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Frau hält ihr Handy in der Hand

Handy kaputt - Was übernimmt die Privathaftpflichtversicherung?

Welche Versicherung zahlt, wenn ein Handy beschädigt wurde?

Fast nie verlässt der Mensch das Haus ohne Handy - und wenn, dann nicht absichtlich. Das Smartphone ist inzwischen essenziell für Job und Privatleben geworden. Umso ärgerlicher sind Schäden an dem kleinen Alltagsbegleiter, die zu unerwarteten und teils sehr hohen Kosten führen können. Wir erklären Ihnen, in welchen Situationen die private Haftpflichtversicherung greift und warum es Sinn macht sich, gegen solche Kosten zu versichern

Wann zahlt die Privathaftpflichtversicherung Schäden an Smartphones?

Die private Haftpflichtversicherung versichert Schäden an Personen oder ihrem Eigentum. Zu Letzterem zählt auch das Smartphone, welches ebenfalls abgedeckt ist. Reguliert Ihre Haftpflicht auch Beschädigungen an Ihrem Smartphone? Die Antwort lautet: Nein. Sie reguliert nur, wenn der Versicherte haften muss und zahlt nicht bei Eigenschäden.

Fällt einer anderen Person ohne Vorsatz Ihr Gerät aus der Hand und ein Schaden entsteht, so haftet diese dafür. Im besten Fall hat die Person eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen, sodass diese den Defekt zahlt. Sie übernimmt dann die Kosten für die Reparatur oder erstattet den Zeitwert. Eine Handyversicherung hingegen wurde speziell für Smartphones entwickelt und deckt Beschädigungen am eigenen Smartphone ohne Fremdverschulden ab. In bestimmten anderen Fällen (z.B. Diebstahl und Feuer) kann auch die Hausratversicherung greifen.

Wer zahlt, wenn jemand anderes an meiner Kamera einen Schaden verursacht?

„Würden Sie vielleicht ein Foto von uns machen?“ Diesen Satz haben wir vor einer Sehenswürdigkeit oder einem schönen Fotomotiv vermutlich alle schon einmal geäußert. Doch schnell kann es gehen, dass das Smartphone auf den Boden fällt, wenn die andere Person damit hantiert. Und wenn die iPhone-Kamera schwarz ist nach dem Sturz und klar ein Schaden an der Kamera vorliegt, stellt sich natürlich die Frage: Wer bezahlt die kaputte Kamera?

Ist das Smartphone bzw. Ihre Kamera heruntergefallen, zeichnet die Haftpflicht der Person, die den Schaden verursacht hat, zuständig. Jedenfalls wenn sich der Fall so darstellt wie geschildert. Wenn diese Person schon so freundlich ist und sich bereit erklärt hat, ein Foto von Ihnen zu machen, dann ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass dieser Mensch seinen Fehler auch einsieht und es nicht zu einem Streit kommt.

Komplizierter wird es jedoch, wenn der Schaden am Fotoapparat oder am Smartphone von Freund:innen oder Bekannten verursacht wird. Beschädigt diese Person Ihr Gerät mit Vorsatz, etwa im Streit, dann übernimmt die Haftpflicht der Person den Schaden nicht. Jetzt müssen Sie auf Einsicht dieser Person hoffen, da diese rechtlich betrachtet für den Schaden persönlich aufzukommen hat. Entsteht der Schaden jedoch ohne Absicht, indem das Smartphone oder die Kamera etwa versehentlich vom Tisch gestoßen wird, ist das ein Fall für die Haftpflicht Ihrer Bekannten.

Noch etwas zweideutiger ist es, wenn Sie Ihr Gerät verliehen haben und bei einem Sturz die Kamera bzw. das Smartphone kaputtgeht. Per Definition ist das beschädigte Gerät ein beweglicher Gegenstand – und da Sie diesen freiwillig anderen zur kostenlosen Nutzung überlassen haben, muss die Haftpflicht der anderen Person nicht für den Schaden aufkommen. AXA bietet Ihnen jedoch innerhalb der Haftpflichtversicherung L einen Top-Schutz, der Sie auch gegen Schäden an geliehenen Gegenständen versichert.

Mit der privaten Haftpflichtversicherung auch im Ausland sicher unterwegs.

Mit unseren Paketen finden Sie ihre individuelle Privathaftpflicht.

Diensthandy kaputt - zahlt die Privathaftpflichtversicherung?

Sobald Ihnen das Firmenhandy kaputt geht, Sie es verlieren oder beschädigen, liegt ein Sonderfall vor. Schauen Sie als erstes in den zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber festgelegten Arbeitsvertrag rein. Unter den Arbeitsvereinbarungen zur Diensthandynutzung ist festgehalten, ob und wann Sie bei Defekten oder Verlusten schadenersatzpflichtig in Form von einer Handy Reparatur oder Ersatz. Vor allem die Umstände entscheiden, wann Sie für den Defekt zahlen müssen. Meist müssen Sie nur in Ausnahmefällen für ein defektes Smartphone haften. Für normale Abnutzungsspuren, Diebstahl aus Ihrer Tasche (Diebstahlschutz), Bedienfehler sowie Sturz und daraus resultierende Schäden sind Sie nicht schadenersatzpflichtig. Der Arbeitgeber bzw. seine Versicherung sind dann für die Reparatur bzw. den Ersatz zuständig.

Geschäftsmann telefoniert
Hund kaut auf Handy herum

Mein Hund hat mein Handy zerkaut - Welche Versicherung zahlt?

Die private Haftpflichtversicherung haftet nicht für Schäden, die durch Ihren Hund entstehen. Als Hundehalter:in unterliegen Sie der sogenannten Gefährdungshaftung, Sie haften für Schäden, die Ihr Hund durch tiertypisches Verhalten verursacht. Schäden durch Ihre Haustiere können Sie mit einer Tierhalterhaftpflichtversicherung abdecken.

Mein Kind hat ein Handy kaputt gemacht - Zahlt die Privathaftpflichtversicherung?

Zuerst sollte geklärt werden, wessen Smartphone von Ihrem Kind kaputt gemacht wurde und wie alt Ihr Kind ist. Ihre Haftpflichtversicherung greift, wenn Ihr Kind älter als 7 Jahre alt ist und das Gerät einer dritten Person beschädigt hat. Sollte Ihr Kind jünger als 7 Jahre alt sein, zahlt Ihre Haftpflicht die Reparatur oder den Ersatz nur, wenn durch einen entsprechenden Versicherungspassus Schäden durch deliktunfähige Kinder von Ihnen mitversichert wurden.

Handelt es sich um eine Beschädigung, die Ihr Kind an seinem eigenen, Ihrem oder dem Handy eines Geschwisterteils verursacht hat, greift die Haftpflichtversicherung nicht. Das liegt daran, dass Sie alle zusammen als Familie versichert sind und die Beschädigung als "Eigenschaden" gewertet wird. Ein solcher Schaden ist vom Versicherungsschutz ausgenommen.

Achtung Ausnahme: Geht durch Sie das Handy Ihres erwachsenen Kindes kaputt, welches in einer eigenen Wohnung wohnt und einen eigenen Hausstand führt, zahlt Ihre Haftpflichtversicherung eine Handy Reparatur oder ersetzt den Schaden bzw. das Gerät.

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Zahlt die Privathaftpflichtversicherung bei Diebstahl oder Verlust?

Ihre Haftpflichtversicherung ist bei Diebstahl oder dem Verlust Ihres Mobiltelefons nicht zuständig. In bestimmten Fällen kann die Hausratversicherung bei Diebstahl zum Tragen kommen. Sobald Sie Ihr Handy verlieren, zahlt weder die Haftpflicht-, noch die Hausratversicherung.

Schadenmeldung an die Privathaftpflichtversicherung

Liegt ein Schaden am Smartphone vor, melden Sie diesen Ihrer Haftpflichtversicherung umgehend, um die Schadenregulierung einzuleiten.

  1. Dokumentation des Schadens

    Im ersten Schritt bitten Sie den:die Geschädigte:n darum, Fotos und/oder Videos des defektes Geräts zu machen. Falls Ihnen das Mobiltelefon vorliegt, können Sie dies selbst tun. Die Dokumentation der Beschädigung sollte aus verschiedenen Perspektiven erfolgen. Auch den Vor- und Nachnamen der geschädigten Person sowie dessen Anschrift sollten Sie sich notieren.

  2. Mitteilung des Schadens

    Melden Sie den Schadensfall umgehend bei Ihrer Privathaftpflichtversicherung.

    Sie erreichen uns telefonisch aus dem Inland unter 0800 2920333 oder aus dem Ausland unter 0049 221 148-35803. Sie können auch den Schaden auch online melden oder direkt über das MyAXA Kundenportal.

    Schildern Sie, um welchen Defekt es sich handelt und wann dieser auf welche Art und Weise zustande gekommen ist. Dafür ist eine detaillierte Beschreibung erforderlich.

  3. Weiterleitung von Unterlagen

    Hat sich der:die Geschädigte mit einer Schadenersatzforderung an Sie gewendet, sollten Sie diese Information direkt an Ihr Versicherungsunternehmen weiterleiten. Dies ist wichtig, da Sie nicht sicher davon ausgehen können, dass die Versicherung alle wichtigen Dokumente von der geschädigten Person direkt erhalten hat. Ist dies erledigt, startet der Prüfvorgang bei Ihrem Versicherer.

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Wichtige Fragen und Antworten

Übernimmt meine private Haftpflichtversicherung die Schäden am Smartphone auch im Ausland?

Manche Versicherungen regulieren Ihren Fall auch, wenn Sie diesen im Ausland verursacht haben. Dies ist der Fall, wenn es sich um einen vorübergehenden Aufenthalt (z.B. Urlaub) handelt. Ihr Wohnsitz muss weiterhin im Inland bestehen, um den Anspruch einer Handy Reparatur oder eines Ersatzes geltend zu machen.

Ich habe das Handy einer anderen Person kaputt gemacht - was jetzt?

Es passiert jeden Tag: Nicht richtig aufgepasst und schon fällt ein Smartphone zu Boden. Die unten stehenden Beispiele erläutern, in welchen Fällen die Haftpflicht greift:

  • Sie schauen sich Urlaubsfotos auf dem Mobiltelefon Ihrer Freundin an und plötzlich fällt es Ihnen auf den Boden. Beim Anheben erkennen Sie direkt den Riss im Display. Das war ein Unfall, für den Ihre Privathaftpflicht aufkommt.
  • Sie rutschen aus und stoßen aus Versehen gegen den Arm eines Fremden wodurch diesem sein Handy runterfällt. Das Ergebnis: Ein kaputtes Handy Display. - Ihre Haftpflicht zahlt die Reparatur oder den Ersatz.
  • In einem Streit mit Ihrem Freund werden Sie wütend und schmeißen das Handy vorsätzlich auf den Boden. Die Haftpflichtversicherung greift aufgrund des Vorsatzes nicht und Sie sind schadensersatzpflichtig. Sie müssen das Gerät reparieren lassen oder sich um einen Ersatz kümmern.

Welche Leistungen bietet Ihnen Ihre private Haftpflichtversicherung, wenn Sie ein fremdes Smartphone beschädigen oder zerstören?

Verursachen Sie einen Defekt an einem fremden Mobiltelefon, reguliert Ihre Privathaftpflichtversicherung den Schadensfall. Bevor Sie eine private Haftpflichtversicherung abschließen, sollten Sie sich die Leistungen anschauen. Die Privathaftpflichtversicherung der AXA beinhaltet folgenden:

  • Prüfung der Haftpflichtansprüche
  • Ablehnung der Ansprüche, die unrechtmäßig gestellt werden
  • Übernahme der Kosten, die bei der Schadensregulierung durch z.B. Handy Reparatur oder Ersatz entstehen

Rechtliche Hinweise

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