherer führen kann. Nicht versicherungspflichtig sind Sie zum Beispiel dann, wenn Sie selbstständig sind.
  • Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung: Alternativ können Sie sich freiwillig gesetzlich versichern lassen. Hierfür stellen Sie einen Antrag bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Diese legt aufgrund Ihres voraussichtlichen Einkommens Beiträge fest, welche Sie dann privat bezahlen. Es bleibt somit weiterhin Ihr normaler, gesetzlicher Versicherungsanspruch bestehen.

Private Krankenversicherung nach Kündigung

Privat krankenversichern darf sich in Deutschland nur, wer nicht versicherungspflichtig ist. Das trifft auf Arbeitnehmer zu, deren Jahresbruttoeinkommen eine bestimmte Mindestgrenze überschreitet. Im Jahr 2025 liegt diese Grenze bei einem Jahresbruttoeinkommen von 73.800 €. Selbstständige und Beamte können sich unabhängig vom Einkommen privat versichern.

Verlieren Sie durch eine Kündigung Ihren Beamtenstatus oder fallen Sie unter die oben erwähnte Einkommensgrenze für Arbeitnehmer, werden Sie wieder versicherungspflichtig. Dann ist es wichtig, dass Sie sich nach der Kündigung an eine gesetzliche Krankenkasse wenden.

Die Familienversicherung nach der Kündigung

Die Familienversicherung bietet Versicherungsnehmern die Möglichkeit, Ehepartner und Kinder ggf. beitragsfrei im Rahmen einer Familienversicherung mitzuversichern. Das hat den Vorteil, dass zum Beispiel Ehepartner, die kein eigenes Einkommen haben und sich stattdessen um die Kinderbetreuung kümmern auch unabhängig von der eigenen Arbeit einen guten Versicherungsschutz genießen.

Hieraus ergeben sich einige Besonderheiten, die sich auf Ihre Versicherung nach der Kündigung auswirken.

Waren Sie selbst der Hauptversicherungsnehmer und Ihr Ehepartner und Ihre Kinder waren über Sie Familienversichert, dann endet diese Familienversicherung mit Ende Ihres Versicherungsschutzes. Ihre Familienmitglieder müssen sich dann selbstständig entweder gesetzlich oder privat versichern.

Haben Sie einen Ehepartner, der über eine Anstellung weiterhin Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung ist, können Sie über ihn in die Familienversicherung wechseln. In diesem Fall sollten Sie sich direkt nach der Kündigung an die Krankenkasse Ihres Ehepartners wenden. Wechseln Sie nach der Kündigung in eine Familienversicherung, erlischt ihr nachstehender Leistungsanspruch.

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