Home Haftpflicht Grobe Fahrlässigkeit
Ein Mann sitzt am Steuer eines Autos und hält mit einer Hand ein Smartphone ans Ohr, während er mit der anderen Hand das Lenkrad hält. Er trägt eine schwarze Armbanduhr und ist angeschnallt.

Übernimmt die Versicherung einen Schaden bei grober Fahrlässigkeit?

Verursachen Sie einen Verkehrsunfall, trägt die Kfz-Versicherung die Kosten. Aber wie sieht es aus, wenn Sie einen Schadensfall durch grobe Fahrlässigkeit herbeiführen? Erfahren Sie in diesem Artikel ob beziehungsweise wann Sie als Beitragszahler selbst für die Kosten nach einem Schadensfall aufkommen müssen.

Definition: Was bedeutet eigentlich grobe Fahrlässigkeit?

Die Gesetzesgrundlage bietet der § 276 Abs. 2 im Bürgerlichen Gesetzbuch. Dort steht geschrieben: „Grob fahrlässig handelt jemand, der seine erforderliche Sorgfalt in besonders hohem Maße verletzt“. Die grobe Fahrlässigkeit bezieht sich hierbei auf mehrere Rechtsgebiete, insbesondere jedoch auf das Vertrags- und Versicherungsrecht.

Ein Beispiel für grobe Fahrlässigkeit ist: Sie wissen, dass Ihre Waschmaschine defekt ist, weil der Zulaufschlauch ein Leck hat. Dennoch schalten Sie die Maschine an und gehen einkaufen. In der Zwischenzeit platzt der Schlauch und flutet die gesamte Wohnung, woraufhin es auch zu einem Wasserschaden beim Nachbarn kommt.

Es liegt eine Grobfahrlässigkeit vor, woraufhin Ihre Versicherung die entstandenen Kosten vielleicht nur anteilig übernimmt! Sie kommen zum Teil auch selbst für diesen Schadensfall auf – dies variiert je nach Schadensfall und Versicherungsunternehmen.

Was ist der Unterschied zwischen fahrlässig und grob fahrlässig?

Das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 276 BGB) definiert Fahrlässigkeit wie folgt: „Fahrlässig handelt, wer die erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.“ Der Unterschied zwischen einer Fahrlässigkeit und einer Grobfahrlässigkeit ist die Sorgfalt.

Beispiel für eine Fahrlässigkeit: Ein Mieter erhitzt Fett in einem Topf. Plötzlich klingelt das Telefon und er verlässt für kurze Zeit die Küche, um den Anruf entgegenzunehmen. In der kurzen Abwesenheit entzündet sich das Fett und verursacht einen Brand. Zu Beginn wurde das Fett stetig beobachtet, woraufhin keine Grobfahrlässigkeit vorliegt. 

Er ging ein gewisses Risiko ein und handelte unvorsichtig. So entschied im Jahr 2008 ein Richter des OLG Karlsruhe (OLG Karlsruhe, Urteil v. 7.2.2008, 12 U 126/07).

Aber wann hätte eine Grobfahrlässigkeit vorgelegen? Dies wäre der Fall, wenn die Person einkaufen gegangen wäre und den Topf längere Zeit unbeaufsichtigt gelassen hätte. Wichtig! Der Schaden darf natürlich nicht vorsätzlich begangen worden sein.

Kurz gesagt:

  • Einfache Fahrlässigkeit liegt vor, wenn es heißt: Es war ein Missgeschick
  • Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn es heißt: Das darf nicht passieren
Was bedeutet Vorsatz?

In einigen Fällen verursachen Personen auch mit Absicht einen Schaden. Der Gesetzgeber spricht dann von einem sogenannten Vorsatz. Es gibt einmal den direkten und den bedingten Vorsatz. Führt eine Person den Schaden mit Absicht herbei, ist dies ein direkter Vorsatz. Hält sie einen Schaden für möglich und nimmt ihn in Kauf, ist es ein bedingter Vorsatz. Je nach Fall geht ein Vorsatz häufig auch mit einer Strafanzeige einher.

Welche Folgen hat grobe Fahrlässigkeit für den Versicherungsschutz?

Selbst bei grober Fahrlässigkeit dürfen Sie sich häufig über einen Versicherungsschutz freuen. Es gibt jedoch einige Aspekte zu beachten. Um Ihnen die Details näherzubringen, durchleuchten wir nachfolgend die einzelnen Versicherungen.

Grobe Fahrlässigkeit und Kfz-Versicherung

Die Kfz-Versicherung unterscheidet nicht zwischen Fahrlässigkeit und Grobfahrlässigkeit. Sie kommt in beiden Fällen für den entstandenen Schaden auf. Es gibt allerdings auch zwei Faktoren, bei denen die Versicherung bei grober Fahrlässigkeit nicht greift.

Handeln Sie vorsätzlich, lassen Sie den Schlüssel stecken (Diebstahl) oder stehen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, tragen Sie die Kosten selbst.

Kfz-Versicherung: Beispiele für grobe Fahrlässigkeit

  • Missachten eines Stoppschildes
  • Überfahren einer roten Ampel
  • Tippen auf dem Smartphone

Grobe Fahrlässigkeit und Hausratversicherung

Die Hausratversicherung schützt Ihren Hausrat vor Schäden durch:

  • Feuer
  • Leitungswasser
  • Einbruchstiebstahl
  • Sturm
  • Hagel

Aber greift die Versicherung auch bei grober Fahrlässigkeit? Ja, die Hausratversicherung von AXA nimmt Sie selbst bei grober Fahrlässigkeit nicht in Regress. Wir übernehmen die Kosten bis zur vereinbarten Schadenshöhe.

Hausratversicherung: einige Beispiele für grobe Fahrlässigkeit

  • Laufende Elektrogeräte bei Abwesenheit
  • Unverschlossene Haustür
  • Offenes Fenster bei Abwesenheit

Grobe Fahrlässigkeit und Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung schützt Sie als Immobilienbesitzer vor unterschiedlichen Risiken, wie:

  • Brand
  • Blitzschlag
  • Explosion
  • Leitungswasser
  • Sturm
  • Hagel

Verursacht einer dieser Risiken einen Schaden an der Immobilie, kommt Ihre Versicherung für die Kosten auf. Bei der Wohngebäudeversicherung von AXA genießen Sie sogar bei grober Fahrlässigkeit einen Versicherungsschutz. Je nach Schwere des Vorfalls kann es jedoch zu einer Leistungskürzung kommen. Wichtig! Vorsätzlich herbeigeführte Schäden übernimmt die Versicherung nicht.

Wohngebäudeversicherung: einige Beispiele für grobe Fahrlässigkeit

  • Unbeaufsichtigte Kerze verursacht einen Brand
  • Markise bei Sturm ausgefahren
  • Nicht entleerte Wasserleitungen im Außenbereich

Grobe Fahrlässigkeit und private Haftpflichtversicherung

Sie stellen sich vielleicht die Frage: Zahlt meine Haftpflicht bei grober Fahrlässigkeit? Grundsätzlich greift die private Haftpflichtversicherung, wenn Sie Dritten einen Schaden zufügen. Dies ist unabhängig davon, ob eine Fahrlässigkeit oder eine Grobfahrlässigkeit vorliegt. Anders sieht es allerdings aus, wenn Sie vorsätzlich handeln.

Private Haftpflichtversicherung: Einige Beispiele für grobe Fahrlässigkeit

  • Unachtsamkeit im Straßenverkehr
  • Schlüsselverlust
  • Unachtsames Verhalten mit Haustieren

Grobe Fährlässigkeit: Bis zu welcher Schadenshöhe übernimmt die Versicherung die Kosten?

Es kommt auf die abgeschlossene Versicherung an. Die Versicherungen von AXA übernehmen Schäden bis zur vereinbarten Deckungssumme. Bei der privaten Haftpflichtversicherung wäre dies bis zu 60 Millionen Euro (je nach Tarif). Als Police-Inhaber lohnt sich also ein Blick in Ihren Versicherungsvertrag. Dort finden Sie einzelne Details sowie auch die vereinbarte Deckungssumme.

Es übernehmen jedoch nicht alle Versicherungen die Schadenskosten aus einer groben Fahrlässigkeit. Viele Versicherungen bieten mittlerweile allerdings sogenannte „Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit“ an. Das bedeutet, dass sie auch bei grober Fahrlässigkeit den Schaden vollständig oder bis zu einer bestimmten Grenze übernehmen.

Kann die Versicherung die Leistung aufgrund grober Fahrlässigkeit verweigern?

Bei den oben genannten Versicherungen genießen Sie selbst bei grober Fahrlässigkeit häufig einen Versicherungsschutz. Sprich: Selbst, wenn Sie Ihre Sorgfaltspflicht verletzen, tragen Sie die Kosten nicht aus eigener Tasche. Je nach Schwere des Vorfalls kann die Versicherung Ihnen jedoch die Leistungen kürzen. Es kann also auch mit Konsequenzen einhergehen. Dies ist immer vom Einzelfall abhängig.

Gibt es Ausnahmen? Ja, die gibt es! Verschulden Versicherungsnehmer etwa unter Drogeneinfluss einen Unfall, greift der Versicherungsschutz nicht mehr. Dasselbe gilt übrigens auch für vorsätzlich herbeigeführte Taten.

Werde ich bei einem Schaden durch grobe Fahrlässigkeit bestraft?

Ja, grobe Fahrlässigkeit kann unter Umständen mit einem Bußgeld- oder Strafverfahren einhergehen. Ob dies allerdings auch bei Ihnen zutrifft, hängt von der Schadensursache und dem Unfallhergang ab. In der Regel müssen Sie bei einer einfachen Fahrlässigkeit mit einer milderen Strafe als bei einer Grobfahrlässigkeit rechnen.

Das Strafrecht umfasst hierzu unterschiedliche Straftatbestände. Einige Delikte definiert der Gesetzgeber als vorsätzliche Straftaten, während andere auf fahrlässigem Verhalten basieren.

Wie lässt sich grobe Fahrlässigkeit vermeiden?

Im Alltag kann es schnell passieren, dass wir etwas aus den Augen verlieren und unsere Sorgfaltspflicht verletzen. Als Folge kann es zu Sach-, Personen- oder Vermögensschäden kommen, für die Sie vielleicht aufkommen müssen. Daher ist es wichtig, sein eigenes Verhalten unter die Lupe zu nehmen. Denn häufig ist das Verhalten vermeidbar, welches zu einer groben Fahrlässigkeit führt!

Nachfolgend geben wir Ihnen einige Tipps:

  • Schließen Sie bei längerer Abwesenheit den Hauptwasserhahn
  • Schalten Sie im Winter die Heizungen nie komplett ab
  • Lassen Sie Kerzen niemals unbeaufsichtigt
  • Schließen Sie beim Verlassen der Wohnung immer Haustüren und Fenster
  • Elektrische Geräte wie Herd oder Mikrowelle sollten Sie immer ausschalten
  • Lassen Sie hocherhitzbare Geräte wie Bügeleisen nie aus den Augen
  • Verlassen Sie beim Kochen niemals die Küche
  • Schauen Sie beim Fahrrad- oder Autofahren niemals auf das Smartphone
  • Streichhölzer und Feuerzeuge sollten nie in der Nähe von Kindern sein
  • Halten Sie sich beim Fahrradfahren stets an die Fahrtrichtung und Ampelschaltung
  • Gehen Sie als Fußgänger nicht auf dem Radweg oder der Straße
  • Nutzen Sie weder Heizungskeller noch Sauna als Abstellraum

Grobe Fahrlässigkeit entsteht häufig durch Unachtsamkeit oder Nachlässigkeit der Verursachenden. Genau hier liegt die Chance, das bevorstehende Problem zu vermeiden. Was heißt das jetzt für Sie? Gehen Sie achtsam durch Ihren Alltag und befolgen Sie die genannten Tipps. 

So lässt sich das Unfallrisiko bereits drastisch senken. Sei es darum, die Fenster und Türen zu schließen, sich an die Verkehrsregeln zu halten oder den Herd unbeaufsichtigt zu lassen. Schon kleine Verhaltensänderungen können große Schäden verhindern!

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