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Brille mit kaputtem Brillenglas

Haftpflicht bei kaputter Brille

Brillen sind für immer mehr Menschen unverzichtbar. Als optisches Hilfsmittel ermöglichen sie Fehlsichtigen, die Welt klar und deutlich wahrzunehmen. Und als modisches Accessoire können Sie einem Look das gewisse Etwas verleihen. Doch was tun, wenn die Brille beschädigt wird? Oder genauer gesagt: wenn Sie die Brille von jemandem beschädigt haben, zahlt in diesem Falle die Haftpflichtversicherung?

Welche Versicherung für Haftpflichtschäden bei einer Brille?

In den letzten Jahrzehnten hat sich der Markt für Brillen stark verändert, so dass Sie heute auch Billigmodelle in Drogerien, Tankstellen und so weiter kaufen können. Doch im Durchschnitt sind die Sehhilfen nach wie vor sehr teuer. Preise von einigen hundert bis teils sogar tausend Euro können durchaus vorkommen. Eine kaputte Brille bedeutet somit nicht nur eine erhebliche Einschränkung im Alltag, sondern ist auch eine kostspielige Angelegenheit. Für die eigene Brille lohnt sich daher eine Brillenversicherung, die unter anderem auch bei notwendigen Veränderungen an der Sehhilfe greift. Bei einem Arbeitsunfall springt die Unfallkasse ein.
 
All diese Versicherungen sind jedoch nur wirksam, wenn es um die eigene Brille geht. Haben Sie aus Versehen die Sehhilfe einer anderen Person beschädigt, demoliert oder in irgendeiner Weise unbrauchbar gemacht, können Sie dagegen Ihre Haftpflichtversicherung nutzen. Denn eine kaputte Brille fällt als Sachschaden in den Zuständigkeitsbereich der Haftpflicht. Zumindest theoretisch. Denn in der Praxis ist der Versicherungsschutz mit dem ein oder anderen „Aber“ verbunden.

Voraussetzungen für die Haftpflicht bei einer kaputten Brille

Erst einmal ist es natürlich wichtig zu bedenken, dass die Bedingungen für eine Kostenerstattung von Anbieter zu Anbieter und Vertrag zu Vertrag höchst unterschiedlich sind. Nicht jede Police deckt automatisch auch die Haftung für beschädigte Brillen ab. Je nach Vertrag müssen normalerweise außerdem bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit Ihre Haftpflichtversicherung die Kosten für eine kaputte Brille deckt.

  • Der Schaden wurde nicht mutwillig verursacht.
    Die meisten Haftpflichtversicherungen greifen nur, wenn der Schaden unbeabsichtigt oder durch Fahrlässigkeit zustande gekommen ist. Haben Sie den Schaden absichtlich verursacht, können Sie die Versicherung hingegen nicht in Anspruch nehmen und müssen die Kosten in vollem Umfang selbst tragen.
  • Die Brille gehört nicht einem Familienmitglied.
    In vielen Fällen deckt die Haftpflicht einen Brillenschaden nur, wenn die geschädigte Person nicht mit Ihnen familiär verbunden ist. Wenn zum Beispiel ein Kind die Brille seines Geschwisterkinds oder seiner Eltern beschädigt, gilt der Versicherungsschutz (zumindest der Haftpflichtversicherung) nicht. Eine Ausnahme kann sein, wenn die Person nicht im selben Haushalt wohnt und nicht über die Familie mitversichert ist.
  • Der Vertrag schließt die Ursache nicht explizit aus.
    Wie bei eigentlich jeder Versicherung behalten sich auch die Anbieter von Haftpflichtversicherungen vor, die Kostenerstattung in gewissen Szenarien zu verweigern. Neben den bereits genannten Situationen kann das beim Thema Brille zum Beispiel ein Haftpflichtschaden sein, der durch ein Haustier verursacht wurde. Gegebenenfalls ist in solchen Fällen eine zusätzliche Versicherung vonnöten.

Brille im Job oder in der Freizeit beschädigt: Das macht einen Unterschied

Darüber hinaus ist natürlich auch ausschlaggebend, ob Sie den Schaden in Ihrer Freizeit oder im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit verursacht haben. Eine Berufshaftpflichtversicherung setzt unter Umständen noch weitere Bedingungen voraus. Auf der anderen Seite kann außerdem die Person, der die beschädigte Brille gehört, nicht immer Ansprüche erheben: Hat sie ihre Sehhilfe zum Beispiel nicht sachgemäß abgelegt und so den Schaden mitverantwortet, kann sie Ihnen gegenüber keine Ansprüche geltend machen.

Was die Haftpflichtversicherung bei einer kaputten Brille deckt

Nicht nur die Voraussetzungen für den Versicherungsschutz variieren von Vertrag zu Vertrag, sondern auch der Deckungsumfang. Wenn der Schaden an der Brille die Deckungsgrenze überschreitet, müssen Sie möglicherweise den überschüssigen Betrag selbst begleichen. Hinzu kommt häufig eine grundsätzliche Selbstbeteiligung. Das bedeutet, dass Sie möglicherweise einen bestimmten Betrag aus eigener Tasche zu zahlen haben, bevor die Versicherung einspringt.
 
Ein wichtiger Punkt ist außerdem der Wert der Brille. Denn Sehhilfen sind Gebrauchsgegenstände, die sich mit der Zeit abnutzen. In der Regel übernehmen Versicherungen daher nur den sogenannten Zeitwert – also den Wert, welchen die Brille zum Zeitpunkt des Schadens hatte. Dieser liegt normalerweise deutlich unter dem Neuwert.
 

Brillenversicherung als Zusatzabsicherung

Für Brillenbesitzer:innen lohnt sich eigentlich immer eine Brillenversicherung. Mit dieser lässt sich die Differenz zum Neuwert ausgleichen, wenn die Haftpflichtversicherung nur den Zeitwert der Brille erstattet.

So nehmen Sie Ihre Haftpflicht bei einer kaputten Brille in Anspruch

Manchmal geht es schnell: Haben Sie aus Versehen jemandes Brille beschädigt, sollten Sie die folgenden Schritte befolgen und so den Anspruch auf Ihren Versicherungsschutz bestmöglich nutzen.

  • Machen Sie sich ein Bild von der Situation!
    Zuerst sollten Sie natürlich die Person, der die Brille gehört, über den Unfall in Kenntnis setzen. Falls es sich um eine fremde Person handelt, tauschen Sie Kontaktdaten aus und teilen Sie Informationen zu Ihrer Versicherung mit. Bewerten Sie gemeinsam die Situation und ob die Sehhilfe noch zu gebrauchen ist. Anschließend ist es wichtig, den Vorfall zu dokumentieren. Machen Sie zum Beispiel Fotos von der beschädigten Brille, notieren Sie sich Modell und Marke und sammeln Sie weitere relevante Details zu den Umständen des Vorfalls. Falls es Zeug:innen gibt, lassen Sie sich deren Kontaktinformationen geben.
  • Kontaktieren Sie zeitnah Ihre Versicherung!
    Prüfen Sie im nächsten Schritt, inwiefern Ihr Versicherungsschutz greift. Deckt Ihre Police auch Haftpflichtschäden bei Brillen ab, schreiben Sie den Vorfall unverzüglich an Ihre Versicherung. Melden Sie den Schadensfall Ihrer Privathaftpflicht. Übermitteln Sie alle wichtigen Informationen und halten Sie am besten in einem Schreiben fest, wie es zu den Haftpflichtschäden an der Brille gekommen ist. Kooperieren Sie vollständig und reagieren Sie zeitnah auf alle Anfragen Ihres Versicherers.
  • Nehmen Sie eventuelle Zahlungen vor!
    Ihr Versicherer wird den Schaden bewerten und den erforderlichen Betrag zur Deckung der Reparatur oder des Ersatzes der Brille ermitteln. Wenn Ihre Police eine Selbstbeteiligung hat, müssen Sie einen gewissen Betrag selbst tragen. Der Versicherer wird dann den verbleibenden Betrag auszahlen. Selbstverständlich kann es auch vorkommen, dass Ihr Schadensanspruch abgelehnt wird und Sie für die Kosten selbst aufzukommen haben. Sie sollten jedoch grundsätzlich optimistisch davon ausgehen, dass Ihre Versicherung für Sie da ist und Sie unterstützt.

Haftpflichtversicherung für Brillenschäden finden

Brillen sind mit ihren feinen Gestellen, ihrer kleinteiligen Mechanik und ihren vergleichsweise zerbrechlichen Gläsern äußerst empfindliche Gegenstände. Es passiert vielleicht nicht alle Tage, dass Sie eine fremde Brille beschädigen. Aber falls es doch einmal zu einem Missgeschick kommt, ist es gut, sich auf seine Versicherungsgesellschaft verlassen zu können. Da nicht jede private Haftpflichtversicherung auch die Beschädigung anderer Leute Brillen einschließt, sollten Sie bei der Wahl Ihres Vertrags darauf ein besonders Augenmerk legen.
 
Achten Sie außerdem auf die Deckungssumme. Diese sollte sich in einem sinnvollen Rahmen bewegen. Eher niedrig fällt dagegen im besten Fall die Selbstbeteiligung aus. Ebenso wie auf die Kosten für die zu zahlenden Prämien: Unter Umständen treibt der zusätzliche Schutz bei beschädigten Brillen die Gesamtkosten so in die Höhe, dass es günstiger wäre, im Fall der Fälle selbst für den Schaden aufzukommen. Dann lohnt sich eine Haftpflicht für Brillenschäden selbstverständlich nicht.
 
Entscheiden Sie sich daher am besten von vornerein für eine Versicherung, die günstig ist und gleichzeitig umfassende Leistungen bei bester Qualität bietet. So wie AXA: Hier finden Sie Haftpflichtversicherungen, die exakt auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind und sich flexibel an Ihre individuelle Lebenssituation anpassen lassen.

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