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Pärchen prüft Schreiben zum Mahnverfahren der Krankenversicherung

Veränderungen durch das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) Apps und mehr auf Rezept

Bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation

In der gesetzlichen Krankenversicherung können geprüfte Gesundheits-Apps und Webanwendungen von Ärzten und Therapeuten verschrieben werden. Das regelt das Ende 2019 in Kraft getretene Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG).
Was das genau bedeutet und welche Vorteile und Auswirkungen das auf Ihre private Krankenversicherung von AXA hat, können Sie hier nachlesen.

So funktioniert das Gesetz in der gesetzlichen Krankenkasse

  • Digitale Gesundheitsanwendungen – kurz DiGA – können verschrieben und von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet werden.
  • Voraussetzung dafür ist die Aufnahme der digitalen Anwendung in das sogenannte DiGA-Verzeichnis.

So regeln wir die digitalen Anwendungen für Sie

Wir erstatten Ihnen die im DiGA-Verzeichnis aufgeführten Anwendungen im tariflichen Umfang. Außerdem muss die Anwendung verschrieben werden. Zur Erstattung der Anwendung reichen Sie einfach das Rezept und die Rechnung des Anbieters ein.

Weitere digitale Anwendungen

Wir kooperieren mit einer Vielzahl an Unternehmen aus dem Gesundheitsbereich. Unser Ziel ist es, Sie mit Apps, Webanwendungen und telemedizinischen Angeboten zu unterstützen, die die medizinische Versorgungsqualität erhöhen und Behandlungswege erleichtern.
In unserer Übersicht finden Sie alle Angebote und auch den Weg, wie Sie sie nutzen können!

Sie haben noch Fragen?

Oder Sie haben Interesse an einer digitalen Anwendung, die weder Teil unseres Angebots noch im DiGA-Verzeichnis zu finden ist?

AXA Hotline anrufen

Schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir prüfen individuell, ob wir Ihnen die Kosten erstatten können.

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My AXA ist Ihr geschütztes Kundenportal, das Ihnen umfangreiche Services, Leistungen und Informationen rund um Ihre Versicherungen und Bausparverträge bietet. Verwalten Sie Ihre Rechnungen und Ihre Leistungsabrechnungen einfach digital. Sie sehen jederzeit den aktuellen Bearbeitungsstand Ihrer Belege.