Ist schon im ersten Versicherungsjahr eine Beitragsrückerstattung möglich?
Ja, ab dem Jahr 2025 ist auch im ersten Versicherungsjahr eine Beitragsrückerstattung möglich. Bei erstmaligem Abschluss einer Vollversicherung können Sie auch bei unterjährigem Versicherungsbeginn eine anteilige Beitragsrückerstattung erhalten, sofern die o.g. Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Leistungsfreiheit bezieht sich dabei auf den versicherten Zeitraum des BRE-berechtigten Tarifs. Die Beitragsrückerstattung wird dann anteilig für die versicherten Monate berechnet, z. B. Versicherungsbeginn 01.04.2025 bedeutet 9/12 anteilige Beitragsrückerstattung.
Kann ich Vorsorge-Untersuchungen in Anspruch nehmen und trotzdem eine Beitragsrückerstattung bekommen?
Leistungen für tariflich versicherte Vorsorgeuntersuchungen* sowie für im Tarif genannte Schutzimpfungen und Präventionskurse werden in den folgenden Tarifen erstattet, ohne die Beitragsrückerstattung zu gefährden:
- ActiveMe-U, ActiveMe-UA
- EL Bonus, EL Bonus-N, ELBonus-U, ELBonus-UA
- GEXTRA1U, GEXTRA1UA, GEXTRA2U,GEXTRA2UA, GEXTRA3U,GEXTRA3UA
- PRAXmed, PRAXmed-N, PREMIUM, PRIVAmed
- BS-N, BS-NA, BS-U, BS-UA, BSG-U, BSG-N, BN B-UA
- VA2-U, VA2-UA
- VA6-U, VA6-UA, VA6-900-U, VA6-900-UA
- VZ600-U, VZ600-UA
- Vision B, Vision BA, Vision B-U, Vision B-UA, Vision B-N
- Vision B-NA, BN VisB-UA
- Vital 250, Vital 300-N, Vital 300-U, Vital 300-UA, Vital 600-N
- Vital 750, Vital 900-N, Vital 900-U, Vital 900-UA
* Als Versicherter der AXA können Sie umfangreiche Vorsorgeuntersuchungen zum Erhalt Ihrer Gesundheit wahrnehmen. Dabei dürfen nur bestimmte Gebührenziffern der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet werden. Berechnet Ihr Arzt darüber hinaus weitere Gebührenziffern, so gefährden diese Ihre Beitragsrückerstattung. Wichtige Informationen dazu finden Sie hier:
Bekomme ich eine Beitragsrückerstattung, wenn ich nur Zahnarztrechnungen einreiche?
Dies ist abhängig vom versicherten Tarif. In den meisten Tarifen zahlen wir Ihre Zahnarzt-Rechnung und Sie erhalten dennoch eine Beitragsrückerstattung. In den folgenden Tarifen führen Zahnarzt-Rechnungen zum Verlust der Beitragsrückerstattung:
- in allen Tarifen Vision (1 / 2 / B / Med / Start / -N / -U / A)
- EL, EL-N, EL 400, EL400-N
- BSS (0038), BSB, CKBSS, CKBT
- VA 100, VA 100-2, VA 100-2-N
- BZ A, BZ-NA, BZ-UA
Was ist, wenn die Summe meiner Rechnungen noch innerhalb der Selbstbeteiligung liegt?
Wenn die Gesamtsumme Ihrer Rechnungen innerhalb der Selbstbeteiligung bleibt, erhalten Sie Ihre Beitragsrückerstattung. In diesem Fall müssen Sie Ihre Rechnungen auch nicht einreichen. Ausgenommen davon ist der Tarif ActiveMe-U/A.
Ist für die leistungsfreie Zeit das Behandlungs- oder das Rechnungsdatum entscheidend?
Entscheidend ist, wann die Behandlung stattfand bzw. wann Arznei oder Heil- und Hilfsmittel bezogen wurden. Insbesondere bei Rechnungen, die Behandlungen in zwei Kalenderjahren betreffen, sollten Sie darauf achten, dass Sie keine Kosten für das Kalenderjahr geltend machen, für das Sie eine Beitragsrückerstattung anstreben.
Bitte machen Sie ggfs. auf der Rechnung oder dem Leistungsantrag kenntlich, welche Aufwendungen nicht erstattet werden sollen.
Was passiert, wenn ich meinen Tarif wechsle?
Ihr Anspruch auf Beitragsrückerstattung kann verloren gehen, wenn Sie den Tarif wechseln. Bitte erkundigen Sie sich deshalb vorher ausführlich bei Ihrer betreuenden Agentur - oder rufen Sie unseren telefonischen Kundenservice an. Wir beraten Sie gerne.
Verhindert eine Anwartschaftsversicherung meine Beitragsrückerstattung?
Da Sie in der Zeit der Anwartschaft keine Leistungen abrechnen können, werden für diesen Zeitraum auch keine Beiträge zurückgezahlt.
Für den Zeitraum, in dem der Vertrag nicht ruht, können Sie eine anteilige Beitragsrückerstattung erhalten. Ab diesem Zeitpunkt müssen Sie sich Ihre BRE jedoch wieder Schritt für Schritt neu aufbauen.
Wann wird die Beitragsrückerstattung ausgezahlt?
Der einheitliche Auszahlungstermin ist jeweils im August des Folgejahres - für 2025 also im August 2026. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern. Sofern Sie alle Voraussetzungen erfüllen, überweisen wir den Betrag unaufgefordert auf Ihr uns bekanntes Konto. Darüber werden Sie kurz vorher schriftlich von uns informiert.
Bitte stellen Sie sicher, dass uns eine Bankverbindung vorliegt, da ansonsten keine Auszahlung erfolgen kann. Sollte zum Auszahlungszeitpunkt ein Beitragsrückstand oder eine Rückforderung bestehen, so wird die Beitragsrückerstattung automatisch verrechnet.
Warum wird die Beitragsrückerstattung für das Jahr 2025 erst im August 2026 ausgezahlt?
Beitragsrückerstattung zahlen wir unter anderem dann, wenn Sie bis zum 30.06. des Folgejahres bei AXA oder DBV krankenversichert sind. Diese Voraussetzung können wir erst im Juli des Folgejahres feststellen und zahlen daher für das Jahr 2025 im August 2026.