Die Gesundheitsprüfung beim Tarifwechsel
Wie Sie wissen, ist für den Abschluss einer Privaten Krankenversicherung eine so genannte Gesundheits- oder Risikoprüfung notwendig. Der Versicherer kann damit gut einschätzen, ob ein erhöhtes Risiko vorliegt und gegebenenfalls angemessene Risikozuschläge oder sogar Leistungsausschlüsse vereinbaren.
Ist die Prüfung einmal erfolgt, sind neu hinzukommende Erkrankungen selbstverständlich mitversichert. Sofern allerdings der Versicherungsschutz durch einen Tarifwechsel verbessert wird, ist eine erneute Gesundheitsprüfung notwendig. Die Verbesserung kann unter anderem aus einem höheren Leistungsversprechen oder einem niedrigeren Selbstbehalt bestehen.
Bei der erneuten Gesundheitsprüfung werden für die Verbesserungen dann auch alle neu aufgetretenen Erkrankungen mitberücksichtigt.
Das Ergebnis der Gesundheitsprüfung kann auch hier sein, dass der PKV-Tarifwechsel nur unter Zahlung eines angemessenen Risikozuschlags oder eines Leistungsausschlusses möglich ist.
Vertragsumstellungen werden häufig durchgeführt, um den Beitrag zu reduzieren. In der Regel ist dies mit einer Reduzierung der versicherten Leistungen verbunden. Diese reduzierten Leistungen können Sie jedoch – je nach Gesundheitszustand – zu einem späteren Zeitpunkt nicht ohne weiteres wieder versichern.
Bei einer späteren Erhöhung des Versicherungsschutzes (z. B. Rückkehr in den ursprünglichen Tarif) ist eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Dies gilt auch dann, wenn nur der tariflich bestehende Selbstbehalt reduziert werden soll.
Unser Tipp: Behalten Sie im Hinterkopf, dass eine Höherversicherung immer mit einer erneuten Risikoprüfung verbunden ist. Wählen Sie also am besten schon dann einen leistungsstarken Tarif, wenn noch keine gesundheitlichen Beschwerden bestehen.
Auch bei einer gewünschten Beitragsreduzierung / Leistungsverminderung kann es bei einem Tarifwechsel in Teilen zu Leistungserhöhungen kommen. Dann ist für diese Leistungsteile eine erneute Gesundheitsprüfung und damit die Beantwortung der Gesundheitsfragen im Angebot erforderlich.
Selbst, wenn Sie schon einige Jahre bei uns krankenversichert sind, ist es erforderlich, die Gesundheitsfragen im Angebot zu beantworten. Die vorliegenden Arztrechnungen lassen häufig keinen Rückschluss auf aktuell angeratene Behandlungen/Therapien zu. Zudem werden einige Belege wegen einer Selbstbeteiligung nicht oder erst nachgelagert eingereicht. Deshalb sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen.