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Eine Frau spricht mit einem Arzt

Vorsorge-Zusatzversicherung für eine gesunde Zukunft

Dass Vorbeugen besser ist als Heilen, weiß nicht nur der Volksmund schon lange. Viele Untersuchungen zur frühzeitigen Diagnose von Krankheiten werden daher auch von der gesetzlichen Krankenversicherung unterstützt. Normalerweise müssen Sie dafür aber ein bestimmtes Alter erreicht oder aus bestimmten Gründen ein erhöhtes Risiko haben. Wenn Ihnen das nicht ausreicht, weil Sie früher vorsorgen möchten oder weil Sie weitere sinnvolle Untersuchungen in Anspruch nehmen möchten, übernimmt die GKV diese Kosten nicht. Um in solchen Fällen nicht alles selbst zahlen zu müssen, benötigen Sie eine private Vorsorge-Versicherung.

Warum eine Vorsorge-Versicherung sinnvoll ist

Viele Krankheiten lassen sich sehr viel besser behandeln, wenn sie frühzeitig entdeckt werden. Oft können gesundheitliche Probleme durch präventive Maßnahmen sogar von Vornherein verhindert werden. So kann eine kurze Untersuchung oder eine einmalige Impfung dabei helfen, weitreichende Gesundheitsgefahren abzuwehren – und zwar in jedem Alter.

Die wichtigsten Vorsorgeuntersuchungen werden deshalb auch von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert. Dazu gehören insbesondere Untersuchungen zur Früherkennung von Krebserkrankungen, Impfungen sowie ausführliche Gesundheits-„Check-ups“ ab 35. Das Angebot ist jedoch begrenzt: Die Untersuchungen können in der Regel nur ab einem bestimmten Alter und in bestimmten Intervallen wahrgenommen werden. Zudem werden teurere Alternativverfahren häufig nicht finanziert. Zum Beispiel wird zur Brustkrebs-Früherkennung bei Frauen ab fünfzig alle zwei Jahre eine Mammografie finanziert. Jüngere Frauen müssen die Untersuchung normalerweise selbst bezahlen – ebenso wie die strahlenfreien Alternativen Ultraschall oder MRT-Mammografie.

Ärztin spricht mit einem älteren Herren

Auch Impfungen abgesichert

Zudem gibt es Fälle, in denen weitere Vorsorgemaßnahmen sinnvoll sind. Dazu gehören beispielsweise zusätzliche Impfungen bei Auslandsreisen oder in der Grippezeit: Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen Schutzimpfungen für private Urlaube generell nicht. Wenn Sie jedoch eine Fernreise planen, zum Beispiel nach Südostasien, Afrika oder Südamerika, sind Impfungen gegen Typhus, Hepatitis A und B sowie Cholera und andere Krankheiten dringend zu empfehlen. Grippe-Impfungen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen erst ab einem Alter von sechzig Jahren sowie für Risikogruppen, wie chronisch Kranke oder Mitarbeiter medizinischer Einrichtungen.
Eine Zusatzversicherung bezuschusst Vorsorgeuntersuchungen, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden. Auch zusätzliche Impfungen gehören zu den Leistungen. Denn sie helfen ebenfalls, bestimmten Krankheiten vorzubeugen. Mit der Versicherung können sie also vielfältige Möglichkeiten zur Vorbeugung und Früherkennung von Krankheiten nutzen. Sie lernen Ihre individuellen Risiken besser kennen, um dann gezielt etwas für Ihre Gesundheit zu tun.

Vorsorgeleistungen, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht gezahlt werden, werden auch als „Individuelle Gesundheitsleistungen“, kurz IGeL, bezeichnet. Ob eine IGeL-Untersuchung für Sie sinnvoll ist, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab und lässt sich meist nicht pauschal beantworten. Lassen Sie sich am besten über die jeweiligen Vor- und Nachteile aufklären und fragen Sie Ihren Arzt auch nach dem genauen Nutzen für Ihren konkreten Fall.

Ist die Vorsorge-Versicherung auch für Kinder sinnvoll?

In den ersten sechs Lebensjahren werden Kinder besonders gründlich durchgecheckt: Aufgeteilt auf insgesamt zehn Termine werden Organe, Skelett, Muskulatur, Stoffwechsel und Verhalten untersucht. Dabei sollen nicht nur Störungen erkannt, sondern zum Beispiel auch der jeweilige Entwicklungsstand des Kindes festgehalten werden. Diese sogenannten U-Untersuchungen werden von U1 bis U9, inkl. U7a, von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt. Für die Kleinsten wird im Bereich der Früherkennung und Vorsorge also Vieles getan.
Bei älteren Kindern und Jugendlichen sieht es bereits ein wenig anders aus. Zwar gibt es auch für sie spezielle Untersuchungen – U10, U11, J1 und J2 – doch nur für die Jugendgesundheitsuntersuchung J1 kommt jede gesetzliche Krankenversicherung auf. Die anderen drei Untersuchungen werden zwar von Kinder- und Jugendärzten empfohlen, müssen häufig aber aus eigener Tasche gezahlt werden. Durch sie können zum Beispiel mögliche Verhaltens- oder Entwicklungsprobleme erkannt werden, die im Zusammenhang mit dem Schulbesuch auftreten. Bei Jugendlichen steht das seelische und körperliche Wohlbefinden als beinahe erwachsene ebenso im Fokus wie körperliche Beschwerden mit Rücken oder Schilddrüse.

Eine Vorsorge-Zusatzversicherung kann also auch für Ihre Kinder sinnvoll sein: Sie können diese Untersuchungen wahrnehmen und die Kosten dafür zurückerstattet bekommen. Zudem können sie ganz nach Bedarf weitere spezielle Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen – wie zum Beispiel die Schielvorsorge, den Augen-Check und den Audio-Check.

Weil gesundheitliche Vorsorge so wichtig ist

Es gibt eine ganze Reihe von Vorsorgeuntersuchungen, die sinnvoll sind und dabei helfen, bestimmte Krankheiten und Gesundheitsstörungen frühzeitig zu erkennen oder gar zu verhindern. Aber welche Maßnahmen werden unter welchen Voraussetzungen von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen – und für welche benötigen Sie eine Zusatzversicherung?

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Einige Vorsorgeuntersuchungen im Überblick

Großer „Gesundheits-Check“

Durch einen umfassenden Check-up soll Ihr allgemeiner Gesundheitszustand erfasst werden. Im Gespräch erfragt der Arzt daher zunächst Krankengeschichte und Lebensstil, im Anschluss folgt eine Grunduntersuchung. Dabei werden zum Beispiel Lunge und Herz abgehört sowie Puls und Blutdruck gemessen. Zudem werden Blut- und Urinproben genommen und auf auffällige Werte hin untersucht. Insbesondere Diabetes, Nierenerkrankungen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen, die das Risiko für Herzinfarkt und Schlaganfall erhöhen, können so festgestellt werden.

Der Gesundheits-Check wird von der gesetzlichen Krankenkasse ab einem Alter von 35 alle zwei Jahre finanziert. Wer jünger ist oder eine zusätzliche Untersuchung in Anspruch nehmen möchte, kann sich die Kosten durch die Vorsorge-Zusatzversicherung erstatten lassen.

Osteoporose-Vorsorge

Knochenbrüche und andere Folgen einer Osteoporose treten meist erst im Alter auf. Der zugrundeliegende Knochenabbau hat jedoch bereits viele Jahre vorher begonnen. Durch regelmäßige Messungen Ihrer Knochendichte (Osteodensitometrie) kann Ihr Arzt daher bereits vor dem Auftreten von Beschwerden feststellen, ob das Risiko einer Osteoporose besteht und Gegenmaßnahmen ergriffen werden sollten. Für die Knochendichtemessung wird meist eine spezielle Röntgen-Methode (DXA) eingesetzt, alternativ ist eine Computertomografie möglich.

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt eine Knochendichtemessung nur, wenn bereits eine Osteoporose diagnostiziert wurde oder ein erhöhtes Osteoporose-Risiko besteht. Als reine Vorsorgeuntersuchung wird sie nicht übernommen. Mit einer Zusatzversicherung können Sie aber Kostenerstattungen erhalten.

Schilddrüsen-Vorsorge

Erkrankungen der Schilddrüse sind sehr verbreitet und können in jedem Alter auftreten. Sie können durch einen Bluttest im Labor festgestellt werden. Zusätzlich sind Ultraschall-Untersuchungen möglich.

Bei Beschwerden oder begründetem Verdacht werden die Kosten für den Test von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Wenn Sie dagegen eine Vorsorgeuntersuchung ohne akute Symptome in Anspruch nehmen möchten, übernimmt die Kosten normalerweise nur die private Zusatzversicherung.

Glaukom-Vorsorge (Grüner Star)

Bei einer Glaukom-Untersuchung wird der Augeninnendruck gemessen und untersucht, ob Ihr Sehnerv gesund ist. So kann ein Grüner Star frühzeitig erkannt und gestoppt werden. Speziell bei Risikopatienten ist dies sehr wichtig, weil die Augenerkrankung schmerzfrei ist und daher oft erst erkannt wird, wenn schon irreparable Schäden am Auge entstanden sind.

Die Untersuchung zur Glaukom-Früherkennung wird von den gesetzlichen Krankenkassen für Risikogruppen übernommen. Dazu gehören zum Beispiel Diabetiker oder Menschen mit Bluthochdruck. Alle anderen können sich die Untersuchung von der privaten Vorsorge-Versicherung bezuschussen lassen.

Helicobacter-pylori-Test

Akute Infektionen mit Hp-Bakterien können zu Beschwerden im Magen-Darm-Trakt führen. Chronische Infektionen gelten zudem sogar als Risikofaktor für Magen- und Darmkrebs. Mithilfe eines Atemtests kann die Infektion einfach nachgewiesen werden. Alternativ kann Ihr Arzt eine Stuhlprobe im Labor untersuchen lassen.

Von der gesetzlichen Krankenkasse werden beide Methoden nur unter bestimmten Voraussetzungen gezahlt: bei Erwachsenen als Kontrolle nach einer bereits erfolgten Hp-Behandlung oder bei Kindern mit Symptomen und Verdacht auf eine Hp-Infektion. In anderen Fällen müssen Sie die Kosten selbst zahlen bzw. durch eine Vorsorge-Zusatzversicherung erstatten lassen.

Brustkrebs-Früherkennung

Eventuelle Verhärtungen, Knötchen oder vergrößerte Lymphknoten können durch eine einfache Tastuntersuchung beim Arzt entdeckt werden. Sie allein reichen für eine Diagnose aber nicht aus. Bei einem auffälligen Befund muss daher die Brust mit einem bildgebenden Verfahren untersucht werden. Meist wird eine Film-Mammografie, also eine Durchleuchtung mit Röntgenstrahlen, eingesetzt. Als strahlenfreie Diagnose-Alternativen stehen Ultraschall-Screening oder MRT-Mammografie zur Verfügung.

Die Tastuntersuchung wird durch die gesetzliche Krankenkasse bei Frauen ab dreißig Jahren finanziert, die Kosten für eine Film-Mammografie werden ab fünfzig oder bei Verdacht auf Brustkrebs übernommen. Die alternativen Verfahren sowie Vorsorgeuntersuchungen für jüngere Frauen sind ohne konkreten Verdacht oder erhöhtes Risiko keine Kassenleistung und müssen ohne Vorsorge-Zusatzversicherung selbst gezahlt werden.

Gebärmutterhalskrebs-Früherkennung

Zur Früherkennung gibt es zwei Verfahren: den Pap-Test und den HPV-Test. Bei beiden Verfahren führt der Arzt eine Tastuntersuchung durch und entnimmt einen Schleimhaut-Abstrich. Während die so entnommenen Zellen beim Pap-Test unter dem Mikroskop auf Veränderungen untersucht werden, werden beim HPV-Test die Zellen im Labor auf DNA von bestimmten Hp-Viren untersucht, die für die Entwicklung von Gebärmutterhalskrebs verantwortlich sein können.

Kosten für den Pap-Test werden von der gesetzlichen Krankenkasse ab einem Alter von zwanzig Jahren übernommen, der HPV-Test ist dagegen eine IGeL-Leistung, muss also selbst gezahlt werden. Die Kosten können Sie sich von einer privaten Vorsorge-Versicherung erstatten lassen.

Prostatakrebs-Früherkennung

Als einfache Methode der Früherkennung dient das rektale Abtasten durch den Arzt. Daneben gibt es den sogenannten PSA-Test, für den eine Blutprobe notwendig ist. Als alleinige Vorsorgeuntersuchung ist der Test jedoch umstritten, da er häufig zu falsch-positiven Befunden (also einer unnötigen Krebsdiagnose) führt.

Die Kosten für die Tastuntersuchung werden bei Männern ab 45 Jahren jährlich von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Der PSA-Test ist eine IGeL-Leistung, wird im Normalfall also nur von der privaten Vorsorge-Versicherung bezuschusst.

Darmkrebsvorsorge

Zur Früherkennung gilt eine Darmspiegelung als beste Möglichkeit. Dabei wird ein sogenanntes Koloskop in den Darm eingeführt. Per Kamera überträgt dieses Bilder auf einen Bildschirm, sodass der Arzt auffällige Veränderungen entdecken und bei Bedarf Gewebeproben nehmen kann. Alternativ können zunächst Stuhlproben im Labor auf Blut untersucht werden – und nur bei positivem Befund erfolgt eine Darmspiegelung.

Kosten für eine jährliche Stuhluntersuchung übernimmt die gesetzliche Krankenkasse ab einem Alter von 50 Jahren. Ab 55 Jahren können Sie wählen, ob Sie alle zwei Jahre eine Stuhluntersuchung oder zweimal alle zehn Jahre eine Darmspiegelung in Anspruch nehmen möchten. Für Leistungen, die darüber hinausgehen, kommt normalerweise nur die Vorsorge-Zusatzversicherung auf.</p>

Hautkrebs-Screening

Hautkrebs gehört zu den häufigsten Krebserkrankungen, ist rechtzeitig erkannt aber in den meisten Fällen heilbar. Durch ein einfaches Screening können frühe Stadien sowie Vorstufen und erhöhte Risiken erkannt werden. Der Hautarzt kann dabei Ihre Haut entweder mit bloßem Auge begutachten oder ein Handmikroskop mit Lampe zu Hilfe nehmen.

Die hautärztliche Untersuchung wird je nach Krankenkasse ab 30 oder 35 durch die gesetzliche Versicherung gezahlt. Nicht alle Krankenkassen übernehmen jedoch die Kosten für den Einsatz des Mikroskops. In solchen Fällen können Sie Kostenerstattungen von einer Vorsorge-Zusatzversicherung erhalten.

Wenn Sie sich zu einer bestimmten Untersuchung genauer informieren möchten, gehen Sie am besten zu Ihrem Hausarzt. Er kennt Ihre individuelle Krankengeschichte und kann Sie an den richtigen Facharzt überweisen. Einige Untersuchungen führt der Allgemeinmediziner auch selbst durch.

Die Vorsorge-Versicherung von AXA im leistungsstarken Tarif MED Komfort

Mit der Zusatzversicherung von AXA können Sie sich achtzig Prozent der Kosten für Vorsorgemaßnahmen erstatten lassen, die von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen werden. Sie können Vorsorgeuntersuchungen zu jedem Zeitpunkt wahrnehmen – also auch wenn Sie den von der GKV vorgegebenen Zeitrahmen verpasst haben oder wenn Sie noch nicht das vorgegebene Alter erreicht haben. Auch zusätzliche Untersuchungen und Impfungen sowie alternative Verfahren können Sie bezuschussen lassen. Schon ab 12 Euro monatlich können Sie bis zu 2.000 Euro innerhalb von zwei Jahren erstattet bekommen.

Ärztin misst Blutdruck bei einer jungen Patientin

Ambulante Zusatzversicherung von AXA für Vorsorgemaßnahmen

  • Schon ab 12 Euro im Monat
  • 80 % für Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen
  • Weitere Zuschüsse für Heilpraktiker, Sehhilfen, Hörgeräte und mehr
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Verlassen Sie sich unter anderem auf Kostenerstattungen für:

Allgemeine Gesundheits-Checks

Von der Ganzkörperuntersuchung mit Bluttests und Belastungs-EKG bis hin zu gezielten Überprüfungen von Lungenfunktion, Hirnleistung und mehr können Sie sich auch bei bester Gesundheit jederzeit vom Arzt durchchecken lassen – ohne dass Sie ein bestimmtes Alter erreicht haben oder bestimmte Symptome aufweisen müssen.

Impfungen

Während Schutzimpfungen gegen Krankheiten, die in Deutschland auftreten, von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden, gilt dies normalerweise nicht für typische Reiseimpfungen – zum Beispiel gegen Hepatitis A oder Typhus. Die Kosten können Sie sich von der Vorsorge-Zusatzversicherung erstatten lassen. Zusätzlich können Sie weitere Leistungen wie beispielsweise die Grippeschutz-Impfung in Anspruch nehmen.

Krebsfrüherkennung

Ob Mammografie, Sonografie, Screenings oder Laboruntersuchungen: Mit der Vorsorge-Versicherung können Sie sinnvolle Untersuchungen zur Früherkennung zu jedem Zeitpunkt wahrnehmen und dafür Kostenerstattungen erhalten. Dabei können Sie zusätzlich auf alternative Verfahren zurückgreifen.

Krankheitsvorsorge

Für verschiedene Erkrankungen wie Osteoporose oder Grüner Star stehen Ihrem Arzt unterschiedliche Testverfahren zur Verfügung. Bei konkretem Verdacht oder erhöhtem Risiko werden viele Tests von der GKV gezahlt. Mit der Vorsorge-Zusatzversicherung können Sie die Tests auch unabhängig davon durchführen lassen. Darüber hinaus können Sie sich die Kosten für Tests zurückerstatten lassen, die von der GKV nicht gezahlt werden – wie zum Beispiel der Helicobacter-pylori-Atemtest.

Schwangerschaftsvorsorge

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen standardmäßig drei Ultraschalluntersuchungen während der Schwangerschaft. Weitere Untersuchungen und beispielsweise die Nackentransparenzmessung können Sie von der Vorsorge-Versicherung bezuschussen lassen.

Darüber hinaus erhalten Sie bei AXA viele weitere Leistungen für Ihre Gesundheit. Denn die Vorsorge-Versicherung ist ein Bestandteil des Tarifs MED Komfort (Start) unserer ganzheitlichen ambulanten Zusatzversicherung. Zu den Leistungen gehören zum Beispiel Kostenerstattungen für Diagnosen und Behandlungen beim Heilpraktiker, für Arzneimittel sowie für Brillen, Kontaktlinsen und Hörgeräte. Gern beraten wir Sie zu allen Details der ambulanten Zusatzversicherung

Diese Leistungen erhalten Sie bei AXA zusätzlich zur Vorsorge-Versicherung

Heilpraktiker und Naturheilverfahren

Die Kosten für ambulante Heilbehandlungen und Naturheilverfahren können Sie sich bis zu achtzig Prozent erstatten lassen. So ergänzen Sie Ihre Gesundheitsvorsorge um den ganzheitlichen Blick vom Heilpraktiker.

Brillenversicherung

Wenn Sie eine Brille oder Kontaktlinsen benötigen, werden von der Zusatzversicherung bis zu hundert Prozent Ihrer Kosten übernommen, solange diese einen Betrag von 300 Euro innerhalb von zwei Jahren nicht überschreiten.

Hörgeräte

Ein hochwertiges Hörgerät hat seinen Preis. Achtzig Prozent Ihrer Kosten werden von der Zusatzversicherung daher bis zu 500 Euro innerhalb von fünf Jahren übernommen.

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Wichtige Informationen zur Vorsorge-Zusatzversicherung

Muss ich vor Abschluss der Vorsorge-Versicherung Gesundheitsfragen beantworten?

Ja, denn nur so können wir Ihnen einen passenden Versicherungsschutz anbieten. Doch keine Sorge: Die Gesundheitsfragen sind leicht verständlich und lassen sich in kurzer Zeit beantworten. Wenn Sie Fragen haben oder sich unsicher sind, rufen Sie uns gerne unter 0800 3203205 an.

Gibt es bei der Vorsorge-Versicherung Wartezeiten zu beachten?

Ja, für die Versicherung gilt eine kurze Wartezeit von drei Monaten. Nach dieser Zeit können Sie die Leistungen Ihrer Vorsorge-Versicherung in Anspruch nehmen. Eine Ausnahme gilt für Leistungen bei einer Entbindung. Für diese beträgt die Wartezeit acht Monate.

Wie erhalte ich die Versicherungsleistung?

Wenn Sie eine Vorsorgeleistung oder eine Impfung in Anspruch genommen haben, die nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird, stellt Ihnen Ihr behandelnder Arzt die Kosten dafür in Rechnung. Diese Rechnung können Sie ganz einfach im Online-Kundenportal hochladen. Alternativ können Sie die Rechnung auch per Post an uns senden:

AXA Krankenversicherung AG
51067 Köln

Wir überweisen den erstattungsfähigen Betrag dann schnellstmöglich. Das bedeutet normalerweise, dass er nach etwa ein bis zwei Wochen auf Ihrem Konto eingeht.

Wie geht es weiter, wenn eine Vorsorgeuntersuchung einen auffälligen Befund ergibt?

Wird in einer Vorsorgeuntersuchung ein auffälliger Befund festgestellt, werden die weiteren Untersuchungen und Behandlungen im Normalfall von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.

Werden auch die Kosten für Zahnprophylaxe übernommen?

Nein, die zahnärztliche Vorsorge ist in dieser Zusatzversicherung nicht enthalten. Halbjährliche Kontrolluntersuchungen beim Zahnarzt werden von der gesetzlichen Krankenkasse finanziert. Zahnstein können Sie einmal im Jahr entfernen lassen. Für zusätzliche Vorsorge wie zum Beispiel eine professionelle Zahnreinigung bieten wir Ihnen die DENT-Tarife unserer Zahnzusatzversicherung. Damit sind Sie auch abgesichert, wenn Sie eine Zahnbehandlung oder Zahnersatz benötigen

Zur Zahnzusatzversicherung

Rechtliche Hinweise

Die Artikelinhalte werden Ihnen von AXA als unverbindliche Serviceinformationen zur Verfügung gestellt. Diese Informationen erheben kein Recht auf Vollständigkeit oder Gültigkeit. Bitte beachten Sie dazu unsere Nutzungsbedingungen.