Beitragsrückerstattung für privat Krankenversicherte
Wenn Sie als privat Krankenversicherter keine Leistungen in Anspruch nehmen, können Sie von einer Beitragsrückerstattung (BRE) profitieren. Erfahren Sie hier, wie Sie sich finanziell belohnen können, wenn Sie die Voraussetzungen für die BRE erfüllen.
Wer erhält eine Beitragsrückerstattung und wie hoch ist sie?
Für die meisten unserer Tarife in der Krankheitskostenvollversicherung zahlen wir eine BRE. Die genauen Tarife sowie die jeweilige BRE-Höhe finden Sie hier:
- BRE-Voraussetzungen für 2025 – Auszahlung in 2026 (PDF, 193 KB)
- BRE-Voraussetzungen für 2024 – Auszahlung in 2025 (PDF, 202 KB)
Wir erstatten die Beitragsrückerstattung (BRE) jeweils an den Versicherungsnehmer, also an die Person, die den Vertrag mit uns abgeschlossen hat. Wir prüfen für jede versicherte Person separat, ob sie eine Beitragsrückerstattung erhalten kann.
Der Vorstand der AXA Krankenversicherung entscheidet jedes Jahr neu über die erfolgsabhängige BRE auf Grundlage der jeweils verfügbaren Überschüsse. Ein unabhängiger mathematischer Treuhänder prüft danach, ob alle rechtlichen Bestimmungen eingehalten wurden. Seine Zustimmung für die BRE 2025 liegt vor.
Welche Voraussetzungen müssen für die Beitragsrückerstattung (BRE) erfüllt sein?
Was passiert, wenn ich Rechnungen einreiche?
Wenn Sie Leistungen aus dem BRE-Tarif erhalten, geht Ihr Anspruch auf die Beitragsrückerstattung für das jeweilige Jahr verloren. Daher ist es wichtig, dass der erstattungsfähige Betrag insgesamt höher ist als die Summe aus dem maximalen Selbstbehalt und der möglichen Beitragsrückerstattung.
Bitte beachten Sie auch, dass in vielen Tarifen die Höhe der Beitragsrückerstattung von der Anzahl der leistungsfreien Jahre abhängig ist (siehe auch „Wer erhält eine Beitragsrückerstattung und wie hoch ist sie?“)
Wie funktioniert die Beitragsrückerstattung?
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Rechnungen sammeln
Sammeln Sie Ihre Rechnungen für die berechtigten Tarife. Danach bündeln Sie diese nach versicherten Personen.
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Rückerstattung berechnen
Rechnen Sie die Erstattungsbeträge je Person zusammen und ziehen Sie die jeweilige Selbstbeteiligung vom Ergebnis ab.
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Erstattung und BRE vergleichen
Vergleichen Sie Ihre Berechnung mit der zu erwartenden Beitragsrückerstattung. Ist die Beitragsrückerstattung höher als die Erstattung, reichen Sie bitte keine Rechnungen für die jeweilige versicherte Person ein. Ist die Summe der Erstattungsbeiträge höher als die Beitragsrückerstattung, schicken Sie uns gerne Ihre Rechnungen.
Weitere wichtige Fragen und Antworten zur Beitragsrückerstattung
Ist schon im ersten Versicherungsjahr eine Beitragsrückerstattung möglich?
Ja, ab dem Jahr 2025 ist auch im ersten Versicherungsjahr eine Beitragsrückerstattung möglich. Bei erstmaligem Abschluss einer Vollversicherung können Sie auch bei unterjährigem Versicherungsbeginn eine anteilige Beitragsrückerstattung erhalten, sofern die o.g. Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Leistungsfreiheit bezieht sich dabei auf den versicherten Zeitraum des BRE-berechtigten Tarifs. Die Beitragsrückerstattung wird dann anteilig für die versicherten Monate berechnet, z. B. Versicherungsbeginn 01.04.2025 bedeutet 9/12 anteilige Beitragsrückerstattung.
Kann ich Vorsorge-Untersuchungen in Anspruch nehmen und trotzdem eine Beitragsrückerstattung bekommen?
Leistungen für tariflich versicherte Vorsorgeuntersuchungen* sowie für im Tarif genannte Schutzimpfungen und Präventionskurse werden in den folgenden Tarifen erstattet, ohne die Beitragsrückerstattung zu gefährden:
- ActiveMe-U, ActiveMe-UA
- EL Bonus, EL Bonus-N, ELBonus-U, ELBonus-UA
- GEXTRA1U, GEXTRA1UA, GEXTRA2U,GEXTRA2UA, GEXTRA3U,GEXTRA3UA
- PRAXmed, PRAXmed-N, PREMIUM, PRIVAmed
- BS-N, BS-NA, BS-U, BS-UA, BSG-U, BSG-N, BN B-UA
- VA2-U, VA2-UA
- VA6-U, VA6-UA, VA6-900-U, VA6-900-UA
- VZ600-U, VZ600-UA
- Vision B, Vision BA, Vision B-U, Vision B-UA, Vision B-N
- Vision B-NA, BN VisB-UA
- Vital 250, Vital 300-N, Vital 300-U, Vital 300-UA, Vital 600-N
- Vital 750, Vital 900-N, Vital 900-U, Vital 900-UA
* Als Versicherter der AXA können Sie umfangreiche Vorsorgeuntersuchungen zum Erhalt Ihrer Gesundheit wahrnehmen. Dabei dürfen nur bestimmte Gebührenziffern der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet werden. Berechnet Ihr Arzt darüber hinaus weitere Gebührenziffern, so gefährden diese Ihre Beitragsrückerstattung. Wichtige Informationen dazu finden Sie hier:
Bekomme ich eine Beitragsrückerstattung, wenn ich nur Zahnarztrechnungen einreiche?
Dies ist abhängig vom versicherten Tarif. In den meisten Tarifen zahlen wir Ihre Zahnarzt-Rechnung und Sie erhalten dennoch eine Beitragsrückerstattung. In den folgenden Tarifen führen Zahnarzt-Rechnungen zum Verlust der Beitragsrückerstattung:
- in allen Tarifen Vision (1 / 2 / B / Med / Start / -N / -U / A)
- EL, EL-N, EL 400, EL400-N
- BSS (0038), BSB, CKBSS, CKBT
- VA 100, VA 100-2, VA 100-2-N
- BZ A, BZ-NA, BZ-UA
Was ist, wenn die Summe meiner Rechnungen noch innerhalb der Selbstbeteiligung liegt?
Wenn die Gesamtsumme Ihrer Rechnungen innerhalb der Selbstbeteiligung bleibt, erhalten Sie Ihre Beitragsrückerstattung. In diesem Fall müssen Sie Ihre Rechnungen auch nicht einreichen. Ausgenommen davon ist der Tarif ActiveMe-U/A.
Ist für die leistungsfreie Zeit das Behandlungs- oder das Rechnungsdatum entscheidend?
Entscheidend ist, wann die Behandlung stattfand bzw. wann Arznei oder Heil- und Hilfsmittel bezogen wurden. Insbesondere bei Rechnungen, die Behandlungen in zwei Kalenderjahren betreffen, sollten Sie darauf achten, dass Sie keine Kosten für das Kalenderjahr geltend machen, für das Sie eine Beitragsrückerstattung anstreben.
Bitte machen Sie ggfs. auf der Rechnung oder dem Leistungsantrag kenntlich, welche Aufwendungen nicht erstattet werden sollen.
Was passiert, wenn ich meinen Tarif wechsle?
Ihr Anspruch auf Beitragsrückerstattung kann verloren gehen, wenn Sie den Tarif wechseln. Bitte erkundigen Sie sich deshalb vorher ausführlich bei Ihrer betreuenden Agentur - oder rufen Sie unseren telefonischen Kundenservice an. Wir beraten Sie gerne.
Verhindert eine Anwartschaftsversicherung meine Beitragsrückerstattung?
Da Sie in der Zeit der Anwartschaft keine Leistungen abrechnen können, werden für diesen Zeitraum auch keine Beiträge zurückgezahlt.
Für den Zeitraum, in dem der Vertrag nicht ruht, können Sie eine anteilige Beitragsrückerstattung erhalten. Ab diesem Zeitpunkt müssen Sie sich Ihre BRE jedoch wieder Schritt für Schritt neu aufbauen.
Wann wird die Beitragsrückerstattung ausgezahlt?
Der einheitliche Auszahlungstermin ist jeweils im August des Folgejahres - für 2025 also im August 2026. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern. Sofern Sie alle Voraussetzungen erfüllen, überweisen wir den Betrag unaufgefordert auf Ihr uns bekanntes Konto. Darüber werden Sie kurz vorher schriftlich von uns informiert.
Bitte stellen Sie sicher, dass uns eine Bankverbindung vorliegt, da ansonsten keine Auszahlung erfolgen kann. Sollte zum Auszahlungszeitpunkt ein Beitragsrückstand oder eine Rückforderung bestehen, so wird die Beitragsrückerstattung automatisch verrechnet.
Warum wird die Beitragsrückerstattung für das Jahr 2025 erst im August 2026 ausgezahlt?
Beitragsrückerstattung zahlen wir unter anderem dann, wenn Sie bis zum 30.06. des Folgejahres bei AXA oder DBV krankenversichert sind. Diese Voraussetzung können wir erst im Juli des Folgejahres feststellen und zahlen daher für das Jahr 2025 im August 2026.
Wichtige Informationen zur Pauschalerstattung
Was ist eine Pauschalerstattung und für welche Tarife gibt es eine Pauschalerstattung?
Die Pauschalerstattung ist eine tariflich garantierte Rückerstattung von bestimmten Beträgen, wenn Sie in einem Kalenderjahr keine Leistung aus den Tarifen GEXTRA1U, GEXTRA1UA, GEXTRA2U, GEXTRA2UA in Anspruch genommen haben.
Unter welchen Bedingungen ist eine Pauschalerstattung möglich?
Sie erhalten eine Pauschalerstattung, wenn Sie in einem Kalenderjahr bis auf tariflich versicherte Vorsorgeuntersuchungen, Präventionskurse und Schutzimpfungen keine Leistungen aus den Tarifen GEXTRA1U, GEXTRA1UA, GEXTRA2U, GEXTRA2UA in Anspruch genommen haben.
Sie müssen Ihre Beiträge für das abgelaufene Kalenderjahr bis zum 31.Januar 2026 bezahlt haben. Für Monate, in denen teilweise oder für den gesamten Monat eine Anwartschaftsversicherung bestand, gibt es keine Pauschalerstattung.
Wie hoch ist die Pauschalerstattung?
Wir zahlen in den Tarifen GEXTRA1U, GEXTRA1UA, GEXTRA2U, GEXTRA2UA folgende Pauschalerstattung. Die genannten Beträge gelten unter der Voraussetzung, dass Sie ein ganzes Kalenderjahr in diesen Tarifen versichert sind.
- Die Höhe der Pauschalerstattung im GesundExtra1U und GesundExtra1UA beträgt 900 Euro bzw. 450 Euro für Kinder/Jugendliche*.
- Die Höhe der Pauschalerstattung im GesundExtra2U und GesundExtra2UA beträgt 450 Euro bzw. 225 Euro für Kinder/Jugendliche*.
*Die Pauschalerstattung für Kinder und Jugendliche gilt bis zum 31. Dezember des Jahres, in dem diese das 19. Lebensjahr vollenden.
Wie ändert sich die Pauschalerstattung bei unterjährigem Versicherungsbeginn oder bei einem Tarifwechsel?
- Beginnt Ihre Versicherung nicht zum 1. Januar, sondern später, verringert sich die Pauschalerstattung um ein Zwölftel für jeden nicht versicherten Monat des Jahres.
- Wechseln Sie innerhalb des Kalenderjahres in einen Tarif ohne Pauschalerstattung verringert sich die Pauschalerstattung um ein Zwölftel für jeden nicht versicherten Monat des Jahres.
Sollten Sie innerhalb eines Kalenderjahres in zwei verschiedenen Tarifen mit Anspruch auf Pauschalerstattung versichert gewesen sein, erfolgt die Pauschalerstattung anteilig je versicherten Monat je versicherten Tarif.
Besteht neben dem Anspruch auf Pauschalleistung auch ein Anspruch auf Beitragsrückerstattung (BRE)?
Neben der Pausschalerstattung besteht zusätzlich Anspruch auf eine Beitragsrückerstattung, sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen.
Was passiert, wenn ich Rechnungen einreiche?
Wenn Sie Leistungen aus den Tarifen mit Anspruch auf Pauschalerstattung erhalten, geht Ihr Anspruch auf die Pauschalerstattung und der Anspruch auf Beitragsrückerstattung für das jeweilige Jahr verloren. Ausgenommen hiervon sind tariflich versicherten Vorsorgeuntersuchungen*, sowie für im Tarif genannte Schutzimpfungen und Präventionskurse.
Daher ist es wichtig, dass der erstattungsfähige Betrag insgesamt höher als die Summe aus dem maximalen Selbstbehalt, der möglichen Beitragsrückerstattung und der möglichen Pauschalerstattung. Bitte beachten Sie auch, dass in vielen Tarifen die Höhe der Beitragsrückerstattung von der Anzahl der leistungsfreien Jahre abhängig ist.
*Als Versicherter der AXA können Sie umfangreiche Vorsorgeuntersuchungen zum Erhalt Ihrer Gesundheit wahrnehmen. Dabei dürfen nur bestimmte Gebührenziffern der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet werden. Berechnet Ihr Arzt darüber hinaus weitere Gebührenziffern, so gefährden diese Ihre Pauschalerstattung und BRE. Wichtige Informationen dazu finden Sie hier:
Wann wird die Pauschalerstattung ausgezahlt?
Der einheitliche Auszahlungstermin ist jeweils im August des Folgejahres - für 2025 also im August 2026. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern. Sofern Sie alle Voraussetzungen erfüllen, überweisen wir den Betrag unaufgefordert auf Ihr uns bekanntes Konto. Darüber werden Sie kurz vorher schriftlich von uns informiert.
Bitte stellen Sie sicher, dass uns eine Bankverbindung vorliegt, da ansonsten keine Auszahlung erfolgen kann. Sollte zum Auszahlungszeitpunkt ein Beitragsrückstand oder eine Rückforderung bestehen, so wird die Pauschalleistung automatisch verrechnet.
Wir sind für Sie da!
Wir lassen Sie mit Ihren Fragen nicht allein.
Sollten Sie hier nicht alle Antworten finden, dann melden Sie sich bei uns:
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