
Fahrradunfall: Ihre Rechte und Pflichten im Überblick
Viele Menschen nutzen Ihr Fahrrad, ob zur Arbeit oder in der Freizeit. Doch schon eine kleine Unachtsamkeit kann zu einem Fahrradunfall führen. Bei Schäden stellt sich dann schnell die Frage nach der richtigen Versicherung. Was ist im Ernstfall zu tun ist und wer haftet?
Wie handelt man nach einem Fahrradunfall?
Ein Fahrradunfall ist nicht nur ein Schreckmoment, sondern kann auch rechtliche und finanzielle Folgen haben. Mit diesen Schritten behalten Sie den Überblick und können die Unfallursache später besser nachvollziehen:
Sicherheit geht vor
Bringen Sie sich und andere Beteiligte zuerst in Sicherheit. Entfernen Sie sich aus dem Gefahrenbereich, besonders wenn sich der Unfall im Straßenverkehr ereignet hat, wie etwa an einem Zebrastreifen, einer Ampel oder einer Kreuzung.
Unfallstelle absichern
Stellen Sie Ihr Fahrrad so ab, dass keine weitere Gefahr besteht. Falls vorhanden, nutzen Sie Reflektoren oder ein Blinklicht zur Absicherung.
Notruf anrufen
Wenn es Verletzte gibt, rufen Sie sofort den Rettungsdienst unter 112. Auch bei scheinbar leichten Verletzungen ist ärztliche Hilfe am Telefon ratsam. Üben Sie Erstversorgung aus.
Unfall dokumentieren
Fotografieren Sie den Unfallort, beschädigte Gegenstände und beteiligte Fahrzeuge. Wenn in der Hektik möglich, notieren Sie sich Zeit, Ort und den genauen Ablauf.
Kontaktdaten austauschen
Tauschen Sie mit allen Beteiligten die persönlichen Daten wie Namen, Adressen, Telefonnummern und (falls möglich) Versicherungsinformationen aus. Dazu zählen auch die Kontaktdaten eventueller Zeugen.
Polizei verständigen
Bei Personenschäden oder Unklarheiten zum Unfallhergang ist es sinnvoll, die Polizei hinzuzuziehen. Das kann Ihnen bei der späteren Schadensabwicklung helfen.
Fahrradunfall der Haftpflichtversicherung melden
Informieren Sie Ihre AXA Haftpflichtversicherung möglichst zeitnah. Eine schnelle Meldung erleichtert die Schadenregulierung.
Welche Versicherungen haften bei einem Unfall zwischen Fahrrad und Auto?
Geschieht ein Unfall zwischen einem Fahrrad und einem Auto, kann es zu komplizierten Folgen kommen, insbesondere bei Haftungsfragen. Damit Sie wissen, welche Versicherung für welche Schäden aufkommt, finden Sie hier die wichtigsten Fälle im Überblick:
Wann zahlt die Versicherung bei einem Fahrradunfall nicht?
Sie handeln grob fahrlässig
Wenn Sie z. B. stark alkoholisiert Fahrrad fahren oder bewusst gegen Verkehrsregeln verstoßen, kann Ihre Haftpflichtversicherung die Zahlung verweigern oder kürzen. Das gilt auch bei Handy-Nutzung auf dem Rad oder bei Rot über die Ampel fahren.
Der Schaden ist nicht mitversichert
Nicht jeden Fahrradunfall zahlt die Haftpflicht. Die Hausratversicherung zahlt nur bei Diebstahl oder Vandalismus – nicht bei Unfällen im Straßenverkehr. Auch hochwertige E-Bikes oder Pedelecs benötigen oft eine zusätzliche Absicherung, damit der Versicherungsschutz greift. Informieren Sie sich hierzu rechtzeitig.
Sie melden den Schaden zu spät
Wenn Sie den Schaden nicht zeitnah bei Ihrer Versicherung melden, kann das dazu führen, dass Leistungen gekürzt oder sogar ganz abgelehnt werden.
Es besteht kein gültiger Versicherungsschutz
Kann passieren, sollte aber nicht: Ihr Versicherungsschutz ist abgelaufen und Sie als Policeinhaber sind mit den Beitragszahlungen im Rückstand – dann besteht kein Anspruch auf Leistung. Prüfen Sie deshalb regelmäßig, ob Ihre Policen aktuell und gültig sind.
Welche Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz können Radfahrer nach einem Unfall geltend machen?
Wenn Sie als Fahrradfahrer unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, haben Sie das Recht, bestimmte finanzielle Ansprüche geltend zu machen. Haben Sie durch den Unfall körperliche sowie seelische Schäden erlitten, steht Ihnen in vielen Fällen nach einem Fahrradunfall Schmerzensgeld (auch bei Prellungen) zu.
Die Höhe richtet sich nach:
- Art und Schwere der Verletzung (z. B. Prellungen, Brüche, dauerhafte Schäden)
- Dauer der Behandlung und Einschränkungen im Alltag
- eventuell bleibende Folgen oder psychische Belastungen
Es gelten ebenso Ansprüche auf Schadensersatz für Sachschäden, wenn etwa eine Reparatur oder Neubeschaffung des Fahrrads eintritt, Kleidung oder Helm zerstört wurden, sogar kaputte Brillen, das beschädigte Smartphone oder sonstige mitgeführte Gegenstände können erstattet werden.
Sollten Sie gar schwerwiegende Verletzungen davongetragen haben, die zu einem Dienstausfall führen, haben Sie Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls. Auch wenn Sie Ihren Haushalt vorübergehend nicht mehr führen können, kann ein sogenannter Haushaltsführungsschaden geltend gemacht werden.
Sofern Behandlungskosten nicht von der Krankenkasse übernommen werden, können Kosten für Arztbesuche, Physiotherapie oder Medikamente ebenfalls ersetzt werden.
Lassen Sie im Zweifel ein Gutachten erstellen, vor allem bei teuren oder stark beschädigten Fahrrädern. So sichern Sie den Nachweis für die gegnerische Versicherung.
Wie wird die Höhe des Schmerzensgeldes nach einem Fahrradunfall berechnet?
Wenn Sie sich Verletzungen bei Ihrem Fahrradunfall zugezogen haben, steht Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Schmerzensgeld zu. Die Höhe des Schmerzensgeldanspruches wird individuell berechnet und ist abhängig von verschiedenen Faktoren:
Mindert ein fehlender Helm das Schmerzensgeld bei einem Fahrradunfall?
So banal es klingen mag, doch in Deutschland gibt es keine gesetzliche Verpflichtung für das Tragen eines Fahrradhelms, weder für Erwachsene noch für Kinder. Die Bundesregierung und Verkehrsexperten raten jedoch dringend dazu, einen Helm zu tragen, und gerade bei einem Unfall ist es nicht nur sicherer, sondern regelt auch vieles in Bezug auf die Ansprüche der Versicherung.
Wenn Sie sich bei einem Unfall eine Kopfverletzung zuziehen und keinen Helm getragen haben, kann das Gericht prüfen, ob ein Helm die Verletzung hätte verhindern oder abmildern können. Ist das der Fall, wird möglicherweise ein Mitverschulden angenommen, was wiederum eine Kürzung des Schmerzensgeldes mit sich bringt.
In welchen Fällen ist das Nichttragen eines Helmes von Bedeutung?
- Die Kopfverletzung wäre mit Helm nachweislich geringer ausgefallen.
- Es handelt sich um einen sportlichen oder risikobehafteten Fahrstil, zum Beispiel auf einem Mountainbike oder hohe Geschwindigkeit mit einem E-Bike.
- Der Unfallgegner beruft sich auf das Mitverschulden und kann dies auch belegen.
Wann spielt der fehlende Helm keine Rolle?
- Es liegt keine Kopfverletzung vor.
- Der Unfall war so schwer, dass auch ein Helm nichts geändert hätte.
- Sie wurden im normalen Stadtverkehr unterwegs verletzt, also unter Bedingungen, bei denen ein Helm nicht zwingend erwartet wird.
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