
Hundehaftpflicht: Wann zahlt sie, wann nicht?
Eine leistungsstarke Hundehaftpflichtversicherung kann für Sie und Ihren Vierbeiner ein verlässliches Sicherheitsnetz sein. Doch obwohl sie viele Risiken der Hundehaltung abdeckt, gilt sie nicht unbegrenzt. Viele Hundehalter:innen sind sich unsicher, welche Schäden versichert sind. Dieser Ratgeber erklärt, wann die Hundehaftpflicht zahlt und welche Schadenfälle ausgeschlossen sind.
Wann zahlt die Hundehaftpflichtversicherung?
Die Hundehaftpflichtversicherung übernimmt Schäden, die Ihr Hund gegenüber Dritten verursacht. Entscheidend ist dabei: Es muss sich um Schäden an einer anderen Person oder deren Eigentum handeln – nicht an Ihnen selbst oder Ihren eigenen Sachen. Die typischen Leistungsbereiche lassen sich in vier Kategorien unterteilen.
Personenschäden durch den Hund
Verletzt Ihr Hund eine andere Person – durch Beißen, Umwerfen oder einen Schreck, der einen Sturz verursacht – haftet der:die Hundehalter:in nach § 833 BGB grundsätzlich auch ohne eigenes Verschulden. Die Hundehaftpflichtversicherung übernimmt in diesen Fällen die berechtigten Schadenersatzansprüche. Dazu gehören unter anderem:
- Arzt- und Behandlungskosten der verletzten Person
- Schmerzensgeld
- Kosten für Rehabilitation und Pflege bei schweren Verletzungen
Personenschäden können besonders hohe Summen erreichen – gerade bei dauerhaften Verletzungen oder Langzeitfolgen. Ohne Hundehaftpflicht haften Hundehalter:innen mit ihrem gesamten Vermögen.
§ 833 BGB nachlesenSachschäden an fremdem Eigentum
Beschädigt oder zerstört Ihr Hund das Eigentum einer anderen Person, greift ebenfalls die Hundehaftpflichtversicherung. Typische Beispiele aus dem Alltag sind folgende Schadenfälle: Ein Hund…
- beschädigt das Fahrrad oder die Kleidung einer fremden Person
- bricht durch einen Gartenzaun und richtet Schäden auf dem Nachbargrundstück an
- zerstört Gegenstände in einem Geschäft oder einer Praxis
- springt an einer Passantin hoch und beschädigt dabei das Smartphone
Die Versicherung prüft den Anspruch und übernimmt den Ersatz berechtigter Schadensforderungen.
Mietsachschäden in der Mietwohnung
Richtet Ihr Hund Schäden in der gemieteten Wohnung an, ist dies ebenfalls ein Leistungsfall der Hundehaftpflichtversicherung – nicht der Privathaftpflicht. Die Privathaftpflicht schließt Schäden durch Hunde ausdrücklich aus. Kratzt Ihr Hund das Parkett, beißt Türrahmen an oder beschädigt Tapeten, reguliert die Hundehaftpflicht die Ansprüche Ihres:Ihrer Vermieter:in.
Hundehaftpflicht und MietsachschädenVermögensschäden als Folge eines Hundeschadens
In manchen Fällen entstehen durch einen Hundeschaden auch wirtschaftliche Folgeschäden.
Beispiel: Ihr Hund verletzt eine selbstständige Handwerkerin, die dadurch wochenlang nicht arbeiten kann. Der entstandene Verdienstausfall ist ein sogenannter Vermögensschaden, der aus dem ursprünglichen Personenschaden resultiert. Auch solche Folgeschäden sind in der Regel in der Hundehaftpflichtversicherung mitversichert – als Folge eines gedeckten Personen- oder Sachschadens.
Wann zahlt die Hundehaftpflicht nicht?
Die Hundehaftpflichtversicherung hat klare Grenzen. Bestimmte Schadenfälle sind grundsätzlich ausgeschlossen. Hundehalter:innen sollten diese Ausschlüsse kennen, um im Schadenfall keine böse Überraschung zu erleben.
Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
Verursacht der:die Hundehalter:in einen Schaden absichtlich – etwa indem er:sie den Hund bewusst auf eine Person hetzt – übernimmt die Hundehaftpflichtversicherung keine Leistung. Vorsatz ist in der Haftpflichtversicherung generell ausgeschlossen. Die Versicherung greift nur bei unbeabsichtigten, zufälligen Schadensereignissen.
Schäden am eigenen Eigentum
Zerstört Ihr Hund Ihre eigenen Sachen – also Ihr Sofa, Ihre Schuhe oder Ihren Teppich – ist das kein Fall für die Haftpflichtversicherung. Hundehaftpflicht schützt ausschließlich bei Ansprüchen Dritter. Schäden am eigenen Eigentum, sogenannte Eigenschäden, sind nicht gedeckt.
Schäden unter Mitversicherten
In einem gemeinsamen Hausstand mitversicherte Personen – typischerweise der:die Lebenspartner:in oder Familienmitglieder – können keine Ansprüche gegeneinander aus der gemeinsamen Versicherung geltend machen. Beißt Ihr Hund Ihre:n mitversicherte:n Partner:in, ist das kein Leistungsfall.
Hunde in der Privathaftpflicht – Ausschluss und Ausnahmen
Ein wichtiger Hinweis für alle Hundehalter:innen: Privathaftpflichtversicherungen schließen die Halterhaftung für Hunde in der Regel ausdrücklich aus. Bei der AXA Privathaftpflicht gilt eine Ausnahme für folgende Assistenzhunde:
- Blindenhunde
- Behindertenbegleithunde
- Hörhunde
- Signalhunde
Für alle anderen Hunde gilt: Schäden sind über die Privathaftpflicht nicht versichert. Hundehalter:innen benötigen eine eigenständige Hundehaftpflichtversicherung.
Viele Hundehalter:innen verlassen sich auf ihre Privathaftpflichtversicherung – dabei sind Schäden durch Hunde dort in der Regel ausgeschlossen. Genau hier greift die Hundehaftpflichtversicherung von AXA und sichert Sie bei finanziellen Folgen ab, wenn Ihr Hund Personen verletzt oder fremdes Eigentum beschädigt.
Was leistet die AXA Hundehaftpflicht im Schadenfall?
Ein Schaden durch den eigenen Hund passiert oft schneller als gedacht – sei es ein zerkratztes Parkett, ein beschädigtes Smartphone oder eine verletzte Person. Gut zu wissen: Im Schadenfall lässt Sie die AXA Hundehaftpflichtversicherung nicht allein. Sie übernimmt berechtigte Schadenersatzansprüche und prüft gleichzeitig, ob Forderungen überhaupt gerechtfertigt sind.
Mit einer Deckung von bis zu 60 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden sind Sie auch in unerwarteten Situationen gut abgesichert. Ein Überblick über die Leistungen:
- Mietsachschäden in Ferienwohnungen und Hotelzimmern sind mitversichert.
- Welpen bis zu einem Alter von zwölf Monaten sind beitragsfrei mitversichert.
- Auch sogenannte Listenhunde können problemlos versichert werden.
- Schäden, die während des Besuchs einer Hundeschule entstehen, sind fest eingeschlossen.
- Der Schutz gilt weltweit bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten.
- Eine Forderungsausfalldeckung ist inklusive; eine optionale Selbstbeteiligung lässt sich flexibel vereinbaren.
Häufige Fragen rund um die Frage „Wann zahlt die Hundehaftpflichtversicherung?“
Zahlt die Hundehaftpflicht, wenn mein Hund einen Menschen beißt?
Ja, ein Beißvorfall ist ein klassischer Leistungsfall der Hundehaftpflichtversicherung. Als Hundehalter:in haften Sie nach BGB § 833 grundsätzlich für Schäden, die Ihr Tier verursacht – auch ohne eigenes Verschulden.
Die Versicherung übernimmt die aus dem Hundebiss resultierenden Behandlungskosten, das Schmerzensgeld und den Verdienstausfall der verletzten Person. Voraussetzung ist, dass der Schaden unbeabsichtigt entstanden ist und keine Ausschlussgründe vorliegen.
Mit der Hundehaftpflichtversicherung von AXA sind Sie in diesem Fall abgesichert – die Police übernimmt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen aktiv für Sie ab.
Zahlt die Hundehaftpflicht, wenn mein Hund einen anderen Hund beißt?
Das hängt vom jeweiligen Tarif ab. Viele Hundehaftpflichtversicherungen schließen Schäden zwischen Tieren grundsätzlich aus oder decken sie nur in bestimmten Paketstufen ab. Ist der gebissene Hund im Eigentum einer anderen Person, handelt es sich um einen Sachschaden bei Dritten – dieser ist in der Regel versichert.
Gehört der andere Hund jedoch einer mitversicherten Person im gleichen Haushalt, greift der Ausschluss für Schäden unter Mitversicherten. Im Zweifel lohnt ein Blick in die konkreten Versicherungsbedingungen Ihres Tarifs.
Bei der Hundehaftpflichtversicherung von AXA sind Sachschäden an fremdem Eigentum – einschließlich fremden Tiere – grundsätzlich mitversichert. Der Ausschluss für Schäden unter Mitversicherten gilt jedoch auch hier.
Zahlt die Hundehaftpflicht bei Schäden im Ausland?
In vielen Tarifen gilt die Hundehaftpflichtversicherung auch bei vorübergehenden Aufenthalten im Ausland – etwa im EU-Ausland während des Urlaubs. Der genaue Geltungsbereich ist tarifabhängig und in den Versicherungsbedingungen geregelt. Wer regelmäßig mit dem Hund ins Ausland reist, sollte den geografischen Geltungsbereich bei Vertragsabschluss gezielt prüfen.
Die Hundehaftpflicht von AXA bietet weltweiten Schutz bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten – eine gesonderte Auslandsklausel ist nicht erforderlich.
Zahlt die Hundehaftpflicht, wenn mein Hund vor ein Auto läuft?
Wenn Ihr Hund entläuft und in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, kann das Schäden an Fahrzeugen oder Verletzungen von Fahrenden und Mitfahrenden verursachen. Als Hundehalter:in haften Sie für diese Schäden.
Die Hundehaftpflichtversicherung von AXA übernimmt in diesem Fall berechtigte Ansprüche Dritter – von der Fahrzeugreparatur bis zu Behandlungskosten verletzter Personen – und prüft für Sie, welche Forderungen tatsächlich berechtigt sind.
Rechtliche Hinweise
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