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Mann mit Stift in Hand vermerkt Schäden an schwarzem Auto

Haftpflichtschäden: So gehen Sie im Fall der Fälle vor!

In Deutschland registrieren die Versicherungen bis zu 1,5 Millionen Haftpflichtschäden pro Jahr! Selbstverständlich können unvorhergesehene Missgeschicke im Alltag jeden von uns heimsuchen – sei es ein unbeabsichtigtes Umstoßen Omas teurer Porzellanvase oder ein Verkehrsunfall mit Personenschaden.

In solchen Fällen ist die Haftpflichtversicherung Ihr Anker, um nicht finanziell von existenzbedrohenden Forderungen über Bord geworfen zu werden. Aber wie gehen Sie im Falle von Haftpflichtschäden vor und wie können einzelne Fälle konkret aussehen?

Muss ich meine Haftpflichtversicherung über jegliche Haftpflichtschäden informieren?

Sie sind mit einem Schadensfall konfrontiert und fragen sich, ob Sie diesen Ihrer Versicherung melden sollten? Es kommt darauf an! Haben Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart oder nicht? Ihr Kind beschädigt beispielsweise bei der Spritztour mit dem neuen Fahrrad seines Freundes die Klingel. Der entstandene Schaden beläuft sich inklusive Montage auf circa 15 €, ihr vereinbarter Selbstbehalt liegt bei 150 €. Da die Montagekosten unterhalb des Selbstbehaltes liegen, ist von einer Schadensmeldung abzusehen.

Anders sieht es selbstverständlich bei Haftpflichtschäden oberhalb des Selbstbehaltes aus. Gerade bei mehreren nacheinander gemeldeten Schäden neigen Versicherungsunternehmen dazu, den:die Versicherungsnehmer:in zu kündigen. Kurz und knapp: Es ist empfehlenswert, kleinere Haftpflichtschäden ohne Versicherung direkt mit dem:der Geschädigten abzuwickeln.

SOS! Welche Schritte leite ich bei einem Schadensfall ein?

Um im Schadensfall alle Beweismittel auf Ihrer Seite zu haben, sollten Sie jegliche Haftpflichtschäden mit Fotos und Videos dokumentieren. Gerade wenn Sie beispielsweise einen Unfall verursacht haben, sollten Sie den Vorgang bei der Schadenmeldung sachlich und weniger emotional schildern. Das erspart eventuelle Rückfragen und beschleunigt die Schadenregulierung.

Tipps für die Foto- und Videodokumentation

  • Nehmen Sie den gesamten Schaden sowie die Unfallsituation, Übersichtsaufnahme und der Schadensörtlichkeit auf
  • Fertigen Sie Aufnahmen der Schadensursache an
  • Aufnahmen aller Beschädigungen

Wichtige Fragen für die Schadensmeldung

  • Ist nur einer oder sind mehrere Verursacher:innen beteiligt?
  • Datum und Uhrzeit des Schadensfalles?
  • Gibt es Unklarheiten, gab es eventuelle Vorschäden?
  • Haben Sie oder jemand aus Ihrer Familie den Schaden verursacht?
  • Sind Sie Versicherungsnehmer:in oder Geschädigte:r?
  • Wie stehen Sie zum:zur Verursacher:in? (Familie, Freunde, Unbekannte)
  • Wie kam es zum Schaden? (evtl. Skizzierung)
  • Was genau ist passiert?

Leisten Sie keinesfalls eine Zahlung an den:die Geschädigte:n

Im Eifer des Gefechts kann es passieren, dass der:die Geschädigte Sie zu einem Geständnis verdonnern oder die Schäden direkt beglichen haben möchte. Wichtig: Handeln Sie nicht, ohne vorher mit Ihrem Versicherer gesprochen zu haben. Leisten Sie weder eine Zahlung, die von der Haftpflicht- oder vielleicht sogar von der Hausratversicherung abgedeckt ist, noch gestehen Sie Ihre Schuld ein.

Treten Sie ruhig und mit Bedacht auf und erklären Sie, dass Sie zuerst das Gespräch mit Ihrer Versicherung suchen. Auch falls der Geschädigte im späteren Verlauf beispielsweise um die Begleichung einer Arztrechnung bittet, verweisen Sie auf den Versicherungsfall.

Kontaktieren Sie bei Haftpflichtschäden zeitnah Ihren Versicherer

Übersteigt der Schadensfall beispielsweise durch Personenschäden den vereinbarten Selbstbehalt, ist Ihre Haftpflichtversicherung der erste Ansprechpartner. Bei der AXA Versicherung haben Sie folgende Kontaktmöglichkeiten:

  • Online-Schadenmeldung: Diese Option können Sie als AXA Versicherter oder wenn Sie Haftpflichtschäden gegenüber einem AXA Versicherten geltend machen möchten, in Anspruch nehmen.
  • Postalisch: Selbstverständlich können Sie alle notwendigen Dokumente wie die Schadensformulare auf dem Postweg melden.
  • Ihre AXA Kundenbetreuer:innen: Sie sind sich unsicher, ob es sich bei Ihren Haftpflichtschäden wirklich um Schadensfälle handelt? In diesem Fall stehen Ihnen die AXA Kundenbetreuer:innen mit Rat und Tat zur Seite und erteilt die notwendigen Informationen.
  • Schadenhotline: Telefonisch erreichen Versicherte die kostenlose Schadenhotline 24 Stunden am Tag unter der Telefonnummer: 0800 2920333. Im Ausland entstandene Haftpflichtschäden sind unter der Nummer 0221 148 35803 zu melden.

Schaden zeitnah melden

Schieben Sie die Schadensmeldung von Haftpflichtschäden nicht auf die lange Bank! Selbstverständlich ist Ihr Alltag durchgetaktet, da bleibt nur wenig Zeit, der Privathaftpflicht den Schadenfall zu melden. Greifen Sie dennoch kurz zum Telefonhörer oder schreiben Sie Ihrer Haftpflichtversicherung eine E-Mail. Für die ausführliche Erklärung können Sie sich anschließend ein paar Tage Zeit nehmen.

Welche Haftpflichtschäden werden von der Versicherung übernommen und welche nicht?

Wie bereits im Namen angedeutet, deckt die Privathaftpflichtversicherung Szenarien im persönlichen Lebensbereich des:der Versicherungsnehmer:in ab. Es gibt jedoch bestimmte Situationen, die nicht von dieser Versicherungspolice abgedeckt sind. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie während Ihres Skiurlaubs schwer stürzen und infolge des Unfalls dauerhafte Einschränkungen erleiden. Hierbei springt die Unfallversicherung möglicherweise mit Invaliditätsleistung ein, die je nach Grad der Invalidität festgelegt wird.

Auch wenn Sie beispielsweise versehentlich als Angestellte:r während eines Gespräches dem Kunden den Fernseher auf die Füße fallen lassen, greift die Haftpflichtversicherung nicht! Dafür springt die Betriebshaftpflicht Ihres Arbeitgebers ein. Selbstständige hingegen benötigen zur Schadenabsicherung während ihrer beruflichen Tätigkeit eine zusätzliche Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung.

Des Weiteren gibt es auch im Privatleben bestimmte Aktivitäten, die eine übliche Privathaftpflichtversicherung nicht einschließt – darunter zählt etwa das Führen eines Automobils oder Zweirades, welches der Kfz-Haftpflichtversicherung unterliegt. Aber in welchen konkreten Fällen greift die Haftpflichtversicherung bei Haftpflichtschäden?

Beispiele von Haftpflichtschäden

Sachschaden

Die Situation: Der zehnjährige Moritz des Ehepaares Meyer trifft anstelle des Tores mit dem Fußball die Wohnzimmerscheibe des:der Nachbar:in. Sein wuchtiger Schuss lässt die Scheibe in tausend Einzelteile zerspringen.
 
Die Kosten: Die Scheibe muss ersetzt werden. Das Ehepaar Meyer schuldet der Nachbarin für das neue Fenster inklusive Montage 1.000 €.
Übernimmt die Versicherung? Ja

Personenschaden

Die Situation: Morgens auf dem Weg zur Arbeit kollidiert ein:e Radfahrer:in beim Verlassen des eigenen Grundstücks mit einem seitlich entgegenkommenden Bus. Bei einem versuchten Ausweichmanöver rammt der:die Busfahrer:in ein anderes Fahrzeug und prallt infolgedessen gegen einen Baum.
 
Die Kosten: Der:die Unfallverursacher:in muss nicht nur die Zahlung der beschädigten Fahrzeuge übernehmen, sondern durch den entstandenen Personenschaden auch Schmerzensgeldforderungen in Höhe von 450.000 € tilgen. Selbstverständlich kommt die Krankenversicherung der Verunfallten für etwaige Behandlungskosten auf, die weiteren Kosten sind jedoch von dem Unfallverursachenden zu tragen.
 
Übernimmt die Versicherung? Ja

Schlüsselverlust (dienstlich)

Die Situation: Herr Ulrich erhält am ersten Arbeitstag seine Codekarte für den Zugang sämtlicher Räume bei Unternehmen XY. Abends beim Einkaufen zückt er sein Portemonnaie und bemerkt nicht den Verlust der Codekarte.
 
Die Kosten: Infolgedessen fordert der Arbeitgeber nicht nur die Erstellung einer neuen Codekarte ein, sondern macht u. a. Kosten für die Neuprogrammierung des Systems in Höhe von 1.500 € gegenüber Herr Ullrich geltend. Bei der AXA Versicherung sind sie bereits ab Tarif M bei Schlüsselverlusten (dienstlich/privat) bis zu einer Schadenshöhe von 30.000 € abgesichert.
 
Übernimmt die Versicherung? Diese Art Haftpflichtschäden werden von den Versicherungen je nach gewähltem Tarif übernommen.

Schlüsselverlust (privat)

Die Situation: Frau Beyer verliert ihren gesamten Schlüsselbund inklusive des Zentralschlüssels eines Wohn/Geschäftshauses.
 
Die Kosten: Da neben den 50 Wohnparteien auch mehrere Büros und Arztpraxen ansässig sind, tauscht der:die Vermieter:in die komplette Schließanlage im Wert von 10.000. Der:die Vermieter:in fordert die gesamte Summe von Frau Beyer ein.
 
Übernimmt die Versicherung? Diese Schäden werden je nach gewähltem Tarif übernommen.

Gefälligkeitsschaden

Die Situation: Herr Lück hat endlich eine neue Wohnung gefunden. Nach wenigen Tagen steht endlich der Umzug an und damit alles schneller über die Bühne geht, packt sein bester Freund mit an. Diesem fällt unglücklicherweise die kürzlich gekaufte Playstation 5 herunter.
 
Die Kosten: Hr. Lück ist enttäuscht und verlangt von seinem Freund, ihm das defekte Gerät im Wert von 550 € zu ersetzen.
 
Übernimmt die Versicherung? Dieser Schaden wird nur von der Haftpflichtversicherung übernommen, wenn Gefälligkeitsschäden im Vertrag aufgenommen wurden. Zwar haftet in Deutschland laut BGB § 823 jeder Verursachende für Schäden, die er anderen zufügt, Gefälligkeitsschäden sind jedoch nicht inbegriffen.

Wie sind Haftpflichtschäden durch nicht Versicherte absicherbar?

Die Versicherungswelt hat eine Lösung für Situationen, in denen das Opfer eines Schadens durch eine Person, Die keine Haftpflichtversicherung hat und den Schaden selbst nicht begleichen kann , die Verantwortung zu übernehmen. Diese Lösung wird als Forderungsausfalldeckung bezeichnet und ist meist bereits in den gängigen Policen enthalten. Allerdings kann sie auch gegen eine minimale zusätzliche Gebühr in eine Grundversicherung integriert werden.

Im Falle eines Schadens behandelt die Versicherung den Schädigenden, als ob er eine eigene Haftpflichtversicherung bei dem betroffenen Unternehmen abgeschlossen hätte. Um dies zu ermöglichen, muss der Geschädigte ein rechtskräftiges Urteil gegen den:die Verursacher:in vorbringen.

Wie verhalte ich mich, wenn Haftpflichtschäden vor Gericht gehen?

Aber was ist, wenn der:die Geschädigte mit der von der Versicherung angebotenen Schadensersatzsumme, beispielsweise wegen einer Reduzierung durch Teilschuld, nicht zufrieden ist?  Falls der:die Betroffene sich dazu entscheidet, rechtliche Schritte einzuleiten und einen höheren Schadensersatz einzufordern, bleibt der:die Versicherte selbst ohne Rechtsschutzversicherung gegen etwaige Forderungen geschützt. Dies ist auf den Umstand zurückzuführen, dass die Versicherungsgesellschaft im Zuge der Schadensabwicklung ebenso den Rechtsschutz für ihre:n Versicherte:n übernimmt.

Rechtliche Hinweise

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