
Hundesitter-Versicherung: So betreuen Sie Hunde umfassend und sicher
Hunde gehören zu den beliebtesten Haustieren der Deutschen. Doch nicht immer haben die Hundehalter rund um die Uhr Zeit, ihre Vierbeiner zu betreuen. Deswegen nutzen viele Hundebesitzer die Dienste von Hundesittern oder Hundepensionen. Aber wer haftet, wenn während der Hundebetreuung etwas passiert?
Haftpflichtversicherung für Hundesitter: Wer zahlt, wenn der Hund während der Betreuung Schaden anrichtet?
Wenn Sie einen fremden Hund privat oder gewerblich betreuen, übernehmen Sie auch eine große Verantwortung. Denn egal, wie gut Sie sich mit Hunden auskennen, ein Fehler kann immer passieren.
Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit reicht aus und schon ist es zu spät: Der Hund sieht beim Spaziergang ein anderes Tier, reißt sich los und springt einen Passanten an oder läuft vor ein Auto. Doch wer haftet jetzt, wenn ein Schadensfall eintritt?
Grundsätzlich müssen in Deutschland nach §833 BGB die Tierhalter für alle Schäden aufkommen, die ihre Hunde verursachen, ganz gleich, ob sie durch ihr eigenes Verschulden oder Fremdverschulden entstanden sind. Wenn Sie jedoch als Hundesitter oder gewerblicher Gassigeher die Aufsicht über den Hund übernommen haben, können auch Sie in Haftung genommen werden.
Denn Gerichte und Versicherungen prüfen bei der Frage nach der Haftung bei einem Unfall mit fremdem Hund, ob Sie ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt oder den Hund nicht ordnungsgemäß gesichert haben.
Für die gelegentliche private Betreuung eines Hundes reicht in solchen Fällen Ihre private Haftpflichtversicherung aus.
Gehen Sie jedoch gewerblich mit fremden Hunden Gassi, benötigen Sie eine Betriebshaftpflichtversicherung mit umfassendem Versicherungsschutz, um Ihren Betrieb vor den finanziellen Risiken durch Schadenersatzforderungen zu schützen.
Welche Leistungen deckt eine Haftpflichtversicherung für private Hundebetreuer ab?
Wenn Sie gelegentlich die Urlaubsbetreuung des Hundes von Nachbarn oder Freunden übernehmen, ist das meist einfach nur ein Freundschaftsdienst. Da es sich um eine private und unentgeltliche Betreuung handelt, kommt trotz der Abwesenheit des eigentlichen Hundehalters seine Hundehaftpflicht für etwaige Schäden auf.
Diese bietet auch Ihnen als betreuende Person Versicherungsschutz, wenn der Hund unter Ihrer Aufsicht einen Schaden verursacht – zum Beispiel beim Spaziergang oder im Haus.
Dennoch sind Sie im Ernstfall mit ernstzunehmenden Haftungsrisiken konfrontiert. Mit einer privaten Haftpflichtversicherung schützen Sie sich zusätzlich vor allen Schadensersatzansprüchen, die Geschädigte Ihnen gegenüber geltend machen können.
Ihre Versicherung prüft dabei auch, ob die Forderungen berechtigt sind oder ob der Hundehalter selbst haftet. So genießen Sie gleichzeitig einen passiven Rechtsschutz, der Sie vor unnötigen rechtlichen Auseinandersetzungen bewahrt.
Je nach Tarif können auch weitere Leistungen abgedeckt sein – etwa, wenn sich der Hund unter Ihrer Aufsicht verletzt, Sie den Schlüssel der Wohnung verlieren oder Schäden am Eigentum der Auftraggeber entstehen.
Sollten Sie jedoch regelmäßig auf den Nachbarshund aufpassen, macht es Sinn, sich noch einmal die Bedingungen Ihrer eigenen Privathaftpflicht anzuschauen und Ihren Bekannten zu bitten, seine Hundehaftpflicht zu prüfen, damit Sie im Schadensfall nicht unnötig in finanzielle Schwierigkeiten geraten.
Gewerbliche Hundebetreuung? Dann ist die Hundesitter-Versicherung Pflicht
Wenn Sie als Hundesitter oder Betreiber einer Hundepension regelmäßig und vielleicht sogar hauptberuflich auf fremde Hunde aufpassen, kommen Sie um eine Haftpflichtversicherung für die Hundebetreuung nicht herum.
Da etwaige Schäden, die durch das Hundesitting entstehen, zu Ihrem Berufsrisiko gehören, sollten Sie sich nach einer Berufshaftpflichtversicherung oder einer expliziten Haftpflichtversicherung für Hundesitting umschauen.
Eine solche Versicherung schützt Sie im Fall von:
- Personenschäden
- Sachschäden
- Vermögensschäden
Je nach Tarif sind Sie auch versichert, wenn mehrere Hunde in Ihrer Obhut aneinandergeraten und Verletzungen entstehen oder Sie die Schlüssel Ihrer Auftragsgeber verlieren. Die Versicherungssummen können Sie flexibel selbst wählen.
Auch über eine Selbstbeteiligung können Sie frei entscheiden. Mit dem richtigen Tarif sind Sie dann im Ernstfall sogar bei Forderungen in Millionenhöhe optimal geschützt.
Zudem können Sie als professioneller Hundesitter mit einer entsprechenden Versicherung Ihren Kunden Seriosität signalisieren. Denn vielen Hundebesitzern fällt es nicht leicht, ihre geliebten Vierbeiner in fremde Betreuung zu geben. Mit einer entsprechenden Hundehaftpflicht vermitteln Sie zusätzliche Sicherheit für den Ernstfall.
Versicherungslücken: Was deckt eine Haftpflicht für Hundesitter nicht ab?
Auch die beste Haftpflichtversicherung für Hundesitter kann nicht alle Eventualitäten abdecken. Achten Sie bei der Wahl Ihres Vertragspartners daher unbedingt auf die Leistungen, die Sie für Ihren Betrieb unbedingt brauchen. Als Beitragszahler sollten Sie sich vor Abschluss der Versicherung umfassend beraten lassen.
Wichtig ist, dass Sie gegen Schäden versichert sind, die der betreute Hund Dritten zufügt. Daneben können Sie Zusatzleistungen wie einen Auslandsversicherungsschutz versichern lassen.
Ein klassischer Fall, den kaum eine Hundesitter-Haftpflicht abdeckt, sind Verletzungen und Krankheiten, die ein Hund in Ihrer Obhut erleidet, wenn klar ist, dass Sie dafür keine Schuld tragen.
Wenn Sie jedoch absichtlich einen Zwischenfall verursachen, übernimmt die Versicherung die dadurch entstandenen Kosten nicht. Ferner bleiben Sie auf allen Kosten sitzen, wenn man nachweisen kann, dass Sie bestimmte Auflagen, etwa einen Leinenzwang, nicht beachtet haben und es deswegen zum Unfall kam.
Ehe Sie eine Haftpflicht für Hundesitter abschließen, sollten Sie sich auch Gedanken über die Selbstbeteiligung machen. Bei den meisten Vertragspartnern können Sie als Versicherungsnehmer vorher festlegen, ob Sie einen bestimmten Betrag im Schadensfall selbst zahlen wollen, ehe die Versicherung den Rest übernimmt.
Wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbaren, können Sie dadurch außerdem die Höhe der Prämie beeinflussen, die Sie monatlich/vierteljährlich oder jährlich zahlen.
Typische Versicherungslücken der Haftpflicht für Hundesitter:
- Krankheiten oder Verletzungen, die der betreute Hund in Ihrer Obhut ohne Ihr Verschulden erleidet
- Vorsätzlich verursachte Schäden
- Schäden durch Missachtung von Leinenpflicht und anderen Auflagen
- Ggf. Betreuung bestimmter Hunderassen (Listenhunde)
Wenn Sie sich auch gegen diese Sonderfälle absichern möchten, sollten Sie vor dem Abschluss der Versicherung mit Ihrem Vertragspartner sprechen. Möglicherweise lässt sich eine entsprechende Lösung finden.
Checkliste für eine sichere Hundebetreuung
Damit die Hundebetreuung – ob privat im Freundeskreis oder gewerblich als Dienstleistung – reibungslos abläuft, sollten Sie sowohl als Hundesitter als auch als Hundehalter einige Punkte beachten. Hier ist eine Übersicht, mit der Sie Risiken von Anfang an möglichst geringhalten können:
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